Übrigens, zum Vorhalt einer „Zweiklassengesellschaft“: Ich habe den Artikel in der „Süddeutschen Zeitung“ auch gelesen. Ich meine, wenn man über etwas schreibt, dann sollte man auf dem neuesten Stand der Erkenntnis sein. In dem Artikel wird z. B. noch davon ausgegangen, dass man für den elektronisch überwachten Hausarrest ein Festnetztelefon braucht. Verzeihung, es braucht nicht viel Mühe, festzustellen, dass aufgrund der neuen Technik gar kein Festnetztelefon mehr erforderlich ist. Eine Wohnung ist erforderlich; das ist richtig. Nur für die Obdachlosen haben wir dieses Gesetz natürlich auch nicht gemacht.
Nicht nur. Das ist eine andere Thematik. Aber Sie wollen wegen dieser Thematik all diejenigen, die eine Wohnung haben, nicht in den Genuss des elektronisch überwachten Hausarrests kommen lassen. Das ist doch völlig unsinnig. Die meis ten haben halt eine Wohnung. Denen sagen Sie, weil andere keine Wohnung hätten, dürften wir diesen Versuch nicht machen. Das ist doch irgendwie kurios.
Ich komme zu einem weiteren Kritikpunkt, den Sie immer wieder anbringen. Damit spreche ich jetzt auch die Grünen an. Ich möchte wirklich sagen: Man hat gemerkt, Sie haben sich wenigstens ein Stück weit mit dem Entwurf auseinandergesetzt. Noch einmal: „Privatisierung“ ist an dieser Stelle wirklich der falsche Ausdruck.
Zunächst einmal bin ich ein bisschen erstaunt über die Überinterpretation der Äußerung des Landesbeauftragten für den Datenschutz gewesen. Das hat mich übrigens selbst ein bisschen überrascht. Aber Herr Klingbeil hat ja schon in der Sitzung des Ständigen Ausschusses zu verstehen gegeben, dass es ihm gar nicht um die Privatisierung geht, sondern darum, dass die Regelung der Übertragung möglicherweise lückenhaft ist. Das hat sich übrigens im Weiteren bestätigt. Wir haben nachgefragt und den vorliegenden Nachbesserungsantrag mit ihm zusammen abgesprochen. Wir haben den Landesbeauftragten gefragt, wo er Lücken sehe. Wir sagen ja nicht: Wir sind immer die Schlauesten. Wenn der Landesbeauftragte für den Datenschutz eine Verbesserungsmöglichkeit sieht, dann machen wir das auch.
Aber im Zusammenhang hat sich herausgestellt, dass es ihm gar nicht um die Übertragung auf andere geht, sondern nur um die Art, wie das datenschutzrechtlich geregelt ist. Auf ihn kann man sich also als Kronzeugen nicht berufen. Es ist auch klar, warum. Ich darf an dieser Stelle noch einmal kurz erläutern, was eigentlich gemeint ist. In einer elektronischen Aufsicht müssen Sie zwei Dinge regeln. Sie müssen die schiere Technik in den Griff bekommen und betreuen, und Sie müs
sen den Betroffenen bzw. die Betroffene betreuen. Jemand muss nach der Person schauen; man kann sie nicht einfach zu Hause ihrem Schicksal überlassen. Wir sagen lediglich, dass es unter Umständen sinnvoll ist, eine spezialisierte Firma, die z. B. für alte Menschen Sicherungssysteme macht, mit der Technik zu beauftragen.
Verzeihung, es wird immer so getan, als wenn es beim Staat nichts kostet. Wenn es unsere Leute machen, kostet es auch etwas. Der Unterschied ist, dass wir noch spezielle Schulungen für technische Systeme brauchen, obwohl Leute da sind, die die reine Betreuung der technischen Systeme mindestens genauso gut erledigen können. Beispielsweise muss nicht jeder Schlosser, der in eine Anstalt kommt, ein Beamter sein. Der Meinung bin ich schon lange. Hier gilt dasselbe; die technische Betreuung müssen nicht unbedingt wir machen. Wenn aber ein Alarm ausgelöst wird, wenn es um Eingriffe in Rechte und um anschließende Entscheidungen geht, sind natürlich die zuständigen Justizbehörden gefragt.
Der zweite Punkt: Wer besucht den Betroffenen oder die Betroffene einmal? Verzeihung, wenn das eine Sozialarbeiterin oder ein Sozialarbeiter von der AWO ist, finde ich gar nichts dabei.
Warum soll man das in dieser Zeit nicht mit einem freien Träger machen? Müssen es Beamte des Landes Baden-Württemberg sein, die in dieser Zeit eine psychosoziale Betreuung durchführen? Muss man am Ende, wenn man sich Leistungen von einer Firma einkauft – was naheliegt – und wenn man in Betracht zieht, dass freie Träger die Leute betreuen, wirklich von Privatisierung reden? In diesem Zusammenhang fällt mir dieser Ausdruck gar nicht als Erstes ein. Vielmehr ist es einfach sinnvoll, das so durchzuführen.
Ich hoffe, noch einmal auf die wichtigsten Punkte eingegangen zu sein. Ich würde mich freuen, wenn Sie in einem plötzlichen Moment der Einsicht und Bekehrung dem Gesetzentwurf vielleicht doch noch zustimmen.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Heiterkeit des Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP)
Auf jeden Fall bedanke ich mich bei diesem Teil des Hauses, bei CDU und FDP/DVP, für die Unterstützung.
Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/4670.
(Abg. Karl Zimmermann CDU verlässt den Plenar- saal. – Abg. Nikolaos Sakellariou SPD: Herr Zim- mermann, im Raum bleiben!)
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 14/4901. Der Ständige Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Die dazu eingegangenen Änderungsanträge werde ich an den entsprechenden Stellen aufrufen und zur Abstimmung stellen.
Wer Teil 1 mit § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Teil 1 § 1 ist mehrheitlich zugestimmt.
mit den Abschnitten 1 und 2, die die §§ 2 bis 9 umfassen. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/4907-1, vor, der eine Ergänzung von § 5 Abs. 1 um einen Satz 3 begehrt. Darüber lasse ich zuerst abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Der Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Ich stelle Teil 2 mit den Abschnitten 1 und 2, die die §§ 2 bis 9 umfassen, gemeinsam zur Abstimmung. Wer Teil 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Teil 2 ist mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 10 bis 14. Dazu liegt der Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/4907-2, vor, mit dem in § 11 Satz 1 und § 12 Abs. 1 Satz 1 jeweils nach dem Wort „Justizvollzugsbehörde“ die Einfügung der Worte „oder die für die elektronische Aufsicht zuständige Stelle“ begehrt wird. Darüber lasse ich zuerst abstimmen.
Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der FDP/DVP, Drucksache 14/4907-2, ist mehrheitlich zugestimmt.
Ich stelle jetzt Teil 3 mit den §§ 10 bis 14 unter Berücksichtigung der Änderungen, die eben mit der Zustimmung zum Änderungsantrag Drucksache 14/4907-2 beschlossen wurden, insgesamt zur Abstimmung. Wer diesem Teil zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Teil 3 mit den §§ 10 bis 14 unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen ist damit mehrheitlich zugestimmt.
mit den §§ 15 und 16. Wer stimmt diesem Teil zu? – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Teil 4 mit den §§ 15 und 16 ist mehrheitlich zugestimmt.