Protokoll der Sitzung vom 11.02.2009

Indem wir erst das Bundesprogramm konfigurieren und dann parallel ein Landesprogramm aufstellen, erreichen wir, dass alle Landesaufgaben dort bestmöglich abzubilden sind. Bis heute Abend werden wir die Listen haben: Straßenbau, Hochbau, Wohnungsbau, Hochwasserschutz bei den Gewässern II. Ordnung werden dabei Schwerpunkte sein. Der Ausgleichstock wird erhöht, damit auch für finanzschwache Gemeinden, die ja ebenfalls zu 25 % kofinanzieren müssen, eine Antragstellung bei der Fachförderung möglich ist.

Gestatten Sie mir, abschließend kurz auf die Föderalismusdebatte einzugehen, weil die Kommission in Berlin morgen erneut tagt und in den nächsten Tagen politische Entscheidungen zu treffen sind. Ich glaube schon, dass der jetzige Zeitpunkt richtig ist für eine stringente Schuldenregel, die in unseren Verfassungen bisher fehlt.

Wer wie Deutschland in diesem und im nächsten Jahr jeweils noch einmal 80 Milliarden € oder mehr neue Schulden macht, wird im Sommer nächsten Jahres oder schon am Abend der Bundestagswahl einen Kassensturz benötigen und erkennen, dass die Schuldenfalle für uns alle noch viel schlimmer als jemals zuvor zu werden droht. Allein diese beiden Haushaltsjahre erhöhen die gesamtstaatliche Verschuldung um nochmals 10 %.

Deswegen ist mir die Schuldenregel wichtig. Wir haben in unserer Landeshaushaltsordnung schon einen Vorgriff darauf gemacht. Ich glaube, dass es beachtlich ist, wenn man für alle 16 Länder die Vorgabe macht, dass ab dem Jahr 2020 in normalen Haushaltsjahren keine neuen Schulden mehr zulässig sind. – Ein konsequentes Schuldenverbot!

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Der Bund legt Wert darauf, dass er in normalen Haushaltsjahren noch Schulden bis zu 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts aufnehmen darf – etwa 8,5 Milliarden €.

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Warum eigent- lich?)

Eigentlich kann man schon die Frage stellen: Warum? Der Bund hat in den vergangenen 15 Jahren stets mehr als 8,5 Milliarden € Schulden gemacht. Deswegen ist auch dies ein ehrgeiziger Wert.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Begrenzung! So ist es!)

Wenn es gelänge, dass in Deutschland in normalen Haushaltsjahren nur noch 8 Milliarden € Schulden aufgenommen werden – bei 1 700 Milliarden €, die wir haben werden, und 2 % Inflation –, hieße das, dass es pro Jahr 34 Milliarden € weniger würden. 8 Milliarden € bedeuten, dass die Sprengwirkung der Gesamtverschuldung und der Zinsen trotz nominal leicht

steigender Gesamtschulden Jahr für Jahr real sinkt. Damit steigt die Handlungsfähigkeit in Bund und Ländern.

Einige Länder schaffen dies nicht. Das sagen sie, und das stimmt. Einige dieser Länder, die sich als Notlagenländer bezeichnen, klagen in Karlsruhe vor Gericht: Bremen und das Saarland. Eine Klage von Berlin wurde abgewiesen. Damals sagten die Richter, dass die Ordnung der Finanzen und die Vermeidung von Notlagen für alle Länder Sache der Politik seien.

Wenn die Politik jetzt durch die Kommission in der Großen Koalition, unterstützt von den Grünen und der FDP – ich danke ausdrücklich neben dem Kollegen Drexler auch dem Kollegen Kretschmann, dem Kollegen Burgbacher und anderen aus der Opposition –, nichts hinbekommt, ist umso mehr das Gericht gefragt. Meine Vermutung ist: Die Richter würden eine Klage nicht mehr einfach abweisen, sondern sie würden sich dieser Sache inhaltlich annehmen, was für Baden-Würt temberg teurer als die jetzigen parlamentarischen Wege werden kann.

Ein entscheidender Punkt kommt hinzu: 2019 läuft der Aufbau Ost aus. Das heißt, die Strukturmittel aus dem Soli sind dann bei null. 2019 läuft auch der Länderfinanzausgleich aus – ein Gesetz auf Zeit. Wer in diesen Jahren sagt „Klagt doch endlich!“, dem erwidere ich: Derzeit haben wir keine guten Karten. Aber 2019 ist der Länderfinanzausgleich dem Grunde und der Höhe nach weg. Es wird auch danach einen Länderfinanzausgleich geben.

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es!)

Aber wenn dann alle 16 Länder, auch Bremen, das Saarland, Berlin und Sachsen-Anhalt, ihren Haushaltsausgleich geschafft haben müssen und ein Schuldenverbot besteht,

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Wird es geringer wer- den!)

kommen die doch weit lebensfähiger, stabiler in die Verhandlungen mit uns, als wenn eine strukturelle ständige Verschuldung noch immer die Gegenwart wäre.

(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: So ist es!)

Ich behaupte, wir haben eine Chance, entweder im demokratischen Verfahren oder dann vor Gericht zu erreichen, dass die Höhe des Länderfinanzausgleichs nicht weiter steigt und die vier Zahlerländer Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Hamburg nicht weiter belastet werden, sondern dann bei „drogenentwöhnten“ Ländern

(Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/ DVP: Das ist gut!)

auch ohne steigende Zahlungen über den Länderfinanzausgleich die Zukunft im Haushalt gesichert ist.

(Beifall des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Methadon für die Nehmerlän- der!)

Deswegen empfehle ich nach gründlicher Prüfung, dass dieser Paketlösung zugestimmt wird. Ich hätte am letzten Donnerstagmorgen nicht mehr an diese Paketlösung geglaubt.

Heute glaube ich, dass diese Lösung wahrscheinlich ist. Wenn die Schuldenregeln und -hilfen jetzt nicht kommen, kommen sie im nächsten Jahrzehnt nie mehr. Das Zeitfenster schließt sich im Juli. Diese Chance zu nutzen ist auch im Interesse von Baden-Württemberg.

Vielen Dank.

(Anhaltender Beifall bei der CDU – Beifall bei der FDP/DVP)

Nach § 82 Abs. 4 unserer Geschäftsordnung erhält der Fraktionsvorsitzende der SPD, Herr Kollege Schmiedel, das Wort.

(Lebhafte Unruhe – Abg. Ute Vogt SPD: Was ist denn das für eine Disziplin?)

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst zu Schuldenbremse und Schuldenstopp: Herr Ministerpräsident, wir sind da sehr beieinander. Im Ergebnis halten wir es aber nicht für akzeptabel, dass eine Schuldenbremse, letztlich ein Schuldenaufnahmeverbot für die Parlamente – das betrifft das Königsrecht unserer Länderparlamente – zwar im Grundgesetz verankert wird, im Bundesrat besprochen wird,

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: So ist es! – Beifall des Abg. Wolfgang Drexler SPD)

nicht aber hier in Baden-Württemberg eine solche Verfassungsänderung erfolgt. Wir halten das nicht für möglich.

(Beifall bei der SPD)

Ob es letztlich greift, hängt auch an der Frage, ob es rechtlich Bestand hat. Deswegen bitten wir, bei der nächsten Beratung da noch einmal nachzuhaken. Wir sind der Meinung, dass es Aufgabe aller Länderparlamente sein muss, dies in ihren Verfassungen zu verankern, damit es Bestand hat.

Das Zweite: Im Finanzausgleichssystem zwischen den Ländern werden ungefähr 30 Milliarden € bewegt. Diese 30 Milliarden € an Finanzausgleich haben es bisher nicht verhindert, dass einzelne Länder strukturell nicht in der Lage sind, ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Auch bei höchstmöglichen Einsparungen, auch wenn sie alle Polizisten und Lehrer entlassen würden, hätten sie immer noch keinen ausgeglichenen Haushalt.

Jetzt kommen in dieses Finanzausgleichssystem zu den 30 Milliarden € 800 Millionen € hinzu. Die Erwartung, dass dadurch die strukturellen Defizite in einzelnen Ländern auf Dauer beseitigt werden, muss sich erst noch erfüllen. Ich glaube, dass da noch ganz andere Veränderungen notwendig sind, auch im Hinblick auf Länderneugliederungen, wenn einzelne Länder tatsächlich auf Dauer strukturell in der Lage sein sollen, ausgeglichene Haushalte zu stemmen.

Mehr als bedauerlich finden wir, dass das, was wir fraktionsübergreifend eingefordert haben, nicht realisiert ist. Wenn wir jetzt zusätzliches Geld in den Länderfinanzausgleich geben, dann müssen wir auch mehr Spielräume bekommen, auf der Einnahmeseite unsere Haushalte durch eigene Hebesätze und anderes gestalten zu können. Das ist alles nicht realisiert.

Deshalb geht das Ergebnis zwar in die richtige Richtung, aber es muss aus unserer Sicht noch deutlich nachgebessert werden, wenn das Ziel – ausgeglichene Haushalte, Schuldenbremse und am Ende Schuldenstopp – auch tatsächlich erreicht werden soll.

Jetzt möchte ich mit zwei Themen beginnen, bei denen Einigkeit besteht, jedenfalls in großer Breite im Landtag und auch zwischen uns und der Regierung.

Das eine ist das Thema Stuttgart 21. Sie haben schon auf vieles hingewiesen. Ich möchte ein Beispiel bringen, das noch einmal unterstreicht, weshalb es zu Stuttgart 21 keine Alternative gibt.

In Zürich ist man am Kopfbahnhof auf ähnliche Engpässe gestoßen, wie wir sie zu erwarten haben, wenn sich nichts tut. Dann ging in Zürich die Planung los, und man hat gesagt: „Wir brauchen zwei zusätzliche Gleise und wollen die durch die Stadt Zürich legen.“ Als die ersten Pläne der Öffentlichkeit präsentiert wurden, gab es einen Aufschrei der Empörung, weil das unter den heutigen Bedingungen der Umweltverträglichkeit, der Verträglichkeit für den Menschen durch Lärmschutz natürlich bedeutet, dass man die Stadt massiv durchschneidet. Wir erleben ja im Rheintal, was es bedeutet, wenn zusätzliche Gleise durch eng bebautes Gebiet gelegt werden sollen: 5 m hohe Mauern, die alles verändern und letztlich nicht umweltverträglich sind.

Deshalb geht es nicht darum, einen Bahnhof tieferzulegen, weil man ihn tieferlegen will, sondern es geht um die Frage, ob man die Gleise oben führen kann und man dadurch das Leben von Generationen massiv beeinträchtigt und letztlich auch die Umwelt zerstört

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Das ist den Grünen egal!)

oder ob man es so macht, wie die Züricher das dann für sich entschieden haben: Wenn es oben nicht geht, dann geht man halt in den Tunnel. Wir haben so viel Schienenverkehr in Stuttgart unter die Erde gelegt, weil er oben nicht mehr darstellbar ist – Stadtbahn, S-Bahn –, dass es sich doch eigentlich aufdrängt, zu sagen: Um oben die Menschen nicht in unmöglicher Weise zu beeinträchtigen, gehen wir mit den Gleisen unter die Erde, und dann muss notwendigerweise auch der Bahnhof unter die Erde. Das eine folgt dem anderen.

(Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP)

All das, was als Alternative aufgemacht wurde, ist eine Schimäre. Seit 1994 wird dieses Projekt diskutiert. Für uns war die wichtige, endgültige Entscheidung die Entscheidung des Bundestags, der Volksvertretung, die Ermächtigungen zu bewilligen, die notwendig sind, um das Projekt durchzufinanzieren. Damit sind die Würfel endgültig gefallen.

(Abg. Dieter Kleinmann FDP/DVP: Sehr gut!)

Wer jetzt von der Möglichkeit, das Projekt umzusetzen, keinen Gebrauch macht

(Zuruf des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)

und eine neue Diskussion über Alternativen anfangen möchte, darf sich darauf einstellen, dass noch einmal 15 Jahre diskutiert wird, bevor vielleicht eine neue Entscheidung realisiert werden kann. Das heißt, die Alternative zu Stuttgart 21 ist in Wahrheit, nichts zu tun, es so zu lassen, wie es ist – mit der ganzen Beeinträchtigung und der ganzen Begrenzung für den Schienenverkehr.

(Beifall der Abg. Ursula Haußmann SPD und Dieter Kleinmann FDP/DVP)