Wer dem Kapitel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben nun noch über die Abschnitte II bis IV der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3607, abzustimmen.
Ich rufe zunächst Abschnitt II der Beschlussempfehlung auf. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Bei einigen Gegenstimmen ist Abschnitt II zugestimmt.
Ich rufe Abschnitt III der Beschlussempfehlung auf. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Abschnitt III ist mehrheitlich zugestimmt.
Nun rufe ich Abschnitt IV der Beschlussempfehlung auf. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Abschnitt IV ist mehrheitlich zugestimmt.
Das Präsidium hat für die Beratung des Einzelplans 05 – Jus tizministerium – eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.
sind die Grundpfeiler jeder freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Erst wenn sich die Bürger auf die Funktionsfähigkeit ihrer Justizbehörden verlassen können, ist ein gedeihliches und friedliches Miteinander möglich. Auch für die heimische Wirtschaft ist das feste Vertrauen in die Effektivität der Rechtspflege von existenzieller Bedeutung, sodass eine gut ausgestattete und motivierte Justiz für ein Land immer auch einen Standortvorteil darstellt.
Daher ist es die Leitlinie der CDU-Politik, eine moderne, leis tungsfähige und effektive Rechtspflege zu gewährleisten. Wir haben die Voraussetzungen für grundlegende strukturelle Änderungen geschaffen.
Meine Damen und Herren, die baden-württembergischen Gerichte liegen, was die Dauer der Verfahren betrifft, im Bundesvergleich auf den vordersten Plätzen. Auch die Staatsanwaltschaften arbeiten im Bundesdurchschnitt schneller und effizienter als ihre Kollegen. Dass dies trotz einer relativ dünnen Personaldecke so möglich ist, beweist die hohe Motivation und die starke Leistung der Mitarbeiter. Gewiss, im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit ist die Belastung durch die vielen Hartz-IV-Verfahren besonders hoch.
Nach wie vor ist die CDU-Fraktion sicher, dass eine Zusammenlegung der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Problem lösen würde.
Aber, Kollege Stickelberger, ich will gleich ergänzen: Es gibt inzwischen auch SPD-Justizminister, die bei Hartz IV Änderungen herbeiführen wollen.
Nun, was können wir tun? Wir werden zur Entlastung zwölf Stellen von anderen Gerichtsbarkeiten auf die Sozialgerichte umschichten. Ich denke, das können wir hier im Parlament einvernehmlich machen.
Ferner wurde die Voraussetzung für einen flächendeckenden Übergang zum Notariat in freiberuflicher Amtsausübung in ganz Baden-Württemberg geschaffen, um damit dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsfähiges Notariat im Land zu gewährleisten. In Baden-Württemberg soll das Nur-Notariat als Regelform des Notariats flächendeckend eingeführt werden. Beamtete Notare werden dann nicht mehr bestellt.
Ab dem 1. Januar 2018 werden die Notare in Baden-Würt temberg freiberuflich tätig sein. Die Grundbuch-, Nachlass- und die Vormundschaftssachen sollen künftig durch die Amtsgerichte erledigt werden, um durch eine Konzentration der Zuständigkeiten bei den Amtsgerichten die Abläufe zu rationalisieren und zu optimieren.
Die Führung der Grundbuchämter wird künftig an elf Amtsgerichten konzentriert. Dadurch wird die Struktur des Grundbuchwesens an die des übrigen Bundesgebiets angeglichen, und wir schaffen hochleistungsfähige Einheiten.
Diese Maßnahme dient auch der Stärkung des ländlichen Raums. Im Gegensatz zu der auch in diesem Parlament schon geäußerten Auffassung
zu elf großen Ämtern ist eine Herkulesaufgabe. Nimmt man die Digitalisierung der Grundbücher und vielleicht auch noch der Grundakten hinzu, so braucht man hier sehr viel Einsatz und bindet viel Personal. Unsere Fraktion wird die Umsetzung sehr genau beobachten