(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Die Fragen sind nicht beantwortet! – Gegenruf des Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sie haben fünf Fragen gestellt!)
Herr Minister, Sie haben das dienstrechtliche Vorgehen erläutert. Hat die Landesregierung nach Erlass des strafrichterlichen Urteils noch einmal disziplinarische Maßnahmen verfügt? Sind Sie mit mir der
Meinung, dass die Gesamtzahl der Taten und Vorgänge, die nachgewiesen wurden, trotzdem für eine Entfernung aus dem Dienst gereicht hätte, auch wenn das allein aufgrund der strafrichterlichen Verurteilung noch nicht möglich gewesen wäre?
Herr Stickelberger, eine hälftige Gehaltskürzung oder auch eine völlige Gehaltskürzung, also auf 0 % Gehalt, wäre möglich gewesen. Wir hatten das bis zur Instanz des VGH Mannheim ausgeschöpft.
Wir hatten ihn vom Dienst suspendiert. Andere Maßnahmen sind vor Abschluss eines Disziplinarverfahrens disziplinarrechtlich gar nicht machbar. Insofern hatten wir keine weiteren Möglichkeiten. Die einzige Möglichkeit war, das Disziplinarverfahren bis zum Ende durchzuführen und dann zu einem disziplinarrechtlichen Abschluss zu kommen. Dieser hätte lauten können: „Entfernung aus dem Dienst“, er hätte aber auch lauten können – wie in anderen Fällen –: „Ermahnung durch den Minister“. So etwas habe ich auch schon erlebt. Das ist dann keine Abhilfe eines solchen Falls.
Insofern haben wir nach unserer Auffassung die disziplinarrechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft, die uns vor Abschluss eines Disziplinarverfahrens möglich waren.
(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Man muss doch fra- gen können! – Gegenruf des Abg. Helmut Walter Rüeck CDU)
(Abg. Edith Sitzmann GRÜNE: Da steht doch etwas von Fragen, von einer Befragung der Landesregie- rung!)
Das ist nicht so geregelt, Frau Kollegin Sitzmann. Wir haben mit Einverständnis aller Fraktionen die Regelung des Deutschen Bundestags übernommen, und deshalb wollen wir es so abhandeln, wie es im Bundestag geschieht.
(Abg. Wolfgang Drexler SPD: Wenn jemand den Boh rer in der Wunde lässt, darf er nicht weiterarbeiten!)
Dann möchte ich eine der Fragen, die Frau Abg. Sitzmann hier gestellt hat, wiederholen. Es ist die Frage, wann Hans Peter Friedl einen Antrag auf Entlassung aus dem Beamtenverhältnis gestellt hat und seit wann dieses Beamtenverhältnis beendet ist.
Frau Bauer, er hat den Antrag, soweit ich weiß, in der letzten Woche gestellt. Das genaue Datum kann ich Ihnen schriftlich nachreichen. Diesem Antrag ist noch nicht durch Beurkundung entsprochen worden. Die Urkunde liegt bei uns. Sie bleibt im Moment auch bei uns liegen, weil in dem Verfahren rechtliche Fragen aufgeworfen worden sind.
Herr Stickelberger, wir sind zwar der Auffassung, dass der Vergleich in Ordnung ist. Wir prüfen aber sorgfältig eingegangene Fragen und geäußerte Bedenken. Erst wenn die von uns geprüft sind, wird das Verfahren mit Übersendung der Urkunde, mit Bestätigung und damit mit der Entlassung aus dem Beamtenverhältnis abgeschlossen.
Gibt es weitere Fragen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann wäre die Regierungsbefragung bzw. Punkt 6 der Tagesordnung abgeschlossen.
Herr Kollege Gall, ich habe gerade gefragt, ob es weitere Fragen gibt. Darauf hat sich niemand gemeldet.
Ich meine, wir sollten das Verfahren einigermaßen einvernehmlich durchführen, sonst gelingt es nicht, Herr Abg. Gall.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Akzeptabel! Aber die Re- gelung, die wir getroffen haben, lautet, dass wir zum nächsten Thema kommen! Wir hatten ein zweites Thema angemeldet!)
(Unruhe – Abg. Reinhold Gall SPD: Entschuldigung, ich melde es doch gerade an! – Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Die SPD muss aufwachen! – Ge- genruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Sie müssen das nicht noch durch dumme Zwischenrufe verschär- fen!)
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir haben uns hier im Haus schon oft mit der Bedeutung des Handwerks befasst und damit mit der Frage, wie wichtig es ist, dem Handwerk den Zugang zu öf
fentlichen Aufträgen im Interesse einer funktionierenden Marktwirtschaft nicht zu erschweren. Im Gegensatz dazu müssen wir bei Regierungsaufträgen immer wieder eine Schlagseite zugunsten von Großunternehmen feststellen, z. B. in Form von Generalunternehmerverträgen oder im Rahmen von PPP-Projekten, bei denen heimische Handwerksbetriebe immer weniger – und wenn, dann nur in der Rolle von Subunternehmern oder Subsubunternehmern – zum Zuge kommen.
Nun liegt ein neuer gründlich erarbeiteter Bericht des Rechnungshofs vor. Das ist auch der Anlass dieser Frage. Dieser Bericht kommt zu dem Ergebnis, dass die Einspareffekte bei PPP sehr gering sind. Im Schnitt sind es 2,7 %,
und das bei der für PPP günstigen Vergleichsmethode. Variiert man diese etwa bei der angenommenen Tilgungsart, schlägt der leichte Vorteil meist schon ins Negative um. Herr Minister, Sie haben vorgestern gegenüber der Presse lapidar erklärt, abgerechnet werde am Schluss. Dann ist es aber meis tens schon zu spät. Es gibt auch Vergleichsuntersuchungen des bayerischen Rechnungshofs. Diese hatten vor zwei Jahren noch schlechtere Ergebnisse gebracht. Auch unsere Gemeindeprüfungsanstalt hatte schlechtere Ergebnisse festgestellt.
Ich habe dazu folgende Frage: Ist Ihnen klar, dass die gewerk- und losweise Ausschreibung jenseits aller Abrechnungsfragen und kümmerlichen Unterschiede einen Struktureffekt für unsere Unternehmenslandschaft hat, nämlich für kleine und mittelständische Betriebe, die eine entscheidende Stütze für unsere baden-württembergische Wirtschaft und für unsere Städte und Dörfer sind? Außerdem hat sie einen nachhaltigen Wettbewerbseffekt, weil sich Chancen und Aufträge über einen breiten Markt von kleineren Anbietern verteilen. Darüber hinaus hat sie einen bedeutenden Arbeitsplatzeffekt, weil kleine Betriebe im Verhältnis mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen. Das gilt auch für die Ausbildungsplätze. Ist Ihnen auch bewusst, was dieser Landtag im Gesetz zur Mittelstandsförderung geregelt hat? Ich darf aus § 22 zitieren:
Insbesondere sind Leistungen, soweit es die wirtschaftlichen und technischen Voraussetzungen zulassen, so in Lose nach Menge und Art zu zerlegen, dass sich Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft bewerben können.
Werden Sie nun all diese Fakten und Grundsätze in Ihrer Generalunternehmerneigung und PPP-Euphorie, die Sie manchmal wie eine Heilslehre propagieren, zum Nachdenken bringen, damit wir wieder zu klassischen, gewerkweisen und wettbewerbsnahen Vergaben kommen?