Rita Haller-Haid
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Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir haben es gerade gehört: Wir haben hier im Land über 100 innovative Konzepte, so natürlich auch eines in Tübingen. Dabei handelt es sich um die Französische Schule. Diese Schule heißt übrigens deshalb Französische Schule, weil sie früher einmal die Schule der Garnison war. Sie wurde dann eine Grundschule. Bereits 1993 hat der Tü binger Gemeinderat beschlossen, diese Grundschule bei der Umsetzung eines besonderen pädagogischen Konzepts zu un terstützen. Schon seit damals arbeitet diese Grundschule in novativer als andere Schulen.
Es gibt jahrgangsübergreifende Klassen für die Klassenstu fen 1 bis 3; das funktioniert ganz hervorragend. Bedauerli cherweise muss dieses Konzept in der vierten Klasse gestoppt werden. Dies führt dazu, dass viele Eltern ihre Kinder abmel den und an Privatschulen oder Waldorfschulen anmelden.
In dieser Schule in Tübingen gibt es eine individuelle Förde rung, wie wir sie nur jedem Kind wünschen können. Dort gibt es auch, anders als anderswo, zahlreiche Projekte. Es gibt Schulsozialarbeit. Die Schule liegt am Rande eines Brenn punktviertels bei einem Neubauviertel, wo die soziale Zusam mensetzung noch einmal ganz anders ist. Die Schule wird auch als verbindlicher Ganztagsbetrieb geführt. Leider leidet sie gerade unter den entsprechenden Kürzungen der Stunden für den Ganztagsbetrieb.
Insgesamt sind das alles hervorragende Voraussetzungen, um ein solches Konzept auch in eine Sekundarschule überzufüh ren. Bereits mehr als zehn Jahre lang hat die Französische Schule Tübingen mit einem Konzept für eine solche Sekun darschule gearbeitet. Dies geschah übrigens zusammen mit Wissenschaftlern des Pädagogischen Instituts der Universität Tübingen. Das Konzept ist immer wieder aktualisiert worden, sodass es kompatibel ist und die Schüler eben auch entspre chend an andere Schulen wechseln können. Damit fällt das Argument, ein Wechsel wäre nicht mehr möglich, weg.
Nicht zuletzt deshalb hat der Tübinger Gemeinderat – im Üb rigen gibt es dort auch viele Stimmen der CDU, die sagen, dieses Projekt müsse unterstützt werden – mit großer Mehr heit für diesen Antrag auf Einrichtung einer zehnjährigen Mo dellschule gestimmt. Dabei kam auch das Argument, dass von einem längeren gemeinsamen Lernen alle Kinder profitieren können, sowohl die Leistungsstarken als auch diejenigen, die mehr Förderung bedürfen. Davon ist die große Mehrheit der Eltern, des Gemeinderats sowie der Bürgerinnen und Bürger in Tübingen überzeugt.
Ein halbes Jahr nach dieser Abstimmung im Gemeinderat kam dann vom Kultusministerium die Ablehnung des Antrags. Dass das Kultusministerium ein halbes Jahr dafür gebraucht hat, verwundert, ehrlich gesagt, auch. Die Begründung laute te: Das Konzept beinhalte keine Differenzierung in die unter schiedlichen Schularten. Zudem werde an einer anderen Tü binger Schule das Lernen in heterogenen Lerngruppen er probt.
Ich finde, das Perfide an einer solchen Argumentation ist: Man drückt sich vor jeglicher inhaltlichen Auseinandersetzung.
Das, was mehr als 15 Jahre an pädagogischen Erfahrungen und Erfolgen möglich war, wird letzten Endes keines Blickes gewürdigt und mit einem Federstrich weggewischt. So, liebe Kolleginnen und Kollegen, dürfen wir mit unseren Kommu nen, mit unseren Bürgerinnen und Bürgern und mit den Eltern nicht umgehen, schon gar nicht mit den überaus engagierten Lehrkräften an dieser Schule.
Deshalb bitte ich Sie: Korrigieren Sie heute den Fehler, den das Kultusministerium mit seiner Ablehnung gemacht hat. Die Französische Schule in Tübingen verdient es, dass sie ihre er folgreiche Arbeit auch ab Klasse 5 fortsetzen kann. Auch vie le Vertreterinnen und Vertreter von CDU und FDP vor Ort se hen das genauso und würden sich sehr freuen, wenn Sie alle heute unseren Anträgen, den gemeinsamen Anträgen der Frak tion der SPD und der Fraktion GRÜNE, zustimmen würden.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie beurteilt die Landesregierung quantitativ und qualita
tiv die Konsequenzen der Schließung der Betriebe Hirrlin gen und Hechingen eines dort ansässigen Medizintechnik unternehmens für die Gemeinde Hirrlingen und die Stadt Hechingen und für das dortige „Medical Valley“?
b) Welche Schritte hat die Landesregierung unternommen, um
die geplante Schließung dieser Produktionsstandorte und die daraus entstehenden Konsequenzen für die Region und ihre Menschen zu verhindern?
Herr Staatssekretär, ich höre mit Interesse, dass ein Schreiben an das Stammwerk in Rastatt ge gangen sei, aber noch keine Antwort erfolgt sei. Ich denke, in Hirrlingen selbst steht letztlich schon alles fest. Deshalb kön nen Verhandlungen nur noch mit dem Hauptwerk und dem Hauptgeschäftsführer dort erfolgen. Gehe ich recht in der An nahme, dass dies bisher in diesem Umfang noch nicht gesche hen ist? Vielleicht müssten Sie da noch etwas nachholen.
Vielleicht müsste man auch ein mal zum Telefonhörer greifen.
Aber meine zweite Zusatzfrage geht dahin: Sie wissen, dass außer in Hechingen und Hirrlingen auch in Rangendingen Me dizintechnikarbeitsplätze abgebaut werden. Die Firma Abbott schließt zum Jahresende. Davon sind, glaube ich, auch noch einmal fast 200 Arbeitsplätze betroffen. Damit ist die Region in einem hohen Maß betroffen.
Das „Medical Valley“ spielt natürlich auch eine ganz entschei dende Rolle, wenn es um den Wissenschaftsstandort Medizin technik, auch um die Medizintechnik an der Universität Tü bingen, geht. Wie beurteilen Sie diese Standortschließung im Zusammenhang mit dem Wissenschaftsstandort Medizintech nologie?
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Ich frage die Landesregierung:
a) Wie begründet die Landesregierung im Zusammenhang mit
der Besetzung von Kandidatenpodien die Anweisung an Schulen, dass Landtagskandidaten, die nicht bereits Land tagsabgeordnete sind, nur dann zugelassen werden können, wenn deren Partei bereits im Landtag vertreten ist?
b) Welche anderen Möglichkeiten sieht die Landesregierung
zur Wahrung der demokratisch gebotenen Chancengleich heit für Landtagskandidaten, deren Partei nicht im Land tag vertreten ist, sich an Schulen und vergleichbaren Ein richtungen der Öffentlichkeit vorzustellen?
Herr Staatssekretär, Sie sagen, entscheidend dafür, wen man einlädt, sei der Souverän, das Volk, das die Partei gewählt hat. Warum orientieren Sie sich dann nicht z. B. auch daran, welche Parteien im Bundestag vertreten sind?
Eine weitere Frage: Warum wurden die Schülerinnen und Schüler überhaupt so kurzfristig von dieser Entscheidung in formiert? Die Veranstaltung in Tübingen war schon sehr lan ge bekannt, und erst am Tag zuvor haben Sie die Schule an gewiesen. Ich finde, dass ein solcher Umgang mit den Schü lerinnen und Schülern sehr fragwürdig ist. Daher interessiert mich: Wie haben Sie denn die Schülerinnen und Schüler über diesen Erlass, der auch noch außerhalb der Karenzzeit lag, in formiert?
Wenn Sie einen solchen Ver dacht äußern, wie beurteilen Sie dann, dass die Stadt Tübin gen diese Veranstaltung genau in der Form übernommen hat, wie sie die Schülermitverwaltung geplant hat?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Zunächst einmal eine Vorbemerkung: Herr Kol lege Pfisterer, Sie werfen uns vor, wegen der Landtagswahl gegen dieses Gesetz zu sein und da auf einen Zug aufzusprin gen. Fragen Sie doch einmal in Tübingen nach, warum die Landtagskandidatin der CDU und auch der Landtagskandidat der FDP der Meinung sind, dieses Gesetz wäre falsch.
Ich zitiere:
Lisa Federle (CDU) sorgt sich um die Handlungsfähig keit der Universitätskliniken... Max-Richard Freiherr von Rassler appellierte in einem Brief an die FDP-Landtags fraktion, das Vorhaben in der geplanten Form zu stoppen.
Das Gesetz drohe „zu einer massiven Verschlechterung“ zu führen.
Da frage ich mich: Sagen die beiden das aus Opportunismus, weil sie Landtagswahlkampf in Tübingen machen, oder sagen sie das aus Überzeugung? Das würde mich in diesem Zusam menhang tatsächlich einmal interessieren.
Missverstanden?
Aber ich möchte noch einmal auf den Appell eingehen, mit dem sich am vergangenen Samstag in der „Stuttgarter Zei tung“ weit mehr als 100 Professoren und andere Experten an uns Abgeordnete gewandt und uns aufgefordert haben, die sem Gesetz heute nicht zuzustimmen.
Sie fordern dazu auf, den Weg freizumachen „für eine fun dierte und umfassende Diskussion“.
Sie behaupten immer, die Diskussion hätte stattgefunden. Sie hat aber in dieser Form nicht stattgefunden,
sondern sie hat hinter verschlossenen Türen stattgefunden.
Ich finde es auch interessant, dass Sie den Wissenschafts ausschuss, die Parlamentarier, von einer solchen Diskussion ausschließen.
Wenn wir nicht auf eine öffentliche Anhörung gedrängt hät ten, dann hätte diese Diskussion gar nicht stattgefunden.
Aber auffallend an diesem Vorgang ist, dass sich Professoren in dieser Weise an die Abgeordneten wenden und nicht mehr an die Landesregierung.
Offensichtlich haben sie die Landesregierung schon aufgege ben.
Ja, aber normalerweise sind unsere Professorinnen und Pro fessoren in Baden-Württemberg nicht aufmüpfig und wenden sich hinter verschlossenen Türen an die Landesregierung. Das war diesmal grundsätzlich anders.
Warum sich bei diesem Gesetzentwurf alle, von den Klinik leitungen bis zu den Personalräten, einig sind, dass er zu kei nerlei Verbesserungen führt, ist auch sehr augenfällig. Es geht nämlich um viel. Es geht einmal um die Spitzenposition, und sie alle befürchten, dass sie auf diese Weise nicht gehalten werden kann.
Sie selbst haben immer gesagt, wie toll eigentlich unsere Uni versitätskliniken sind.
Das sind sie auch. In diesem Zusammenhang möchte ich mich bei allen in unseren Unikliniken ganz ausdrücklich bedanken, die dafür gesorgt haben, dass wir so gut aufgestellt sind.
Zum Zweiten geht es um Arbeitsplätze.
Deshalb haben auch die Personalräte Bedenken. Denn es geht auch um die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den privaten Krankenhausträgern. Da drohen eben – –
Wir werden diesen Gesetzentwurf heute natürlich ablehnen,
und wir fordern Sie auf, diesen Gesetzentwurf zurückzuzie hen. Wir wollen nicht privatisieren; aber wenn es an unseren Universitätskliniken schlechter läuft – genau das ist zu be fürchten; das befürchten alle –,
dann bekommen wir eine neue Privatisierungsdebatte.
Die können wir jedoch überhaupt nicht brauchen.
Das Personal ist verunsichert. – „Genau“, das war die richti ge Antwort. Sie stimmen heute diesem Gesetzentwurf zu, weil Sie genau wissen: In ein paar Wochen oder Monaten werden wir, wenn dieses Gesetz umgesetzt wird, eine neue Debatte bekommen, weil es so, wie es dann laufen wird, nicht gut läuft.
Darin sind sich alle einig.
Herr Frankenberg hat immer wieder betont, die Universitäts medizin sei Teil der Universität und müsse es bleiben. Das se hen wir auch so.
Aber es wird anderen immer unterstellt, sie wären da anderer Meinung und wollten die Universitätsmedizin herauslösen. Das will jedoch nicht einmal der VUD. In allen Aussagen ha ben alle vor dieser neuen Diskussion gewarnt, die entstehen würde, indem wir jetzt ein Gesetz verabschieden, durch das die gesamten Abläufe wesentlich schwieriger werden. Nie mand beabsichtigt letztlich, die Universitätsmedizin aus den Universitäten herauszulösen. Das ist eine Behauptung, die Sie aufstellen.
Das wollen sie nicht faktisch.
Ich will das nicht faktisch. Wir können auf der Grundlage des Kooperationsmodells Verbesserungen vornehmen. Ich for dere Sie auch auf, dieses Gesetz nicht zu verabschieden und stattdessen zu überlegen, was am Status quo verbessert wer den muss. Dazu gibt es auch Vorschläge von Universitätskli niken. In dem Gesetzentwurf, der heute hier zur Beratung an steht, finden sich solche Vorschläge jedenfalls nicht. Deshalb wäre es gut, wenn wir diesen Gesetzentwurf nicht verabschie den würden.
Ich kann, ehrlich gesagt, auch überhaupt nicht verstehen, wa rum Sie da mit dem Kopf durch die Wand wollen.
Es gibt genug Stimmen in Ihren eigenen Reihen – das weiß ich auch –, die davor warnen und sagen, das kann man eigent lich nicht machen. Aber Sie wollen es trotzdem machen, wol len hier Macht demonstrieren und tun sich letztlich keinen Ge fallen,
weil Sie alle vor den Kopf stoßen.
Deshalb noch einmal die herzliche Bitte: Lehnen Sie diesen Gesetzentwurf ab.
Schließen Sie sich unserem Vorschlag heute an.
Ich möchte noch einmal den Appell der Professoren vorlesen:
Nehmen Sie Ihre Verantwortung für den Standort BadenWürttemberg wahr und machen Sie den Weg frei für eine fundierte und umfassende Diskussion über eine zukunfts sichernde Reform der Universitätsmedizin in diesem Land.
Ich kann auch den Beschäftigten in den Universitätskliniken versichern: Wenn diese Landesregierung abgelöst wird, wer den wir alles dafür tun, dass dieses Gesetz, sofern es heute trotz alledem beschlossen werden sollte, an unseren Univer sitätskliniken nicht umgesetzt wird.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Herr Minister Frankenberg, wir können Ih nen zustimmen:
Die Hochschulmedizin in Baden-Württemberg ist gut; sie kann aber noch besser werden. Gut finden auch wir, dass sich das Land ausdrücklich zu Forschung, Lehre und Krankenver sorgung als hoheitlichen Aufgaben bekennt. Aber eigentlich hatten wir das in der Vergangenheit auch schon. Deshalb fragt man sich, warum es jetzt auf den letzten Drücker dieses neu en Gesetzes bedarf.
Die Frage ist immer, ob man gut arbeitet, Herr Pfisterer.
Ich möchte noch einmal kurz auf die Vorgeschichte eingehen. Über Jahre hinweg, vor allem auch nach dem Gutachten von Roland Berger, wurde den Universitätskliniken versprochen, ihnen mehr Spielräume zu gewähren. Aber jetzt wird die ge samte Linie revidiert, die man bisher vertreten hat, und man kehrt eigentlich wieder zurück zu dem Zustand in den Zeiten, in denen die Universitätskliniken noch keine Anstalten des öf fentlichen Rechts waren.
Damit wird natürlich auch der Eindruck erweckt, sämtliche Privatisierungsüberlegungen wären endgültig vom Tisch. Doch dann macht man auch Zugeständnisse an die FDP. Da will man nämlich das wirtschaftliche Zusammenwirken mit privaten Dritten fördern. Die Beleihungsregelung, die im Rah men eines Artikelgesetzes vor einigen Monaten beschlossen wurde, wird jetzt zum Programm gemacht – wahrscheinlich deshalb, weil man der FDP im Wahlkampf noch die Darstel lung ihrer Bemühungen um eine Privatisierung ermöglichen will, während sich die CDU jetzt als Verfechterin der Einheit von Forschung, Lehre und Krankenversorgung profiliert.
Aber das alles ist Wahlkampfgeplänkel.
Es stellt sich einfach die Frage, ob mit diesem Gesetz die Spit zenposition der Universitätsklinika tatsächlich ausgebaut wird. Im Anhörungsverfahren waren sich die unterschiedlichs ten Verbände nämlich einig, dass dieser Gesetzentwurf diese Zielsetzung nicht erreicht. Ich zitiere aus einer Stellungnah me der Universitätsklinika:
Die Zukunftsfähigkeit der Universitätsmedizin... kann mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht erreicht werden. Seine Umsetzung wird die Universitätskliniken in BadenWürttemberg im Wettbewerb, auch mit den Universitäts kliniken in anderen Bundesländern, zurückwerfen.
Herr Minister Frankenberg, wenn Sie Herrn Bamberg aus Tü bingen zitieren, müssen Sie natürlich auch dazusagen: Wenn er von gelebter Integration spricht, dann sagt er auch: Das neue Gesetz wirft uns da zurück.
In einer Stellungnahme der Personalräte heißt es:
Ausreichende Kompetenzen... werden bei den bisher Ver antwortlichen in der Krankenversorgung... zu stark ein geschränkt. Bei der Wirtschaftsführung wird... ein Zu stand früherer Zeiten... wieder hergestellt. Dies bringt eine uns bekannte Trägheit und damit verbundene verzö gerte Entscheidungsfähigkeit mit sich. Die Möglichkeit, zeitnah auf die Entwicklung im Gesundheitsmarkt zu re agieren, zu agieren bzw. innovativ tätig zu sein, wird mit Bürokratisierung erheblich erschwert.
Alle, die angehört wurden, äußern übrigens auch schwerwie gende Bedenken, dass durch die universitäre Dominanz in den Gremien die Interessen der Krankenversorgung nicht adäquat berücksichtigt werden.
Selbst Direktoren sagen das hinter vorgehaltener Hand auch. Diese Bedenken, Herr Minister, sollten Sie ernst nehmen, ge nauso wie die Bedenken hinsichtlich der Vertretungsregelung.
Der Vorstandsvorsitzende der Universität vertritt künftig den Ärztlichen Direktor.
Das muss man sich einmal auf der Zunge zergehen lassen.
Ganz nebenbei sollte man auch einmal darüber nachdenken, welche Vorstellungen sich eigentlich hinter solchen Begriffen wie „Vorstandsvorsitzender der Universität“ verbergen.
Kennen Sie einen Vorstandsvorsitzenden einer Universität?
Ich kenne nur den Rektor. Der hat eigentlich anderes zu tun – um das auch einmal zu sagen –, als im laufenden Klinikge schäft mitzumischen.
Warum wird eigentlich der Ärztliche Direktor nicht durch den medizinischen Dekan vertreten? Das wäre nämlich stimmig.
Nun aber soll die Gewährträgerversammlung als zusätzliches Kontrollinstrument neu geschaffen werden. Da fragt man sich: Braucht es eines solchen Kontrollinstruments wegen der stra tegischen Planung? Sie haben das angesprochen. Aber es ist doch klar: Da ist sofort ein Streit vorprogrammiert in der Fra ge, was „strategische Planung“ letztendlich eigentlich heißt. Solche Vorfälle wie in Freiburg lassen sich jedenfalls durch dieses Kontrollinstrument nicht verhindern. Wahrscheinlich geht es den zwölf Abgeordneten in diesem Gremium auch nicht anders als dem Rektor einer Universität.
Klinikgeschäfte sind eigentlich nicht ihr Problem. Dafür ist eigentlich der Wissenschaftsausschuss da, und dafür ist auch das Parlament da.
Ich sage Ihnen dazu noch etwas: Wenn sich der Minister durch Abgeordnete in der Gewährträgerversammlung vertre ten lassen kann, ist das eine Konstruktion, bei der die Legis lative und die Exekutive völlig vermischt werden.
Die klaren Strukturen der Gewaltenteilung werden hier also jedenfalls nicht eingehalten. Im Gegenteil: Im zweiten Ent wurf findet gegenüber dem ersten sogar noch eine Ver schlimmbesserung statt.
Auch die Regelung zur Vertretung der Abgeordneten unterei nander sehen wir als sehr problematisch an.
Da ist einiges an Murks dabei. Leider kann ich aus Zeitgrün den nicht mehr auf die Weiterentwicklungsklausel eingehen. Diese ist genauso problematisch.
Zum Schluss nur noch eine Anmerkung: Herr Minister, Sie haben immer verkündet, Sie hätten ein bisschen „gegeißlert“.
Aber dass „geißlern“ nicht immer zur Befriedung führt, hat sich ja mittlerweile gezeigt. Gelegentlich kommt beim „geiß lern“ auch ein Plus heraus. Das trifft aber auf den vorliegen den Gesetzentwurf leider nicht zu. Das ist eine Reform um der Reform willen. Niemand braucht sie, niemand will sie, und alle befürchten nur Schaden.
Deshalb fordern wir Sie auf: Ziehen Sie den Gesetzentwurf zurück,
und überlassen Sie es dem neuen Landtag, auf der Basis des sen, was jetzt gut läuft, ein sauberes, ordentliches Gesetz zu erarbeiten.
Vielen Dank.
Frau Ministerin, Sie haben völ lig recht: Ich könnte auf diesen Zug verzichten. Er fährt mir morgens einfach zu früh ab.
Aber, Frau Ministerin, ich habe noch eine Zusatzfrage: Bis wann ist mit einem neuen Tarifsystem insgesamt zu rechnen?
Denn dieses System ist so auf gar keinen Fall haltbar, weil je de Verbesserung zu Stationspreisen führt, die eigentlich sehr bedenklich sind. Die Erhöhung von 2 € auf beinahe 6 € – so ungefähr war es – ist nicht tragbar. Daher brauchen wir drin gend ein neues Tarifsystem.
Herr Minister Frankenberg, als Tübinger Abgeordnete begrüße ich natürlich, dass die Univer sität Tübingen den Zuschlag bekommen hat. Gleichwohl ma che ich mir Sorgen, wenn Sie sagen, die Gesamtfinanzierung erfolge nur zu einem Drittel durch das Land.
Vor diesem Hintergrund noch einmal meine Fragen: Wie vie le Professuren werden denn finanziert, und wie werden die Fi nanzierung und die bauliche Unterbringung sichergestellt?
Meine zweite Frage bezieht sich auf Folgendes: Die Verbän de, beispielsweise der Verband Islamischer Kulturzentren, ha ben mittlerweile damit begonnen, selbst Imame auszubilden. Mich interessiert, inwieweit eine Vergleichbarkeit sicherge stellt werden kann und ob etwa daran gedacht wird, an der Universität Tübingen für diese Imame auch eine zusätzliche Weiterbildung anzubieten.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Dass wir die Intention des Gesetzent wurfs grundsätzlich teilen, habe ich bereits im Rahmen der Ersten Beratung ausgeführt. Ich möchte deshalb nur noch ei ne grundsätzliche Anmerkung machen: Leider bleibt der Ge setzentwurf an vielen Stellen hinter dieser Intention zurück.
Die darin enthaltenen Regelungen kommen eher einem Hop sen als einem Sprung gleich. Auch wird durch sie an ganz we sentlichen Stellen leider eine Menge an zusätzlicher Bürokra tie errichtet. Das wäre überhaupt nicht erforderlich. Deshalb bringt die SPD zusammen mit den Grünen zur heutigen Zwei ten Beratung vier Änderungsanträge und einen Entschlie ßungsantrag ein.
Zunächst einmal zum Entschließungsantrag: Bei der Anhö rung haben die Industrie- und Handelskammern und der Ba den-Württembergische Handwerkstag den Gesetzentwurf des halb kritisiert, weil wichtige Rahmenbedingungen fehlen, die gegeben sein müssen, damit Personen ohne entsprechende for male Berechtigung den Hochschulzugang auch in der Reali tät erreichen können. Das gilt vor allem für berufsbegleiten de Studiengänge, aber auch für notwendige Auf- und Vorbe reitungskurse. Deshalb fordern wir die Landesregierung auf, auf den Aufbau von berufsbegleitenden Studiengängen hin zuwirken und den Hochschulen vor allem die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen.
Ein zweiter Punkt betrifft das Probestudium. Die Kultusmi nisterkonferenz hat das ausdrücklich vorgeschlagen und zu gelassen. Auch das Probestudium kommt in diesem Gesetz entwurf nicht vor, obwohl sich das Probestudium an anderer Stelle in der Vergangenheit bewährt hat.
Ein Änderungsantrag betrifft die verpflichtenden Studierfä higkeitstests. Die Hochschulen wollen selbst darüber entschei den, ob und, wenn ja, in welchem Rahmen solche Tests durch geführt werden. Das Ministerium will auch in Zukunft auf An trag jeweils eine Einzelfallentscheidung treffen. Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, hat mit Hochschulautonomie we nig zu tun, aber eine ganze Menge mit Bürokratieaufbau, den Sie alle doch angeblich nicht wollen. Deshalb können Sie, denke ich, unserem Änderungsantrag eigentlich zustimmen.
Ein zweiter Änderungsantrag betrifft das Serviceverfahren, das wir verbindlich regeln wollen – verbindlich deshalb, weil wir nur so das Problem bei den zulassungsbeschränkten Stu dienplätzen in den Griff bekommen und unnötige Doppelbe legungen und Platzblockierungen vermeiden. Wenn wir aber zulassen, dass sich die Hochschulen einfach aus diesem Ver
fahren ausklinken, dann werden wir nicht das erreichen, was uns das Bundesverfassungsgericht mit dem Gebot vorgibt, Ka pazitäten wirklich auszuschöpfen. Deshalb bitte ich Sie, die sem Änderungsantrag ebenfalls zuzustimmen.
Ein weiterer Änderungsantrag betrifft die Prüfungsrechte des Landesrechnungshofs. Dazu hat Frau Bauer beim letzten Mal schon Ausführungen gemacht. Ich nehme an, sie sagt nachher noch einmal etwas dazu.
Deshalb komme ich jetzt gleich zu unserem letzten Ände rungsantrag. Darin geht es – Herr Schüle, Sie haben es ange sprochen – um die Beleihung bei den Universitätsklinika. Dass sie in einem Artikelgesetz geregelt wird, eigentlich fast schon dem Landtag untergejubelt wird – um das auch einmal zu sagen –, ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung. Warum Sie diese Regelung jetzt nicht im Rahmen der anstehenden No vellierung des Universitätsklinika-Gesetzes treffen, bleibt mir unverständlich. Ich weiß nicht, warum Sie das nicht auf die Reihe bekommen oder ob das ganze Gesetz bis nach der Land tagswahl aufgeschoben wird, weil vielleicht doch Absichten in Richtung Privatisierung bestehen.
Sie haben klar gesagt, Sie wollten das nicht. Ich hätte das sehr gern einmal vom Herrn Minister gehört. Herr Bachmann hat entsprechende Ausführungen in der Presse gemacht, und es kam keine Reaktion aus dem Wissenschaftsministerium.
Das kann ich überhaupt nicht nachvollziehen.
Wenn Sie jetzt sagen, das sei wegen Bad Krozingen notwen dig, dann muss ich einfach sagen: Eine Kooperation zwischen der Universität Freiburg und dem Herzzentrum Bad Krozin gen wäre auch auf der jetzigen Grundlage möglich.
Deshalb muss man das Gesetz nicht ändern. Es geht letzten Endes, wenn das Gesetz geändert wird, um Outsourcing von Lehre, und dies ausgerechnet in einem ganz heiklen Bereich. Das Ganze ist eben doch nichts anderes, als dass die Privati sierung auf leisen Sohlen und verstohlen daherkommt.
Sie wissen natürlich auch: Wenn Private in einen solchen Be reich einsteigen,
dann tun sie das nicht aus altruistischen Motiven, sondern weil sie monetäre Interessen haben. Ob diese monetären Interes sen im Gesundheitsbereich etwas zu suchen haben, daran ha be ich große Zweifel.
Deshalb appelliere ich nochmals an Sie...
... – ich bin beim letzten Satz –, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, vor allem auch des halb, weil Sie sich selbst andernfalls ganz wichtige Mitent scheidungsbefugnisse nehmen. Sie sagen zwar, der Wissen schaftsausschuss könne in dieser Frage mitbestimmen. Aber Sie müssen als Abgeordnete das Interesse haben, im Parla ment und nicht nur im Wissenschaftsausschuss darüber ent scheiden zu können. Sie nehmen sich selbst Rechte.
Deshalb bitte ich um Zustimmung. Wir werden als SPD-Frak tion, wenn Sie diesem Änderungsantrag zustimmen,...
... dem Gesetzentwurf insge samt zustimmen. Ansonsten werden wir uns der Stimme ent halten, aber nur deshalb, weil wir die Intention des Gesetzes grundsätzlich bejahen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Das Motto der SPD-Bildungspolitik hieß schon immer „Aufstieg durch Bildung“, und das ist der Grund, warum wir uns schon seit Jahrzehnten für die Durchlässigkeit von beruflicher und akademischer Bildung einsetzen.
Daher ist das im Entwurf vorliegende Gesetz ein erfreuliches Etappenziel, aber eben nur ein Etappenziel. Denn es reicht un serer Meinung nach nicht aus, allein die formalen Vorausset zungen für den Hochschulzugang zu verändern. Was wir näm lich brauchen, sind vor allem Teilzeitstudiengänge, mehr be rufsbegleitende Studiengänge, eine bessere Beratung und nicht zuletzt auch eine bessere finanzielle Unterstützung. In diesem Zusammenhang muss man auch über eine Ausweitung
des Meister-BAföGs nachdenken. Erlauben Sie mir noch den Hinweis: In diesem Zusammenhang sind Studiengebühren, denke ich, ganz besonders kontraproduktiv.
Die Hochschulen für Berufstätige zu öffnen, die nicht das klassische Abitur haben, ist für uns ein überfälliger Schritt. Das war aber in Deutschland nicht einfach durchzusetzen, vor allem auch weil sich die deutschen Universitäten sehr lange gegen eine Öffnung gesperrt haben.
Uns wurde immer wieder vorgeworfen, wir wollten Gleich macherei, wir würden uns zu wenig um Leistung kümmern,
wir wollten den Hochschulen mit den Menschen ohne forma le Zugangsberechtigung einen Klotz ans Bein binden,
wir wollten verhindern, dass die Hochschule ihre eigene Auf gabe, eine kleine Elite heranzubilden, durchsetzen kann, und vieles mehr.
Wir sind also, liebe Kolleginnen und Kollegen, durchaus auf dem richtigen Weg, auch wenn ich zugebe: Es waren nicht al lein wir, die eine Meinungsänderung sowohl an den Univer sitäten als auch bei den Regierungsfraktionen bewirkt haben. Ich denke, es waren eher die IHKs, die Handwerkskammern,
aber vor allem auch die Gewerkschaften.
Wir sehen uns jedenfalls in guter Gesellschaft. Letzten Endes zählt das gute Ergebnis:
ein weniger hürdenreicher Zugang von real, aber nicht formal befähigten Menschen zu den Hochschulen.
Das sehen wir noch. Da gibt es nämlich durchaus noch das eine oder andere zu verbessern, und das werden wir auch in den Ausschussberatungen ansprechen. Z. B. muss man darü ber nachdenken und diskutieren, ob man nicht doch ein Pro bestudium anbietet. Die Kultusministerkonferenz hat diese Möglichkeit zumindest als Kannregelung geschaffen. Ganz undiskutiert darf man das nicht abtun.
Wir müssen uns auch noch mit ein paar Regelungen beschäf tigen, die unter der Generalüberschrift „Hochschulzugang“ letzten Endes versteckt wurden. Ich möchte dazu einige The men ansprechen.
Es ist zunächst einmal gut, dass es einen Ansatz gibt und ein paar Aspekte der Hochschulautonomie erkennbar werden. Im Entwurf ist angesprochen, dass es auch Ausnahmen geben soll, wenn es um Auswahlverfahren geht und der Aufwand dieser Verfahren nicht der Wirkung entspricht.
Alle, mit denen man vonseiten der Universität spricht, weisen uns immer wieder darauf hin, dass das Auswahlverfahren letz ten Endes keine zuverlässigere Prognose über den Studien- und Berufserfolg ermöglicht als z. B. die Abiturnote oder auch die gewichtete Abiturnote.
Problematisch ist allerdings, dass das Wissenschaftsministe rium bei diesen Ausnahmen zustimmen muss und somit letz ten Endes keine realen Möglichkeiten geschaffen werden. Die sen Punkt müssen wir, Kolleginnen und Kollegen, auch noch einmal besprechen.
Wir haben unsere Erfahrungen, Herr Bachmann.
Wir begrüßen – um jetzt auf den Entwurf zur Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes zu kommen –, dass die Be teiligungen der Klinika unter das Prüfungsrecht des Landes rechnungshofs genommen werden.
Das Land ist Gewährträger. Deshalb haftet der Steuerzahler. Wir wissen mittlerweile, dass in solchen Fällen ein sachkun diger Blick auf das unternehmerische Gebaren durchaus an gebracht ist.
Ein weiterer Aspekt, den ich noch ansprechen will, sind die Regelungen zum Outsourcing von Lehre bzw. Ausbildung und Beleihung auf Dritte. Diese Regelungen müssen wir sowohl unter dem Gesichtspunkt der Qualitätssicherung als auch un ter dem Gesichtspunkt der Kapazitätswirksamkeit ganz genau unter die Lupe nehmen.
Lassen Sie mich am Ende noch eine grundsätzliche Anmer kung machen, die die Gesetzgebungskultur hier im Land be trifft. Uns liegt hier ein Gesetzentwurf vor, der seiner Bezeich nung nach den Hochschulzugang beruflich Qualifizierter und das Verfahren zur Zulassung verbessern soll. Dahinter verber gen sich allerdings ganz andere Regelungssachverhalte, die
sich auf folgende Punkte beziehen – ich will bloß zwei, drei nennen –: Universitätsklinika, Status der Fachhochschulen und eine Reihe anderer mehr. Es handelt sich also letzten En des um einen beispiellosen Gemischtwarenladen, bei dem nicht recht klar ist, was letztlich ins Sortiment hineinkommt und was draußen bleibt. In Bezug auf die ZVS z. B. wurden keine Regelungen getroffen. Aber warum man in der jetzigen Situation, obwohl längst ein Entwurf zur Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes kursiert – –
Überall kursiert er.
Ich habe einen.
Ja. Den hat mir jemand unter den Scheibenwischer meines Autos in der Tiefgarage geheftet.
Da fragt man sich schon, warum das jetzt ganz auf die Schnel le geregelt werden muss. Ich habe ein bisschen den Verdacht, dass hier vielleicht ein Klinikdirektor Gewehr bei Fuß steht, um private Externe mit einer Aufgabe zu betrauen,
und dass die Regierung gleich freundlicherweise hergeht, um rasch die Rechtsgrundlage dafür zu schaffen.
Ja. – Letzter Satz: Was wir hier vor uns haben, ist eine Einzelfallregelung per Gesetz.
Wir haben seit Langem kein geschlossenes gedrucktes Kom pendium mit allen einschlägigen Hochschulgesetzen mehr. Deshalb sollte unser Parlament das zum Anlass nehmen, hier mehr Selbstbewusstsein aufzubieten und die Regierung auf zufordern, solche Impulse zur Gesetzgebung zu unterlassen, sich von Falllösungsgesetzen, wie wir jetzt wieder eines vor finden, zu verabschieden und sich wieder auf den allgemei nen Regelungscharakter, die Verlässlichkeit und die Bestän digkeit von Gesetzen zu besinnen.
Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im Grunde habe ich jetzt die falsche Anfrage dabei. Eigentlich hätte ich fragen müssen, warum die Grünen in Tübingen für den Bau eines Straßentunnels sind, ganz gleich, was es letzten Endes kostet.
Ich komme jetzt zu meiner eigentlichen Anfrage.
a) Wie erklärt sich die Landesregierung, dass die Zahl der
Strafanzeigen wegen des Verdachts einer Straftat gegen Vorschriften des Lebensmittel- oder Futtermittelrechts im Bereich des Regierungspräsidiums Tübingen seit der Eingliederung des Wirtschaftskontrolldienstes in die Landrats ämter drastisch zurückgegangen ist?
b) Wie viele Lebensmittelbetriebe gibt es im Land, die seit
der Umsetzung der Verwaltungsreform weniger als einmal im Jahr kontrolliert worden sind?
Frau Staatssekretärin, Sie sagten, die Betriebe würden regelmäßig kontrolliert. Allerdings kommt man auch dann auf eine hohe Anzahl von Kontrollen, wenn man beispielsweise Stände unter freiem Himmel kontrolliert. Man könnte also auf den Weihnachtsmarkt gehen und auf einen Schlag 200 Kontrollen durchführen. Mit solchen Methoden erhöht man natürlich die Zahlen in der Statistik.
Wie wollen Sie verhindern, dass die Landratsämter – möglicherweise schon aus Gründen der Personalknappheit – genau so vorgehen? Das ist meine erste Frage.
Meine zweite Frage ist: Kann es sein, dass die Zahl der Kontrollen auch deshalb zurückgegangen ist, weil die Landrats ämter möglicherweise ein hohes Interesse daran haben, die Bußgelder selbst zu verhängen, und auch aus diesem Grund Anzeigen an Polizei oder Staatsanwaltschaft nicht in dem entsprechenden Umfang weitergeben? Wenn Betriebe daraufhin jedoch tatsächlich nicht kontrolliert werden – das betrifft nicht nur Getränkehändler, sondern meines Wissens auch andere Betriebe –, dann verleitet das …
… meiner Meinung nach zu einer Art Schludrigkeit, da man doch damit rechnen kann, dass keine Kontrollen erfolgen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir hatten bereits bei der ersten Lesung signalisiert, dass wir dem Gesetz zustimmen werden, auch wenn aus unserer Sicht ganz entscheidende Fragen offengeblieben sind.
Für eine Zustimmung spricht natürlich, dass die Ressourcen und die medizinische Leistungsfähigkeit der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik für die Uniklinik gesichert werden, dass mit einer Vollintegration die jahrelange Verunsicherung des Personals endlich zu Ende geht, dass es keine betriebsbedingten Kündigungen geben wird und dass damit auch sämtliche Privatisierungsüberlegungen, die es wieder einmal zuhauf gab, endlich vom Tisch sind.
Aber es sind nach wie vor Fragen offen, vor allem auch, wie ein solches Ausmaß an Missmanagement, Korruption und Untreue trotz der Einschaltung eines Wirtschaftsprüfungsunternehmens möglich war. Es saßen immerhin zwei Vertreter des Landes im Aufsichtsrat der Stiftung. Deshalb, denke ich, hat das Land einen Teil der Schuld mitzuverantworten und müssen die Schulden beim Land hängen bleiben. Daran führt aus unserer Sicht kein Weg vorbei.
Ich benutze in diesem Zusammenhang gar nicht das Wort „sittenwidrig“, Herr Pfisterer. Aber unfair ist es auf jeden Fall, die Schulden, für die man selbst mitverantwortlich ist, einfach jemand anderem aufs Auge zu drücken.
Dazu sage ich noch etwas.
Die Rücklagen, die bei der ersten Lesung auch angesprochen wurden, wurden ganz sicher nicht deswegen gebildet, Herr Pfisterer, um Schulden eines vorherigen Betreibers abzubezahlen; sie wurden vielmehr auch gebildet, um wichtige, notwendige Investitionen tätigen zu können. Es ist ganz klar: Wenn das Universitätsklinikum jetzt die Schulden bezahlen muss, dann sinken natürlich die Möglichkeiten des Uniklinikums.
Das wirkt sich natürlich auch zulasten der Beschäftigten aus. Auf deren Rücken wurde, wie leider bei allen Klinika im Land, immer bis an die Schmerzgrenze gespart. Diese Beschäftigten sollen jetzt erneut herangezogen werden, um für den Abbau der Schulden eines anderen Betreibers geradezustehen.
Aber es ist klar, dass bei ihnen gespart wird. Das Klinikum muss diese 24 Millionen €, um die es immerhin geht, doch wieder erwirtschaften. Wie soll ein Uniklinikum dies erwirtschaften, wenn nicht letzten Endes auf dem Rücken des Personals?
Ich möchte an dieser Stelle noch einmal daran erinnern, dass das Ministerium im Frühjahr dieses Jahres noch eine sachgerechte Lösung des Schuldenproblems vor eine Integration in das Klinikum gestellt hat.
Meine Damen und Herren, eine sachgerechte Lösung sieht aber anders aus. Das, was jetzt hier vorliegt, ist nämlich nichts anderes als die für das Land billigste Lösung. Wenn dann wieder wie bei der ersten Lesung argumentiert wird, es spiele doch gar keine Rolle, wer die Schulden trage, Land oder Klinikum, rechte Tasche oder linke Tasche, das Land bleibe ja Gewährträger, dann kann ich nur raten: Fragen Sie doch einmal die Beschäftigten und diejenigen, die dafür Sorge tragen müssen, dass das Klinikum halbwegs kostendeckend arbeitet.
Im Übrigen stellt sich dieselbe Frage bis heute auch bei der Grundsteuer. Selbst heute, da wir in der zweiten Lesung über dieses Gesetz beraten, ist deren volle Höhe noch nicht ermittelt. Ich frage mich, warum eigentlich nicht. Aber eines ist klar: Auch dafür muss natürlich das Klinikum bezahlen und wieder nicht das Land.
Ich weiß, jetzt wird gesagt: Das Klinikum bekommt auch die Grundstücke. Aber veräußern kann das Klinikum die Grundstücke natürlich nicht. So kommen in Wahrheit zu den 24 Millionen € noch einige Millionen dazu.
Eigentlich könnte man das auch einmal umdrehen: Das Land würde einfach die Grundstücke behalten und dann auch selbst die dafür anfallenden Steuern zahlen. Wenn es egal ist, könnten wir es gern auch einmal so herum machen.
Aus den genannten Gründen ist die SPD-Fraktion der Auffassung: Die Übernahme der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik in das Klinikum muss erstens ohne eine Übernahme von Altlasten erfolgen. Zweitens dürfen bei dieser Übernahme auf keinen Fall Nachteile für die Beschäftigten entstehen – die aber nach der vorgesehenen Regelung für nicht wenige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Folge sein dürften; denn durch den Übergang auf den Tarifvertrag des Uniklinikums können für manche auch Nachteile entstehen. Aus diesem Grund schlagen wir einen Überleitungstarifvertrag vor, der zwischen den Tarifparteien einvernehmlich geregelt wird.
Es wäre schön, wenn auch die beiden Regierungsfraktionen den von unserer Fraktion und der Fraktion GRÜNE vorgeschlagenen Änderungen zustimmen würden. Dann würde dieses Gesetz nämlich nicht nur von allen Fraktionen im Landtag getragen, sondern auch von den Beschäftigten des Heidel
berger Klinikums und von den Beschäftigten der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik.
Vielen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich sage gleich vorweg: Die SPD-Fraktion begrüßt den Gesetzentwurf ausdrücklich,
auch wenn noch einige Fragen offen sind, die bis zur Zweiten Beratung dringend geklärt werden müssen. Ich denke auch, dass dies der Grund dafür ist, dass der Gesetzentwurf von den Regierungsfraktionen und nicht vom Wissenschaftsministerium eingebracht wurde. Denn das Ministerium hat in den letzten Monaten immer wieder betont, dass zunächst einiges geklärt werden muss, bevor es zu einer Vollintegration oder einer Integration der Stiftung in das Universitätsklinikum kommen kann.
Wir sehen in diesem Gesetzentwurf durchaus ein positives Sig nal in Richtung Novellierung des Universitätsklinika-Gesetzes, weil die Privatisierung, von der auch die Rede war, vom Tisch ist. Aber wir warten in diesem Haus nun bereits seit einem Jahr auf die Novellierung des UniversitätsklinikaGesetzes.
Mit der Vollintegration geht auch eine jahrelange Verunsicherung der in der Stiftung tätigen Beschäftigten zu Ende. Ob damit allerdings die Diskussion darüber, wie es in der Stiftung zu einem solchen Ausmaß an Missmanagement, Korruption und Untreue kommen konnte – immerhin saßen auch zwei Vertreter des Landes im Aufsichtsrat –, ein Ende findet, daran habe ich noch meine Zweifel. Denn das, was sich bei der Stiftung in Heidelberg abgespielt hat, könnte durchaus auch als Steilvorlage für einen Heidelberger Krimi dienen. Damit würde man dafür sorgen, dass das, was passiert ist, nicht so schnell in Vergessenheit gerät.
Noch einmal zur Erinnerung: Bei der Stiftung wurden Bauaufträge ohne die erforderlichen Ausschreibungen und ohne
Beteiligung des Aufsichtsrats an eine Firma vergeben, deren Inhaber mit einem führenden Mitarbeiter der Stiftung verwandt ist. Daran, ob Honorare ordnungsgemäß abgerechnet wurden, hat offensichtlich auch das Ministerium seine Zweifel. In dieser Hinsicht wird noch geprüft.
Die Ehefrau des Abteilungsleiters wird mit Abrechnungs- und Schreibarbeiten beauftragt – natürlich wieder ohne Ausschreibung. Andere Familienangehörige stellen Rechnungen für Leistungen aus, die bereits anderweitig abgerechnet wurden. Weitere Mitarbeiter der Stiftung aus dem Bereich Patientenmanagement verdienen bei dieser Firma ihr Geld nur so nebenbei.
Ungefähr so. Das müsste Sie dann aber zum Nachdenken bringen.
Wie hoch der Schaden bei der Stiftung durch dieses Verhalten letztlich war, lässt sich noch immer nicht sagen. Genauso ungeklärt ist die Frage nach Regressansprüchen.
Ihr Haus, Herr Minister, hat sich noch im Frühjahr darauf berufen, dass die Ermittlungen noch laufen. Ich weiß nicht, wie es jetzt aussieht, da hier keine Einzelheiten genannt werden. Ich hoffe, Sie können da heute ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Jedenfalls erwarten wir, dass diese Vorgänge auch nach einer erfolgten Eingliederung ganz klar aufgeklärt werden.
Zum Gesetzentwurf: Beim Lesen dieser Initiative drängt sich der Eindruck auf, hier solle ein langfristig vorbereitetes Konzept verfolgt werden. Dabei geht es eher um eine orthopädische Notoperation, nachdem sich die Stiftung finanziell alle Knochen gebrochen hat.
So, wie bei einer Notoperation nicht lange nach den Kosten gefragt wird, sind alle Schulden und auch die Frage nach der Grunderwerbsteuer offensichtlich nicht mehr so wichtig. Es sind immerhin knapp 24 Millionen € Schulden, die die Stiftung jetzt in das Universitätsklinikum einbringt. Das Klinikum muss diese Kröte jetzt wohl schlucken.
Wir können froh sein, dass die Kröte nicht noch größer war. Dass dies so ist, haben wir letztlich dem Rechnungshof zu verdanken.
Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Rechnungshofs dafür ganz herzlich bedanken.
Sie haben nämlich dafür gesorgt, dass diese Vorfälle überhaupt an das Licht der Öffentlichkeit gekommen sind. Eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft war dazu ganz offensichtlich nicht in der Lage. Der Rechnungshof hat dafür gesorgt, dass nicht ein noch größerer Schaden entstanden ist. Denn das Land hat von alledem leider nichts mitbekommen.
Die Fragen danach, warum das möglich war, müssen Sie, Herr Minister, uns heute beantworten. Die Antworten darauf stehen nämlich noch aus. Sie müssen auch sagen, wie man in Zukunft dafür sorgt, dass so etwas nicht mehr passiert. Es kann eben leider an anderer Stelle wieder passieren. Wir müssen bloß an Freiburg denken.
Deshalb sind diese strukturellen Fragen dringend anzugehen.
Es sind keine Einzelfälle. Wir müssen jetzt überlegen, was zu tun ist, damit so etwas nicht mehr passieren kann.
Vielen Dank.
Herr Minister, können Sie ungefähr beziffern, wie hoch der Schaden letztlich war, der durch mangelnde Aufsicht oder durch mangelnde Kontrolle des Vorstands aufgrund des Fehlverhaltens und der strafrechtlichen Verfehlungen entstanden ist?
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erlauben Sie mir erst einmal wenige Worte zur Vorgeschichte dieses Antrags. Der Antrag ist entstanden, nachdem das Gutachten von Roland Berger zur strukturellen Weiterentwicklung der Universitätsklinika veröffentlicht wurde. In diesem Gutachten wurde eine klare Absage an die materielle Privatisierung der Universitätsklinika erteilt, und darüber waren nicht nur die Klinikdirektoren, die Ärzte, die Beschäftigten und vor allem auch die Patienten froh, sondern, wenn ich das richtig sehe, auch die Mehrheit in den Regierungsfraktionen, die hoffentlich in dieser Frage dominierend ist. Zuvor hat es nämlich ein jahrelanges Hin und Her hinsichtlich der Privatisierung gegeben, was an unseren Universitätsklinika zu einer sehr großen Verunsicherung geführt hat.