Protokoll der Sitzung vom 18.02.2009

Ich rufe auf

Artikel 1

Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes

Dieser Artikel ist in zwei Nummern untergliedert. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag Drucksache 14/3915-2 abstimmen, der die Aufnahme einer neuen Nummer zur Änderung des § 2 begehrt, zu dem der vorliegende Gesetzentwurf keine Änderung vorsieht. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 14/3915-2 mehrheitlich abgelehnt.

Wir kommen jetzt zu Nummer 1 von Artikel 1. Hier lasse ich zunächst über den dazu gestellten Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3915-1, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich stelle jetzt Artikel 1 Nr. 1 zur Abstimmung. Wer dieser Nummer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 1 mehrheitlich zugestimmt.

Wir kommen jetzt zu Nummer 2 von Artikel 1. Wer dieser Nummer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 Nr. 2 mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 18. Februar 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Landesnichtraucherschutzgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt worden.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

(Zuruf des Abg. Karl Zimmermann CDU)

Wir kommen zum nächsten Punkt der Tagesordnung.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Ich löse meine Wett- schulden ein! – Abg. Karl Zimmermann CDU über- reicht Abg. Hagen Kluck FDP/DVP einen Geld- schein. – Heiterkeit – Zurufe: Was soll denn das jetzt? – Herr Präsident! Das ist ja eine Unsitte!)

Herr Kollege Zimmermann, nehmen Sie bitte wieder Platz. Wir fahren in der Tagesordnung fort.

(Heiterkeit – Abg. Karl Zimmermann CDU: Wo ist Kollege Sakellariou? Ihm schulde ich auch 50 €!)

Ich rufe jetzt Punkt 7 auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg (Kin derschutzgesetz Baden-Württemberg) – Drucksache 14/3587

Beschlussempfehlung und Bericht des Sozialausschusses – Drucksache 14/3764

Berichterstatterin: Abg. Bärbl Mielich

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache über den Gesetzentwurf eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Abg. Krueger das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Glück gehabt! Das Präsidium hat gerade gewechselt!)

Ich staune immer wieder und noch immer

(Zuruf: Wir auch!)

über die Paragrafengläubigkeit – fast hätte ich gesagt: Paragrafenhörigkeit – unserer lieben Kolleginnen und Kollegen von der Opposition, eine Paragrafengläubigkeit,

(Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Wir sind die Legisla- tive, Frau Kollegin!)

die Sie nun mit Ihrer Forderung nach einer weiter reichenden gesetzlichen Regelung auch beim Gesetz zum präventiven Schutz der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Baden-Württemberg erneut an den Tag legen, wie sich das schon bei der ersten Lesung und im Sozialausschuss gezeigt hat.

Worum geht es denn? Es geht um den präventiven Gesundheitsschutz durch Vorsorge und um Früherkennung von Problemsituationen – um nicht mehr und nicht weniger. Wir sehen die Notwendigkeit, die Beteiligung an den U-Untersuchungen zu erhöhen. Dazu muss die Teilnahme an den Untersuchungen verpflichtend ausgestaltet werden.

Weiter ist klarzustellen, dass die Schweige- und Geheimhaltungspflicht sowie der Datenschutz nicht daran hindern dürfen, Kindern und Jugendlichen in Gefährdungssituationen wirksam zu helfen. Um das zu tun, legen wir dieses Gesetz vor.

Nun bin ich mir sicher, dass es unser gemeinsames Anliegen ist, Kinder zu schützen und ihnen eine möglichst gute Entwicklung zu ermöglichen. Aber beim Wie macht sich einmal mehr unser unterschiedliches Verständnis von Gesellschaft, Staat und Politik fest. Wir huldigen nicht einem Staat, der alles besser weiß und alles besser kann. Wir wollen gesetzliche Regelungen eben tatsächlich nur insoweit, wie sie wirklich notwendig sind.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Bravo!)

Sie halten uns immer wieder die Kinderschutzgesetze von Rheinland-Pfalz, Berlin usw. vor.

(Zuruf der Abg. Brigitte Lösch GRÜNE)

Haben Sie aber schon einmal nachgeschaut, was da wirklich drinsteht?

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Wir sind des Lesens mächtig!)

Wenn die Rheinland-Pfälzer in ihr Gesetz schreiben, dass sich Jugendämter, Ordnungsämter und Beratungsstellen vernetzen müssen, glauben Sie wirklich, dass dann die Zusammenarbeit auch nur um einen Deut besser wird?

(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Ja! – Abg. Ursula Haußmann SPD: Die Praxis zeigt’s, Frau Kollegin! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Jawohl!)

Kollege Noll hat es schon bei der ersten Lesung deutlich zum Ausdruck gebracht: Vernetzung kann man nicht vorschreiben, sie muss gelebt werden.

(Beifall des Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Richtig! Sehr gut! Das brauche ich schon nicht mehr zu sagen! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Was sind das denn für Gegensätze? Das ist dummes Zeug, Entschuldigung!)

Haben Sie sich einmal das Echo auf das rot-rote Gesetz in Berlin angeschaut? Dort wehren sich die Kinderärzte vehement gegen die zentrale Stelle an der Charité, der man melden muss, wer an einer Untersuchung teilgenommen hat und wer nicht. Die Berliner Kinderärzte bestehen aus meiner Sicht völlig zu Recht darauf, dass ein Arzt eine Vertrauensperson sein muss und eben nicht „Behördenonkel“ sein darf.