sungsverfahren vor Ort, das Sie vorgestellt haben. Ich glaube, damit sollte man die Schulen nicht belasten. Da wären alle Beteiligten vor Ort überfordert. Ich glaube, das würde Konflikte vor Ort im Zusammenhang mit dem Tragen von Kopftüchern eher verschärfen
als sie befrieden. Herr Dr. Noll, da gebe ich Ihnen Recht. Ich glaube, das muss schon der Gesetzgeber tun.
Natürlich dürfen wir die Augen nicht vor diesem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart verschließen, auf das Sie sich ja beziehen. Ich gehe einmal davon aus, dass das auch der Anlass für Ihren neuerlichen Gesetzentwurf war, weil in diesem Urteil ja zu Artikel 3 des Grundgesetzes einiges gesagt wurde. Aus diesem Dilemma sind wir noch nicht heraus. Ich gehe darauf noch ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Land wird die Zulassung der Berufung erstreiten wollen. Dann wird es voraussichtlich ein Berufungsverfahren geben. Es wäre in diesem Fall auch gut, muss ich ganz ehrlich sagen, wenn das dann höchstrichterlich in Baden-Württemberg geklärt würde.
Eines muss ich natürlich schon sagen: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat das Privilegium Christianum, das Sie, Herr Schebesta, erwähnt haben, anders gesehen. Es hat diesen Satz 3 nur im Zusammenhang mit einer verfassungskonformen Auslegung für zulässig erachtet. Wenn es diese verfassungskonforme Auslegung nicht gewählt hätte, hätte es das Gesetz dem Bundesverfassungsgericht vorlegen müssen, weil es Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes gegeben hätte.
(Abg. Volker Schebesta CDU: Aber es gibt sie, und deshalb brauchen wir den Satz nicht zu streichen!)
Ein Weiteres: Das Urteil ist vielleicht rechtssystematisch insoweit nicht ganz überzeugend, dass man sagt: Das Verbot greift an sich, aber wir heben die Bescheide trotzdem auf, weil in anderen Fällen nicht eingeschritten würde. Ob das in der rechtlichen Argumentation Bestand hat, daran habe ich noch meine Zweifel. Aber eines ist klar: Um die Frage, wie man Artikel 3 gerecht wird, kommen Sie nicht herum. Da hätte ich eigentlich von Ihnen, Herr Schebesta, oder vielleicht nachher von Ihnen, Herr Minister, Lösungsvorschläge erwartet,
wie es denn in der Zukunft weitergeht. Wenn Sie das Urteil genau lesen, müssten Sie jetzt gegen das Nonnenhabit vorgehen, oder Sie müssen eine Regelung finden, eine Verwaltungspraxis, die mit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts konform ist und Artikel 3 Rechnung trägt.
Das müssen Sie schaffen, wobei ich natürlich zugebe: Das Nonnenhabit ist nicht das Problem und wird es auch nicht sein. Aber eines muss man auch sagen, wenn Sie das Urteil genau lesen, Herr Schebesta: Religiöse Bekundungen reichen. Die politische Dimension für die Bekundung im Sinne der Vorschriften des § 38 des Schulgesetzes – –
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Das steht klar in Ihrem Gesetz drin: politisch, religiös, welt- anschaulich! – Gegenruf des Abg. Volker Schebes- ta CDU: Aber auch politisch!)
Nach den Vorgaben des Verwaltungsgerichts, wenn man sie denn zugrunde legt, reichen sogar religiöse Bekundungen. Auch diese müssen, wenn Sie dagegen vorgehen oder wenn Sie sie bewerten, mit Artikel 3 vereinbar sein. Wir hätten gern von Ihnen noch einiges zu der Frage gehört, wie Sie denn jetzt damit in der Praxis umgehen. Wenn das Urteil rechtskräftig wird, stehen Sie unter Handlungsdruck.
Der Kollege Birzele hat in der Debatte zur Änderung des Schulgesetzes vor zwei Jahren ja eine Lösungsmöglichkeit aufgezeigt, zum Beispiel unter ganz engen Voraussetzungen einen Erlaubnisvorbehalt einzuführen unter Beibehaltung des grundsätzlichen Verbots, um zum Beispiel das Nonnenhabit im Einzelfall zu ermöglichen. Aber weil das nicht das Problem im Land Baden-Württemberg ist, glaube ich, sollten Sie schon grundsätzlich sagen, wie Sie das Problem des Artikels 3 in Ihrer Verwaltungspraxis lösen. Das hat ja das Verwaltungsgericht gerügt.
Damit möchte ich schließen. Zu den weiteren Dimensionen dieser Problematik wird dann der Kollege Bayer noch Stellung nehmen, insbesondere auch zum gesellschaftspolitischen Hintergrund der Angelegenheit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In zwei Minuten den gesellschaftspolitischen Hintergrund dieser komplizierten Debatte aufzurollen ist unmöglich. Ich beschränke mich deswegen auf eine kleine „Fußnote“, die mir persönlich wichtig ist und die, glaube ich, auch zur Debatte gehört.
Scheinbar ist die Ausgangsfrage ganz einfach, nämlich: Soll das Tragen einer Kopfbedeckung als Symbol einer besonderen Auslegung des Islam in staatlichen Ausbildungseinrichtungen untersagt werden oder nicht? Auf diese Frage sagen wir eindeutig: Wir wollen keine Lehrerin mit Kopftuch an unseren Schulen, weil das Kopftuch mehrdeutig ist und eben auch einen islamistischen Hintergrund haben kann.
Betrachtet man nun aber das Kopftuch in erster Linie als Symbol einer religiösen Überzeugung, dann entsteht ganz schnell die Konfliktlinie, die hier gerade insbesondere von den Grünen aufgezeigt wurde, nämlich das Spannungsfeld zwischen individueller Religionsfreiheit auf der einen Seite und religiöser Neutralitätspflicht des Staates auf der anderen Seite. Das schafft politisch und juristisch wirklich eine ausgesprochen schwierige Situation. Ich bin kein Jurist, aber ich habe einen Anflug dessen bekommen,
wie schwierig es offensichtlich ist, dieses Problem juristisch zu packen. Auch die aktuelle Debatte zum Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart macht das ja deutlich. Aber ich glaube auch, dass der Weg der Grünen in eine falsche Richtung geht, wenn man das Ziel verfolgt – und das tun wir –, kopftuchtragende Lehrerinnen in Schulen zu verhindern.
Jetzt habe ich so viel Wert auf die Aussage gelegt, was wir verhindern wollen. Deswegen möchte ich mit gleicher Intensität sagen, was wir ebenfalls nicht wollen: Das ist eine Situation, die der des Kulturkampfs zu Zeiten Bismarcks ähnelt,
wo mit einer Flut von Gesetzen und staatlichen Initiativen die Minderheit – damals war es die katholische Minderheit – drangsaliert wurde und der Katholizismus lahm gelegt werden sollte.
Mit einer gesetzlichen Regelung für den Schulbereich darf es nicht zu einer allgemeinen Vertreibung kopftuchtragender Musliminnen aus der Berufswelt kommen.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Aber das ist doch die klare Konsequenz! Die ist doch schon er- kennbar!)
Das muss nicht sein. – Wir wollen Klarheit und Eindeutigkeit in einem besonders sensiblen staatlich verantworteten Bereich, nämlich den Schulen,
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Putzfrauen, das bleibt ihnen übrig! – Gegenruf des Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU)
Wir dürfen neben der notwendigen Klärung für den Schulbereich – das habe ich jetzt wiederholt sehr deutlich positioniert – nicht einer allgemeinen Feindbildstilisierung, nicht einer allgemeinen moralischen Disqualifizierung oder einer allgemeinen Diffamierung von Muslimas, die Kopftücher tragen, Vorschub leisten. Das bedeutet – ich bleibe jetzt in meinem Fachbereich, dem Bildungsbereich – nicht eine Säkularisierung der Schule, sondern eine Aufwertung des Religionsunterrichts, auch in seiner islamischen Prägung. Das bedeutet Ausbau des Ethikunterrichts, der deutlich früher einsetzen müsste. Das bedeutet aber auch, meine Damen und Herren, Ausbau der Integrationsangebote und nicht Abdrehen des Geldhahns, zum Beispiel bei den Volkshochschulen und anderen Weiterbildungsträgern, ohne deren Erwachsenenbildung eine sinnvolle Integration nicht möglich ist.
Ich komme zu meinem letzten Satz: Vielleicht kommen wir auch mit solchen, zugegebenermaßen kleinen Schritten trotz oder vielleicht gerade wegen der Herausforderungen, die mit dieser Problematik und dieser Verbotsdiskussion verbunden sind, zu der not
Ich wiederhole: Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie haben es gehört: Das ist heute die Stunde der Juristen. Ich bin keine Juristin, aber ich weiß, dass die Juristerei ab und an auch den gesunden Menschenverstand als Beurteilungskriterium für solche schwierigen Sachverhalte zulässt.
Deshalb stütze ich mich einmal auf den gesunden Menschenverstand und hoffe, dass auch die Damen und Herren auf der Zuhörertribüne dann etwas mehr verstehen.
Gestatten Sie mir noch eine persönliche Vorbemerkung. Das wurde auch schon von anderer Seite gewürdigt; ich habe mich natürlich als Neuling in den letzten Tagen auch sehr intensiv mit dieser Problematik auseinander gesetzt und muss sagen: Ich war nach der Lektüre der Protokolle über die Lesungen von vor zwei Jahren sehr beeindruckt. Alle Fraktionen dieses Hauses haben damals mit großer Ernsthaftigkeit, mit großer Intensität, mit viel Sachkompetenz und auch mit großer Sachlichkeit um eine Lösung dieses Problems gerungen. Ich denke, meine Damen und Herren, die damaligen Beratungen dieses Gesetzes waren schon eine Sternstunde dieses Landtags in den letzten Jahren.
Heute müssen wir uns wieder mit dieser Frage auseinander setzen. Das ist, denke ich, weniger ein Zeichen für ein Manko dieses Gesetzes, sondern vielmehr Ausdruck der wirklich schwierigen Aufgabe, die der Landtag damals vor sich hatte. So haben sich ja auch namhafte Verfassungsrechtler darüber gewundert, dass das Bundesverfassungsgericht einen Landtag beauftragt hat, ein Grundrecht auszulegen.
(Abg. Winfried Kretschmann GRÜNE: Der Ge- setzgeber ist immer der erste Interpret der Verfas- sung!)