Krippen, die nicht in die gemeindliche Bedarfsplanung aufgenommen sind, erhalten einen Mindestzuschuss in Höhe der entsprechenden FAG-Zuweisungen des Landes. Ich denke, hier wird eine Regelung getroffen, die auch den Bedürfnissen der freien Träger gerecht wird, die diese Krippenplätze in einem hohen Ausmaß zur Verfügung stellen. Diese Regelung ist auch notwendig.
Das Thema „Gemeindeübergreifende Betreuung“ war uns bei diesem Gesetzesvorhaben auch wichtig. Ich denke, dabei haben wir mit diesem Gesetz wirklich einen wesentlichen Fortschritt erzielt. Für die Kosten der Betreuung auswärtiger Kinder erhält die Standortgemeinde einen Refinanzierungsanspruch gegen die jeweiligen Wohnsitzgemeinden. Die Höhe des Kostenausgleichs orientiert sich dabei an den Kosten, die für die Betreuung des auswärtigen Kindes tatsächlich entstehen. Hier entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand, denn das Gesetz lässt auch zu, dass Gemeinden andere Ausgleichsregelungen vereinbaren, die auf ihre besonderen Verhältnisse ausgerichtet sind. Sie können sich auch auf pauschale Ausgleichsbeträge einigen. Das alles zeigt, dass die gesetzliche Regelung flexibel ist und auch den vielschichtigen Interessenlagen Rechnung trägt. Ganz wichtig ist mir, dass die Wohnsitzgemeinden künftig auch unabhängig davon, ob sie vergleichbare Plätze vorweisen können, zur Ausgleichszahlung verpflichtet sind.
Die Kindertagespflege ist auch angesprochen worden. Zuständig hierfür sind – auch entsprechend der Vorgabe des Bundesgesetzes – die Stadt- und Landkreise als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Diese zahlen an die Tagespflegeperson für ein von ihr betreutes Kind, für das ein Betreuungsbedarf festgestellt wurde, eine laufende Geldleistung. Maßgebend für deren Höhe sind die Beträge, die in den Empfehlungen des Städte- und des Landkreistags und des Kommunalverbands für Jugend und Soziales festgelegt werden.
Wichtig ist, dass für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren bei der Bemessung der Kostenbeteiligung der Eltern auch die Zuweisungen nach dem FAG zu berücksichtigen sind. Das wird zu einer deutlichen finanziellen Entlastung der Eltern führen, die Tagespflege in Anspruch nehmen.
Wir haben die Zuständigkeit hierfür ganz bewusst bei den schon bisher zuständigen Stadt- und Landkreisen belassen, denn wir wollen, dass die dortigen Erfahrungen auch im neuen Finanzierungssystem genutzt werden. Wir gehen davon
aus, dass auch zukünftig Absprachen zwischen den Gemeinden und den Kreisen durchgeführt werden. Auch in diesem Punkt haben wir auf eine flexible Regelung Wert gelegt.
Ich bin davon überzeugt, dass wir mit den gesetzlichen Änderungen die Voraussetzungen schaffen, um bis 2013 auch für Kinder unter drei Jahren ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot zu erreichen. Dass wir da auf einem guten Weg sind, zeigt die gute Inanspruchnahme des Investitionsprogramms des Bundes zum Ausbau der Kleinkindbetreuung. Die Verwaltungsvorschrift zur Umsetzung dieses Programms wurde im März 2008 vom Ministerrat verabschiedet, und schon im Anlaufjahr konnte die Investitionsförderung von rund 6 400 neuen Plätzen für die Kleinkindbetreuung bewilligt werden.
Mit der Förderung der Betriebskosten gehen wir einen weiteren Schritt in eine bessere Betreuungslage.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/3659.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Finanzausschusses, Drucksache 14/3770. Der Finanzausschuss empfiehlt Ihnen in Abschnitt I dieser Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.
Zu dem Gesetzentwurf liegen zwei Änderungsanträge vor, die ich an den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.
Zu den Nummern 1 bis 7 liegen keine Änderungsanträge vor. Kann ich darüber gemeinsam abstimmen lassen?
Kein Widerspruch. Wer den Nummern 1 bis 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Den Nummern 1 bis 7 ist mehrheitlich zugestimmt.
Zu Nummer 8 liegen die Ziffern 1 bis 3 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3911-1, vor, über die ich zuerst abstimmen lasse. Wer den Ziffern 1 bis 3 dieses Änderungsantrags zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Ziffern 1 bis 3 sind mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 8. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 8 ist mehrheitlich angenommen.
Zu Nummer 9 liegen die Ziffern 4 und 5 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3911-1, vor. Wer diesen beiden Ziffern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Ziffern 4 und 5 des Antrags sind mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 9 des Gesetzentwurfs. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 9 ist mehrheitlich angenommen.
Zu Nummer 10 liegen die Ziffern 6 bis 8 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3911-1, vor, über die ich zuerst abstimmen lasse. Wer den Ziffern 6 bis 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Ziffern 6 bis 8 sind mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1 Nr. 10. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 10 ist mehrheitlich angenommen.
Zu den Nummern 11 und 12 von Artikel 1 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse deshalb gemeinsam über diese Nummern abstimmen. Wer den Nummern 11 und 12 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 1 Nr. 11 und 12 ist einstimmig zugestimmt.
Bedingt durch § 14 des heute unter Punkt 1 a der Tagesordnung verabschiedeten Staatshaushaltsgesetzes 2009 ist in dem zur Abstimmung anstehenden Artikel 2 im Einleitungssatz bei der Anführung der letzten Gesetzesänderung und der Fundstellenangabe noch eine redaktionelle Anpassung erforderlich. Ich bitte Sie, damit einverstanden zu sein, dass diese Einfügung vom Landtagspräsidenten im Einvernehmen mit dem Ausfertigungs- und Verkündungsorgan vor der Verkündung des Gesetzes vorgenommen wird.
Wer dem Einleitungssatz von Artikel 2 mit dieser Ermächtigung zur redaktionellen Anpassung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dem Einleitungssatz mit der Ermächtigung wurde einstimmig zugestimmt.
Zu den Nummern 1 bis 4 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse über diese Nummern daher gemeinsam abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Diesen Nummern wurde einstimmig zugestimmt.
Nummer 5 umfasst zwei Paragrafen. Ich lasse zunächst über § 29 b abstimmen. Wer stimmt zu? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich wurde § 29 b zugestimmt.
Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3911-2, der der weiter gehende ist, abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse nun über die Ziffer 9 des Änderungsantrags der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/3911-1, abstimmen. Wer dieser Ziffer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Die Ziffer 9 des Änderungsantrags wurde mehrheitlich abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über § 29 c von Artikel 2 Nr. 5. Wer diesem Paragrafen zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – § 29 c wurde mehrheitlich angenommen.
Zu den Nummern 6 und 7 liegen keine Änderungsanträge vor. Ich lasse daher über diese Nummern gemeinsam abstimmen. Wer zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 2 Nr. 6 und 7 wurde mehrheitlich zugestimmt.
Wer Artikel 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Einstimmig wurde Artikel 3 zugestimmt.
Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Mehrheitlich wurde Artikel 4 zugestimmt.