Zu diesen drei Themenkomplexen hat die FDP durch Vertreter in der Kommission konkrete Vorschläge vorgelegt, bis hin zu konkreten Gesetzentwürfen der FDP-Bundestagsfraktion, wofür ich an dieser Stelle einmal dem stellvertretenden Vorsitzenden der Kommission, dem parlamentarischen Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Ernst Burgbacher, meinen Dank aussprechen möchte.
Ich sage es offen: Die FDP hat in Bezug auf den Länderfinanzausgleich, die Steuerautonomie und die Länderneugliederung mehr erwartet, und gerade in der heutigen Zeit hätte hier auch mehr drin sein müssen.
Wenden wir uns nun den Punkten zu, bei denen die Kommission zweifellos erfolgreich war. In einem einzigen, aus Sicht der FDP allerdings zentral wichtigen Bereich hat die Kommission Vorschläge erarbeitet, die wir als wirklichen Fortschritt empfinden: Damit meine ich die Einführung eines Verschuldungsverbots für die Länder. Dies ist ein großer, ein wichtiger, ein entscheidender Schritt in die richtige Richtung.
Herr Kollege Theurer, es gibt einen Einsetzungsbeschluss, in dem steht, was die Kommission machen sollte. In diesem Einsetzungsbeschluss war weder vermerkt, dass wir uns um die Neugliederung der Bundesländer kümmern sollten noch dass wir den Länderfinanzausgleich neu regeln sollten. Beide Bedingungen, die Sie gerade erwähnt haben, waren nicht Bestandteil des Auftrags von Bundestag und Bundesrat an die Kommission. Ich sage das nur, damit das klar ist.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Wusste das der stellver- tretende Vorsitzende nicht? – Abg. Ursula Haußmann SPD: Frage! Du musst eine Frage stellen!)
Herr Kollege Drexler, haben Sie gewusst, dass die FDP bei der Verhandlung über die Einsetzung der Kommission 37 Punkte angesprochen hat, die besprochen werden sollten? Die Große Koalition hat aber durchgesetzt, dass man sich auf zwölf Punkte beschränkt, die über den Verschuldungsverbotscharakter hinausgingen. Dass von all den Punkten nur einer, nämlich das Thema Verschuldungsverbot, jetzt angepackt worden ist, ging ja selbst dem Kollegen Struck, der Ihrer Partei angehört, nicht weit genug. Er hat nämlich noch im Herbst vergangenen Jahres in diesem Zusammenhang von einer Länderneugliederung gesprochen.
(Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Ulrich Noll und Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: So ist es!)
Nun zu der Verschuldungsregelung: Sie haben sich darauf konzentriert. Man kann die verfassungsrechtlichen Fragen mit Sicherheit nicht in aller Kürze beantworten; das muss man sich genau überlegen. Wir haben als FDP/DVP hier in diesem Hohen Haus seit vielen Jahren dafür plädiert, in unserer Landesverfassung ein striktes Verschuldungsverbot einzuführen.
Ich finde es gut, dass wir das machen. Für uns ist eine Nullneuverschuldung in allen Ländern die Grundvoraussetzung dafür, dass sich Baden-Württemberg an einem Tilgungsfonds beteiligt.
Es kann nicht sein, dass wir Geld für andere Bundesländer ausgeben, die weiter ihren Verschuldungskurs fortsetzen.
Ich halte fest, dass die Asymmetrie des Ergebnisses schlecht ist, dass der Bund weiterhin einen Verschuldungskorridor hat. Er hat die größte Verschuldungslast, und er darf sich nach den Vorschlägen der Kommission in Höhe von bis zu 0,35 % des Bruttoinlandsprodukts weiterhin neu verschulden. Das sind 8 Milliarden € pro Jahr. Das ist zu viel. Hier hätte mehr kommen müssen, hier bin ich enttäuscht über Peer Steinbrück, den der SPD angehörenden Bundesfinanzminister.
Das heißt, die Länder haben sich verantwortungsvoll verhalten. An dieser Stelle darf man – und ich möchte das auch für die FDP/DVP-Landtagsfraktion tun – unserem Ministerpräsidenten Günther Oettinger danken, weil er die Länderseite koordiniert hat. Die Unzufriedenheit auf unserer Seite richtet sich gegen den Bund, und hier müsste man den Kollegen
um der hohen Verschuldung in unserem Staat entgegenzusteuern. Die gegenwärtige Finanzkrise darf dafür nicht herangezogen werden. Die Verschuldungsverbote lassen ja gerade für solch kritische Zeiten, für solche Notzeiten, Ausnahmeregelungen zu. Im Normalfall aber sollte es ein Verschuldungsverbot geben. Im Normalfall muss der Staat mit seinen Einnahmen auskommen. Leider hat er das in den letzten 40 Jahren nicht geschafft. Wir in Baden-Württemberg haben jetzt die Wende geschafft und konnten nach 36 Jahren endlich einen Landeshaushalt ohne neue Schulden aufstellen.
Wir als FDP kämpfen weiter dafür, dass endlich auch auf Bundesebene ein Verschuldungsverbot eingeführt wird. Ich meine, das ist dringend notwendig, und ich denke, am Ende der Kommissionstätigkeit sagen zu können: Ein wichtiger Fortschritt bei den Verschuldungsverboten erleichtert der FDP die Zustimmung. Die Vertreter der FDP haben zugestimmt – im Gegensatz zu den Vertretern der Grünen. Da ist der Kollege Kretschmann ein einsamer Rufer bei den wüsten Grünen – Entschuldigung, in der grünen Wüste –,
Wir sind aber auch der Auffassung, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass nun am Ende der Arbeit der Föderalismuskommission II bereits ein neuer Anlauf gemacht werden muss. Es liegt im Interesse Baden-Württembergs, im Interesse der Menschen hier und in ganz Deutschland, dass wir die notwendigen Schritte, die jetzt nicht vollzogen wurden, ins Auge fassen: Steuerautonomie, Länderfinanzausgleich und Länderneugliederung. Da muss jetzt bereits die nächste Föderalismusreform angepackt werden.
(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Hagen Kluck FDP/ DVP: Jawohl! – Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Sehr gut!)
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landesbankgesetzes – Drucksache 14/4201
Zur Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung erteile ich Herrn Finanzminister Stächele das Wort.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Finanzmarktkrise, Bankenkrise, Wirtschaftskrise: Alle sind um die Sicherung der Arbeitsplätze bemüht. Um es vorweg zu sagen: Nur deswegen neh
men wir Milliardenbeträge in die Hand, auch für Banken und Banker. Es geht aber wirklich ausschließlich um die Frage: Wie können wir Arbeitsplätze sichern?
Die Landesbank Baden-Württemberg benötigt 5 Milliarden € zusätzliches Eigenkapital. Das sind die Auswirkungen der Finanzmarktkrise, deren Ursprünge wir kennen. Die LBBW war davon zunächst nicht wesentlich betroffen. Die Zäsur war der Zusammenbruch von Lehman Brothers. Ab diesem Moment wurde die Finanzkrise eine Wirtschaftskrise, die auch Staaten wie etwa Island mit einbezog.
Der Insolvenz von Lehman Brothers folgte der Zusammenbruch des Interbankenmarkts. Wir alle wissen: Keine Bank hat mehr der anderen vertraut. Dadurch kam es zur Liquiditätskrise, der sich auch die LBBW nicht entziehen konnte. Auch bei der LBBW sind trotz gut bewerteter Portfolios Wertabschreibungen notwendig geworden.
Sie kennen die Verluste, die nach IFRS in Höhe von rund 2,1 Milliarden € für das Jahr 2008 festgemacht werden mussten. Dazu kam ein hohes Sicherheitsbedürfnis auf den Märkten. Die Anforderungen der Kapitalmärkte und Ratingagenturen an die Kapitalausstattung der Banken sind dadurch merklich gestiegen. Uns war schnell klar, dass es jetzt vor allem gilt, eine Kreditklemme für den Mittelstand zu verhindern. Nur zu gut wissen wir hier in Baden-Württemberg, was es bedeutet, im Interesse unserer baden-württembergischen Unternehmen, unserer Wirtschaft und der Sicherung der Arbeitsplätze eine starke LBBW als Partner des Mittelstands zu haben. Deswegen galt es, zu handeln.
Verschiedene Gutachter haben Entscheidungsgrundlagen für eine Kapitalerhöhung vorbereitet. Sie haben operatives Geschäft, Risikosituation und Risikomanagement geprüft. Die Gutachter haben der LBBW bescheinigt, dass sie ein tragfähiges Geschäftsmodell hat, dass Risikovorsorge und Risikomanagement angemessen sind. Aus heutiger Sicht – so die Experten – ist die Kapitalerhöhung, die wir vorgesehen hatten und haben, ausreichend. Aus heutiger Sicht – so die Experten – ist auch die Ausschüttung gewährleistet. Allerdings ist zur Absicherung der Ausschüttung voraussichtlich auch eine Risikoabschirmung notwendig. Auf der anderen Seite gibt es die feste Gewissheit, dass die Rückführung der Kapitalerhöhung ab dem Jahr 2014 beginnen kann.
Die Gutachter haben sich also für eine Teilnahme an der Kapitalerhöhung ausgesprochen. Das sind entsprechend dem Anteil des Landes Baden-Württemberg an der LBBW ca. 1,8 Milliarden €.
Es war dann immer die Frage, ob man dies über die Inanspruchnahme des SoFFin durchführen sollte. SoFFin heißt „Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung“. Man gewöhnt sich leicht an die Abkürzung. Wir haben genau betrachtet, was eine Inanspruchnahme des SoFFin für uns bedeuten würde. Für das Land als Miteigentümer der Landesbank war es nicht unerheblich, dass für eine Hilfe aus dem SoFFin von vornherein verlangt wurde, zunächst die alten Eigentümer zu verpflichten, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Ausschüttungen werden auf Zeit untersagt. Des Weiteren müsste die LBBW in eine Good Bank und eine Bad Bank aufgeteilt werden. Auch das war eine Voraussetzung. Hinzu kommt: Bevor über den SoFFin überhaupt etwas getan wird, müsste man bei der
Good Bank eine Kernkapitalquote von etwa 7 % auf die Beine stellen. Das waren so viele Voraussetzungen, dass wir zum Schluss gesagt haben: Wenn das Risiko ohnehin beim Land verbleibt, ist es gescheiter, dass wir Herr im eigenen Haus bleiben und die Mittel für die Kapitalerhöhung selbst aufbringen.
Im nächsten Schritt stand die Prüfung verschiedener Varianten an. Eine Variante war die direkte Lösung über den Landeshaushalt. Die andere Variante war die Einschaltung einer Finanzierungs-GmbH. Wir haben die Varianten geprüft und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass der Weg über eine Finanzierungs-GmbH die wirtschaftlichste Variante ist. Die steuerlichen Vorteile dieser Lösung sind höher als ihre Refinanzierungsnachteile. Von einem Schattenhaushalt, wie ihn viele befürchten, kann überhaupt keine Rede sein, denn hier wird alles am offenen Markt und in offener politischer Diskussion festgestellt, dargestellt und entschieden. Jeder weiß, worum es bei einer solchen Zweckgesellschaft geht. Ein wesentlicher Gesichtspunkt im Hinblick auf die Landeshaushaltsordnung ist die Wirtschaftlichkeit der GmbH. Interessant ist – das konnten Sie vor zwei Tagen nachlesen –, dass der Bund der Steuerzahler die Lösung über eine solche GmbH begrüßt. Schließlich erhält das Land für die Übernahme der Garantie eine Garantiegebühr.
Meine Damen und Herren, nun gilt es, die Voraussetzungen für den Weg über eine solche Zweckgesellschaft zu schaffen. Die Erbringung des Landesanteils über eine Finanzierungsgesellschaft als wirtschaftliche Variante erfordert zunächst eine Änderung des Landesbankgesetzes. Das derzeitige Landesbankgesetz begrenzt die Trägerschaft an der LBBW auf juristische Personen des öffentlichen Rechts. Das heißt, die ers te Änderung bedeutet, dass jetzt auch juristische Personen des Privatrechts Träger werden können – also auch eine GmbH. Das erhöht sicherlich die Flexibilität der Träger der LBBW, jederzeit auf die aktuellen Herausforderungen reagieren zu können. Damit werden auch die Möglichkeiten, die LBBW mit Stammkapital zu versorgen, verbessert. Allerdings muss auch gleich zu Beginn der Öffentlichkeit und allen Beteiligten gesagt werden, dass die Beteiligung juristischer Personen des Privatrechts auf solche beschränkt ist, an denen ausschließlich Träger der Landesbank beteiligt sind. Das heißt, wir nehmen keinen Systemwechsel vor, sondern wir bleiben im bewährten System mit der Möglichkeit der Zuführung von Kapital über die Zweckgesellschaft, die GmbH.
Die zweite Änderung, die Sie dem Gesetzentwurf entnehmen können: Die neue Trägerin muss als juristische Person des Privatrechts mit der Trägerschaft an der LBBW als Anstalt des öffentlichen Rechts beliehen werden. Auch das ist eine juris tische Voraussetzung dafür, dass wir dieses Instrument wirklich nutzen können.