Protokoll der Sitzung vom 13.02.2009

Kapitel 1240

Impulsprogramm Baden-Württemberg

Wer stimmt diesem Kapitel zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Dem Kapitel ist mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3912-13.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Jetzt wird es interes- sant!)

Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag abgelehnt.

Ich lasse nun über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3612, abstimmen. Wer Abschnitt II zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Abschnitt II wurde einstimmig zugestimmt.

Damit ist die Beratung des Einzelplans 12 beendet.

Wir kommen jetzt in der Zweiten Beratung zur E i n z e l a b s t i m m u n g über das

Staatshaushaltsgesetz 2009

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3616.

Ich rufe auf

§ 1

Durch die im Verlauf der Etatberatungen beschlossenen Anträge hat sich die Gesamtsumme der Einnahmen und Ausgaben verändert, sodass die in § 1 aufgeführte Summe nun 35 338 686 900 € beträgt.

(Zuruf von der CDU: Doch so viel?)

Wer dem § 1 mit dieser Änderung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Damit ist § 1 in der geänderten Fassung mehrheitlich zugestimmt worden.

Die in § 1 angeführte umfangreiche Anlage mit der Haushaltsübersicht für 2009 muss infolge der vom Landtag vorher geänderten Beträge ebenfalls entsprechend angepasst werden. Sie ermächtigen den Präsidenten, die notwendigen Korrekturen in dieser Übersicht in Abstimmung mit dem Finanzministerium vorzunehmen.

(Zurufe: Jawohl!)

Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Wir danken für das Vertrauen.

(Heiterkeit – Abg. Klaus Herrmann CDU: Ausnahms- weise! – Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: Sie sind doch Vizepräsident!)

Jetzt frage ich Sie, ob über die §§ 2, 3, 3 a, 4 bis 6, 6 a, 6 b sowie 7 bis 16 der vorliegenden Drucksache 14/3616 insgesamt abgestimmt werden kann.

(Zurufe: Ja! – Gegenrufe: Nein! – Abg. Klaus Herr- mann CDU: Das wird doch eh beschlossen! – Unru- he)

Also Einzelabstimmung.

§ 2

Wer zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich so beschlossen.

§ 3

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Mehrheitlich so beschlossen.

§ 3 a

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Einstimmig zugestimmt.

§ 4

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.

§ 5

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.

§ 6

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe gemeinsam auf

§ 6 a bis § 10

Wer diesen Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig ist diesen Paragrafen zugestimmt.

§ 11

Wer stimmt § 11 zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.

§ 12

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

§ 13

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

§ 14

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Einstimmig zugestimmt.

§ 15

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.

§ 16

Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich zugestimmt.

Zum Abschluss der Zweiten Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung über die Feststellung des Staatshaushaltsplans von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2009 schlage ich Ihnen vor, diesen Gesetzentwurf mit den dazugehörigen Einzelplänen in der Fassung der Beschlüsse der Zweiten Beratung an den Finanzausschuss zu überweisen, damit die Vorlage der Landesregierung zum Konjunkturpaket am 16. Februar 2009 in eine Beschlussempfehlung des Finanzausschusses für die Dritte Beratung des Entwurfs des Staatshaushaltsgesetzes am 18. Februar 2009 einbezogen werden kann. Eine entsprechende Mitteilung der Landesregierung von heute liegt als Drucksache 14/3993 vor. Notwendig ist auch, dass damit die geschäftsordnungsmäßig festgelegten Fristen verkürzt werden.