Protokoll der Sitzung vom 22.04.2009

Artikel 5

Änderung des Gesetzes über den Kommunalen Versorgungsverband Baden-Württemberg

auf. Wer Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 5 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 6

Änderung des Jugend- und Sozialverbandsgesetzes

auf. Wer Artikel 6 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 6 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 7

Änderung des Gesetzes über kommunale Zusammen

arbeit

auf. Wer Artikel 7 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 7 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 8

Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Verbands Region Stuttgart

auf. Wer Artikel 8 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 8 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 9

Änderung des Landesplanungsgesetzes

auf. Wer stimmt Artikel 9 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 9 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 10

Änderung des Kommunalabgabengesetzes

auf. Wer stimmt Artikel 10 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 10 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 11

Änderung des Finanzausgleichsgesetzes

auf. Wer stimmt Artikel 11 zu? – Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Artikel 11 ist einstimmig zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 12

Neubekanntmachung

auf. Wer stimmt Artikel 12 zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 12 ist mehrheitlich zugestimmt.

Ich rufe

Artikel 13

Schluss- und Übergangsvorschriften

auf. Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Artikel 13 ist mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 22. April 2009 das folgende Gesetz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz wurde mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Punkt 6 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 7 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Viertes Gesetz zur Bereinigung des baden-württembergischen Landesrechts (Viertes Rechtsbereinigungsgesetz – 4. RBerG) – Drucksache 14/4110

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 14/4335

Berichterstatter: Abg. Rainer Stickelberger

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich Herrn Abg. Hitzler für die Fraktion der CDU das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wenn man zu diesem Gesetzentwurf Alternativen sucht, wird man keine finden, denn es handelt sich dabei um die Erfüllung bundesgesetzlicher Vorgaben. Ein landesgesetzlicher Spielraum besteht nicht. Deshalb möchte ich mich auch kurz fassen.