Es gibt die Fragen, ob es zu wenig ist und ob es zu schnell gemacht wird; zu schnell geht es gewiss nicht, da sind wir uns alle einig.
Auch da sagen uns die kommunalen Landesverbände, dass der Ausbau bei Herrn Gönner in Ulm wahrscheinlich schneller gehen wird. Das ist überhaupt keine Frage.
Es gibt aber auch welche, die sagen: Denkt auch daran, dass die Quote bei uns möglicherweise eine andere sein kann als in einer Großstadt.
Liebe Frau Lösch, wenn ich jetzt schon wieder Forderungen höre, was alles an Qualifizierung und an noch mehr Personal in kürzester Zeit vorhanden sein solle, dann frage ich Sie: Hat schon einmal jemand darüber nachgedacht, dass wir Bedarf an qualifizierten Menschen, den „Feinsten für die Kleinsten“, haben und ein Problem bekommen, wenn man glaubt, man könne heute einen Schalter umlegen, und morgen stünde dieses Personal auf der Matte und sei toll ausgebildet?
Sie dürfen mir unterstellen, dass ich froh bin, dass wir schneller vorankommen. Wir hatten nie ideologische Vorbehalte. Ich glaube, dass das Land einen wesentlichen Schlüssel in der Hand hat, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und damit übrigens auch die Bereitschaft, sich für Kinder zu entscheiden, zu befördern. Wir können kleine Fortschritte erkennen, wo sich Frau von der Leyen
Deshalb sollten Sie auch ein wenig anerkennen, was wir im Haushalt jetzt in gewaltigem Umfang an zusätzlichen Mitteln eingestellt haben. Das Land stellt statt 16 Millionen €, die es noch im letzten Jahr waren, jetzt an die 70 Millionen € zur Verfügung. Dazu kommen die Bundesmittel usw.
Aber worum geht es in dem Gesetzentwurf? Es geht um die Umsetzung des Ausbaus der Kindertageseinrichtungsplätze. Ich finde, es ist ein glücklicher Umstand, dass wir uns einigen konnten, die Mittel pauschal über das FAG an die Kommunen zu geben. Es gab ja auch einmal Überlegungen, ob wir da wieder zurückgehen in irgendwelche Landesprogramme. Ich glaube, wir sind uns einig, dass dieses Verfahren richtig ist.
Jetzt ging es darum, dass wir diese pauschale Zuweisung natürlich mit Verteilungskriterien versehen. Ein Riesenfortschritt ist für mich, dass jetzt wirklich gilt: Das Geld folgt dem Kind. Das ist das, was wir immer wollten. Das Geld wird also ganz klar nach belegten Plätzen zugeteilt. Dass das weitgehend pauschal geschehen soll und da nur drei Differenzierungen vorgesehen sein sollen, halte ich für unbürokratisch und richtig. Damit können die Kommunen ein Stück weit eigenverantwortlich umgehen. Sie können den Kindergartenbereich in einer Übergangsregelung auf genau die gleiche Systematik umstellen und damit die Streitereien der Vergangenheit wohl endgültig ad acta legen. Sie werden da hoffentlich – das glaube ich zumindest – mit Ihren Prognosen nicht recht haben, Herr Mentrup.
Dass wir erstmalig – darauf hat der Kollege zu Recht hingewiesen – eine direkte Förderung der Tagespflegeverhältnisse mit diesem Gesetz haben werden, ist wirklich ein Riesenfortschritt. Denn wir glauben, dass Tagespflege wirklich eine ideale Form der Kinderbetreuung ist, die sowohl für die Familie, die das Kind aufnimmt, als auch für die Familie, die das Kind in die Tagespflege gibt, Beruf und Familie vereinbar macht. Daher halte ich es für einen Riesenfortschritt, dass die Tagespflege jetzt auch bezahlbar wird.
Es gibt da ja tolle Modelle. Eines der ersten war in LeinfeldenEchterdingen, wo ich ja, wie Sie wissen, herkomme.
Richtig, der Jörg Döpper auch. – Diese Modelle werden trotz der De-jure-Zuständigkeit der Landkreise, an der wir jetzt tatsächlich nichts ändern, selbstverständlich weiter durch vertragliche Vereinbarungen möglich sein. Alle werden gut beraten sein, das sozusagen auf die kommunale Ebene zu delegieren.
weil das wirklich ein Riesenfortschritt ist. – Da wird jetzt wieder kritisiert, dass die Spitzabrechnung an sich zunächst einmal im Gesetz drinsteht. Aber auch da vertraue ich auf die Kommunen. Ich habe die Liste jetzt nicht mitgebracht. Die Kommunen haben ja schon vereinbart, dass sie das weitgehend pauschal untereinander abwickeln wollen. Wenn sie vernünftig sind – und ich halte die Kommunalen alle für vernünftig –, werden sie sich dieser pauschalen Ausgleichsmög lichkeiten bedienen, die eben nicht dazu führen, dass einer fragt: „Warum soll ich den hohen Standard des anderen finanzieren?“, sondern dass man sagt: „Okay.“ All diese Maßgaben...
Ich glaube, wir haben mit diesem Gesetz einen großen Schritt in Richtung noch mehr und bessere Kinderbetreuungsangebote in unserem Land gemacht.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es geht bei diesem Gesetz um die Umsetzung einer deutlich erhöhten Förderung der Betreuung für Kinder unter drei Jahren, um die Umsetzung einer deutlich erhöhten Landesförderung und um die Tatsache, dass wir die Förderung auf eine ganz neue Grundlage stellen. Dass wir die Mittel deutlich erhöht haben, haben wir in der Tat in den Haushaltsberatungen ausführlich behandelt.
Ich muss einfach, liebe Frau Kollegin Lösch, zu den Zahlen Stellung nehmen. Sie haben gesagt, wir hätten mit unseren Anstrengungen gemeinsam mit den Kommunen – mit den Anstrengungen, die auch die Kommunen schultern – eine Betreuungsquote von 13,7 %. Das sind Zahlen vom März 2008. Ich habe das Gefühl, irgendwie sind Sie heute ein bisschen hintendran. Wir sind derzeit im Jahr 2009,
und wir streben für das Ende des Jahres 2009 eine Betreuungsquote von 17,5 % an. Wir lagen Ende 2008 bei 14,5 %. Das zeigt die große dynamische Entwicklung, die eingeleitet wurde, und die großen Anstrengungen der Kommunen, die wir mit einem wesentlich höheren Betrag als in den vergangenen Jahren unterstützen. Allein in diesem Jahr werden den Kommunen 73 Millionen € zur Verfügung stehen. Diese Landesmittel werden dann auf 175 Millionen € anwachsen. Das ist
ein deutlicher Beitrag, gekoppelt mit einer ganz klaren Vereinbarung mit den Kommunen über das, was machbar ist. Darum geht es doch. Fordern ist immer die eine Sache. Aber die Machbarkeit, auf die wir auch achten sollten, wenn wir Politik machen, ist die andere Sache. Da gibt es eine ganz klare Vereinbarung mit den Kommunen. Dazu stehen wir.
(Abg. Brigitte Lösch GRÜNE meldet sich zu einer Zwischenfrage. – Abg. Brigitte Lösch GRÜNE: Viel- leicht klappt es diesmal!)
Jetzt haben Sie auch das Problem der Qualität angesprochen. Bei diesem Ausbau geht es in der Tat – da gebe ich Ihnen recht – nicht nur um die Quantität, zu der ich jetzt gar nichts weiter sagen will. Uns ist bei diesem quantitativen Ausbau natürlich die Qualität sehr wichtig. Nicht umsonst stellt das Land ausdrücklich auch Mittel für die Qualifizierung und Fortbildung der Tagespflegepersonen zur Verfügung.
Hier sind wir auch spitze. Wir haben den höchsten Anteil an qualifizierten Tagespflegepersonen. Dass wir und auch die Träger in unserem Land auf Qualität setzen, zeigt unser Betreuungsschlüssel: In Baden-Württemberg müssen in einer Krippengruppe von bis zu zehn Kindern mindestens zwei Fachkräfte vorhanden sein. Das entspricht einem Durchschnitt von mindestens einer Erzieherin für je fünf Kinder, also einer Quote von 1 : 5. In anderen Bundesländern – da muss man sich auch ein bisschen umschauen – bewegt sich diese Quote zwischen 1 : 4,2 und 1 : 7,8. Wir sind hier also ganz vorn mit dabei und brauchen uns – das habe ich an anderer Stelle schon einmal ausgeführt – auch im europäischen Vergleich nicht zu verstecken.
Der Grundsatz für die Verteilung des Geldes, das wir zur Verfügung stellen, ist schon genannt worden: Das Geld folgt den Kindern. Das Geld fließt also dorthin, wo die Kinder tatsächlich betreut werden. Die Verteilung der Bundes- und Landesmittel an die Standortgemeinden erfolgt anhand der Zahl der im jeweiligen Vorjahr betreuten Kinder, und zwar auch unter Berücksichtigung der Betreuungszeit.
Wir fördern zum Zweiten auch privatgewerbliche Träger. Es ist uns wichtig, dass wir es damit auch den Betrieben erleichtern, Kinderbetreuung auszubauen. Hier gilt es sicher noch zusätzliche Kapazitäten zu schaffen, auch weil immer mehr Betriebe bereit sind, eine auf die speziellen Bedürfnisse ihrer Beschäftigten zugeschnittene Kinderbetreuung anzubieten.
Uns sind bei dieser Regelung auch die Bedarfsplanung und das Wahlrecht der Eltern wichtig. Der Planungshoheit der Gemeinden muss auch im neuen Fördersystem entscheidende Bedeutung zukommen. Aber die Gemeinden müssen bei ihrer Bedarfsplanung sowohl den Vorrang freier Träger als auch das Wunsch- und Wahlrecht der Eltern beachten. Auch der in
tegrativen Betreuung behinderter Kinder muss in der Bedarfs planung Rechnung getragen werden. Auch das war uns wichtig.
Was die Förderung der freien Träger betrifft, soll – wie bisher – die Aufnahme der Einrichtung in die gemeindliche Bedarfs planung Voraussetzung für die kommunale Mitfinanzierung sein. Krippen freier Träger, die in die Bedarfsplanung aufgenommen worden sind, erhalten einen Rechtsanspruch gegenüber der Standortgemeinde auf einen Zuschuss in Höhe von mindestens 68 % der Betriebsausgaben. Träger und Standortgemeinde können aber auch Vereinbarungen treffen. Das schulden wir auch der notwendigen Flexibilität, die wir vor Ort möglich machen wollen.
Krippen, die nicht in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe der entsprechenden FAG-Zuweisungen des Landes. Ich denke, hier wird eine Regelung getroffen, die auch den Bedürfnissen der freien Träger gerecht wird, die diese Krippenplätze in einem hohen Ausmaß zur Verfügung stellen. Diese Regelung ist auch notwendig.