Protokoll der Sitzung vom 06.11.2008

Am Ende. – Ich sage Ihnen, Herr Rau: Genau das Gegenteil ist der Fall. Der Landesschülerbeirat kritisiert diese Aufteilung. Hier müssten Sie sich also korrigieren.

So könnte ich jetzt weitere Punkte benennen, bei denen Sie einfach falsch liegen. Auch bei den Kommunen ist es etwas anders, und das ist der feine Unterschied. Wir sagen nicht „Ihr müsst in der Sekundarstufe I Hauptschule und Realschule zusammenfassen!“ oder „Ihr müsst Hauptschule, Realschule und Gymnasium zusammenfassen!“ Das sagen wir nicht. Vielmehr sagen wir: Wenn ihr Kommunen das wollt und ein Konzept vorlegt, mit dem ihr nachweist, dass dies im Sinne des gemeinsamen Lernens schlüssig ist, dann sollt ihr das Recht haben, solche Modelle umzusetzen. Genau darum geht es.

(Zuruf von der CDU)

Dies hat der Städtetag uns gegenüber bei dem besagten Gespräch geäußert. Auch der Gemeindetag äußert klar, dass solche Modelle gewollt sind. Sie verhindern solche Anträge und solche Modelle.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zurufe von der CDU)

In Ihren eigenen Reihen können Sie sich erkundigen, was mit Anträgen von Kommunen passiert, die Sie letztendlich ablehnen. Da muss ich einfach feststellen: Sie verhindern integrative Entwicklungen. Sie verhindern hier Entwicklungen, die überall um uns herum auf der Welt passieren – nur BadenWürttemberg hat die Tore zu, und da kann nichts laufen. Das kann doch nicht sein.

(Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Zuruf der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP)

Verstehen Sie, wie sehr Sie aus ideologischen Gründen Entwicklungen bremsen? In Schleswig-Holstein, im Saarland, in Hamburg, in Thüringen, in Sachsen – überall läuft die integrative Entwicklung.

(Unruhe bei der CDU – Abg. Winfried Scheuermann CDU: Meine Herren! – Weitere Zurufe)

In der Stellungnahme zu unserem Antrag Drucksache 14/2508 antworten Sie:

Eine Genehmigung kommunaler Anträge, die auf eine Änderung der Schulstrukturen abzielen und damit nicht mehr im Einklang mit den Vorgaben des Schulgesetzes stehen, ist nicht vorgesehen.

Das ist genau der Punkt: Sie sind nicht bereit, hier einen Zusammenhang zu erkennen. Bei den Ganztagsschulen lassen Sie alles laufen. Herr Schebesta, Sie zitieren hier nicht den Gemeindetag und den Städtetag, die schon seit Jahren fordern, dass die Ganztagsschulen im Schulgesetz verankert werden sollen. Sie klammern genau diesen wichtigen Punkt aus.

(Abg. Volker Schebesta CDU: Gibt es ein praktisches Problem, weil das nicht im Schulgesetz drinsteht? Es gibt kein praktisches Problem in dieser Frage!)

Deswegen sage ich Ihnen: Sie verhindern notwendige und wichtige Entwicklungen zulasten unserer Kinder. Während alle um uns herum diese Schritte gehen, blockieren Sie sie. Es ist unverantwortlich, was Sie hier machen.

(Beifall bei der SPD – Glocke des Präsidenten)

Herr Kollege Zeller, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich bin beim Schluss.

Lassen Sie noch eine Frage zu?

Herr Kollege Zeller, nachdem Ihnen die Kollegin Dr. Arnold nachgewiesen hat, wie oft Sie Ihre Modelle austauschen, frage ich Sie: Wie lange brauchen Sie denn noch, um sich auf irgendein Modell zu einigen, damit man überhaupt einmal darauf eingehen kann?

Herr Kollege, wenn Sie unseren Gesetzentwurf genau lesen würden, könnten Sie dem entnehmen, dass wir als Zielvorstellung eine Schule für alle bis zum zehnten Schuljahr wollen, so wie es auch im Papier der Kirchen steht. Das ist unsere Zielvorstellung.

(Abg. Winfried Scheuermann CDU: An wie vielen Standorten?)

Nachdem gerade Sie als FDP/DVP sich immer rühmen, kommunale Entwicklungen zu unterstützen – ich kann mich an entsprechende Äußerungen von Herrn Noll erinnern –, wollten wir Ihnen die Gelegenheit geben, unserem Gesetzentwurf zuzustimmen und dort, wo solche Entwicklungen dann bean

tragt werden, diese Entwicklungen möglich zu machen. Bisher verhindern Sie als FDP/DVP genau diese Entwicklungen, und das ist schade.

(Beifall bei der SPD – Abg. Heiderose Berroth FDP/ DVP: Da sind wir selbst groß, da brauchen wir die SPD nicht!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schlage Ihnen vor, die beiden Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an den Schulausschuss zu überweisen. – Sie sind damit einverstanden.

Der Antrag Drucksache 14/2269 ist ein reiner Berichtsantrag. Ich gehe davon aus, dass er durch die Aussprache erledigt ist. – Das ist der Fall.

Drucksache 14/2508 Abschnitt I ist ebenfalls ein Berichtsantrag, der erledigt ist. – Sie sind damit einverstanden.

Abschnitt II des Antrags Drucksache 14/2508 beinhaltet ein Handlungsersuchen und wird zur weiteren Beratung an den Schulausschuss überwiesen. – Es ist so beschlossen.

Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Ich rufe Punkt 4 der Tagesordnung auf:

Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung reise- und umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes – Drucksache 14/3336

Ich gehe davon aus, dass die Regierung ihre Rede zur Einbringung des Gesetzentwurfs zu Protokoll gibt. (Siehe Erklärung zu Protokoll am Schluss des Tagesordnungspunkts.) Ich gehe davon aus, dass auch die Fraktionen, wenn sie wollen, ihre Redebeiträge zu Protokoll geben.

(Abg. Heiderose Berroth und Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Ohne Aussprache!)

Also ohne Aussprache.

Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen. – Sie stimmen dem zu.

Damit ist der Tagesordnungspunkt 4 erledigt.

Erklärung zu Protokoll

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Vor genau einem Jahr hat die Landesregierung beschlossen, die Reisekostenabrechnungen für alle Ressorts beim Landesamt für Besoldung und Versorgung zu zentralisieren. Damit setzt sie einen Landtagsbeschluss vom 20. April 2005 um. Die Zuständigkeit für die Festsetzung und Abrechnung von Reisekosten, Trennungsgeld und Umzugskosten sollte nach Möglichkeit bei einer zentralen Reisekostenstelle gebündelt werden. Der Rechnungshof hatte eine solche Zentralisierung empfohlen. Jetzt liegt Ihnen der Gesetzentwurf zur Änderung reise- und

umzugskostenrechtlicher Vorschriften und weiterer Rechtsvorschriften des Landes zur Beratung vor.

Das vorliegende Gesetz enthält drei Schwerpunkte: Erstens die Einführung eines modernen Dienstreisemanagementverfahrens zur Vereinfachung des Antrags- und Abrechnungsverfahrens von Reisekosten und Trennungsgeld, zweitens die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung und drittens die Umsetzung des Bundesverfassungsgerichtsurteils zur Alimentation kinderreicher Beamtenfamilien.

Im Einzelnen zu diesen Schwerpunkten:

Erstens zur Einführung eines Dienstreisemanagementverfahrens: Dies hat der Rechnungshof empfohlen. Damit können die Landesbediensteten in Zukunft über ein vom LBV entwickeltes modernes Verfahren elektronisch schnell und unbürokratisch Dienstreisen abrechnen. Der Gesetzentwurf bringt dazu die notwendigen formellen Änderungen bei den entsprechenden reisekosten-, trennungsgeld- und umzugskostenrechtlichen Vorschriften. Das betrifft besonders Schriftformerfordernis und Kostennachweis. Dadurch wird die Durchführung und Abrechnung von Dienstreisen erleichtert, beschleunigt und wird der Bearbeitungsaufwand verringert.

Die Änderungen müssen spätestens bis zum Beginn des Dienst reisemanagements ab 1. Januar 2009 in Kraft treten. In einem ersten Schritt ist zunächst die zentrale elektronische und damit papierlose Abrechnung durch das LBV vorgesehen. Mittelfristig soll das LBV auch die Aufgaben der Reisevorbereitung übernehmen. Es soll also ein „Reisebüro Baden-Würt temberg“ geschaffen werden. Dadurch kann die ganze Marktmacht des Landes gegenüber z. B. Fluggesellschaften oder Hotels gebündelt werden.

Zunächst sollen am 1. Januar 2009 das Finanz- und das Kultusressort einbezogen werden. 2010 folgen Teile des Innenministeriums und die übrigen Ressorts und 2011 dann der Rest des Innenministeriums. Wegen der Besonderheiten des Abrechnungsverfahrens sind das Justizressort, der Landtag und das Landesamt für Verfassungsschutz von den Neuerungen nicht betroffen.

Wir tragen mit der Zentralisierung auch zur Haushaltskonsolidierung bei: 41 Stellen können in der Landesverwaltung eingespart werden.

Zweitens zur Erhöhung der Wegstreckenentschädigung: Der Gesetzentwurf sieht die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung für privateigene zum Dienstreiseverkehr zugelassene Kfz von bisher 30 Cent je Kilometer auf 35 Cent je Kilometer bzw. von 22 Cent je Kilometer auf 25 Cent je Kilometer bei Fahrten, die aus triftigem Grund mit privateigenen, aber nicht zum Dienstreiseverkehr zugelassenen Pkws vorgenommen werden, vor.

Damit tragen wir den veränderten Rahmenbedingungen Rechnung: Seit der letzten Anpassung der Wegstreckenentschädigungssätze im Jahr 2001 sind die Kraftstoffpreise um ca. 50 vom Hundert und der Kraftfahrerpreisindex um ca. 22 vom Hundert gestiegen. Mit dieser Erhöhung kommen wir aber auch den vielen Eingaben von Berufsverbänden, Kommunalverbänden, Ressortbereichen und Einzelpersonen sowie Petitionen an den Landtag nach.

Das Land, aber auch die Kommunen, für die die Entschädigungssätze im Reisekostengesetz ebenfalls gelten, sind auf die Bereitschaft ihrer zahlreichen Beamten und Beschäftigten im Außendienst angewiesen, ihr privates Kraftfahrzeug zum Dienstreiseverkehr einzusetzen. Dafür müssen sie auch angemessen entschädigt werden. Denn ohne diese Bereitschaft bliebe als einzige Alternative der Einsatz von Dienstfahrzeugen, was erheblich höhere Kosten verursachen würde.

Daneben enthält der Gesetzentwurf noch einige Regelungen zur Verwaltungsvereinfachung. Die in diesem Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen der reisekostenrechtlichen Vorschriften bringen – bedingt durch die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung – zwar im Ergebnis einen Mehraufwand in Höhe von ca. 2,5 Millionen € jährlich. Doch wie bereits erwähnt, bliebe als Alternative zum Einsatz der privaten Fahrzeuge nur das Ausweichen auf Dienstfahrzeuge, was im Ergebnis zu wesentlich höheren Ausgaben führen würde.

Drittens zur Alimentation kinderreicher Familien: Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Reisekostenrechts setzt auch eine längst überfällige Regelung gesetzgeberisch um, nämlich den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Alimentation von Beamten mit drei und mehr Kindern.