Protokoll der Sitzung vom 18.06.2009

Eine Zusatzfrage des Herrn Abg. Haas.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Der Staatssekretär hat umfassend Antwort gegeben!)

Herr Staatssekretär, es geht nicht um eine Gesamtbetrachtung dieser Städtetourismussituation in den vergangenen Jahren, sondern es geht um die aktuelle Situation. Vor diesem Hintergrund hat die Stadt Heidelberg jetzt die Initiative gestartet. Meine Frage ist noch einmal, ob die 420 000 €, die für Nordamerika insgesamt – USA und Kanada – zur Verfügung stehen, wirklich ausreichend sind oder ob man nicht die Chance nutzen sollte, in Amerika auf den Städtetourismus hinzuweisen – in den anderen Ländern auch –; denn Baden-Württemberg hat es verdient, dass der Städtetourismus auf hohem Niveau erhalten bleibt und nicht stagniert.

Frage: Sind Mittel bereitzustellen, und wenn ja, in welcher Höhe, um diesem Werbeziel wirklich nachkommen zu können?

Bitte, Herr Staatssekretär.

Herr Abgeordneter, ich empfehle Ihnen, bei den nächsten Haushaltsberatungen mehr Geld für uns zu beantragen.

(Heiterkeit – Abg. Helmut Walter Rüeck CDU: Das war ein typischer Drautz!)

Dann wäre dies durchaus möglich.

(Beifall bei der CDU)

Eine weitere Zusatzfrage des Herrn Abg. Haas.

Herr Staatssekretär, haben Sie Verständnis dafür, dass ich die Antwort gern heute hätte?

(Abg. Claus Schmiedel SPD zu Staatssekretär Richard Drautz: Was sollen wir denn beantragen? Wie viel? – Zuruf des Abg. Hagen Kluck FDP/DVP)

Die Gelder, die zur Verfügung stehen, sind total verplant.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Also!)

Eines steht in jedem Fall fest: Für einzelne Aktivitäten von einzelnen Städten steht kein zusätzliches Geld zur Verfügung, weil es einen solchen Haushaltstitel überhaupt nicht gibt.

(Abg. Gustav-Adolf Haas SPD: Die werben doch aus lauter Hilflosigkeit!)

Gibt es weitere Zusatzfragen? – Das ist nicht der Fall.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 5 – Fragestunde – beendet.

(Unruhe)

Sie wissen, dass die Fragestunde in der Erprobungsphase der neuen Geschäftsordnung auf eine halbe Stunde begrenzt ist. Kollege Theurer, ich kann Ihnen deshalb nur sagen, dass Ihre Mündliche Anfrage schriftlich beantwortet wird. Ich muss mich an die Geschäftsordnung halten.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. M i c h a e l T h e u r e r F D P / D V P – F u n k t i o n d e s „ S p r a c h e n b e a u f t r a g t e n “ d e r d e u t s c h e n L ä n d e r

In welchem Zusammenhang steht die Ausübung der Funktion des „Sprachenbeauftragten“ der deutschen Länder durch Baden-Württemberg mit der Werbekampagne des Landes „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“?

Schriftliche Antwort des Staatsministeriums

Die Rolle als Sprachenbeauftragter ist uns auf den Leib geschrieben, weil wir den Anspruch erheben, wirklich alles zu können, auch Hochdeutsch. Deshalb ist das Motto unserer seit zehn Jahren sehr erfolgreichen Werbe- und Sympathiekampagne „Wir können alles. Außer Hochdeutsch.“ ähnlich humoristisch zu sehen wie die Anfrage. Und es stimmt – genau genommen – auch gar nicht. Aus sprachhistorischer Sicht sind Schwäbisch, Alemannisch, Kurpfälzisch und Fränkisch hochdeutsche Dialekte. Also können wir sogar besonders gut Hochdeutsch.

Das sehen auch die Europaminister der Länder so. Bereits 1994 haben sie Baden-Württemberg zum „Sprachenbeauftragten in EU-Angelegenheiten“ ernannt. Unsere Aufgabe ist es, für die Belange der deutschen Sprache als Amts- und Verhandlungssprache in Brüssel einzutreten. In diesem Zusammenhang werden auch aktuelle Problemfälle aufgegriffen und in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung einer Lösung zugeführt.

Auf unsere Initiative hin werden auch seit Jahren vom Goethe-Institut in Zusammenarbeit mit uns Deutschsprachkurse für EU-Mitarbeiter angeboten, die regen Zulauf haben.

Über unsere vielfältigen Aktivitäten zur Stärkung der deutschen Sprache in der EU, zu denen auch direkt an die EUKommission gerichtete Stellungnahmen des Bundesrats gehören, informiert der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten sowie für den Geschäftsbereich des Staatsminis teriums auch regelmäßig den EU-Ausschuss des Landtags. Ziel unserer Bemühungen ist es, wenn Sie so wollen, alles daranzusetzen, dass es in Brüssel nicht länger heißt: „Wir können alles außer Deutsch“. Das gilt natürlich auch für unsere Abgeordneten in Brüssel.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Antrag der Fraktion der SPD und Stellungnahme des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport – Der Stellenwert der Lernmittelfreiheit in Baden-Württemberg – Drucksache 14/2612

Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung des Antrags fünf Minuten und für die Aussprache über den Antrag fünf Minuten je Fraktion.

Für die SPD-Fraktion darf ich Herrn Abg. Dr. Mentrup das Wort erteilen.

Sehr geehrter Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Unsere Landesverfassung gewährleistet die Lernmittelfreiheit. Das ist gut so. Darauf sind wir als Baden-Württemberger stolz. Trotzdem ist es immer wieder wichtig, über dieses Thema zu reden und sich die Umsetzung der Lernmittelfreiheit in diesem Land anzuschauen. Denn ein solches Verfassungsgebot hat nur dann einen Sinn, wenn vor Ort die Lernmittelfreiheit auch so ankommt und so verstanden wird, dass das damit verbundene Ziel erreicht wird.

Wir können dem absolut zustimmen, was in Ihrer Stellungnahme zu Ziffer 1 des Antrags Drucksache 14/2612 dargestellt ist:

Die Lernmittelfreiheit hat sich bewährt. Sie ist eine der wesentlichen Voraussetzungen dafür, dass jeder junge Mensch die ihm nach Artikel 11 der Verfassung zustehende, seiner Begabung entsprechende Erziehung und Ausbildung erhält. Eine Änderung der Regelung ist nicht erforderlich.

(Unruhe)

Fragt man allerdings nach, wie denn die Umsetzung der Lernmittelfreiheit in diesem Land konkret aussieht, wird man in der Antwort auf einige weitere rechtliche und verfahrensrechtliche Weisungen aufmerksam gemacht. Da gibt es im Schulgesetz eine Regelung, die sehr stark danach unterscheidet, ob es sich bei den Lernmitteln um leihweise überlassene Lernmittel handelt oder um Lernmittel, die den Schülerinnen und Schülern zum weiteren Verbrauch überlassen werden. Lernmittel dieser zweiten Kategorie sollen nach dem Schulgesetz nur ausnahmsweise überlassen werden.

In einer dritten Regelungstiefe – das ist die Lernmittelverordnung – werden bestimmte Lernmittel nicht mehr als Lernmittel anerkannt, wenn sie zur Schulausstattung der Schülerinnen und Schüler gehören. Hier wird neben dem Schulträger auch die einzelne Schule als ein Regulativ eingeführt, das definiert, was unter die Lernmittel fällt, die vom Staat zu beschaffen sind, und was nicht unter diese Lernmittel fällt.

(Anhaltende Unruhe)

Das scheint im ersten Moment die Rechtsprechung des VGH nicht zu berücksichtigen. Denn der VGH in Mannheim hat im Jahr 2001 befunden, Lernmittel seien

… Gegenstände, die für den Unterricht … notwendig und zur Nutzung durch den einzelnen Schüler bestimmt sind.

Der VGH macht also nicht diese Unterscheidung, ob jemandem etwas leihweise überlassen oder ob es endgültig zum Gebrauch überlassen wird. So hat man zunächst den Eindruck, dass es eine rechtliche Unklarheit gibt, indem diese Unterscheidung im Schulgesetz getroffen wird, der VGH diese Unterscheidung jedoch nicht trifft.

Dann ist auch ein wenig befremdlich, dass man gleichzeitig mit dem Städte- und dem Gemeindetag sagt, Gegenstände minderen Werts seien solche, die weniger als 1 € kosten, dass man es dann aber den Schulträgern und vielfach den einzelnen Schulen überlässt, auch deutlich teurere Gegenstände aus dem Lernmittelverzeichnis der Lernmittelverordnung und damit der Lernmittelfreiheit herauszunehmen.

In der Stellungnahme zu Ziffer 5 des Antrags, in der wir auf diesen Umstand hinweisen, machen Sie wieder die Kehrtwende. Sie sagen zwar, dass es keinerlei Bedenken gibt, dass Eltern freiwillig zu höheren Beträgen herangezogen werden können, dass aber „Arbeitshefte und Ganzschriften“, die „aus pädagogischen Gründen zum notwendigen Lernmittel“ erklärt werden, dann auch kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Das wiederum entspricht eigentlich nicht der Auslegung, die im Schulgesetz zu finden ist. Vor allem – das ist mein Punkt heute – entspricht das nicht der Realität.

Denn wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass es im Rahmen neuer pädagogischer Konzepte mittlerweile üblich ist – ich weiß das als Vater von vier Kindern aus eigener Anschauung –, dass es in fast jedem Fach Arbeitshefte und Arbeitsbücher gibt, die nicht nur der Lektüre, dem Nachlesen dienen, sondern so aufgebaut sind, dass Schülerinnen und Schüler darin auch selbst Aufgaben erfüllen sollen. Daran hangelt man sich im Wesentlichen im Unterricht entlang; das ist die Grundlage der pädagogischen Struktur des Unterrichts.

Auf jedem Elternabend werden Sie es bei jedem Fach erleben, dass man sagt: Da das Material den Schülerinnen und Schülern endgültig überlassen werde und die Überlassung nicht leihweise erfolgen könne – dafür hat man im Schulgesetz durchaus eine Argumentationslinie –, sei man doch eigentlich der Meinung, dass die Eltern das selbst beschaffen sollten. Denn es steht nicht nur zum Gebrauch zur Verfügung, sondern wird am Ende in das Eigentum der Schülerinnen und Schüler überführt.

Summiert man das einmal, dann sind das pro Fach etwa zwischen 5 € und 15 €. Dies ist etwa die Preisspanne, die ich aus den verschiedenen Fächern kenne. Das summiert sich für die einzelnen Eltern doch ganz ordentlich. Jeder, der Kinder am Gymnasium hat, wo diese Lernmittel besonders intensiv eingesetzt werden, kann sich erinnern, dass auf Elternabenden sehr vehement dafür geworben wird, solche Arbeitsmaterialien freiwillig anzuschaffen. Dann gibt es immer ein paar Väter oder Mütter, bei denen man genau merkt, dass sie etwas betreten auf den Boden, unter den Tisch schauen. Daraufhin gibt es den Hinweis, dass es einen Förderverein gebe, an den man sich wenden könne, der die Anschaffung mit einer Spende unterstützen werde.

Meine Damen und Herren, hier findet eine Beschämung statt. Es findet eine Nichtversorgung von Familien, von Kindern mit pädagogisch für den Unterricht absolut notwendigem Material statt, dessen Beschaffung vorausgesetzt wird, und zwar

mit der Begründungslinie, die zwar aus dem Schulgesetz herauszulesen ist, die aber zu dem, was Sie in Ihrer Stellungnahme zu Ziffer 5 schreiben, eigentlich im Widerspruch steht.

Wir möchten Sie dringend bitten, hier in eine Diskussion darüber einzusteigen – unser heutiger Antrag soll der Auftakt dazu sein –, dass wir diesen Widerspruch auflösen müssen.