Wir haben glücklicherweise Kinder und Erwachsene, und die Erwachsenen sorgen für sich und für ihre Kinder vor. Deshalb kann ich aus liberaler Sicht nur sagen: Wir brauchen nicht für jedes Thema eigene Gesetze und Verordnungen.
Wir können es den Menschen in unserem Land überlassen, ob sie einen Rauchmelder einbauen wollen oder nicht.
Darüber hinaus halten wir Gesetze, deren Einhaltung nicht überprüft werden kann, für relativ sinnlos.
Hätten die Leute bei einer entsprechenden Gesetzgebung keinen Rauchmelder, würden wir sie in eine außerordentlich schwierige Situation bringen. Ich habe keine Lust, die Versicherungen zu fördern. Ich habe keine Lust, den Leuten zu jedem Thema und zu jedem Lebensbereich eine Vorschrift zu machen. Wenn Sie das vom Schornsteinfeger überprüfen lassen wollen, wie von der SPD vorgeschlagen,
(Abg. Reinhold Gall SPD: Wir wollen es nicht über- prüfen lassen! Erzählen Sie keinen Käse! – Zuruf der Abg. Edith Sitzmann GRÜNE)
Wenn der Schornsteinfeger durchs Haus spaziert und im Schlafzimmer nachschaut, ob die Rauchmelder ordentlich angebracht sind,
(Abg. Reinhold Gall SPD: Der Schornsteinfeger mit seinen dreckigen Fingern kommt mir nicht ins Schlaf- zimmer!)
Ich kann nur sagen: Die SPD sollte sich mehr auf die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land verlassen. Ich denke, wir werden in der zweiten Lesung alle Probleme und Diskussionspunkte ausgeräumt haben.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich schlage vor, den Gesetzentwurf Drucksache 14/5013 sowie den Antrag Drucksache 14/4786 mit dem Beschlussteil in Abschnitt II zur weiteren Beratung an den Wirtschaftsausschuss zu überweisen. – Sie sind der gleichen Auffassung. Dann ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Staatsvertrag über die Errichtung einer gemeinsamen Einrichtung für Hochschulzulassung – Drucksache 14/5170
Das Präsidium hat eine Aussprache mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Zunächst erfolgt die Begründung des Gesetzentwurfs durch die Regierung.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit diesem Zustimmungsgesetz, das wir heute vorlegen, möchten wir die ZVS, die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen, weiterentwickeln. Sie kennen die ZVS. Das ist eine Einrichtung aus den Siebzigerjahren, als die meisten Studienplätze, insbesondere die zulassungsbeschränkten, noch in einem bundesweit zentralisierten Verfahren vergeben wurden. Doch mittlerweile hat sich die Hochschullandschaft in Deutschland und in Baden-Württemberg erheblich weiterentwickelt.
Wir haben die Autonomie der Hochschulen und damit auch das Selbstauswahlrecht unserer Hochschulen. Das heißt, die Bewerberinnen und Bewerber bewerben sich mittlerweile direkt bei den Hochschulen. Das bringt viele Vorteile im Hinblick auf den Wettbewerb unserer Hochschulen, aber auch im Hinblick auf die Profilbildung unserer Hochschulen.
Nichtsdestotrotz: Wir haben dort ein Problem im Bereich der Zulassungsverfahren, wo es um örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge geht. Dort ergibt sich im Bewerbungsverfahren
ein neuer Bedarf, nämlich Mehrfachzulassungen so zu koordinieren, dass Studienplätze zügig und erschöpfend vergeben werden können, ohne dass dabei die Autonomie der Hochschulen angetastet wird.
Deshalb drängen der Bund und die Länder darauf, die Stiftung für Hochschulzulassung einzurichten, das heißt, die ZVS aufzulösen und sie durch eine neue Einrichtung zu ersetzen, eine Einrichtung mit neuen Aufgaben, einer neuen Struktur und einer neuen Rechtsform. So sollen die Hochschulen bei der Durchführung der Zulassungsverfahren in den örtlich zulassungsbeschränkten Studiengängen im Auftrag und auf Kos ten der Hochschulen nach Maßgabe des jeweiligen Landesrechts unterstützt werden.
Das heißt konkret: Wir wollen ein Bewerberportal einführen, das den Abgleich der Mehrfachzulassungen sowie die Vermittlung der freien Restplätze vornimmt, und gleichzeitig ein Informationsportal einrichten, das für die Bewerber die nötige Transparenz herstellt.
Daneben wird die Servicestelle die bisherigen, verfassungsrechtlich gebotenen Aufgaben der ZVS im bundesweiten zentralen Verfahren übernehmen, insbesondere in den Studiengängen, die bundesweit zulassungsbeschränkt sind, also z. B. Medizin, Pharmazie oder auch Psychologie. Die Kosten hierfür werden nach dem Königsteiner Schlüssel weiterhin von den Ländern getragen.
Meine Damen und Herren, die Länder, die Hochschulrektorenkonferenz und der Bund haben sich auf dieses gemeinsame Verfahren geeinigt. Es wurde eine Ausschreibung vorgenommen und ein Lastenheft für die künftigen Aufgaben angefertigt. Wir denken, dass wir auch mit dieser neuen Serviceeinrichtung auf dem richtigen Weg sind, um Studienplätze zügig zu vergeben, um sie passgenau zu vergeben und vor allem auch dafür Sorge zu tragen, dass möglichst alle Studienplätze vergeben werden.
In der Vergangenheit war es häufig so, dass bei Mehrfachzulassungen, die direkt über die einzelnen Hochschulen vergeben wurden, eben keine Rückmeldungen über die besetzten Studienplätze erfolgt sind. Dann konnten die noch freien Studienplätze erst sehr spät im Zuge eines Nachrückverfahrens oder gar nicht mehr vergeben werden. Das wäre eine Vergeudung von Ressourcen. Gerade im Zuge unseres Ausbauprogramms „Hochschule 2012“, durch das wir neue, zusätzliche Studienplätze zur Verfügung stellen, wäre es natürlich nicht sinnvoll, wenn diese Studienplätze dann von den Bewerberin nen und Bewerbern nicht belegt werden könnten.
Deshalb wird es ein neues Verfahren geben. Gerade im Mehrfachzulassungsbereich wird es eine gemeinsame Onlinedatenbank der Hochschulen und der Servicestelle geben. Das ist im Übrigen auch im Hinblick darauf sinnvoll, dass wir diese Stiftung mit einem sehr schmalen Personalkörper versehen. Die ZVS hat schon in den letzten Jahren Personal abgebaut. Wir möchten, dass sie weiterhin personell schlank aufgestellt ist und dass insbesondere dieses Verfahren nur so viele zentrale Aufgaben wie notwendig, aber ansonsten sehr viel Dezentralität mit sich bringt.
Damit das Verfahren effizient ablaufen kann, wurden die Studienwünsche auf derzeit zwölf begrenzt und bestimmte einheitliche Verfahrensschritte und -fristen festgelegt. In der ers
ten Phase führen die Hochschulen wie bisher individuell die Zulassungsverfahren durch und sprechen Angebote aus. In der zweiten Phase wird für die Bewerber, die bis dahin noch nicht ihren Wunschstudienplatz bekommen haben, anhand ihrer Prioritäten sozusagen im Nachrückverfahren die jeweils optimale Zulassungsmöglichkeit ermittelt. Im abschließenden Clearingverfahren werden die dann noch freien Restplätze vergeben. So soll erreicht werden, dass die Studienplätze zum Wintersemester bereits Anfang September vergeben sind. Das Semester beginnt in der Regel ab Anfang Oktober. Wir wollen, dass damit möglichst zügig Klarheit für die Bewerberinnen und Bewerber hergestellt wird, damit sie wissen, ob sie ihren Studienplatz an ihrer jeweiligen Wunschhochschule bekommen können.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Serviceverfahren soll zum Wintersemester 2011/2012 starten. Wir möchten es rechtzeitig vor Beginn des dann doppelten Abiturjahrgangs in den großen Bundesländern starten lassen und drängen deshalb darauf, dass dieses Serviceverfahren rechtzeitig einsatzfähig wird.
Auch wenn wir bislang durchaus kritische Erfahrungen mit der ZVS gesammelt haben, sehen wir in diesem neuen System eine Chance, Studienplätze in einem effizienteren Verfahren vergeben zu können. Nichtsdestotrotz halten wir es für sinnvoll und richtig – das war auch eine Initiative aus den Reihen des Landtags –, dass wir im Rahmen einer Berichtspflicht eine Wirksamkeitskontrolle einbauen, die uns in spätestens fünf Jahren aufzeigen soll, ob sich dieses neue Verfahren bewährt hat oder nicht. Wenn es sich bewährt hat, werden wir sicherlich keine weiteren kritischen Diskussionen darüber haben. Für den Fall, dass es sich nicht bewährt, wird man die Konsequenzen ziehen müssen; man wird dann entweder nachjus tieren oder sich auf ein völlig neues Verfahren verständigen müssen.
In diesem Sinn bitten wir den Landtag um Zustimmung zu diesem Gesetz. Ich denke, dass wir damit ein besseres Verfahren für unsere Hochschulen, aber auch ein servicefreundlicheres Verfahren für die vielen Studierenden in Baden-Würt temberg erreichen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die CDU-Fraktion begrüßt den vorliegenden Entwurf des Staatsvertrags. Es geht, wie wir gehört haben, um eine Erneuerung der alten ZVS. Fast möchte ich sagen: Das wurde auch allmählich Zeit. Die ZVS ist nämlich völlig überholt. Sie stammt aus einer alten Zeit. Der Herr Staatssekretär hat das sehr schön beschrieben. Mit dieser „Studenten-Landverschickung“ nach bürokratischem Muster muss jetzt Schluss sein.
Von ihrer früheren Aufgabe ist schon seit Langem eigentlich nicht mehr viel übrig geblieben, außer dass sie in den Studiengängen für Medizin und Pharmazie noch zentral die Plätze verteilt, weil es dort noch einen allgemeinen Numerus clausus gibt. In den anderen Fächern werden die Studienplätze mittlerweile direkt von den Hochschulen vergeben. Denn seit der Umstellung auf Bachelor und Master haben sich die Studienfächer doch sehr stark profiliert. Die Universitäten haben eigene Schnittmuster entwickelt, und die Studierenden haben eine ziemlich große Auswahl. Umgekehrt suchen sich die Hochschulen unter den Bewerberinnen und Bewerbern diejenigen aus, von denen sie meinen, dass sie am besten zu ihnen passen und den Anforderungen am ehesten entsprechen.
Ich habe diesen ganzen Prozess in meiner eigenen Familie erlebt. Meine Tochter hat sich an sechs Hochschulen für unterschiedliche Studiengänge beworben. Es ging eigentlich immer um Germanistik, aber einmal war das mehr mit Literaturwissenschaft gekoppelt, einmal mit Literaturgeschichte, einmal mit Medientheorie. Es gab also die verschiedensten Facetten, und es leuchtet auch jedem Laien schnell ein, dass man eine solche Vielfalt nicht über den alten Kamm der ZVS scheren kann.
Auch die Anforderungen, die die Hochschulen an die Bewerber stellen, sind sehr unterschiedlich. Neben der Abiturnote fließen Auslandsaufenthalte, ehrenamtliche Tätigkeiten und besondere Befähigungen in sehr unterschiedlicher Weise in die Bewertung ein.
Diese Vielfalt und die individuelle Auswahl haben die Sache jetzt wirklich nicht einfacher gemacht. Im Gegenteil: Es gab Mehrfachbewerbungen, unterschiedliche Fristen, unterschiedliche Daten, und am Schluss blieben nicht selten Studienplätze unbesetzt. Es dauert nämlich schon eine Weile, bis sich eine 18-Jährige unter den fünf Zusagen, die sie möglicherweise bekommen hat, endlich für einen Studienplatz entschieden hat. Es ist auch nicht unbedingt immer sichergestellt, dass den vier anderen Hochschulen zeitnah und ordnungsgemäß abgesagt wird.
Wir begrüßen es daher ausdrücklich, dass sich die Länder darauf geeinigt haben, eine gemeinsame Einrichtung in Form einer Stiftung zu schaffen, und hoffen, dass jetzt mehr Ordnung und Übersichtlichkeit in diese Vielfalt kommt.