Ich muss sagen: Es wäre unsinnig, wenn ein Abgeordneter sein Abstimmungsverhalten innerhalb von fünf Sekunden verändern würde. Deswegen gehe ich etwas schneller vor.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Zurufe von der CDU, u. a. Abg. Stefan Mappus: Das weiß man bei der Opposition nie!)
lautet: „Gesetz über die Feststellung eines Dritten Nachtrags zum Staatshaushaltsplan von Baden-Württemberg für das Haushaltsjahr 2009“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Somit ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt worden.
Wir treten jetzt in die Mittagspause ein. Da wir – die Fraktionsvorsitzenden, der Präsident und seine Stellvertreter – in der Mittagspause im alten Landtag in der Heusteigstraße die Enthüllung einer Erinnerungstafel vornehmen, schlage ich vor, dass wir den Landtag um 14:15 Uhr zur Fortsetzung der Sitzung wieder einberufen. Das ist genau eine Stunde Mittagspause. Das schaffen wir vielleicht.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir setzen die unterbrochene Sitzung des Landtags von Baden-Württemberg fort. Wahrscheinlich sind noch einige Kollegen bei der Enthüllung der Erinnerungstafel im früheren Landtag in der Heusteigstraße in Stuttgart.
2. Zustimmungsgesetz zu dem Vertrag des Landes BadenWürttemberg mit der Israelitischen Religionsgemeinschaft Baden (IRG Baden) und der Israelitischen Religionsgemeinschaft Württemberg (IRG Württemberg)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte Ihnen über den Fortgang der Umsetzung des Programms „Hochschule 2012“ berichten, das heißt über die Einrichtung zusätzlicher Studienanfängerplätze im Rahmen des demografischen Aufwuchses von Studienberechtigten in Vorbereitung auf den sogenannten doppelten Jahrgang des allgemeinbildenden Abiturs, aber auch hinsichtlich der Notwendigkeit, dass wir in diesem Land trotz der gegenwärtigen Wirtschaftskrise – oder gerade um sie zu überwinden – mehr hoch qualifiziert ausgebildete junge Menschen brauchen.
Zu diesem Wintersemester sind 8 600 Studienanfängerplätze neu eingerichtet worden. Zum Wintersemester 2010/2011 – das ist der Kabinettsbeschluss von gestern – werden es dann insgesamt 11 533 sein. Das heißt, wir haben mit der Einrichtung der Studienplätze, die wir gestern beschlossen haben, wiederum 2 917 neue Studienanfängerplätze geschaffen und sind damit planmäßig auf dem Weg, insgesamt 16 000 neue Studienanfängerplätze zur Verfügung zu stellen, was mehr Studienanfängerplätze sind, als alle Fachhochschulen des Landes derzeit an Studienanfängerplätzen anzubieten haben.
Der Schwerpunkt des Ausbaus liegt wiederum im Bereich der MINT-Fächer. Es sind 35 % bei Ingenieurwissenschaften und Technik, 8 % bei Naturwissenschaften und Mathematik. Wir sind übrigens das Land mit dem höchsten Anteil von MINTStudierenden in der Bundesrepublik, und wir liegen mit dem Anteil der MINT-Fächer deutlich über dem OECD-Durchschnitt. Auch das sollte man nicht unerwähnt lassen.
Wenn wir die Einrichtungen betrachten, dürfen wir feststellen, dass jetzt die Universitäten prioritär bedacht werden – in den Phasen zuvor waren es die Duale Hochschule und die Fachhochschulen –, weil wir jetzt sukzessive Studienplätze für den doppelten Jahrgang des Abiturs an allgemeinbildenden Gymnasien aufbauen. Wir müssen ja davon ausgehen, dass die Absolventen beider Jahrgänge ein relativ normales Studierverhalten haben, das heißt, prioritär an die Universitäten gehen werden. Dann kommen in der Ausbauplanung die Fachhochschulen und die Duale Hochschule, wobei die Studienplätze an den Einrichtungen der Dualen Hochschule bereits weitgehend eingerichtet sind, weil wir dort davon abhängig sind, dass die Betriebe Ausbildungsplätze bereitstellen. Dies haben sie in der Vergangenheit in einem solchen Umfang getan, dass das sozusagen schon ein Vorgriff auf diese zweite Tranche der zweiten Verteilungsrunde war.
Wenn wir die Finanzmittel anschauen, stellen wir fest, dass wir bis 2012 485 Millionen € Landesmittel und 193 Millionen € Bundesmittel ausgegeben haben werden. Das heißt, das Programm umfasst ein Volumen von 678 Millionen €. Das ist ein besonderer Kraftakt, den das Land Baden-Württemberg als erstes von allen Bundesländern in einer solch durchdachten Planung gemacht hat, und dieser Kraftakt hat sich auch hinsichtlich seiner Vorbildfunktion für das spätere Bundesprogramm gelohnt.
Wir hatten bei diesem Bundesprogramm auch immer wieder angeregt, Medizinstudienplätze einzurichten; in der GWK war hierfür jedoch keine Mehrheit zu finden. Wir werden unseren Weg gehen und auch in der Medizin zusätzliche Studienplätze einrichten, und wir suchen dazu, da wir schon nicht die gesamte Kultusministerkonferenz mitnehmen können, die Zustimmung der großen Länder. Bayern ist auf uns zugekommen und wird mitmachen, dasselbe gilt für Nordrhein-Westfalen, und wir wollen auch Hessen und Niedersachsen noch gewinnen. Dies soll dazu dienen, dass die Studienplätze, die wir im Fach Medizin aufbauen, nicht überwiegend von anderen „Landeskindern“ – das kann man in einem Rechtsstaat wie der Bundesrepublik ja nicht verhindern – wahrgenommen werden.
Wir werden aber auch medizinnahe Studiengänge einrichten, also Studiengänge, die zwischen dem Arztberuf und den Pflegeberufen, wie sie sich heute darstellen, liegen. Es ist ein
Nachteil bei uns, dass wir keine akademische Ausbildung für Pflegeberufe haben, obwohl Pflegekräfte schon heute vieles tun dürfen, was normalerweise Ärzte tun, gleichzeitig aber viel mehr tun könnten, als im Rahmen der heutigen Pflegeberufe vorgesehen ist. Auch im Bereich der medizinischen Verwaltung werden wir zusätzliche akademische Ausbildungsgänge anbieten, damit Ärzte von medizinfremden bürokratischen Tätigkeiten entlastet werden.
Außerdem sind die kapazitätserhaltenden Maßnahmen in diesem Programm enthalten. Das heißt, wir bauen keine anderen, temporär finanzierten Studienplätze ab, sondern diese 16 000 Studienanfängerplätze sind wirklich zusätzliche Studienanfängerplätze.
Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. Ich habe aufmerksam gelauscht, insbesondere deshalb, weil ich hören wollte, ob Sie
uns im Parlament heute etwas sagen, was ich nicht schon weiß und was ich nicht schon der heutigen Berichterstattung in den Zeitungen oder der Presseerklärung, die Sie gestern verbreitet haben, habe entnehmen können. Mir ist aber leider nichts aufgefallen, was neu gewesen wäre.
Deswegen würde ich nun gern die Gelegenheit nutzen und Sie als Kabinettsmitglied zu weiteren Themen befragen, die in der gestrigen Kabinettssitzung eine Rolle gespielt haben. Ich möchte gern wissen, ob in dieser Kabinettssitzung über das Thema LBBW geredet wurde und, wenn ja, ob Sie mir darüber Auskunft geben können, wie hoch die Kernkapitalquote der LBBW zum Jahresende 2009 voraussichtlich sein wird. Weiter frage ich, ob die Landesregierung ausschließen kann, dass eine weitere Kapitalzuführung und weitere Garantien der Träger nötig werden.
Ich darf hier eingreifen. Frau Kollegin, die Regierung hat drei Fragen aus der letzten Kabinettssitzung in die heutige Plenarsitzung eingereicht. Eine dieser Fragen hat der Minister aufgegriffen und dargestellt.
Ja, Themen. – Wenn es dazu keine Fragen vonseiten der Fraktion GRÜNE gibt, dann erhält die nächste Fraktion Gelegenheit zu einer Frage.
(Abg. Theresia Bauer GRÜNE: „Vorrangig“! – Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Wir haben eine Frage zum Thema LBBW gestellt!)
Nein, nicht vorrangig. Sie können nicht ein Thema durch ein anderes ersetzen. Der Aufruf eines anderen Themas erfolgt nach der Diskussion über ein von der Regierung vorgeschlagenes Thema; in diesem Fall ist dann die SPD-Fraktion an der Reihe. So hat die Regierungsbefragung zu verlaufen.
(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU zu Abg. Theresia Bauer GRÜNE: So haben wir es beschlossen, Frau Kollegin!)
Ich muss hinzufügen: Es ist auch völlig unmöglich, dass der Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst nun eine Frage nach der Kernkapitalquote der LBBW beantworten soll.