Lassen Sie mich bei allem Nachdruck, mit dem auch wir für den Nichtraucherschutz eintreten, sagen: Wir wollen ein Schutzgesetz, aber kein Umerziehungsgesetz. Sonst müssten wir das Rauchen in Deutschland wirklich verbieten. Dann wäre es okay und in sich logisch – übrigens mit der Konsequenz des Wegfalls der Steuereinnahmen aus dem Zigarettenkonsum usw.
Wir hatten ja schon ein Gesetz, das nicht ganz unseren Vorstellungen entsprach. Ziel war, dass die Bevölkerung – gerade auch die Kinder – künftig in Speisegaststätten weitestgehend vor dem Passivrauchen geschützt ist. Das ist gut so. Nun gab es das Problem, dass das Bundesverfassungsgericht aus Wettbewerbsgründen gesagt hat: Ihr könnt aber denen, die keinen Nebenraum anbieten können, nicht generell diese Möglichkeit verbieten. Ihr müsst eine Wahlmöglichkeit schaffen.
Es hätte auch die Möglichkeit gegeben, das Rauchen grundsätzlich und durchgängig zu verbieten. Ich bin froh, dass wir das nicht gemacht haben, sondern dass wir mit Augenmaß strikt entlang dem Spruch des Bundesverfassungsgerichts vorgegangen sind. Da können Sie von mir aus kritisieren, wie Sie
(Abg. Ursula Haußmann SPD: Wenn ihr die Ausnah- me nicht gemacht hättet, wäre das Gesetz nicht ange- fochten worden! Das liegt doch an euch!)
Abschließend: Was bedeutet das für Menschen, die tatsächlich nicht rauchen und nicht belästigt werden wollen? Wird durch diese Novellierung des Gesetzes irgendjemand jetzt stärker belastet als bisher?
Das kann niemand belegen. In Speisegaststätten kann nach wie vor jeder, mit Kindern oder allein, einkehren, ohne dass er passiv rauchen muss. Bei den sogenannten Eckkneipen – definiert im Gesetz entlang dem Richterspruch – sieht man bereits draußen, ob drinnen geraucht wird oder nicht. Dann ist es die persönliche Entscheidung jedes Einzelnen, ob er dort hineingeht oder nicht. Warum sollen wir den Menschen diese Entscheidung abnehmen?
Jetzt zum Thema Kinder: Ich würde jedem empfehlen, mit Kindern nicht in Eckkneipen zu gehen, egal, ob dort geraucht wird oder nicht.
Jetzt frage ich: Wo ist der Nichtraucherschutz für die, die wirklich nicht belästigt werden wollen, durch dieses Gesetz nun durchlöchert?
Dieser Schutz ist noch immer effektiv, und dennoch bleibt sowohl den Betreibern von Einraumkneipen als auch den Gäs ten eine gewisse Wahlfreiheit. Daher glaube ich, dass die Balance zwischen effektivem Nichtraucherschutz und dem Anspruch auf Selbstbestimmung – und zwar auch die selbstbestimmte Entscheidung für das Rauchen – gehalten wird. Manche dagegen meinen – da unterscheiden wir uns in der Tat –, man könnte durch gesetzliche Bestimmungen den Menschen sozusagen das Rauchen
abgewöhnen. Selbstverständlich trägt es ein bisschen dazu bei, dass die Raucher weniger rauchen. Aber dann müsste man so konsequent sein, dass man festlegt: Rauchen ist in Deutschland verboten, und schon gleich in Haushalten, in denen Kinder leben. So weit geht meines Wissens hier niemand.
Wir werden dieser Novellierung im Sinne der von uns von Anfang an gewünschten „Spanischen Lösung“ zustimmen. Das wird zu einem Gesetz führen, das den Nichtrauchern einen wirklich effektiven Schutz bietet.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgericht hat uns ja aufgetragen, unser Nichtraucherschutzgesetz in bestimmten Teilen zu modifizieren. Es hat uns ausdrücklich bestätigt, dass gesetzliche Regelungen zum Schutz der Nichtraucher verfassungskonform sind. Wir müssen bei den Gaststätten nachbessern, weil hier der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt ist. Die spezifischen Belange der kleinen, getränkegeprägten Gastronomie, also der Eckkneipen, seien nicht angemessen berücksichtigt. Auch Diskotheken, zu denen Jugendliche keinen Zutritt haben, müssen die Möglichkeit haben, Raucherräume einzurichten.
Wir haben das Landesnichtraucherschutzgesetz in enger Anlehnung an die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und die von ihm aufgegebenen Übergangsregelungen in diesen zwei Bereichen angepasst. Außerdem regeln wir, dass Betreibern von Gaststätten und Diskotheken, die ihrer Kennzeichnungspflicht nicht nachkommen oder Verstöße gegen das Rauchverbot nicht verhindern, eine Geldbuße auferlegt werden kann. Das sind die zwei Änderungen, die wir vorgenommen haben. Einen weiteren Änderungsbedarf sehen wir bei diesem Gesetz nicht. Es ist gut, es wird auch angenommen, es ist in der Bevölkerung akzeptiert.
Schon bei der Ersten Beratung im Dezember letzten Jahres habe ich darauf hingewiesen, dass uns der Schutz der Nichtraucher ein wichtiges gesundheitspolitisches Anliegen ist. Dem trägt unser Gesetzentwurf auch Rechnung. Der gesetzliche Regelfall ist ein Rauchverbot. Wir lassen nur für genau definierte Bereiche Ausnahmen zu. Mit diesen Ausnahmen schaffen wir einen gerechten Ausgleich zwischen den Interessen der Nichtraucher und den beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Kleingastronomie und der Diskotheken.
Das ist im Übrigen auch der Weg, den alle anderen Bundesländer gehen. Wir kneifen nicht, sondern wir gehen hier im Gleichschritt mit den anderen Ländern. In keinem Bundesland wird es ein absolutes Rauchverbot geben. Auch was die konkreten Ausnahmeregelungen anbelangt, befinden wir uns im Geleitzug der anderen Länder. Deutschlandweit wird es hier fast identische Regelungen geben. Das war ja auch Ziel unserer Verhandlungen.
Wenn ich es richtig sehe, werden solche Gesetze auch in Ländern verabschiedet, in denen die SPD und die Grünen in der Regierungsverantwortung stehen. Auch dort werden keine anderen Gesetze erlassen.
Was den Kurs in Sachen absolutes Rauchverbot betrifft, haben wir wirklich gewisse Wechselbäder aufseiten der Opposition miterlebt.
(Heiterkeit der Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP – Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Das ist wohl wahr!)
Ich will das nicht weiter kommentieren. Auch die Frage, inwieweit wir den Arbeitsschutz aushebeln – das wurde in der ersten Lesung angesprochen –, würde ich gern zurückgeben. Denn die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt beim Bund. Wenn ich richtig informiert bin, liegt das Thema Arbeitsschutz gerade auch bei den Ministerien, die von der SPD geführt werden. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass Ulla Schmidt ihre Zusage, sie werde, was den Nichtraucherschutz betrifft, beim Arbeitsschutz konsequent vorgehen, eingelöst hätte. Aber da ist leider nichts gekommen.
Ich möchte noch auf einen anderen Punkt eingehen, der in der ersten Lesung angesprochen wurde. Es war die Forderung erhoben worden, wir sollten eine klare, unbürokratische und einfach zu kontrollierende Regelung treffen. Die Regelung, die wir jetzt treffen, ist in der Tat klar und unbürokratisch: In Eckkneipen ohne Nebenraum darf nur dann geraucht werden, wenn diese weniger als 75 m2 Gastfläche haben und wenn keine oder lediglich „kalte Speisen einfacher Art“ angeboten werden. Außerdem dürfen Personen unter 18 Jahren keinen Zutritt haben, und die Gaststätte muss als Rauchergaststätte gekennzeichnet sein. Das ist, denke ich, eine ganz klare Regelung.
In der Begründung zur Gesetzesänderung haben wir außerdem auch ganz genau festgelegt, was unter „kalten Speisen einfacher Art“ zu verstehen ist. In den aktualisierten Ausführungshinweisen zur Umsetzung dieses Gesetzes, die wir auch ins Internet einstellen werden, werden wir diese Festlegungen noch zusätzlich für die Praxis erläutern. Da gibt es auch keine Probleme. Das ist akzeptiert und, denke ich, auf einen guten Weg gebracht.
die in der Praxis einfach zu handhaben sind und deren Einhaltung auch kontrolliert werden kann. Ich sage auch: Ihre Einhaltung soll und muss auch kontrolliert werden.
Meine Damen und Herren, ich denke, der Gesetzentwurf ist ausgewogen. Ein praktikables Gesetz ist auf den Weg gebracht
(Beifall bei der CDU und des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Genau das machen wir!)
Liebe Kolleginnen und Kollegen, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 14/3661.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Sozialausschusses, Drucksache 14/3765. Der Sozialausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf Drucksache 14/3661 zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen die Änderungsanträge der Fraktion GRÜNE, Drucksachen 14/3915-1 und 14/3915-2, vor. Diese beiden Änderungsanträge werde ich bei Artikel 1 zur Abstimmung stellen.