Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Dem
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land BadenWürttemberg und dem Land Nordrhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten des Landes Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NordrheinWestfalen – Drucksache 14/3279
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mit dem Gesetz zu dem am 13. Juni 2008 bzw. am 25. Juli 2008 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Baden-Württemberg und dem Land Nord rhein-Westfalen über die Zugehörigkeit der Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Baden-Württemberg zum Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NordrheinWestfalen ermöglichen wir dieser Berufsgruppe, eine eigenständige berufsständische Versorgung zu verwirklichen. Dass eine solide Versorgung im Alter und damit eine Altersabsicherung angesichts der demografischen Entwicklung heutzutage wichtiger ist denn je, ist zwischenzeitlich allgemein bekannt.
Wir ermöglichen dieser Gruppe dadurch, sich dem Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer Nordrhein-Westfalen anzuschließen. Eine bedarfsgerechte Versorgung im Alter in einer berufsständischen Versorgungsanstalt, wie sie nahezu in allen freien Berufen Usus ist und – das füge ich hinzu – auch sein sollte, ist für diese Berufsgruppe auch in unserem Land wichtig; dies ist also anzustreben und umzusetzen.
Die Landesregierung hat daher zu Recht diesen Wunsch aufgegriffen und mit Nordrhein-Westfalen einen Staatsvertrag geschlossen. Zu diesem Staatsvertrag ist nun aus formalen Gründen ein Ratifizierungsgesetz erforderlich, das wir heute in Zweiter und damit abschließender Beratung verabschieden wollen.
Berufsständische Versorgungswerke gehören zur ersten Säule der Absicherung. Sie haben in den freien Berufen eine lan
ge Tradition und sind europarechtlich anerkannt. Jedes Mitglied hat über die gewählte Vertretung die Möglichkeit, an der Gestaltung des Versorgungswerks grundsätzlich und im Einzelfall auch besonders mitzuwirken und sich daran zu beteiligen. Auch in anderen Ländern gründen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten eine Versorgungseinrichtung, wie bereits bestehende Werke in Niedersachsen, NordrheinWestfalen und insbesondere in Bayern zeigen.
Die Landespsychotherapeutenkammer hat sich für das Versorgungswerk der Psychotherapeutenkammer NordrheinWestfalen entschieden. Es ist eine unselbstständige Einrichtung, die ihren Betrieb im Januar 2004 aufgenommen hat und über 1 400 Mitglieder bei einem Gesamtvermögen von rund 16 Millionen € betreut. Das Versorgungswerk unterliegt der in Nordrhein-Westfalen bestehenden Rechts- und Versicherungsaufsicht durch das dortige Finanzministerium.
Der Gesetzentwurf ist, denke ich, unproblematisch. Allenfalls könnte die Frage, wer den Beruf des Psychotherapeuten im Sinne der Beitragsordnung der Psychotherapeutenkammer ausübt, im Einzelfall etwas schwierig zu beantworten sein. Doch dies wird im Einzelfall von der Kammer geprüft und auch entschieden.
Deshalb müssen wir in puncto Rentenabsicherung verantwortlich handeln und die Weichen rechtzeitig stellen. Mit diesem Gesetz werden wir unserer Verantwortung insgesamt gerecht – insbesondere für die Berufssparte der Psychotherapeuten. Die CDU-Landtagsfraktion stimmt daher nach umfassenden Beratungen dem Gesetzentwurf zu.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich schließe mich den Worten meiner Vorrednerin von der SPD ausnahmslos an. Auch wir werden diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich stimme diesem Gesetzentwurf selbstverständlich zu,
dass Versorgungswerke leider von dieser, der linken Seite des Parlaments in allgemeinen Debatten üblicherweise als ein unsolidarischer Teil der Alterssicherungssysteme dargestellt werden.
Dass ein solches auf Kapitaldeckung und auf Umlagen basierendes Versorgungswerk einstimmige Zustimmung bekommt, lässt mich hoffen, dass Sie von Themen, die in Richtung „Bürgerzwangsversicherung für alle“