Wir Liberalen – das will ich hier betonen – haben noch nie etwas dagegen gehabt, wenn die Öffentlich-Rechtlichen das Internet als Übertragungsweg für ihre Programme nutzen – daran hat nie jemand ein Wort der Kritik geübt –, aber eben nicht als Plattform für Presse- und Telemediendienste. Öffentlichrechtliche Angebote sind doch – darüber waren wir uns früher immer einig – nur dort zulässig, wo die freie Meinungsbildung durch Knappheit alternativer Angebote gefährdet ist. Das ist sie hier eindeutig nicht.
Uns wäre es lieber gewesen, wenn man die Expansion der gebührenfinanzierten Sender in den freien Markt journalistischredaktioneller Internetmedien beendet hätte. Weil man dem aber jetzt wenigstens einen kleinen Riegel vorgeschoben hat, werden wir diesem Staatsvertrag schweren Herzens zustimmen.
Wenn es nach uns gegangen wäre, dann hätte man diese Prüfung durch externe Gutachter vornehmen lassen.
(Zuruf von den Grünen: Noch schlimmer! – Abg. Rainer Stickelberger SPD: Freier Wettbewerb der Gutachter! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Der Gut- achter wären Sie gewesen!)
Aber jetzt lassen wir sie erst einmal durch die eigenen Gremien – mit diesem bürokratischen Monstrum – vornehmen. Das ist nicht unsere Idee.
Die Rundfunkräte haben jetzt durch diese Prüfungsaufgabe eine besondere Verantwortung. Ich hoffe, dass alle, die in diesem Gremium sitzen, dieser Verantwortung auch gerecht werden.
Man darf sich nicht dem Verdacht aussetzen – Herr Kollege Walter, das gilt besonders für Sie –: „Wes Brot ich ess’, des Lied ich sing’.“
(Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der CDU – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Die Rede ist so niveaulos wie das Programm bei RTL! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Nichts gegen „Bauer sucht Frau“!)
Wir danken dem Ministerpräsidenten, den Frau Kipfer hier ein bisschen eingetunkt hat, für seine klaren Worte. Er hat einmal gesagt: „Wenn in einer Sendung der Tagesschau über zehn Themen berichtet wird, dann dürfen auch nur diese online abgebildet werden, aber nicht die anderen 30 Themen, die es nicht ins Fernsehen geschafft haben.“ Das ist eine deutliche Grenze. Es muss sichergestellt sein, dass die Onlineaktivitäten der Zeitungen nicht durch öffentlich-rechtliche Angebote im Internet ausgehöhlt werden.
Erst kürzlich hat bei einer Veranstaltung des Beamtenbunds der Verlegerpräsident Valdo Lehari noch einmal auf die aktuellen Probleme der Zeitungen in unserem Land hingewiesen.
(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Aber die kommen doch nicht vom Internetauftritt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks! Das ist doch Quark! – Abg. Ursula Hauß- mann SPD: Herr, schmeiß Hirn ra!)
Wenn politisch und wirtschaftlich privilegierte öffentlichrechtliche Anstalten in diesen Bereich einbrechen, dann sind negative Folgen unvermeidbar.
Meine Damen und Herren, die Verlage finanzieren ihre On lineangebote durch Werbe- und Vertriebserlöse. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk erhält Gebühren. Trotzdem will er noch Werbeeinnahmen haben und nicht darauf verzichten.
Wir sind der Meinung, dass Werbung im gebührenfinanzierten Rundfunk nichts verloren hat. Dieser Meinung hat sich schon der frühere Intendant des Hessischen Rundfunks, Berg, angeschlossen, neuerdings auch der Oberlinke Bisky, der ansons ten Ihr Vorbild in der Politik ist.
(Heiterkeit und Beifall des Abg. Dr. Hans-Peter Wet- zel FDP/DVP – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: So ein dummes Geschwätz!)
Sie als Sportsmann wissen doch, welch großen Einfluss die Sponsoren haben. Schauen Sie sich einmal die plötzliche Fülle von Berichten über Boxkämpfe an.
Schauen Sie sich einmal die Auswahlkriterien für die Übertragung von Wintersportveranstaltungen an. Nur dann, wenn Deutsche dabei Aussicht auf Erfolg haben, wird überhaupt noch übertragen. Das geschieht nur deshalb, weil die Sponsoren dies vorschreiben. Das verstehe ich nicht unter einem öffentlich-rechtlichen Rundfunk.
Nur die Grünen, die sonst gegen Tabak-, Alkohol- und sons tige Werbung sind, wollen unbedingt, dass alle diese Werbungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk bleiben.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Sie sind damit einverstanden, dass wir den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überweisen. – Ich sehe keinen Widerspruch. Somit ist dies beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion GRÜNE – Gesetz zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Landes Baden-Württemberg (Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg – IFG BW) – Drucksache 14/2468
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Weil das die Zweite Beratung des Gesetzentwurfs ist. Das steht in der Geschäftsordnung, Frau Kollegin.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Manches wird nicht dadurch besser, dass man nach einem ersten noch einen zweiten und noch einen dritten Anlauf unternimmt. Meine Damen und Herren von den Grünen, das gilt auch und vor allem für den vorliegenden Entwurf eines Informationsfreiheitsgesetzes.