Protokoll der Sitzung vom 18.03.2009

in der es immer mehr Alkoholmissbrauch bei Jugendlichen gibt, lieber Herr Birk. Dazu hätte ich gern eine konkrete Antwort.

(Beifall bei der SPD)

Zur Beantwortung erteile ich dem Herrn Innenminister das Wort.

Frau Kollegin Haußmann, meine Damen und Herren Kollegen! Zunächst einmal stelle ich mit Genugtuung fest, dass wir völlig darin übereinstimmen: Der Alkoholmissbrauch ist zunehmend zu einem Problem geworden, gerade unter jungen Menschen, in den Nachtstunden allemal.

Jetzt wissen wir – auch darüber sind wir uns, glaube ich, alle in diesem Haus einig –: Ein striktes Alkoholverkaufsverbot wird die Ursachen dieses Problems nicht beseitigen; die liegen tiefer.

(Beifall der Abg. Dr. Ulrich Noll und Hagen Kluck FDP/DVP)

Aber da das zunehmend ein Problem ist, müssen wir es angehen.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das haben Sie vor einem Jahr schon gesagt! Vor einem Jahr haben Sie das ge- sagt!)

Ja, ich komme gleich darauf. – Zwei Drittel aller Gewaltdelikte junger Menschen in den Nachtstunden, zumal gegen Polizeibeamte, geschehen unter Alkoholeinwirkung. Über 30 % aller sonstigen Gewaltdelikte geschehen unter Alkoholeinwirkung. Deswegen sind wir uns einig, dass wir jetzt dieses Thema auch vom Tisch kriegen müssen, das heißt konkret angehen müssen.

Aber wir können dies nur mit allergrößter Sorgfalt machen. Das Bundesverfassungsgericht hat zum Thema Rauchverbot zahlreiche Hinweise gegeben, die wir beachten müssen, einfließen lassen müssen. Ich nenne Artikel 3 – Stichwort Gleichberechtigung – und Artikel 12 – Berufsfreiheit – des Grundgesetzes.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Die Fragen, Frau Kollegin Haußmann, sind sehr vielschichtig. Der Koalitionspartner FDP/DVP hat neuerdings wieder Vorschläge unterbreitet, die sehr genau geprüft werden müssen, weil ein Verkaufsverbot natürlich schon ein erheblicher Eingriff in die Berufsausübung von Tankstellenpächtern ist.

(Zuruf der Abg. Ursula Haußmann SPD)

Nein, nein. Gemach, gemach.

Wir sind uns einig, dass wir das so machen müssen, zumal wir – das bitte ich auch zu bedenken – bundesweit die Einzigen sind, die das in dieser Form angehen. Gäbe es da eine Vorlage, eine Blaupause, wäre die Geschichte einfacher. Wir müssen jedes Detail prüfen. Wir sind jetzt in der Abstimmung, eigentlich in der Endphase,

(Zuruf von der SPD: Wie lange dauert die noch?)

sodass ich davon ausgehe, dass wir in den nächsten Tagen zu einem Ergebnis kommen werden, was mir persönlich auch deswegen sehr am Herzen liegt, weil gerade in den Sommermonaten

(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Geschluckt wird!)

das Problem verstärkt auftauchen wird. Gehen Sie also davon aus, dass wir in den nächsten Tagen bzw. Wochen dieses Thema entscheidend zum Abschluss bringen werden, so oder so.

(Abg. Claus Schmiedel SPD: „Tage“ war besser!)

Ich hoffe, dass wir es in dem Sinne entscheiden, dass wir zu einem Verbot kommen. In welchem Umfang dies dann geschehen kann,

(Abg. Dr. Ulrich Noll FDP/DVP: Das wird die Fra- ge sein!)

muss man sorgfältig prüfen. Ein Verbot wird kommen müssen, und es wird auch kommen.

Im Übrigen, Frau Kollegin Haußmann: I woiß elles, aber ob i Ihne elles sag, woiß i no net. Aber dass es kommt, das sage ich Ihnen.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP – Heiterkeit des Abg. Stefan Mappus CDU)

Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Das ist nicht der Fall.

Es heißt in unserer Regelung: Anschließend kann die Opposition ein Thema, vorrangig aus der letzten Kabinettssitzung, auswählen, und es können dazu Fragen gestellt werden.

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Oder auch nicht! – Vereinzelt Heiterkeit)

Frau Abg. Sitzmann.

Meine Damen und Herren, Herr Präsident! Was in der Kabinettssitzung besprochen worden ist, das wissen wir leider nicht. Es wurden uns lediglich zwei Themenkomplexe mitgeteilt, die besprochen worden sind.

Ich möchte zu einem anderen Thema Fragen einbringen, und zwar geht es um das Disziplinarverfahren bzw. um den Abfindungsvergleich zwischen dem Land Baden-Württemberg bzw. der Uniklinik Freiburg einerseits und dem ehemaligen Freiburger Unfallchirurgen Hans Peter Friedl andererseits. Seit dieser Vergleich mit einer Abfindungssumme von knapp 2 Millionen € bekannt wurde, reißt die Empörung in Freiburg und

weit darüber hinaus nicht ab, weil diese Entscheidung das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen verletzt

(Zuruf von der SPD: Zu Recht!)

und auch das Vertrauen in Verwaltung und Justiz sowie Politik erschüttert.

(Abg. Gundolf Fleischer CDU: Sie wollten doch im- mer die Abfindung! – Gegenruf der Abg. Bärbl Mie- lich GRÜNE: Was? Wir wollten keine Abfindung!)

Die Entscheidung ist nicht nachvollziehbar. Um diese Nachvollziehbarkeit für die Öffentlichkeit zu verbessern, möchte ich diese Fragen stellen. Abfindungsvergleiche wie im Arbeitsrecht sind im Beamtenrecht generell ausgeschlossen. Deshalb stellt sich die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage dann dieser Abfindungsvergleich geschlossen wurde. Wenn es sich um eine andere Rechtsgrundlage handelt, ergibt sich die Frage, was mit dieser Abfindung kompensiert wird. Um welche Rechtsstreitigkeiten geht es dabei, die mit diesem Vergleich beigelegt werden sollen? Und schließlich: Wann hat Hans Peter Friedl seinen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gestellt, und seit wann ist dieses Beamtenverhältnis beendet?

(Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf von der SPD: Das sind Fragen, auf die man klar antworten kann!)

Zur Beantwortung erteile ich Herrn Wissenschaftsminister Professor Dr. Frankenberg das Wort.

Frau Sitzmann, Sie wissen, dass mir selbst die Zustimmung zu der jetzt gefundenen „Lösung“ mit Professor Friedl sehr schwergefallen ist. Ich bin, als der erste Vergleichsvorschlag auf dem Tisch war, in den Wissenschaftsausschuss gegangen und habe dort berichtet. Ich habe auch berichtet, dass ich zu diesem Zeitpunkt dem Vergleich nicht zustimmen konnte, und Ihnen auch erläutert, warum damit das Verfahren Friedl noch nicht zum Abschluss kommen konnte.

Nun zu den Fakten: Im Grunde genommen gab es angesichts der Sachlage zwei Lösungsmöglichkeiten. Vielleicht kurz die Schilderung der Sachlage. Das Urteil im Strafprozess hat keine sofortige Entlassung aus dem Dienst ermöglicht. Es gibt zwei Urteile zu der Kürzung der Bezüge. Wir hatten die Bezüge von Professor Friedl um die Hälfte gekürzt. Er hat dagegen geklagt. Er hat in erster Instanz gewonnen und hat in zweiter Instanz vor dem VGH Mannheim gewonnen – mit der jeweiligen Begründung, dass die Wahrscheinlichkeit der Entfernung aus dem Dienst geringer sei als der Verbleib im Dienst und dass damit eine Kürzung der Bezüge nicht gerechtfertigt wäre.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das war vor dem Strafverfahren! – Abg. Claus Schmiedel SPD: Das war vor den Urteilen!)

Wir haben deshalb gesagt, dass wir das Disziplinarverfahren mit dem ermittelnden Disziplinarrichter weiterführen. Ich wollte erst dann eine Entscheidung fällen, wenn diese Untersuchungen jedenfalls zu einem vorläufigen Abschluss gekom

men sind. Die Bewertung ist auch die gleiche, nämlich dass der Verbleib im Dienst sehr viel wahrscheinlicher ist als die Möglichkeit, Professor Friedl aus dem Dienst zu entfernen.

(Abg. Rainer Stickelberger SPD: Das sehen Fachleu- te anders!)

Daraufhin bestanden für uns im Grunde genommen nur zwei Möglichkeiten. Die eine wäre gewesen, ihn zurückzurufen, die Suspendierung vom Dienst aufzuheben. Das hätte ich machen können. Aber ich möchte einmal wissen, was in der Region und was im Haus los gewesen wäre, wenn ich die Entscheidung gefällt hätte, die Suspendierung aufzuheben

(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Beantworten Sie die Frage! Was ist die Rechtsgrundlage für die 2 Mil- lionen €?)

und damit Professor Friedl zurückzurufen.

Wir haben auch abgewogen, ob ein Rückruf nur in Forschung und Lehre ohne Krankenversorgung rechtlich möglich wäre. Das ist nicht möglich. Deshalb gab es auch deutliche Stimmen, nicht nur vom Klinikum, sondern von der Regierung bis hin zum Oberbürgermeister der Stadt, der gesagt hat: Bitte lösen Sie den Fall baldmöglichst, aber nicht so, dass Professor Friedl an die Klinik zurückkommt und auch in die Krankenversorgung zurückkommt, das heißt wieder in die Patientenversorgung gelassen werden müsste.

(Zuruf des Abg. Gundolf Fleischer CDU – Zuruf von der SPD: Wer hat denn von uns 2 Millionen € vorge- schlagen?)

Vor diesem Hintergrund hatten wir nicht die Möglichkeit einer guten Entscheidung, sondern die Wahl zwischen einer schlechten und einer noch schlechteren Entscheidung. Wir haben uns für die schlechte Variante entschieden, nämlich die Abfindung für die entgangenen Erlöse aus der Privatliquidation zu zahlen. Die letzten Nettoerlöse, die er im Jahr 1999 hatte, lagen umgerechnet bei ca. 199 000 €. Da sieht man die Dimension der Privatliquidationserlöse, die über diesen Zeitraum möglich gewesen wären. Daran sieht man auch, dass die Vergleichssumme durchaus ein Äquivalent zu diesen möglichen Erlösen aus der Privatliquidation gewesen wäre.

Danke.