Protokoll der Sitzung vom 09.07.2009

Sie wissen, dass wir im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung – das wurde von Herrn Röhm schon angesprochen – zwei Maßnahmen auf den Weg gebracht haben

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Sagen Sie es noch einmal!)

ich sage es noch einmal, um es zu verdeutlichen –, nämlich zum einen die Erhöhung des Sockelbetrags für die Schulleiter und zum anderen die Erhöhung des Betrags pro Klasse. Für große Schulen kommt da schon einiges zusammen. Auch die Vorbereitungs- und Auswahlseminare, die in Zukunft zur

Verfügung gestellt werden sollen, um qualifiziertes Führungspersonal gerieren zu können, wurden schon angesprochen.

Ich möchte von unserer Seite noch auf einen Punkt hinweisen: Wir stellen uns – das haben wir an dieser Stelle schon mehrfach bekundet – Schule der Zukunft so vor, dass sich die Schulleitung auf die Kernaufgaben der Schulleitung konzentrieren kann und dass Schulleitung insgesamt entlastet wird – im Verwaltungsbereich, in der Personalbearbeitung, in der Öffentlichkeitsarbeit –, und zwar indem wir das Berufsfeld Schule ausweiten, indem wir Ausbildungsmöglichkeiten schaffen, damit junge Menschen sich entscheiden können: Jawohl, ich gehe in den Bildungsbereich, aber als Verwaltungsassistent oder als Personalsachbearbeiterin.

Ein erster Schritt, den wir sehr begrüßen, ist die Tatsache, dass es seit 2003 an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg einen berufsbegleitenden Masterstudiengang Bildungsmanagement gibt. Das ist ein erster Schritt in diese Richtung. Hier können wir Personal heranbilden, das Schulleitungen deutlich entlasten kann.

Wir haben jetzt – das wissen Sie – im Rahmen der Qualitätsoffensive Bildung einen weiteren Schritt auf den Weg gebracht. Schulen können ab dem nächsten Schuljahr Stellen, die ihnen zustehen, in Geld umwandeln. Sie können mit diesen Mitteln eigenständig Personal einstellen. Ich denke, auch das ist eine Möglichkeit für einen Schulleiter, sich selbst zu entlasten, indem er entsprechendes Personal, wenn er es für sinnvoll erachtet und es ihm hilft, auch einstellt.

Einen letzten Punkt möchte ich ansprechen. Wir könnten uns auch sehr gut vorstellen, vielleicht nicht der einzelnen Schule, aber den Schulämtern ein Fortbildungsbudget zur Verfügung zu stellen, das sie dann regional verteilen können, also das Budget aus dem Ministerium herauszunehmen und den Schulen oder der regionalen Schulverwaltung an die Hand zu geben, um gezielt auf örtliche Bedürfnisse eingehen zu können. Das könnten wir uns sehr gut vorstellen.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Für die Landesregierung erteile ich Herrn Kultusminister Rau das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist von allen Seiten viel Richtiges und Vernünftiges über die verantwortungsvolle Aufgabe der Schulleiterinnen und Schulleiter an unseren Schulen gesagt worden. Ich teile das ausdrücklich. Sie sollen tatkräftig sein, sie sollen innovativ sein, sie müssen Führungskräfte sein und damit auch Führungsverantwortung übernehmen können.

Das ist nicht immer einfach, wenn sich eine Schule aus dem Kollegium heraus entwickelt. Das ist sehr anspruchsvoll, und deswegen müssen die Schulleiterinnen und Schulleiter auf diesem Weg angemessen begleitet werden.

Sie haben in den letzten Jahren viele Aufgaben zusätzlich übernommen, die einem modernen Bild von Schule entsprechen. Ich denke an die Personalentwicklung, ich denke an die Evaluation, ich denke an die Netzwerkbildung für Schulen

und jetzt auch an die mögliche Budgetierung von Personalkos ten. All das sind Dinge, die ihnen nicht in die Wiege gelegt waren. Das pädagogische Geschäft verstehen sie, das Geschäft des Schulmanagements ist für sie jedoch hinzugekommen.

Sie haben Erfahrungen sammeln können, aber sie haben auch eine entsprechende Fortbildung zu Beginn ihres Amtes und dann im weiteren Verlauf erfahren. Die Akademie auf der Comburg ist schwerpunktmäßig damit beschäftigt, Schulleiterinnen und Schulleiter fortzubilden.

Wir wollen die Besten als Schulleiterinnen und Schulleiter. Das ist ganz klar. Über das Auswahlverfahren ist verschiedentlich gesprochen worden. Es ist sicher richtig, dass die Gremienbeteiligung hier angesprochen wurde. Aber eines ist auch klar: Nach den geltenden Rechtsgrundsätzen müssen wir dieses Amt nach Eignung, Befähigung und Leistung vergeben. Das, Herr Lehmann, führt zu den Konfliktfällen, über die Sie gesprochen und die Sie zahlenmäßig benannt haben.

Gesetzt den Fall: Eine Bewerberin ist die Beste in der Beurteilung, wird aber von den Gremien nicht gewünscht, sondern jemand, der schlechter beurteilt ist, wird gewünscht. Wir berufen den Schlechteren; vor Gericht würde die besser beurteilte Bewerberin jedoch immer recht bekommen, wenn es darum geht, in dieses Amt zu kommen.

Deswegen bin ich mit den kommunalen Landesverbänden im Gespräch darüber, ob wir das Verfahren nicht so verändern können, dass die Schulträger zu einem Zeitpunkt beteiligt werden, zu dem es sich noch um eine tatsächliche Mitwirkungsmöglichkeit

(Zuruf von der CDU: Das wäre sehr gut!)

und nicht nur um ein Recht auf Gehör handelt. Im Moment sind die kommunalen Landesverbände am Zug, um auf meinen Vorschlag einzugehen. Aber ich sehe da auch einen Entwicklungsbedarf, weil Schulleiterinnen und Schulleiter auch gegenüber dem Schulträger eine ganz wichtige Aufgabe wahrzunehmen haben, weil wir wollen, dass die Schulträger in der Schulentwicklung eine aktive Rolle spielen und eben nicht nur Geld und Hardware dazugeben. Ich glaube also, dass sich hier noch ein Entwicklungsbedarf abzeichnet, was das Berufungsverfahren selbst angeht.

Wir wollen die Besten, und die wollen wir künftig nicht mehr nur im laufenden Berufungsverfahren aussuchen. Vielmehr haben wir jetzt mit der Qualitätsoffensive Bildung begonnen – der Kollege Röhm hat darüber schon im Detail gesprochen –, das heißt, wir haben begonnen, vorbereitende Seminare, begleitende Maßnahmen zur Entwicklung von Führungskräften durchzuführen, zu sagen: Wir versuchen, herauszufinden, wer das Potenzial und auch den Willen hat, solche Führungsämter zu übernehmen. Wir wollen sie schon in ihrer normalen Leh rerlaufbahn darauf vorbereiten, damit man dann, wenn Führungskräfte zu berufen sind, bereits auf einen Erfahrungsfundus und vielleicht auch auf ein Netzwerk zurückgreifen kann. Diese Potenziale auszumachen ist eine anspruchsvolle Arbeit. Die Schulverwaltung und die Schulleitungen sind aufgerufen, sich ganz gezielt an dieser Frage der Personalentwicklung zu beteiligen.

In früheren Jahren lautete ein Thema immer, Herr Zeller: „Wie viel Zeit gebt ihr ihnen? Ihr gebt ihnen dauernd Aufgaben. Ihr

sagt, die Schulen würden eigenverantwortlicher zu führen sein, ihnen würden mehr Aufgaben, mehr Gestaltungsspielräume übertragen.“ Wir haben jetzt gerade in der Qualitätsoffensive Bildung eine so umfangreiche Neuordnung der Schulleitungszeit vorgenommen, dass ich sagen muss: Baden-Würt temberg marschiert hier weit an der Spitze der Länder. Die anderen 15 Länder sehen dafür im Moment keinen Spielraum. Wir haben uns darauf verständigt, dass das bei der Ausstattung mit Ressourcen eine der vordringlichsten Aufgaben ist, und haben deswegen mit Beginn des neuen Schuljahrs im September 2009 die Leitungszeit um durchschnittlich 20 % erhöht. Das ist kein Trostpflaster. Das ist nicht gekleckert, das ist geklotzt.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Ich finde, die Schulen haben das verdient. Das ist eine notwendige Maßnahme. Wir setzen sie um.

Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen Partner. Das ist keine One-Man-Show. Vielmehr besteht eine Schulleitung in der Regel aus einem Team. Deswegen ist die Leitungszeit so bemessen, dass sie auch für ein Team nutzbar ist.

Wir haben darüber hinaus die Aufgabe in Angriff genommen, für die Schulleiterinnen und Schulleiter auch außerschulische Unterstützung mit zu organisieren. Die Bildungsregionen, die in Ravensburg und Freiburg erfolgreich gearbeitet haben, sind eine sehr gute Grundlage dafür, um Netzwerke zwischen Schu len und Netzwerke mit außerschulischen Partnern entstehen zu lassen und zu fördern. Für die Schulleitungen wird das ein ganz wesentliches Merkmal künftiger Schulprofile und auch der Unterstützung sein, die man aus der Gesellschaft heraus für eine Schule organisieren kann.

Wir haben schließlich Erfahrungen mit dem Schulverwaltungs assistenten gemacht. In diesem Jahr ist vonseiten der Landesregierung noch darüber zu berichten. Dort, wo der Schulverwaltungsassistent in einer Partnerschaft zwischen Schulträger und Schule angenommen wurde, haben wir gute Erfahrungen gemacht. Ich kann mir vorstellen, dass eine wachsende Zahl von Schulträgern genau darauf zurückgreifen werden. Wenn wir dies mit der Möglichkeit der Personalausgabenbudgetierung kombinieren, wird bei der Schulleitung die Entwicklung Platz greifen, dass dabei auch Kräfte mitwirken, die aus anderen Professionen kommen als aus dem Lehrerberuf. Ich glaube, das ist eine gute Perspektive, vor deren Realisierung wir stehen.

Sie sehen also: Schulleitung ist uns ein enorm wichtiges Thema. Wir haben auf diesem Feld in der vergangenen Zeit sehr viel geleistet, und wir sind dabei, weitere notwendige Entwicklungen auf den Weg zu bringen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP)

Eines ist uns leider nicht möglich. Herr Lehmann, Sie haben zu Recht den Finanzminister zitiert. Sie hätten auch mich zitieren können. Ich habe hier nämlich keine andere Meinung als der Finanzminister. Auch ich hielte die Möglichkeit für interessant, eine Schulleitung auf Zeit zu berufen. Nur: Es gibt ein höchstrichterliches Urteil. Das Bundesverfassungsgericht hat Recht gesprochen, und wir kommen daran nicht vorbei.

Es ist eindeutig: Eine Schulleitung auf Zeit ist mit dem Beamtenstatus nicht vereinbar. Deswegen verschwende ich auf solche Projekte jetzt keine weitere Kraft; ich kann es nicht umsetzen.

Es bleibt also dabei: Wir müssen die Schulleitungen gut vorbereiten, wir müssen sie gut auswählen, und wir müssen sie bei ihrer Tätigkeit gut begleiten. Das ist die Form, in der wir die Schulleitungen am besten unterstützen können. Wir setzen auch darauf, dass die notwendige Schulentwicklung durch gute Führungskräfte wahrgenommen wird.

Ich danke allen Schulleiterinnen und Schulleitern im Land für die verantwortungsvolle Tätigkeit, die sie an ihren Schulen erbringen. Dank ist die schärfste Form der Bitte. Ich verbinde meinen Dank also mit der Erwartung, dass wir uns auch in Zukunft bei allen Aufgaben, die wir heute bei den Schulen sehen und die wir in der Zukunft an den Schulen haben werden, auf die Schulleitungen verlassen können und dass sie ihre Leistungen auch in Zukunft in der gewohnten Zuverlässigkeit erbringen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/2671. Abschnitt I dieses Antrags ist ein Berichtsteil, der durch die Debatte für erledigt erklärt werden kann. – Sie stimmen dem zu.

Abschnitt II beinhaltet ein Handlungsersuchen. Ich lasse über diesen Abschnitt in der durch den Änderungsantrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/4793, geänderten Fassung abstimmen. Wer diesem Abschnitt zustimmt, möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Das Zweite war die Mehrheit. Abschnitt II des Antrags ist damit abgelehnt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Punkt 4 der Tagesordnung ist damit erledigt.

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Um 13:45 Uhr werden wir uns zur Fragestunde wieder hier einfinden.

(Unterbrechung der Sitzung: 12:17 Uhr)

(Wiederaufnahme der Sitzung: 13:45 Uhr)

Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird mit Tagesordnungspunkt 5 fortgesetzt:

Fragestunde – Drucksache 14/4769

Ich rufe die einzige Mündliche Anfrage auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. G u s t a v A d o l f H a a s S P D – B e t r i e b s s i t u a t i o n a u f d e r H ö l l e n t a l b a h n i m B e r u f s - u n d F e r i e n v e r k e h r

Bitte, Herr Abgeordneter.

(Abg. Werner Pfisterer CDU: Das ist ein Dauerfra- ger!)

Herr Präsident, meine Kolleginnen und Kollegen, meine Damen, meine Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Welche vertraglichen Regelungen gibt es, um defekte Züge als Ursache von Zugausfällen auf der Höllentalbahn (z. B. 29. Mai 2009, Abfahrt in Neustadt 10:31 Uhr, und 30. Juni 2009, Abfahrt in Neustadt 10:31 Uhr, jeweils we- gen Triebwerksschadens, am selben Tag RB 31611 ab Frei- burg 17:40 Uhr angeblich wegen Blitzschlags) möglichst rasch ersetzen zu können?