Wir werden auch dem Antrag, den Sie gestellt haben, nicht zustimmen. Denn wir sind der Meinung, wir sollten hier keine gesetzliche Ausweitung vornehmen. Vielmehr müssen die Kommunen das, wozu sie schon heute verpflichtet sind, in eigener Verantwortung durchführen.
Es bringt auch nichts, eine landesweite Erhebung zu machen. Wir wollen keine Bürokratie, sondern wir wollen dafür sorgen, dass durch unsere Beteiligung – unsere Parteien hier sind alle in den kommunalen Gremien vertreten – das Gesetz umgesetzt wird.
Dennoch gibt es eine positive Nachricht. Der Frauenanteil bei den Beschäftigten in der Landesverwaltung nahm im Vergleich der Jahre 2005 und 2008 in allen Ministerien zu, interessanterweise im Staatsministerium mit 9 % am meisten.
Auch in höher dotierten Positionen, etwa in den Besoldungsgruppen A 15 und A 16 sowie B 2 bis B 6, ist ein kontinuierlicher Anstieg festzustellen, und dies, obwohl in etwa der Hälfte der Ministerien noch keine Chancengleichheitspläne, sondern Frauenförderpläne nach altem Recht gelten. Daran kann man erkennen, dass dem Thema Bedeutung beigemessen wird.
Die Stellungnahme zum Antrag Drucksache 14/2295 lässt deutlich erkennen, dass das Chancengleichheitsgesetz in ei nem kontinuierlichen Prozess umgesetzt wird. Natürlich kann man über die Geschwindigkeit streiten – da bin ich bei Ihnen –, aber zu sagen, es würde nichts geschehen, widerspricht den Tatsachen. Dass wir zu einem höheren Frauenanteil kommen, ist auch deshalb möglich, weil Vollzeitstellen grundsätzlich teilbar sind und Fragen der Familienfreundlichkeit längst in die Personalpolitik Eingang gefunden haben.
Kernkompetenzen der Familienarbeit – das ist mir sehr wichtig – werden anerkannt. Sie finden sich bei den Auswahlkriterien und in den Entscheidungen über Personalbesetzungen wieder.
Alle Stadt- und Landkreise haben die Aufgabe, für mehr Chancengleichheit zu sorgen, auf Stelleninhaber übertragen. Das Thema hat ein Gesicht bekommen. Das sollten wir begrüßen und nicht bemängeln. Gerade die Führungskräfte in der Kommunalverwaltung haben überwiegend die Ausbildung zu Di
plomverwaltungswirten durchlaufen. Da seit Jahren 70 % der Studierenden weiblich sind, führt doch kein Weg daran vorbei, dass sich bei uns im Hinblick auf die Chancengleichheit eine weitere zahlenmäßige Verbesserung ergibt.
Die Verwaltungsreform, die angesprochen worden ist, hat neue Chancen – dafür gibt es Beispiele – und neue Möglichkeiten eröffnet, Frauen gezielt in höherwertige Funktionen zu bringen.
Alles in allem: Das Thema Chancengleichheit hat sich sowohl in der staatlichen als auch in der kommunalen Verwaltung etabliert. Wir sind auf einem besseren Weg, als das hier und heute beschrieben wurde. Das begrüßen wir ausdrücklich. Denn das ist auf der Grundlage des geltenden Rechts geschehen. Daher sehen wir keinen Handlungsbedarf, das Gesetz zu ändern.
Ich bitte darum: Bemängeln wir doch nicht ständig die Situation – die nachweislich besser wird –, sondern begrüßen wir die Verbesserungen und freuen uns darüber, und arbeiten wir überall dort weiter daran, wo wir die Kompetenzen haben und Entscheidungen treffen können!
(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Hei- derose Berroth FDP/DVP: Sonderapplaus für den Quotenmann! – Gegenruf des Abg. Werner Raab CDU: Wir sind emanzipiert!)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin Herrn Raab sehr dankbar, dass er nach den vielen kritischen Anmerkungen jetzt auch einmal die positive Seite des Ganzen beleuchtet hat. Dies möchte ich gern fortsetzen.
Wir sind mit der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes in der öffentlichen Verwaltung des Landes auch aus unserer Sicht auf einem guten Weg.
Der Frauenanteil im höheren Dienst aller Ministerien ist seit dem Inkrafttreten des Gesetzes, also seit dem Jahr 2005, kontinuierlich angestiegen. Gut, es sind keine spektakulären Zahlen, es sind Wachstumsraten zwischen 1 und 9 %. Aber das ist doch schon immerhin etwas. Die Chancengleichheitspläne, die erstellt wurden, enthalten ausnahmslos die Zielvorgabe, dass im Falle der Unterrepräsentanz von Frauen eine paritätische Besetzung angestrebt werden soll. Zahlreiche Maßnahmen der Ministerien unterstützen dieses Ziel.
Bei Stellenausschreibungen werden Frauen ausdrücklich zur Bewerbung aufgefordert. Es gibt eine familienfreundliche Personalpolitik in den Ministerien durch Teilzeitarbeitsmodelle, durch die Einrichtung von Telearbeit, durch den Wegfall der Kernzeit und durch verschiedene Fortbildungskonzepte. Was ich auch sehr interessant und begrüßenswert finde: Die im familiären Bereich erworbenen Kompetenzen werden auch bei Bewerbungsgesprächen viel mehr als bisher berücksichtigt. Wir Damen wissen, dass, wer drei Kinder großgezogen hat, Managementqualitäten hat
Auch auf kommunaler Ebene ist eine positive Entwicklung zu verzeichnen. Hier gibt es auch intensive Bemühungen vonseiten des Ministeriums und der kommunalen Landesverbände, die Kommunen in dieser Arbeit zu unterstützen und sie auch zu informieren.
Wir werden, wie Sie es nicht anders erwarten werden, Ihren Beschlussvorschlag auch von unserer Seite aus ablehnen. Wir sehen keine Notwendigkeit, hier gesetzgeberisch tätig zu werden. Denn wir wollen an dieser Stelle keine Alibifrauen. Wir wollen Frauen, die im Zuge der kommunalen Selbstverwaltung in diese Ämter hineinberufen werden. Dann haben sie auch das entsprechende Standing in der Verwaltung und in den Gemeinderäten. Herr Raab hat ja auch schon die Möglichkeiten aufgezeigt, die wir als Mandatsträger in diesem Zusammenhang haben.
Abschließend, meine Damen und Herren: Seien wir doch einmal ehrlich: Wir können so viele Gleichstellungsbeauftragte einstellen, wie wir wollen, das eigentliche Problem liegt doch ganz woanders. Das eigentliche Problem und die Ursache dafür, dass wir so wenig Frauen in Führungspositionen haben, liegt – ich sage es immer wieder und sage es auch heute – in der Doppelbelastung, wie sie heute immer noch von einem Großteil der Frauen getragen werden muss. Es geht um die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienarbeit. Hier müssen wir ansetzen. Ich sage es noch einmal – junge Leute sind nicht mehr da –: Ich hoffe, dass sich die junge Generation hier ein bisschen anders verhält als wir. Es muss in Zukunft selbstverständlich sein, dass auch junge Männer bereit sind, einen Teil der Familienarbeit zu übernehmen.
Dann könnten nämlich junge Frauen ganz gezielt und ungestört Führungspositionen anstreben. Das käme den Vätern sehr zugute, unserer Gesellschaft insgesamt,
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal möchte ich mich bei Ihnen, Herr Minister Frankenberg, aber natürlich auch bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Ministerien und den Hochschulen für die Beantwortung dieser Anfragen bedanken. Ich denke, es war eine immense Arbeit, aber sie hat
sich gelohnt. Denn wir haben manches erfahren, neue Fakten und Aspekte, die uns eine gute Basis geben, um die Frauenförderung zu intensivieren.
Warum haben wir diese Initiativen gestartet? Man könnte annehmen, das Thema habe sich überholt, wenn man sich die Zahl der Studentinnen anschaut, die wir heute an den Universitäten haben. Tatsächlich ist das aber nicht so, wie auch das Ministerium bei der Beantwortung der Fragen einräumt. Wir sind hinsichtlich der Chancengleichheit und der Frauenförderung in unserem Wissenschaftsbetrieb bei Weitem noch nicht so vorangekommen, wie das in einer Gesellschaft, die seit 60 Jahren die Gleichstellung als Verfassungsgebot proklamiert, zu erwarten wäre.
Sicherlich, die Landesregierung hat sich bemüht – durch eine ganze Reihe von Maßnahmen, von Förderprogrammen wie beispielsweise dem Margarete-von-Wrangell-Programm, dessen zehnten Geburtstag wir vor Kurzem gefeiert haben, oder auch verschiedene Mentoringprogramme, Trainingsprogram me, Förderprogramme für Nachwuchswissenschaftlerinnen mit Kind usw. Aber die Landesregierung hat sich eben nur bemüht und bedauert selbst, dass Baden-Württemberg z. B. beim Professorinnenprogramm des Bundes und der Länder schlechter abschneidet als andere Bundesländer. Ich bin gespannt, ob Sie über die zweite Ausschreibungsrunde, die jetzt stattgefunden hat, berichten können, dass sich Baden-Württemberg verbessert hat.
Alle Instrumente des Landes haben bislang zu keinem spürbaren und anhaltenden Fortschritt in der Frauenförderung geführt. Anders kann ich folgende Aussage des Ministeriums in der Beantwortung der Großen Anfrage Drucksache 14/3432 auch nicht verstehen:
… ist die Herstellung eines monokausalen Zusammenhangs zwischen den einzelnen Förderprogrammen und den Verbesserungen in der Gleichstellung insgesamt nicht möglich.
3,8 Millionen € pro Jahr gibt das Land dafür aus, aber bleibende Strukturen sind bisher keine entstanden.
Warum also tun wir uns mit diesem Thema so schwer? Um diese Frage zu beantworten, ist es notwendig, zunächst einmal einen Blick auf die Zahlen zu werfen, die uns die Regierung zur Verfügung gestellt hat. Dabei fällt auf, dass der Anteil der Frauen an Professuren an den Universitäten – im Schnitt 12,1 % – zwischen den einzelnen Hochschulstandorten ganz beträchtlich schwankt. Dass er in Karlsruhe so niedrig ist, ist aufgrund der Fächerkombination nachvollziehbar.
Aber nicht nachvollziehbar ist, warum es z. B. so große Unterschiede zwischen Tübingen und Heidelberg gibt, warum der Frauenanteil in der Hochschulmedizin z. B. in Ulm 21,3 % beträgt und in Tübingen bloß 2,2 %.
„Händeringend suchen wir Professorinnen“, hat mir dieser Tage ein Hochschulmediziner in Tübingen erklärt. Doch beim besten Willen ließen sich keine finden, und das bei einem Studentinnenanteil von weit über 50 % und einem Frauenanteil von immerhin 40 % im Mittelbau.
Aber genau dieser Befund ist exemplarisch. Gerade in Fächern mit einem sehr hohen Anteil weiblicher Studenten haben Frau en nicht unbedingt einen höheren Anteil bei den Habilitationen und schon gar nicht bei den Professuren. Dass zudem die Berufungsverfahren als solche ein Problem darstellen, davon geht auch die Landesregierung aus, wenn sie sagt, der Output sei verbesserungsfähig.
Leider hat die Landesregierung keine Antwort darauf, warum da ganz offensichtlich etwas schiefläuft – trotz zweier fachkundiger Frauen in der Berufungskommission und trotz des Rechts der Gleichstellungsbeauftragten, an den Sitzungen teilzunehmen. Aber sie kann natürlich sehr häufig nicht teilnehmen, weil der Umfang der Freistellung hinten und vorne nicht ausreicht.
Dann stellt sich natürlich folgende Frage: Bewerben sich wirklich zu wenige Frauen, oder werden ihre wissenschaftlichen Leistungen von vornherein kritischer und negativer beurteilt als die der Männer? Wahrscheinlich trifft beides zu. Wenn es denn so ist, können wir entweder zur Not eine Quote einführen, oder wir können es so machen wie beim vorherigen Tagesordnungspunkt aufgezeigt: Wir können die Frauen ehrenhalber zu Professorinnen machen.
(Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grü- nen – Abg. Ute Vogt SPD: Genau! – Abg. Wolfgang Drexler SPD: Von jeder Fraktion drei! – Heiterkeit)
Ich darf auch an die Geschichte der Frauenbewegung erinnern. Erst mit der Quote gab es nämlich ein ernst genommenes Instrument, mit dem Frauen ein leistungsgerechter Zugang ermöglicht wurde. Die Quote bringt etwas, auch wenn es nur die Angst vor der Quote ist.