Gustav-Adolf Haas ist glücklicherweise auch Gutachter für Baurecht; denn dieses Recht ist in den letzten Jahren immer weiter verstärkt worden. Es gibt jedes Jahr neue Vorschriften in diesem Bereich. Wir entwickeln die Gesetze fort, und manch einer weiß plötzlich nicht mehr, wie langfristige Planung seriös und verlässlich umgesetzt werden kann, wenn man sich in einem netten Wohngebiet mit Ein- und Zweifa
Es gibt übrigens auch Bedenken im Bereich Bodensee, wo die Bebauung der Ufer allmählich verdichtet wird. Aber das ist natürlich auch eine Frage der Anschauung.
Ein Fall hat mich im letzen halben Jahr besonders bewegt, ein Fall, der selbstverständlich gerichtsfest ist. Es kann nicht sein, dass Menschen, die seit über 40 Jahren in einem Haus wohnen, plötzlich mit einem Beitrag für Abwasser belastet werden,
dann muss ich den Leuten sagen: Bei uns verjährt zwar fast alles nach einer gewissen Zeitspanne, aber wenn Sie es mit einer Kommune zu tun haben, dann heben Sie besser alle Unterlagen bis zu Ihrem Lebensende auf und geben Sie sie am besten auch noch an Ihre Erben weiter, damit auch diese nachweisen können, was bezahlt wurde, falls neue Entscheidungen gefällt werden – ob das nun von der Gemeindeprüfungsanstalt, vom Gericht oder von den Kommunen neu festgesetzt wurde.
Meine Damen und Herren, wenn wir Politikverdrossenheit in diesem Land haben wollen, müssen wir so fortfahren.
Ich möchte gern auf die Anregung zurückkommen, auch im Petitionsausschuss einmal eine Anhörung durchzuführen. Dieser Ausschuss ist allerdings ein sehr arbeitsintensiver Ausschuss, denn wer sich hier wirklich einbringt, hat viele VorOrt-Termine wahrzunehmen und kann sich auch hinlänglich mit vielen Bürgerinnen und Bürgern unterhalten.
Ich möchte in diesem Zusammenhang und am Ende meiner Ausführungen den Ministerien – besonders dem Innenminis terium, aber auch dem Justizministerium – herzlich danken; sie haben wirklich großartige Arbeit geleistet. Es geht dabei häufig eben um sehr fragile menschliche Schicksale.
Ich freue mich, auch zukünftig im Petitionsausschuss arbeiten zu können, und hoffe, dass wir in noch mehr Fällen als bisher zu einer positiven Lösung finden. In diesem Sinne wünsche ich Jörg Döpper und seiner Mannschaft viel Erfolg.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zur Änderung medienrechtlicher Vorschriften – Druck sache 14/3859
Das Präsidium hat festgelegt, dass nach der Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion geführt wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der heute zur Erörterung stehende Gesetzentwurf dient der Umsetzung des im Dezember 2008 von den Ministerpräsidenten unterzeichneten Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Der Gesetzentwurf umfasst das Zustimmungsgesetz zum Staatsvertrag sowie Änderungen in den landesrechtlichen Mediengesetzen, die durch die Änderungen des Rundfunkstaatsvertrags veranlasst sind.
Obgleich das Parlament im Rahmen des Vorunterrichtungsverfahrens bereits mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag befasst war, möchte ich an dieser Stelle nochmals einige wesentliche Punkte hervorheben.
Die EU-Kommission war zu der Auffassung gelangt, dass die bisherigen Regelungen zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk, insbesondere die Beschreibung des Auftrags, nicht mit dem EU-Beihilferecht in Einklang stehen.
Das daraufhin eingeleitete Beihilfeverfahren endete mit einem zwischen den Ländern und der Kommission vereinbarten Kompromiss, der im Wesentlichen die Konkretisierung des Auftrags der Rundfunkanstalten für ihre digitalen Angebote – sprich ihre digitalen Zusatzkanäle – und die im Internet abrufbaren Angebote vorsieht. Dieser Kompromiss wird jetzt mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag umgesetzt. Mit diesem Vertrag wird nun erstmals konkret gefasst, was die Rundfunkanstalten im Internet tun dürfen und was nicht.
Zukünftig umfasst der gesetzliche Auftrag, von einzelnen Ausnahmen abgesehen, das Bereithalten von Sendungen und der die Sendungen inhaltlich und thematisch unterstützenden Onlineangebote zum Abruf im Internet bis zu sieben Tage nach Ausstrahlung einer Hörfunk- oder Fernsehsendung. Neue oder wesentlich veränderte online abrufbare Angebote außerhalb dieser Siebentagefrist müssen zukünftig vor ihrer Verbreitung den neu einzuführenden Dreistufentest durchlaufen. Im Rahmen dieses Tests haben die Gremien der Anstalten dann zu prüfen, ob das geplante Angebot vom öffentlich-rechtlichen Auftrag umfasst ist, ob es in qualitativer Hinsicht zum publizistischen Wettbewerb beiträgt und welcher finanzielle Aufwand hierfür erforderlich sein wird. Auch Stellungnahmen betroffener Dritter sind dabei zu berücksichtigen.
Da aber bereits heute die meisten der bestehenden Internetangebote der Rundfunkanstalten über den Bereich dieser sieben Tage hinausgehen, müssen die Rundfunkanstalten diese Angebote, soweit sie diese nach Inkrafttreten des Rundfunkänderungsstaatsvertrags aufrechterhalten wollen, bis Ende August 2010 mit einem Dreistufentest überprüfen.
Die Bestandsüberführung ist, meine ich, verschiedentlich zu Unrecht kritisiert worden. Denn die Bestandsüberführung im Wege des Dreistufentests ist aus meiner Sicht der einzige Weg, um die bestehenden Internetangebote der Anstalten einer öffentlichen Diskussion und damit einem angemessenen Legitimationsprozess auszusetzen. Diese Bestandsüberführung wird ohne Zweifel ein Kraftakt sein. Andererseits bin ich der Auffassung, dass die Rundfunkanstalten die öffentliche Auseinandersetzung nicht scheuen sollten. Letztlich geht es nämlich auch darum, den Bürgerinnen und Bürgern vor Augen zu führen, was sie für die von ihnen gezahlten Gebühren an Leistungen der Rundfunkanstalten erhalten. So gesehen kann der Dreistufentest letztlich nicht nur als Rechtfertigung, sondern auch als Werbung der Rundfunkanstalten für ihre On lineangebote verstanden werden.
Trotz der in jüngster Zeit geäußerten Vorbehalte der EU-Kommission gegenüber der Objektivität der internen Gremien der Rundfunkanstalten in Deutschland bin ich mir sicher, dass die Gremienmitglieder ihre neue Verantwortung annehmen
und den Dreistufentest ordnungsgemäß und im kritischen Dia log mit den Rundfunkanstalten durchführen werden. Aber gerade auch wegen dieser Vorbehalte dürfen wir jetzt der EU, verehrte Kolleginnen und Kollegen, keine Steilvorlage für ein Einschreiten liefern. Auch vor diesem Hintergrund muss der Dreistufentest bei der anstehenden Bestandsüberführung de lege artis durchgeführt werden.
Ich erhoffe mir, dass die Verantwortlichen der Rundfunkanstalten anlässlich der Bestandsüberführung ihre eigenen Angebote kritisch hinterfragen und prüfen, welche ihrer Angebote ihrem Auftrag tatsächlich auch gerecht werden.
Trotz der bisweilen hitzigen öffentlichen Diskussion über den Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag habe ich mittlerweile den Eindruck gewonnen, dass alle wesentlichen Positionen der Beteiligten in die Verhandlungen der Länder mit eingebracht worden sind und dass diese Positionen ausführlich diskutiert und, wie ich meine, auch ausführlich abgewogen worden sind.
In der Frage der Ausgestaltung des Onlineauftrags der Rundfunkanstalten ist nach meinem Dafürhalten insgesamt ein Regelungsregime entwickelt worden, das den Rundfunkanstalten eine hinreichende Teilhabe an der digitalen Medienwelt sicherstellt, andererseits aber auch den Interessen anderer Marktteilnehmer und – ich füge hinzu – auch der Gebührenzahler gerecht wird. So ist z. B. das Verbot presseähnlicher Angebote in nicht sendungsbezogenen Telemedien aus meiner Sicht ein klares Zeichen des Gesetzgebers, dass es Hauptaufgabe der Rundfunkanstalten bleiben soll, Hörfunk und Fernsehen zu veranstalten und nicht im Internet eine eigenständige umfassende Presseberichterstattung aufzubauen.
Die Länder haben im Übrigen auch den vielstimmig geäußerten Befürchtungen hinsichtlich einer übermäßigen Ausweitung der Angebote der Rundfunkanstalten im Internet Rechnung getragen. So werden z. B. im Rahmen einer Negativlis te bestimmte kommerziell interessante Angebotsformen – ich nenne etwa die Stellen- oder Partnerbörsen, Routenplaner etc. – von vornherein vom Auftrag der Rundfunkanstalten ausgenommen.
Meine Damen, meine Herren, der Zwölfte Rundfunkänderungsstaatsvertrag markiert einen weiteren wichtigen Meilenstein für den medialen Ordnungsrahmen auf dem Weg in die digitale Zukunft, auf dem wir uns befinden. Ich möchte deshalb mit dem Hinweis schließen, dass die EU-Wettbewerbskommission den Ländern bereits bestätigt hat, dass mit der Umsetzung dieses Vertrags das Rundfunkrecht Deutschlands den europäischen Vorgaben entsprechen wird. Ich glaube, das haben wir mit Freude zur Kenntnis genommen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In den knapp acht Jahren, in denen ich jetzt dem Landtag von Baden-Württemberg angehören darf, ist das jetzt der fünfte oder sechste Rundfunkänderungsstaatsvertrag, mit dem wir uns zu befassen haben. Daran sehen wir, wie dynamisch unsere Medienwelt ist und wie wichtig und auch beschäftigungsintensiv dieses Thema gerade für den Landtag ist.
Umso dankbarer sind wir – da kann diesmal sicherlich auch niemand von der Opposition klagen –, dass wir bei diesem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag in einer sicherlich nicht einfachen Frage rechtzeitig in die Meinungsfindung eingebunden worden sind.
Der Herr Minister hat bereits die Historie und den Grund, warum wir uns heute überhaupt mit dem Zwölften Rundfunkänderungsstaatsvertrag zu befassen haben, dargelegt: einerseits das drohende Beihilfeverfahren aus Brüssel und andererseits die Tatsache, dass sowohl das Grundgesetz als auch das Verfassungsgericht uns vorschreiben, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk eine Grundversorgung zu liefern hat und eine Entwicklungsgarantie haben soll.
Jetzt sind wir auf dem Weg in eine digitale Zukunft, in ein neues, digitales Medienzeitalter, das auch mit einem neuen Medienverhalten verbunden wird. Insbesondere Kinder und Jugendliche haben ein völlig anderes Medienverhalten als die meisten von uns.
Für die CDU-Landtagsfraktion kann ich konstatieren, dass die Regelungen für die Zulassung von Telemedien mit der Rund