Protokoll der Sitzung vom 05.11.2008

(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Das bestreitet nie- mand! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Das bestreitet doch gar niemand!)

und dass sie gute Arbeit geleistet haben und leisten. Deswegen schließe ich mich dem Dank des Kollegen Hoffmann an dieser Stelle ausdrücklich an.

(Beifall der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Zu- ruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wenn man Veränderungen, Gesetzesnovellierungen, Reformen macht, muss man immer überlegen: Mache ich Veränderungen um der Veränderungen willen, oder habe ich eine positive Veränderung zum Guten im Blick? Daher muss uns auch klar sein – das ist auch klipp und klar die Aussage –: Wenn wir die Versorgung der Menschen in unserem Land qualitativ verbessern wollen, dann geht das nicht gegen die Menschen, sondern nur mit den Menschen, die in diesen Einrichtungen, Institutionen arbeiten.

Das heißt, wir legen großen Wert darauf – wie auch der Kollege Hoffmann gesagt hat –, dieses Anliegen der Personalvertretungen auch im Ausschuss noch einmal aufzugreifen. Sie wissen, für den Übergang gibt es Regelungen, die die bisherigen Strukturen erhalten. Aber wir werden uns noch einmal darüber unterhalten müssen. Denn mir leuchtet auch ein: Wenn die Leute ständig über weite Distanzen fahren müssen, dann fehlt ihnen schlicht und einfach die Zeit für andere Dinge, die sie notwendigerweise tun müssen.

Daher ein klares Signal – daran können Sie sowohl den Kollegen Hoffmann als auch mich messen –, dass wir dieses Thema in den Ausschussberatungen aufgreifen und – das sig nalisiere ich auch – kein Problem haben, diese Behandlung öffentlich zu machen; wir können das im Ausschuss beschließen.

(Beifall der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE – Abg. Ur- sula Haußmann SPD: Gut! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Anhörung!)

Wir sind uns einig, dass wir diese Möglichkeit öfter nutzen wollen; auch bei der Parlamentsreform waren wir uns in diesem Punkt einig. Da gibt es nichts zu verstecken, sondern das wird öffentlich behandelt werden.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: Anhörung!)

Zweiter Punkt: Jetzt bitte ich einmal, darauf zu achten, dass vielleicht manche immer noch den ursprünglichen Gesetzentwurf, wie ihn die Regierung damals vorgelegt hat, im Kopf

haben. Aber in der Zwischenzeit hat sich doch einiges verändert, ist einiges an Missverständnissen ausgeräumt worden.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es!)

Wenn es klappt, sagt hinterher jeder: „Toll, das haben wir alle sowieso so gewollt.“ Ich kann nachweisen – wir haben es ja auch schriftlich –, dass wir, als Subsidiarität auch im Hinblick auf andere Träger gefährdet schien – wenn man den Text gelesen hat, weiß man, dass es so war; Sie können es ja nachlesen; ich unterstelle niemandem, dass er mehr Konzentration, mehr Monopolisierung gemeint hat –, just diesen Punkt im Lichte der Anhörung, im Lichte der Gespräche mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, mit den Kommunalverbänden, mit der Liga der freien Wohlfahrtspflege gegenüber dem ursprünglichen Entwurf jetzt genau so definiert haben, dass es keine Ausweitung geben darf, die nicht fachlich richtig wäre und anderen sozusagen Aufgaben wegnehmen würde.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Das muss man klar benennen! Das ist ja gar nicht klar benannt im Ge- setzentwurf!)

Sie können doch jetzt nachlesen, dass wir bei der Aufgabenausweitung, die uns unvermittelt untergejubelt schien, eine Klarstellung vornehmen.

(Zuruf der Abg. Bärbl Mielich GRÜNE)

Wir sind uns, glaube ich, alle einig, dass dort, wo es fachlich sinnvoll ist, insbesondere in der Versorgung psychisch kranker Menschen, die Zusammenarbeit zwischen stationären, teilstationären, ambulanten Bereichen, gemeindepsychiatrischem Verbund zentral wichtig ist. Ich will deswegen – ich wundere mich, dass ich da der Vorkämpfer bin – auch den Zentren für Psychiatrie durch diese Strukturen ermöglichen, z. B. Kooperationen zu machen, ohne die Trägervielfalt dadurch zu gefährden.

(Abg. Ursula Haußmann SPD: Von was träumt ihr in der Nacht? – Gegenruf von der CDU: Nicht von Ih- nen!)

Frau Kollegin Haußmann, Sie träumen von dem alten Entwurf, obwohl jetzt ganz klar präzisiert ist, dass all diese Aufgabenspektren nicht gegen z. B. Einrichtungen der Eingliederungshilfe, der Altenpflege von kommunaler Seite, von freigemeinnützigen Trägern ausgeübt werden, sondern nur der Bereich der Kooperation gemeint ist, und zwar nur da, wo es sich um den eigentlichen Versorgungsauftrag für psychisch oder psychosomatisch Kranke und Suchtkranke handelt; nur dieser Bereich der Aufgaben ist gemeint.

(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Das liest sich hier aber anders!)

Daher ist, wenn man jetzt den vorliegenden Gesetzestext anschaut, dieses Thema einer Ausweitung von Aufgaben, einer Monopolisierung und Zentralisierung definitiv vom Tisch.

Worüber ich mich auch im Ausschuss gern noch einmal unterhalten würde, ist das Thema des Kooperations- oder Koordinierungszwangs. Mir geht es schon so, dass ich das Gefühl habe, dass sich diese neun – später dann weniger – Zentren

nicht wie Fremde begegnen, also dass da auch in der Vergangenheit viel Kooperation stattgefunden hat. Nun ist es richtig, die berühmten Synergien herauszukitzeln, den wissenschaftlichen Fortschritt usw. zu befördern. Aber wenn man immer mehr Zeit für Kooperation und Koordination aufwenden muss, dann ist der ganzen Sache auch nicht gedient. Wir müssen das auf ein vernünftiges Maß begrenzen. Wenn wir von Koordinierungszwang reden, dann müssen wir darüber schon einmal genauer reden.

Lassen Sie mich abschließend sagen: Ich glaube, manche der Befürchtungen, die geäußert worden sind, nachdem der erste Anhörungsentwurf vom Kabinett freigegeben wurde, konnten wir durch Änderungen im Gesetzestext und in der Begründung – das können Sie dort nachlesen – definitiv vom Tisch bringen.

Zu der immer wieder einmal geäußerten Vermutung, man wolle einen zentralen, monopolistischen Holdingkomplex haben, muss ich sagen: Wir sind wirklich die Letzten, die nicht wachsam sind, dass so etwas nicht kommt, weil wir dezidiert der Meinung sind, dass wir dezentrale, regionale Strukturen brauchen, in denen Trägerpluralität herrscht. Ich bin sehr froh, dass gerade im Bereich der Versorgung psychisch Kranker viele Schnittstellenprobleme, die in den somatischen Feldern wegen unterschiedlicher finanzieller Bedingungen sehr schwierig sind, schon jetzt vorbildlich in einem Miteinander aller Akteure zum Wohl der Patientinnen und Patienten gelöst sind.

Wenn wir mit dieser Novelle noch ein bisschen die Bedingungen verbessern können, wenn Synergien und Kostenvorteile damit herausgekitzelt werden können, dann stimmen wir dem zu. Die angesprochenen Fragen werden wir im Ausschuss noch einmal beraten. Sie können sicher sein, dass dann viele Mythen und Legenden, die gerade eben hier genannt worden sind, vom Tisch sind und dass wir einen Gesetzentwurf vorlegen können, der faktisch beweist, dass wir zur Weiterentwicklung der Qualität in der Versorgung psychisch kranker Menschen in unserem Land einen Beitrag leisten können.

(Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU)

Meine Damen und Herren, es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Sozialausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.

Damit ist Punkt 10 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 11 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD – Laufendes Ausschreibungs verfahren zum Neubau des Ministeriumsgebäudes an der Willy-Brandt-Straße in Stuttgart sofort aufheben – Lohndumping verhindern, das heimische Handwerk stärken und neues Ausschreibungsverfahren mittelstandsfreundlich ausgestalten – Drucksache 14/3391

dringlich gemäß § 57 Abs. 3 GeschO

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten, in der Aussprache fünf Minuten je Fraktion.

Wem darf ich das Wort erteilen? – Herr Abg. Haas, bitte schön, für die Fraktion der SPD.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Jetzt kommt eine Stern stunde für das Parlament!)

Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion beantragt, das laufende Ausschreibungsverfahren zum Neubau des Ministeriumsgebäudes an der WillyBrandt-Straße sofort aufzuheben und nach den Mittelstandsrichtlinien des Landes Baden-Württemberg eine Ausschreibung in Teillosen vorzunehmen.

Zur Begründung: Die Ausschreibung eines Gebäudekomplexes zur Unterbringung von Ministerien im Rahmen eines nicht offenen Verfahrens an einen Generalunternehmer schädigt das regionale Handwerk und gefährdet Arbeitsplätze in Baden-Württemberg.

Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mein Fraktionsvorsitzender Claus Schmiedel hat am 17. Oktober 2008 dem Ministerpräsidenten in dieser Sache ein Schreiben mit der Überschrift „Aufhebung der Ausschreibung für den Neubau des Ministeriumsgebäudes“ geschickt, in dem er ausführt:

Ich spreche mich mit Nachdruck gegen diese Form der Ausschreibung

(Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Gegenruf des Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Gut aufpassen!)

mit einer Beschränkung auf Generalunternehmer aus. Sie schädigt und diskriminiert unser regionales Handwerk und gefährdet in großem Umfang Arbeitsplätze. Deshalb fordere ich Sie auf, diese Ausschreibungsverfahren umgehend aufzuheben.

(Beifall bei der SPD – Zurufe von der SPD: Sehr gut!)

Nicht der Ministerpräsident hat geantwortet, sondern der Finanzminister. Er stellte in einem Schreiben vom 4. November 2008 fest:

Ohne Generalunternehmer wäre der genannte Fertigstellungstermin nicht zu halten.

(Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Mittelstandsfeind- lich!)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich stelle jetzt fest, dass damit ein mangelhaftes Zeitmanagement verbunden ist.

(Beifall bei der SPD – Abg. Claus Schmiedel SPD: Sehr richtig!)

Wenn man nicht plant und nicht weiß, wie lange man für die Vorplanung, für die Ausführungsplanung und die Gestaltung braucht, dann ist dies für die Maßnahme mangelhaft. Man könnte, wenn man bösartig wäre, der Auffassung sein, es sei die Meinung bzw. die Bestätigung des Finanzministeriums, dass es sich um eine Bankrotterklärung der Staatlichen Hochbauverwaltung handle.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Oje!)

Dieser Meinung bin ich nicht; das möchte ich entgegen der Feststellung des Finanzministeriums feststellen.