Bernd Hitzler

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die CDU-Fraktion stimmt dem vorliegenden Gesetzentwurf zu. Er enthält lauter vernünftige
Regelungen. Wir hoffen, dass wir bald über einen neuen Ge setzentwurf abstimmen dürfen, bei dem es darum geht, auch die Fahrberechtigungen bis 7,5 t hier regeln zu dürfen.
Herzlichen Dank dem Ministerium für die gute Arbeit.
Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Feuerwehren, die Rettungs dienste und die technischen Hilfsdienste leisten ungeheuer Wichtiges in unserer Gesellschaft. Deshalb muss es die fort währende Aufgabe des Parlaments sein, dies auch entspre chend zu unterstützen.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll den Mitgliedern die ser Organisationen ermöglicht werden, Einsatzfahrzeuge bis 4,75 t zu fahren. Die Mitglieder der Rettungsdienste können kostengünstig ausgebildet werden, und die Prüfung soll na türlich auch möglichst unbürokratisch sein.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf erbrachte überwiegend Zu stimmung. Im Unterschied zu den Anregungen vom TÜV und vom Fahrschulverband glaube ich nicht, dass die Verkehrssi cherheit gefährdet wird, wenn man dieses einfachere Verfah ren der Prüfung wählt. Den Bedenken des Landesbeauftrag ten für Bürokratieabbau, den unsere Fraktion sehr schätzt und auch sehr ernst nimmt, kann man, denke ich, durch eine Eva luation nach drei Jahren gerecht werden.
Ich hoffe auch, dass der Bund bald einen Gesetzentwurf zu stande bringt, um die Problematik der 7,5-t-Regelung in den Griff zu bekommen. Wir wissen natürlich auch, dass große Feuerwehrfahrzeuge oftmals schwerer sind als 4,75 t. Darum ist es auch gut, Frau Ministerin, dass Sie gleich angekündigt haben: Wir werden dies, wenn wir die Kompetenz haben, auch regeln.
Zusammenfassend stelle ich fest, dass die CDU-Fraktion dem Gesetzentwurf zustimmen wird.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Kein Reformwerk der letzten Jahr zehnte ist länger, intensiver und kritischer diskutiert worden als die Notariats- und Grundbuchamtsreform. Dies gilt beson ders auch für unsere Fraktion, die es sich bei diesem Gesetz entwurf bestimmt nicht leicht gemacht hat.
Lassen Sie mich am Schluss des Verfahrens noch ein paar wichtige Punkte ansprechen. Ob nun die Versorgungsansprü
che wie derzeit gesetzlich geregelt werden oder im neuen Dienstrechtsreformgesetz, ist allenfalls für Juristen noch von Interesse.
Wichtig ist allein, dass die Versorgungsansprüche gesichert sind. Dies garantieren wir hiermit. Ich denke, so viel Vertrau en sollte man in ein Parlament haben.
Im Übrigen wird morgen der Entwurf des Dienstrechtsreform gesetzes eingebracht. Hier regeln wir im neuen Landesbeam tenversorgungsgesetz die Trennung der Alterssicherungssys teme. Das heißt, wer jetzt Altersversorgungsansprüche hat und dann in die Freiberuflichkeit geht, dem bleiben die erworbe nen Ansprüche erhalten. Es erfolgt also keine Nachversiche rung in der gesetzlichen Rentenversicherung; denn damit wür de sich der Notar natürlich erheblich schlechterstellen. Ich bit te das jetzt einfach einmal so zu nehmen. Wir stehen dazu, dass die Altersversorgungsansprüche auch gewährleistet sind.
Lassen Sie mich noch einmal das Ziel nennen. Das Ziel ist nach wie vor unverändert. Wir möchten, dass möglichst vie le Notare in die Freiberuflichkeit gehen. Sollte dies nicht der Fall sein, wäre die Reform ernsthaft gefährdet. Deshalb kön nen wir auch keine Kompensation der Gebührenanteile der Notare vornehmen. Dies würde nämlich genau dazu führen, dass der Beamtenstatus so komfortabel ausgestattet wäre, dass niemand mehr Freiberufler werden wollte. Statt der Kompen sation wollen wir etwa 180 Funktionsstellen schaffen und die se mit einer Zulage versehen.
Dass die Erwartungshaltung zahlreicher Notare, was die fi nanzielle Kompensation anlangt, sehr hoch war, ist unserer Fraktion sehr wohl aufgefallen. Allerdings hat die CDU-Frak tion in diesem Bereich niemals eine Zusicherung abgegeben. Unsere Fraktion wird sich aber dafür einsetzen, dass die Zu lagen angemessen sein werden.
Zur Grundbuchamtsreform möchte ich noch sagen, dass die moderne Technik es ermöglichen wird,
fast überall diesen Service anzubieten. Deshalb wird das Grundbuch künftig leichter erreichbar sein als bisher.
Zusammenfassend: Trotz aller Probleme – das möchte ich noch einmal in Erinnerung rufen – ist diese Reform aus euro parechtlichen Gründen notwendig. Das haben auch alle Frak tionen so anerkannt. Ich denke, sie wird auch besser laufen, als viele es vermuten.
So weit einmal für die erste Runde.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Nun wird es von der Materie leichter als bei der Notariats- und Grundbuchamtsreform.
Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält durchaus vernünf tige Regelungen.
Es ist bekannt, dass die Anzahl der Briefwähler stetig steigt, sodass im Hinblick auf die Briefwahl ein Bürokratieabbau er forderlich ist. Deshalb sind auch alle Änderungen bei der Briefwahl gut, insbesondere diejenige, nach der künftig dar auf verzichtet werden soll, bei der Erteilung von Wahlschei nen die Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen zu ver langen.
Wir begrüßen auch die Möglichkeit zur Bildung von sechs an stelle von bisher fünf Geburtsjahresgruppen bei der repräsen tativen Wahlstatistik.
Auch die Anregung des Städtetags, die Berufung von Gemein debediensteten in die Wahlausschüsse zu erleichtern, ist ver nünftig. Das gilt ebenso für den Vorschlag des Gemeindetags, für die Feststellung des Briefwahlergebnisses nur eine Beset zung von drei Mitgliedern des Wahlvorstands vorzusehen.
Ferner möchten wir auf die Vorgabe einer Höchstzahl der Bei sitzer des Wahlvorstands verzichten. Der Vorschlag des Ge meindetags, die Größe des Wahlvorstands den Kommunen zu überlassen, findet unsere Zustimmung. Wenn mehr Wahlhel fer eingesetzt werden, ist auch schneller ausgezählt, was nicht nur die Kandidaten, sondern auch die Medien und die Öffent lichkeit erfreut.
Die CDU-Fraktion würde es auch sehr begrüßen, wenn die Briefkästen vor dem Wahltag zeitnah geleert werden könnten. Denn jede Stimme ist bei einer Wahl ein kostbares Gut in der Demokratie.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und danken dem Innen ministerium für die hervorragende Vorbereitung.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Die Notariats- und Grundbuchamts reform ist sicherlich eine Kärrneraufgabe, die enorm viele Auswirkungen hat.
Wie bekannt, hatte die CDU-Fraktion einst starke Bedenken gegenüber dieser Reform, weil der württembergische verbe amtete Amtsnotar ein hohes Ansehen genießt
und dem Land auch noch 80 Millionen € im Jahr an Einnah men beschert hat.
Europarechtliche Angelegenheiten, liebe Kollegen – das hat das gesamte Haus so gesehen –, haben uns aber bewogen, die se Reform mitzutragen und auch mitzugestalten. Dabei war uns klar, dass die Sicherung der Altersversorgungsanwart schaften für die Notare eine zentrale Aufgabe ist. Die betei ligten Notare wollten dies selbst im Notargesetz geregelt wis sen. Unsere Fraktion ist dagegen der Auffassung, dass wir das im Dienstrechtsreformgesetz, das nun auch in Kürze im Ple num beraten wird, regeln sollten. Wir wollten einfach keine Sonderregelung für eine Beamtengruppe, sondern Regelun gen für alle Beamtengruppen in einem Gesetz.
Dennoch möchten wir klare Aussagen machen – ich kann auch sagen: eine Protokollerklärung abgeben; aber ich habe mich beim Präsidium erkundigt; dies zählt genauso, als wenn man das hier in seiner Rede vorträgt; das muss man nicht noch be sonders betonen –: Die Fraktion der CDU und die Fraktion der FDP/DVP stimmen dem Gesetzentwurf der Landesregie rung zu
das brauchen wir auch nicht –, obwohl darin keine Bestim mungen zur Trennung der Alterssicherungssysteme enthalten sind. Allerdings ist diesbezüglich zeitnah eine klare Regelung für das Gelingen der Notariatsreform entscheidend. Wir ge hen davon aus, dass die Bestimmungen zur Trennung der Al terssicherungssysteme für alle Beamten im Rahmen der un mittelbar bevorstehenden Reform des öffentlichen Dienst rechts verabschiedet werden. Deshalb brauchen wir im jetzt vorliegenden Gesetzentwurf keine notarspezifische Regelung.
Sollte es wider Erwarten – aber das wäre schon gewaltig – nicht zeitnah zu einer entsprechenden Regelung im Rahmen der Reform des öffentlichen Dienstrechts kommen,
bestünde ein notarspezifischer Regelungsbedarf, ein akuter gesetzgeberischer Handlungsbedarf.
Die CDU-Fraktion spricht sich zudem dafür aus, den im Lan desdienst verbleibenden Bezirksnotaren und Notarvertretern ab 2018 eine angemessene Stellenzulage zu gewähren, sofern diese eine herausgehobene Tätigkeit wahrnehmen. Notare sind sehr sachkompetent. Sie sind im Betreuungsbereich tätig. Im württembergischen Rechtsgebiet kann man die Geschäfte im Betreuungsbereich weiterhin im gewohnten Umfang durch die Notare erledigen lassen. Die Notare sind hier sehr ge schult. Deshalb sind sie auch in der Lage, die gesamten Auf gaben wahrzunehmen. Deshalb halten wir die Gewährung ei ner angemessenen Stellenzulage für sachgerecht. Der Herr Minister hat vorhin ausgeführt, dass ca. 180 Notare davon be troffen sein werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir wissen natürlich, dass viele Betroffene eine vollständige Kompensation der Notar anteile wollen. Dies ist aber rechtlich nicht geboten und auch tatsächlich nicht möglich, da die Notaranteile nicht zur Besol dung gehören und daher auch das Alimentationsprinzip nicht verletzt wird.
Das Ziel muss sein, dass möglichst viele Notare Freiberufler werden – das kann man ganz klar sagen – und damit natürlich auch die Landeskasse entlasten. Würden wir den Beamtensta tus noch attraktiver machen, wollte so gut wie kein Notar mehr Freiberufler werden. Dann wäre die Reform wahrschein lich gescheitert. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann kein Parlamentarier, egal, welcher Fraktion er angehört, wol len.
Auch die von den künftigen Freiberuflern noch gewünschte staatliche Beihilfe in der Krankenversicherung wäre aus un serer Sicht systemwidrig, da auch jeder andere Freiberufler selbst für seine Krankenversicherung sorgen muss.
Lassen Sie mich noch klar sagen: Bei ehrlicher Betrachtung darf man auch feststellen, dass manches freiberufliche Nota riat eine wahre Goldgrube für seinen Inhaber sein wird, da 80 Millionen € an ehemals staatlichen Einnahmen nun priva tisiert werden.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion hat sich größte Mühe gegeben, den Betroffenen gerecht zu werden. Ich ken ne kein Gesetzesvorhaben, das öfter behandelt wurde oder umstrittener oder schwieriger war. Ich denke, wir haben hier alles getan, was wir tun konnten. Eigentlich war der Gesetz entwurf schon einmal zur Behandlung im Plenum vorgese hen; er wurde damals wieder zurückgezogen. Aber ich denke, wir sind jetzt auf dem richtigen Weg.
Zum vorliegenden Gesetzentwurf gibt es auch wenig Alterna tiven. Unsere Fraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen und dankt dem Justizministerium für die Wahrnehmung der
nicht einfachen Aufgabe, die Gesetzesgrundlage zu erarbei ten. Wir freuen uns auf eine sachliche Aussprache im Ständi gen Ausschuss.
Besten Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Nach dem Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes über die Bereinigung von Bundesrecht im Zustän digkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz ist nun auch klar, dass das Hinterlegungsrecht zur Sachmaterie des Landesgesetzgebers gehört. Die Hinterlegungsordnung soll nun als neues Gesetz gefasst werden. Wichtig ist vor allem ei ne einheitliche Ausgestaltung im Bundesgebiet, was auch ge lingen wird. Die Regelung der Kosten in Hinterlegungssachen wird sich auch künftig nach den Bestimmungen des Landes justizkostengesetzes richten. Dieses muss dann auch an die neue Regelung angepasst werden.
Um es klar auszudrücken: Die CDU-Fraktion begrüßt den Ge setzentwurf und dankt dem Justizministerium für die sachge rechte Ausarbeitung des Gesetzes.
Es ist auch sehr erfreulich, dass in der Anhörung der Verbän de viel Positives herausgekommen ist und eine große Zustim mung erfolgt ist. Diese Zustimmung erhoffe ich mir natürlich auch heute in der Plenardebatte.
Was nun die kritische Frage der Verzinsung anbelangt, so be grüßt die CDU-Fraktion, dass Beträge unter 10 000 € nicht verzinst werden.
Zu dieser trockenen Materie zum Abschluss noch ein prakti sches Beispiel dafür, worüber wir diskutieren: Wenn ein Schuldner seinen Gläubiger nicht kennt und ihn auch nicht er reicht, hinterlegt er beim zuständigen Amtsgericht einen Geld betrag. Er ist dann von seiner Gesamtschuld befreit.
Mir bleibt nur noch die humorvolle Anmerkung, dass ich hof fe, dass unsere Fraktionskassierer nicht auch noch eine solche Regelung wollen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es muss zum Selbstverständnis aller Fraktionen gehören, dass sie als Teil des Landtags direkter Adressat der politischen Willensbildung vonseiten der Bürgerschaft sind.
Die Öffentlichkeitsarbeit der Fraktionen ist heute wesentlich intensiver, als dies vor 50 bis 60 Jahren der Fall war. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit besteht nicht nur darin, ein paar Drucksachen unter das Volk zu bringen. Eine gute Öffentlichkeitsarbeit zeichnet sich dadurch aus, dass man an die Front geht,
Veranstaltungen, Kongresse und vielleicht auch Wanderungen durchführt. Das ist gut so. Abgeordnete sind Volksvertreter. Sie haben nicht nur in Stuttgart und im politischen Salon zu wirken, sondern gerade auch an der Front bei den Bürgern haben sie eine wichtige Aufgabe. Ferner ist es heute so, dass wir sehr stark im Internet präsent sind. Das war früher nicht der Fall. Das erfordert natürlich auch Aufwendungen.
Klar ist allerdings, dass Fraktionsgelder rechtlich einwandfrei und bestimmungsgemäß verwendet werden müssen. Es ist uns sehr wohl wichtig, dass wir nicht in den Ruf geraten, Steuergelder zu verschwenden.
Der vorliegende Gesetzentwurf ist auf Klarstellung und Präzisierung aus. Dadurch wird auch die Arbeit des Rechnungshofs erleichtert. Außerdem ist klar, dass es klare Abgrenzungen zur Parteiarbeit geben muss. Fraktionen müssen in gewisser Weise auch ein autonomer Faktor in einer parlamentarischen Demokratie sein. Es ist auch notwendig, dass sich eine Fraktion auf Augenhöhe mit der Regierung befindet.
Das gilt sowohl für die Oppositionsfraktionen
als auch für die Regierungsfraktionen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf. Auch nach dessen Umsetzung bleibt unser Landesparlament das Parlament, das die gerings ten Kosten je Einwohner verursacht.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Rechtsfrieden und auch die Rechtssicherheit sind Grundpfeiler einer freiheitlichen Gesellschaft. Die Bürger müssen sich auf die Funktionsfähigkeit der Justiz verlassen können. Auch die heimische Wirtschaft muss Vertrauen in die Effektivität der Rechtspflege haben können. Wir brauchen daher eine gut ausgestattete und motivierte Jus tiz in unserem Land. Deshalb war es immer das Ziel der CDUPolitik, eine moderne, leistungsfähige und effektive Rechtspflege zu gewährleisten.
Wenn man einmal in den Etat des Justizministeriums hineinschaut, kann man feststellen, dass der Justizhaushalt ein Verwaltungshaushalt ist.
In den Haushaltsjahren 2010 und 2011 betragen die Einnahmen jeweils rund 688 Millionen €, die Ausgaben rund 1,4 Milliarden €. Daraus ergibt sich ein Deckungsgrad von nur etwa 49 % im Jahr 2010 und 48 % im Jahr 2011.
Lassen Sie mich zunächst zu den wichtigsten Reformen im Justizbereich kommen. Eine bedeutende Reform ist die Notariatsreform. Die bundesgesetzlichen Voraussetzungen sind jetzt geschaffen. Wir beginnen nun, die landesrechtlichen Folgeänderungen vorzunehmen und das Anhörungsverfahren durchzuführen. Das freie Notariat wird bis zum Jahr 2018 realisiert sein.
Ich denke, dass wir durch die enge Zusammenarbeit mit den Notariatsverbänden sicherstellen können, dass Regelungen geschaffen werden, die eine hohe Akzeptanz haben. Insbesondere möchte unsere Fraktion sicherstellen, dass die Notare, die ja bisher beamtet sind, ihre Versorgungsansprüche auch in ihren freien Beruf mitnehmen können.
Eine wahre Herkulesaufgabe ist auch die Grundbuchamtsreform. Über 600 kommunale Grundbuchämter werden zu elf regionalen Standorten zusammengeführt. Es dürfte klar sein, dass dies organisatorisch nicht ganz einfach ist und auch Unbehagen auslösen kann.
Aber durch die Grundbucheinsichtstellen der Gemeinden kann man ebenfalls in kurzer Zeit Auskünfte bekommen. Es wird ein sehr bürgernahes System geben.
Durch den finanziellen Anreiz von 6 € je Grundbuch, das jetzt noch digitalisiert wird, werden die Gemeinden noch zahlreiche Grundbücher digitalisieren. Unsere Fraktion verfolgt diesen Prozess sehr genau und kann dem Justizministerium bescheinigen, dass es mit viel Sachverstand bei der Umsetzung der Reform ist.
Ein anderes Thema, das uns schon oft beschäftigt hat, ist die Übertragung der Straffälligen- und Bewährungshilfe auf einen freien Träger. Ich glaube, jetzt feststellen zu dürfen, dass die Firma NEUSTART gut arbeitet. Es wurden zusätzlich 40 hauptamtliche Bewährungshelfer eingestellt und weitere 300 ehrenamtliche Helfer gewonnen,
die ihre Arbeit, Herr Kollege Oelmayer, sehr motiviert machen. Das hat sich also absolut bewährt.
Ein erfreuliches Kapitel sind sicher auch die Arbeit der Bewährungshilfevereine sowie das Netzwerk Straffälligenhilfe und hier natürlich das Projekt „Schwitzen statt Sitzen“, das wir alle fördern. Wir haben hierfür jetzt im Haushalt 1,715 Millionen €; damit haben wir den Haushaltsansatz pro Jahr um 100 000 € aufgestockt.
Dieses Projekt ist erfolgreich. Es ist auch kostenentlastend für unser Land.
Ich komme noch einmal zu NEUSTART. Ich denke, dass Sie mit Ihrer Kritik, Herr Oelmayer, etwas leiser geworden, ja fast verstummt sind.
Denn auch Sie sehen, dass hier etwas gut läuft.
Ein weiteres Thema sind die Ergebnisse der Strafverfolgungsstatistik. Hier zeigt sich ein Rückgang der Straftaten, sodass unser Land mit Sicherheit als sicheres Land bezeichnet werden kann. Sicherlich ist die Gewaltkriminalität unter Jugendlichen ein Problem, für das es keine Patentrezepte gibt. Die Aktivitäten der Behörden werden hier allerdings immer bes
ser verzahnt, und es gibt bei uns auch relativ kurze Verfahrenslaufzeiten, was auch wichtig ist.
Die CDU-Fraktion sieht zudem noch einen gewissen Handlungsbedarf im Bereich des Jugendstrafrechts. Der Strafrahmen für schwerste Straftaten muss erhöht werden,
und auch ein Warnschussarrest für zu einer Bewährungsstrafe verurteilte Jugendliche muss ermöglicht werden.
Im neuen Koalitionsvertrag auf Bundesebene werden unsere Vorschläge teilweise auch aufgegriffen.
Lassen Sie mich jetzt auch zur Integration noch etwas sagen. Immer wieder hat unser Land vor diesen Aufgaben gestanden. Gute Rahmenbedingungen sind notwendig, um die Integration zu ermöglichen. Der Landesintegrationsplan hat dafür eine gute Grundlage geschaffen. Baden-Württemberg will allen Migranten eine gute Heimat sein. Aber es ist auch erforderlich, dass sich der Migrant bemüht und z. B. an Deutschkursen teilnimmt – was leider nicht immer der Fall ist. Wir haben nun gute Förderangebote. Ebenso wichtig ist, dass unsere Werteordnung, die im Grundgesetz vorgegeben ist, beachtet werden muss.
Deshalb unterstützen wir Sie, Herr Minister Professor Dr. Goll, auch bei Ihren Aktivitäten beim Thema „Bekämpfung der Zwangsheirat“ und beim Thema Genitalverstümmelung.
Meine Damen und Herren, der Justizhaushalt gehört zu den kleineren Haushalten. Trotzdem arbeiten über 19 000 Menschen im Land in diesem Bereich, die meisten von ihnen – fast alle – mit großem Engagement und Einsatzfreude in wichtigen Fachgebieten. Ihnen gilt der Dank der CDU-Fraktion,
denn sie sind die Garanten für das Funktionieren unseres Rechtsstaats.
Besonders bedankt sich unsere Fraktion bei Ihnen, Herr Jus tizminister, und bei Ihren Mitarbeitern für die kompetente Arbeit.
Herzlichen Dank für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bereits bei der ersten Lesung habe ich für die CDU-Fraktion unsere Zustimmung zur Novelle des Feuerwehrgesetzes angekündigt. Nach der intensiven Beratung im Innenausschuss ist das Gesetz nun auf der Zielgeraden.
Ganz kurz zum wesentlichen Inhalt: Wir wollen die dauerhafte Sicherung des Personalbestands der Gemeindefeuerwehren erleichtern, wir wollen die Wirtschaftlichkeit der Gemeindefeuerwehren durch verstärkte kommunale Zusammenarbeit verbessern, und wir wollen die kostenpflichtigen Tatbestände für Feuerwehreinsätze, insbesondere auch für Einsätze bei Kfz-Unfällen, vereinfachen und erweitern.
Kurz noch zu den beiden Änderungsanträgen der SPD: Zu dem ersten – Thema Werkfeuerwehren – meinen wir, dass die Ausnahmeregelung sachgerecht ist, und wir gehen auch davon aus, dass die Regierungspräsidien sehr restriktiv mit Ausnahmegenehmigungen umgehen werden.
Zu dem zweiten Änderungsantrag – Thema Feuerwehrakademie – möchte ich sagen: Zwischen uns besteht da inhaltlich
kein Dissens. Wir möchten aber zunächst den Neubau der Feuerwehrschule abschließen und uns danach noch einmal mit dem Thema beschäftigen.
Die Anhörung zum Gesetzentwurf ergab mit einer Ausnahme ein hohes Maß an Zustimmung. Es wurde auch höchster Wert darauf gelegt, vor allem die Praktiker zu diesem Gesetzentwurf zu hören. Ich danke deshalb dem Innenminister und seinen Mitarbeitern für die sehr gute Arbeit. Die CDU-Fraktion bedankt sich auch bei 144 000 Feuerwehrkameradinnen und -kameraden für ihren oft lebensrettenden Einsatz, konnten doch allein im letzten Jahr bei über 102 000 Einsätzen fast 7 000 Menschen gerettet werden.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Feuerwehrkommandanten auf der Tribüne!
Kreisbrandmeister; sehr gut.
Feuerwehrleute sind Lebensretter und sind bereit, sich jederzeit für andere einzusetzen. In Baden-Württemberg gibt es ein gut aufgestelltes Feuerwehrwesen mit dezentralen Strukturen, die es ermöglichen, dass auch in kleinen Gemeinden schlagkräftige Wehren vor Ort sind. Unsere Aufgabe als Landesgesetzgeber ist es, dafür zu sorgen, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen stimmen und erfolgreich gearbeitet werden kann.
Durch die jetzige Novellierung des Feuerwehrgesetzes wird die Wirtschaftlichkeit der Wehren verbessert und der Verwaltungsaufwand verringert. Zu Recht hat der Rechnungshof gefordert, dass Feuerwehreinsätze bei Fahrzeugbränden und Verkehrsunfällen kostenpflichtig sind. Diese Kosten müssen vom Verursacher und dessen Versicherung und nicht vom Steuerzahler getragen werden. Ferner muss der Personalbestand der Wehren gesichert werden. Deshalb soll z. B. das Eintrittsalter für den Übergang von der Jugendfeuerwehr in die Einsatzabteilung von 18 auf 17 Jahre gesenkt werden.
Das Innenministerium und besonders auch die CDU-Fraktion legen auf einen größtmöglichen Konsens Wert. Deshalb wurden auch sehr viele Anregungen der Praktiker, die im Anhörungsverfahren vorgebracht wurden, in das Gesetz aufgenommen.
Die wichtigsten Neuerungen sind folgende:
Aufgenommen wird eine Ermächtigung für die Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen über Mindestanfor
derungen an die Leistungsfähigkeit und an die Funktionsträger der Gemeindefeuerwehr.
Private und öffentliche Arbeitgeber werden hinsichtlich der Freistellung für den Feuerwehrdienst gleichgestellt.
Die Werkfeuerwehren sollen auch künftig grundsätzlich aus Werksangehörigen bestehen. Allerdings sollen auf Antrag beim Regierungspräsidium auch Ausnahmen zugelassen werden.
Kreisbrandmeister müssen künftig ausnahmslos im Hauptamt bestellt sein. Dies war sicherlich eine sehr interessante Fragestellung, auch bei uns in der Fraktion. Eine Übergangsregelung stellt sicher, dass bereits bestellte Kreisbrandmeister weiterhin als Ehrenbeamte auf jeweils fünf Jahre bestellt werden können.
Auf eine Neuregelung des Kostenersatzes bei Überlandhilfe wird verzichtet. Die Hilfe leistende Gemeinde behält ihren Anspruch auf vollen Kostenersatz. Ein Verzicht auf Kostenersatz bei der sogenannten Überlandhilfe wird nicht eingeführt.
Wichtig ist auch eine europaweit einheitliche Notrufnummer, sodass alle Leitstellen langfristig als Integrierte Leitstellen zu betreiben sind.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu und dankt allen, die am Verfahren beteiligt waren, für ihren konstruktiven Beitrag. Besonders bedanken wir uns aber bei den 144 000 – diese Zahl muss man einmal hören – Feuerwehrkameradinnen und -kameraden, die tagtäglich ihren Dienst für die Allgemeinheit tun.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bereits bei der ersten Lesung und im Ständigen Ausschuss habe ich die Haltung der CDU erläutert. Wir werden dem Gesetz und auch dem Modellversuch zustimmen.
Folgende Gründe sind dafür maßgebend:
Erstens: Bei der elektronischen Fußfessel handelt es sich um einen sehr innovativen Versuch, den Strafvollzug zu modernisieren.
Zweitens: Das bewährte Programm „Schwitzen statt Sitzen“ wird dadurch nicht gefährdet.
Drittens: Es ist wesentlich humaner, mit einer elektronischen Fußfessel versehen in Freiheit zu sein, als im Gefängnis zu sitzen.
Der renommierte Journalist Heribert Prantl, der ja bekanntermaßen kein Freund der CDU ist, hat auch festgestellt, jede Art, das Gefängnis zu ersetzen, sei zu begrüßen, sofern die öffentliche Sicherheit dadurch nicht bedroht ist.
Viertens: Im elektronisch überwachten Hausarrest wird entweder gearbeitet, eine Ausbildung gemacht oder werden Kinder betreut. Insbesondere Frauen, die Kinder betreuen, können nun von zu Hause aus ihre Familien versorgen.
Fünftens: Es handelt sich hier um einen Modellversuch mit 75 Probanden. Sofern dieser Modellversuch keine guten Ergebnisse zeigt, ist eine flächenhafte Einführung nicht geboten. Bei einer flächenhaften Einführung allerdings sehen wir die Möglichkeit, die Zahl der Haftplätze zu reduzieren und auch keine neuen Gefängnisse bauen zu müssen.
Ferner stellen wir mit dem beiliegenden Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP sicher, dass den Wünschen des Landesbeauftragten für den Datenschutz Rechnung getragen wird.
Die CDU-Fraktion bedankt sich ganz herzlich bei Herrn Jus tizminister Professor Dr. Goll und seinem Haus für die gute Vorbereitung des Gesetzentwurfs und wünscht dem Modellversuch viel Erfolg.
Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Seit dem 1. September 2006 besitzen die Länder die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für den Strafvollzug. Dieser Gesetzentwurf sieht nun ausschließlich vollzugliche Lösungen vor. Deshalb sind wir auch berechtigt, zu regeln. Wir sehen bei diesem Gesetzentwurf keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Wir greifen nicht in das Sys tem der Sanktionen ein.
Während in zahlreichen Ländern der Welt der elektronisch überwachte Hausarrest – volkstümlich Fußfessel genannt – üblich ist, gab es in Deutschland bisher nur einen Modellversuch in Hessen. Im Rahmen des jetzigen Modellversuchs sollen nun 75 Probanden einbezogen werden.
Was spricht dafür? Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die absoluten Kosten niedriger sind als im herkömmlichen Vollzug im Gefängnis. Hier haben wir Spannen zwischen 14 € und 70 € am Tag, im normalen Vollzug sind es 75 € am Tag.
Wir gehen auch davon aus, dass man Haftplätze einsparen kann und somit auch keine neuen Gefängnisse gebaut werden müssen. Täter, die eine Geldstrafe bekommen, diese nicht bezahlen können, dafür eine Ersatzfreiheitsstrafe bekommen und damit ins Gefängnis müssen, gehören eigentlich nicht unbedingt dort hin.
Bisherige Erfahrungen zeigen, dass es kaum negative Erfahrungen gibt. Vor allem wird eine gewisse Stigmatisierung und Entsozialisierung gegenüber dem herkömmlichen Vollzug vermieden. Der Minister hat vorhin klar gesagt, dass es insbesondere für die Frauen sehr positiv ist, wenn sie dann zu Hause die Kinderbetreuung durchführen können.
In der Anhörung gab es überwiegend positive Stellungnahmen. Die in den Regierungsentwurf übernommenen Vorschläge finden unsere Zustimmung. Ob letztendlich eine Kostenbeteiligung der Gefangenen gefordert wird, ist eine sehr interessante Frage. Wir stimmen derzeit denen zu, die meinen, dass man sie nicht fordern soll, weil die meisten Gefangenen wenig Geld haben. Andererseits ist es aber auch nicht völlig abwegig, dass jemand, der arbeiten kann, auch einen kleinen Kostenbeitrag leisten könnte.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf und dem Modellversuch zu. Wir hoffen auf positive Erfahrungen, um die elektronische Aufsicht später vielleicht flächendeckend einzuführen.
Noch ein klares Wort zum bewährten Programm „Schwitzen statt Sitzen“: Dieses wird nicht gefährdet. Ich darf daran erinnern, dass wir erst vor Kurzem den Haushaltsansatz von 1,1 Millionen € auf 1,615 Millionen € erhöht haben. Nicht der Generalstaatsanwalt ist der Haushaltsgesetzgeber, sondern das sind wir, das Parlament.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Verleihung von Auszeichnungen gehört für den Ministerpräsidenten und die Mitglieder der Landesregierung sicherlich zu den schönsten Amtspflichten. Auch für die Geehrten ist das oftmals ein Höhepunkt in ihrem Wirken für Staat und Gesellschaft. Auch für zahlreiche Bürgermeister ist es oft ein Höhepunkt,
im Auftrag des Ministerpräsidenten diese Ehrungen zu überbringen. Insbesondere die Ehrennadel des Landes stellt schon etwas Besonderes dar.
Meine Damen und Herren, die Landesverfassung überträgt dem Ministerpräsidenten in vielen Regelungen die Funktion der Repräsentation der Landesregierung. Deshalb hat dieser in der Vergangenheit auch die Grundlagen für das Auszeichnungswesen gelegt.
Der Minister hat vorhin bereits alles aufgezählt, was es an Medaillen, Orden und Ehrenzeichen gibt. Das kann ich mir nun sparen. Um diesen staatlichen Auszeichnungen ein rechtliches Fundament zu geben, aber sicherlich auch, um den hohen Stellenwert zu dokumentieren, soll es nun eine gesetzliche Regelung geben. Neue Befugnisse für die Regierung gibt es dadurch nicht. Wir respektieren damit auch die Befugnisse der Landesregierung.
Ferner – das ist auch wichtig – entstehen keine zusätzlichen Kosten und auch kein Personalmehrbedarf.
Aus all diesen Gründen wird die CDU-Fraktion dem Entwurf zustimmen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man zu diesem Gesetzentwurf Alternativen sucht, wird man keine finden, denn es handelt sich dabei um die Erfüllung bundesgesetzlicher Vorgaben. Ein landesgesetzlicher Spielraum besteht nicht. Deshalb möchte ich mich auch kurz fassen.
Das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit schafft nun erstmals eine vollständige Verfahrensordnung für den Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit.
Das Herzstück dieses Gesetzes, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, regelt neben dem Verfahrensrecht für die freiwillige Gerichtsbarkeit auch das Familienverfahrensrecht nun vollständig neu.
Das bisherige Gesetz über die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit stammt aus dem Jahr 1898. Es hat also ziemlich lange Bestand gehabt. Es wird aufgehoben, und die bisherigen familienverfahrensrechtlichen Vorschriften im Sechsten Buch der Zivilprozessordnung werden gestrichen.
Nun kommt dieses Vierte Rechtsbereinigungsgesetz. Hier wird das Landesrecht an die Änderungen durch das Reformgesetz angepasst. Zugleich sollen die Anpassungen des Landesrechts an weitere Rechtsänderungen, insbesondere an die Vorschriften des Kostenrechtsmodernisierungsgesetzes, erfolgen.
Weiterhin sollen bei dieser Gelegenheit die Veröffentlichungsbestimmungen dieses Gesetzes zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zu Verfahrensgesetzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit flexibilisiert und andere durch bundesgesetzliche Änderungen in jüngerer Zeit gebotene Rechtsbereinigungen durchgeführt werden. – Ich werde das den Stenografen zur Verfügung stellen; das ist doch eine ziemlich theoretische Angelegenheit.
Zusammengefasst: Die geplanten Regelungen sind notwendig und klar. Die CDU-Fraktion wird zustimmen.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Rechtsfrieden und Rechtssicherheit
sind die Grundpfeiler jeder freiheitlichen und demokratischen Gesellschaft. Erst wenn sich die Bürger auf die Funktionsfähigkeit ihrer Justizbehörden verlassen können, ist ein gedeihliches und friedliches Miteinander möglich. Auch für die heimische Wirtschaft ist das feste Vertrauen in die Effektivität der Rechtspflege von existenzieller Bedeutung, sodass eine gut ausgestattete und motivierte Justiz für ein Land immer auch einen Standortvorteil darstellt.
Daher ist es die Leitlinie der CDU-Politik, eine moderne, leis tungsfähige und effektive Rechtspflege zu gewährleisten. Wir haben die Voraussetzungen für grundlegende strukturelle Änderungen geschaffen.
Insbesondere wurde dabei die Struktur der Bewährungs- und Gerichtshilfe modernisiert.
Aber auch die Notariats- und die Grundbuchreform
sind Meilensteine auf dem Weg hin zu einer bürgernahen und effizienten Justizverwaltung.
Meine Damen und Herren, die baden-württembergischen Gerichte liegen, was die Dauer der Verfahren betrifft, im Bundesvergleich auf den vordersten Plätzen. Auch die Staatsanwaltschaften arbeiten im Bundesdurchschnitt schneller und effizienter als ihre Kollegen. Dass dies trotz einer relativ dünnen Personaldecke so möglich ist, beweist die hohe Motivation und die starke Leistung der Mitarbeiter. Gewiss, im Bereich der Sozialgerichtsbarkeit ist die Belastung durch die vielen Hartz-IV-Verfahren besonders hoch.
Nach wie vor ist die CDU-Fraktion sicher, dass eine Zusammenlegung der Sozial- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit dieses Problem lösen würde.
Es scheitert derzeit leider an der SPD auf Bundesebene.
Aber, Kollege Stickelberger, ich will gleich ergänzen: Es gibt inzwischen auch SPD-Justizminister, die bei Hartz IV Änderungen herbeiführen wollen.
Vielleicht kommt es doch noch zu einer solchen Lösung.
Nun, was können wir tun? Wir werden zur Entlastung zwölf Stellen von anderen Gerichtsbarkeiten auf die Sozialgerichte umschichten. Ich denke, das können wir hier im Parlament einvernehmlich machen.
Ferner wurde die Voraussetzung für einen flächendeckenden Übergang zum Notariat in freiberuflicher Amtsausübung in ganz Baden-Württemberg geschaffen, um damit dauerhaft ein funktionsfähiges und leistungsfähiges Notariat im Land zu gewährleisten. In Baden-Württemberg soll das Nur-Notariat als Regelform des Notariats flächendeckend eingeführt werden. Beamtete Notare werden dann nicht mehr bestellt.
Ab dem 1. Januar 2018 werden die Notare in Baden-Würt temberg freiberuflich tätig sein. Die Grundbuch-, Nachlass- und die Vormundschaftssachen sollen künftig durch die Amtsgerichte erledigt werden, um durch eine Konzentration der Zuständigkeiten bei den Amtsgerichten die Abläufe zu rationalisieren und zu optimieren.
Ferner haben wir eine Strukturreform des Grundbuchwesens beschlossen.
Die Führung der Grundbuchämter wird künftig an elf Amtsgerichten konzentriert. Dadurch wird die Struktur des Grundbuchwesens an die des übrigen Bundesgebiets angeglichen, und wir schaffen hochleistungsfähige Einheiten.
Diese Maßnahme dient auch der Stärkung des ländlichen Raums. Im Gegensatz zu der auch in diesem Parlament schon geäußerten Auffassung
wird die Bürgernähe nicht verloren gehen,
da wir eine große Anzahl von Einsichtstellen bei Städten und Gemeinden ermöglichen werden.
Gewiss: Die Umwandlung von 673 Grundbuchämtern
zu elf großen Ämtern ist eine Herkulesaufgabe. Nimmt man die Digitalisierung der Grundbücher und vielleicht auch noch der Grundakten hinzu, so braucht man hier sehr viel Einsatz und bindet viel Personal. Unsere Fraktion wird die Umsetzung sehr genau beobachten
und auch regulierend eingreifen,
wenn sie den Eindruck haben sollte, es funktioniere nicht reibungslos. Allerdings gehen wir davon aus, dass das Justizministerium mit großem Einsatz an dieser Aufgabe arbeitet.
Seit dem 1. Januar 2007 ist die private NEUSTART gGmbH flächendeckend in ganz Baden-Württemberg für die Erfüllung der Aufgaben der Bewährungs- und Gerichtshilfe verantwortlich. Nachdem wir zunächst einige Hürden nehmen mussten, arbeitet der freie Träger nunmehr höchst erfolgreich, wie von allen Seiten bestätigt wird.
Mit dem Haftplatzentwicklungsprogramm „Justiz 2015“ wird der Justizvollzug in Baden-Württemberg grundlegend modernisiert. Insbesondere durch die Schwerpunktsetzung im baulichen Bereich wird die Sicherheit der Haftanstalten verbessert.
Die vorgesehenen Investitionen führen zu einer Reduzierung der laufenden Kosten und dazu, dass auch eine höhere Wirtschaftlichkeit erreicht wird. Bis zum Jahr 2015 kann eine ausreichende Zahl von Haftplätzen in Baden-Württemberg geschaffen werden, um so den verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen. Wir haben das Bauprogramm mit einem Gesamtvolumen von 285 Millionen € verabschiedet. Es sieht Neubauten in Offenburg und Rottweil,
Erweiterungen an fünf Standorten sowie die Schließung von 13 kleineren Anstalten vor.
Kommen wir zur Integration. Eine gelungene Integrationspolitik ist zwingend erforderlich, um Baden-Württemberg auch in Zukunft wirtschaftlich und gesellschaftlich in der Erfolgsspur zu halten.
Das Land Baden-Württemberg geht strukturiert an die damit verbundenen Herausforderungen heran. Ein Ergebnis dieser Arbeit ist der Integrationsplan Baden-Württemberg mit dem Titel „Integration gemeinsam schaffen“. Dieser Integrationsplan stellt neben zentralen Handlungsfeldern des Landes auch Ziele, Programme und Konzepte weiterer Akteure dar. Denn Integration ist eine Querschnittaufgabe, und gelungene Integration bedarf einer effektiven und konstruktiven Zusammenarbeit aller.
Es gibt im Übrigen in unserem Land sehr viele gute Beispiele für Integration. Aber Integrationspolitik braucht einen langen Atem, und derjenige, der integriert werden soll, muss natürlich auch mitmachen.
Wir werden bei diesem Thema am Ball bleiben.
Meine Damen und Herren, die CDU-Landtagsfraktion hat sich auch dafür eingesetzt, dass die geschäftsmäßige und organisierte Suizidbeihilfe unter Strafe gestellt werden kann. Unternehmen, die für knapp 5 000 € einem Menschen die für die Selbsttötung erforderlichen Chemikalien besorgen und sich anschließend auch noch um die Verbrennung des Leichnams kümmern, sollten hier nicht tätig werden.
Aufgrund des Engagements unserer Fraktion brachte BadenWürttemberg einen Gesetzentwurf zum Verbot der Suizidbeihilfe auf den Weg. Mit diesem neuen Straftatbestand soll das Betreiben eines Gewerbes oder die Gründung einer Vereinigung, deren Zweck oder Tätigkeit darauf gerichtet ist, anderen die Gelegenheit zur Selbsttötung zu verschaffen, mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. Der Bundesrat hat sich allerdings bisher noch nicht zu einem Gesetzentwurf durchringen können. Wir werden aber dieses Thema sehr genau beobachten. Wir möchten nicht, dass das Thema in der allgemeinen politischen Diskussion untergeht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Justiz in BadenWürttemberg ist gut aufgestellt. Sie steht an der Spitze in Deutschland.
Die CDU-Fraktion wird dem Etat zustimmen. Wir danken dem Justizminister und all seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im ganzen Land für ihren Einsatz. Nachdem ich kei
ne Anträge von der Opposition gesehen habe, könnte sie zumindest teilweise zustimmen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wer mit öffentlichen Geldern umgeht, muss dies sorgfältig und sparsam tun. Dies gilt für den Landtag von Baden-Württemberg genauso wie für alle anderen Parlamente.
Zieht man einen Vergleich zwischen allen 17 Parlamenten in Deutschland, so kann man feststellen, dass der Landtag von Baden-Württemberg der sparsamste in Deutschland ist. Dies zeigt sich deutlich, wenn man jeweils die Gesamtsumme der Aufwendungen durch die Einwohnerzahl dividiert. Hier weist der Landtag von Baden-Württemberg die niedrigsten Kosten pro Einwohner auf.
Ein Abgeordneter erhält derzeit für seine Mitarbeiter zusammen 2 355 € im Monat. Im Regelfall benötigt er in seinem Wahlkreisbüro und auch hier in Stuttgart am Sitz des Landtags je eine Person, also zwei Mitarbeiter, die sich dann diese Summe teilen. Dieser Betrag erweist sich sowohl in Bezug auf die normalerweise gezahlten Gehälter als auch gemessen an der Vorbildung der Mitarbeiter als äußerst niedrig. Wenn man einmal durch die Büros der Kolleginnen und Kollegen im Landtag geht und sieht, dass dort sehr viele hoch qualifizierte Leute arbeiten, muss man sagen: Die bisherige Gehaltsstufe BAT VI b, heute Entgeltgruppe 6 Stufe 6 des Tarifvertrags der Länder, ist wirklich niedrig.
Meine Damen und Herren, Abgeordnete sollten als gewählte Volksvertreter zumindest einigermaßen auf Augenhöhe mit Oberbürgermeistern und Landräten sein.
Blickt man dort in die Büros, sieht man – das soll kein Vorwurf sein; man braucht qualifizierte Leute – eine Chefsekretärin, einen persönlichen Referenten, Hilfskräfte, einen Öffentlichkeitsreferenten, vielleicht sogar den Leiter einer Stabsstelle. Daran gemessen bleibt die Ausstattung der Abgeordneten nach wie vor schlank. Wir waren schon von jeher keine schweren Tanker in unserer Verwaltung, sondern wendige Schnellboote.
Die zweite Stufe ab 2011 hängt sicherlich auch ein bisschen mit der Parlamentsreform und dem Ende des Teilzeitparlaments zusammen – das aber immer eine gewisse Fiktion war.
Hier scheint aber auch ein Blick in den Bundestag und in das Europaparlament notwendig. Dort haben die Kollegen das Dreifache an Finanzmitteln. Deshalb bleibt die jetzt geplante Ausstattung sparsam und angemessen.
Was nun die Informations- und Kommunikationstechnik anbelangt, so werden die bisherigen Systeme zusammengeführt, und der Präsident wird ermächtigt, dies zu regeln. Meine Damen und Herren, es ist nun einmal so: Wir brauchen heute eine moderne Technik. Als die bisherigen Regelungen geschaffen wurden, gab es zwar ein Telefon und auch ein Faxgerät, aber Internet, Laptop, BlackBerry-Handy etc. waren Begriffe, mit denen man damals noch nichts anfangen konnte.
Auch nach der neuen Festsetzung haben unsere Abgeordneten lediglich die Hälfte der Finanzmittel der bayerischen Kollegen.
Insgesamt glaube ich, dass dadurch das Parlament als Vertretung des gesamten Volkes gestärkt wird und die Interessen der Bevölkerung noch besser, effektiver und auch schneller wahrgenommen werden können.
Ich danke Ihnen für Ihre geschätzte Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am heutigen Tag befindet sich die Parlamentsreform auf der Zielgeraden. Das war ein Marathonlauf mit vielen Hindernissen, mit Problemen. Mehrfach drohte auch ein Scheitern. Aber die Modernisierung des Parlamentsbetriebs ist ein zentrales Reformprojekt, das nun einmal Zeit braucht. Wenn heute über die Fraktionsgrenzen hinweg eine Einigung erfolgt, ist dies auch ein Beweis für die Reformfähigkeit dieses Landtags.
Lassen Sie mich kurz auf die wesentlichsten Änderungen eingehen:
Ab der 16. Wahlperiode, also beginnend im Jahr 2016, werden wir eine Trennung von Amt und Mandat vornehmen. Damit werden wir die parlamentarische Kontrollfunktion gegenüber der Exekutive stärken.
Aber gerade hier war der Prozess der Meinungsbildung in unserer großen Fraktion sehr schwierig. Um es klar zu sagen: Bis heute haben engagierte Lehrerinnen und Lehrer, Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, Landräte und andere öffentlich Bedienstete gute Arbeit geleistet. Manche haben im Parlament führende Funktionen innegehabt, und sie haben das Land gut vertreten.
Gerade weil dies so ist und bis 2016 so sein wird, ist es völlig natürlich, dass einige unserer Kollegen zum Ausdruck bringen werden, dass sie die Neuregelung ablehnen. Dies ist eine Gewissensentscheidung; denn wer seine berufliche Zukunft völlig neu ordnen muss und dabei einen von ihm geliebten Beruf abgeben muss, der hat sicherlich auch das Recht, hier dagegen zu stimmen. Die CDU-Fraktion bekundet ihren Respekt gegenüber diesen Kollegen.
Bei jedem Gesetz gibt es natürlich Regelungen, die dem einen oder anderen nicht gefallen. Ein Gesetz muss auch der