Meine Damen und Herren, die neue Landesbauordnung wird von den Architekten ausdrücklich begrüßt. Sie freuen sich auf eine baldige Umsetzung dieser Landesbauordnung. Sie baut Bürokratie ab;
weniger Kosten für die Bauherren und eine Vereinfachung in vielen Bereichen sind weitere positive Punkte. Die Übernahme des neuen Brandschutzkonzepts ist ein sehr umfassendes und wichtiges Thema, das hier mit eingebracht wurde.
Darüber hinaus sage ich Ihnen, Herr Kollege Prewo: Es muss jeder Firma, jedem Gewerbegebiet, jedem Industriegebiet daran gelegen sein, attraktiv zu sein. Deshalb bin ich der Auffassung, dass wir den Firmen in diesen Gebieten durchaus eine Selbstverantwortung zutrauen dürfen. Ferner wird die Höhe von Werbeanlagen vom Boden nach oben berechnet. Sie wird, auch wenn die Werbeanlage auf dem Dach angebracht ist, vom Boden aus berechnet.
(Abg. Reinhold Gall SPD: Nachher ist es zu spät! – Heiterkeit bei Abgeordneten der SPD und der Grü- nen)
Meine Damen und Herren, wir haben zukünftig drei verschiedene Genehmigungsverfahren. Ich darf Ihnen versichern, obwohl hier andere Auffassungen vertreten werden: Das Kenntnisgabeverfahren hat sich bewährt. Sogar Herr Kollege Prewo hat bei der Ersten Beratung deutlich gemacht, er sei stolz darauf, dass ein SPD-Wirtschaftsminister das Kenntnisgabeverfahren als Erster eingeführt habe, um zu verschlanken, um weniger Bürokratie zu verursachen, um Baugenehmigungen für die Bauherren zu verbilligen.
Das stimmt aber nicht. Natürlich hat Herr Minister Döring – das wissen wir alle – das Kenntnisgabeverfahren eingeführt.
(Abg. Stephan Braun SPD: Quatsch! Das war doch vorher! Machen Sie sich doch erst einmal kundig! – Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist lächerlich! Er hat es bei der Novellierung dringelassen! – Zuruf des Abg. Winfried Scheuermann CDU – Unruhe – Glo- cke des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, das Kenntnisgabeverfahren hat sich auf jeden Fall hervorragend bewährt. Wir haben heute über 50 % im Kenntnisgabeverfahren.
Darüber hinaus führen wir nun ein weiteres vereinfachtes Genehmigungsverfahren ein. Dieses Verfahren ist auch deshalb wichtig, weil es ein Baugenehmigungsverfahren ist, das in vielen Ländern sehr erfolgreich praktiziert wird. Dadurch werden die Genehmigungen in manchen Bereichen weiterhin erheblich vereinfacht.
Meine Damen und Herren, bei dieser neuen Genehmigungsvariante sind von der Baurechtsbehörde lediglich die planungsrechtliche Zulässigkeit und die Einhaltung der Abstandsflächen zu prüfen. Gerade das zuletzt Genannte ist wichtig, weil über die Abstandsflächen noch am ehesten Streit zwischen Nachbarn entstehen kann.
Ich freue mich, dass auch die SPD zu der Einsicht gekommen ist, dass die Abstandsflächen nicht schwer zu berechnen sind. Vielmehr sagen Fachleute, dies sei ein Fortschritt. Es ist natürlich auch positiv, dass wir Wärmedämmung auch bei knappen Abstandsflächen ermöglichen, um die Energieeinsparung voranzutreiben und auch für das Handwerk die Genehmigung zu vereinfachen.
Meine Damen und Herren, ich bin der Auffassung: In allen anderen Bundesländern, in denen die Rauchmelder zwangsweise eingeführt und in denen alle verpflichtet worden sind, Rauchmelder anzubringen – –
Ich muss Ihnen ganz klar sagen: Es ist positiv, dass die Feuerwehr auf die Rauchmelder hinweist. Wir sind der Meinung: Freiwillige Verfahren führen dazu, dass sich die einzelnen Bewohner, die Mieter und die Eigentümer, um die Rauchmelder kümmern. Zwangsweise Verfahren bringen im Normalfall überhaupt nichts. Aus diesem Grund sollten wir eine Verpflichtung bleiben lassen.
Meine Damen und Herren, die Fotovoltaikanlagen, die nach wie vor noch genehmigungsfrei sind, sind bis zu 9 m lang und bis zu 3 m hoch.
Wenn hier angeführt wird, Sie müssten wegen des EEG sowieso genehmigt werden, darf ich Ihnen verraten: Das ist nicht in jedem Fall so. Wenn ich andere Vorhaben bezwecke, dann habe ich in der Landschaft wirklich Flächen von Fotovoltaik anlagen, die auch störend sein können.
Sie sollten sich einmal erkundigen, wie es mit der Windkraft läuft, was da alles über das EEG bezahlt wird, ohne dass das eigentlich noch innerhalb des Rechtsrahmens stattfindet.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf zur Änderung der Landesbauordnung sieht umfassende Neuerungen vor, mit denen die Landesbauordnung optimiert und entbürokratisiert wird.
Entsprechend der Koalitionsvereinbarung wird bei der Novellierung der Landesbauordnung konsequent das Ziel verfolgt, durch verfahrensmäßige Vereinfachungen das Bauen für den Bauherrn zu erleichtern und zu verbilligen.
Hierzu wurden insbesondere baurechtliche Verfahren gestrafft und beschleunigt. Außerdem sieht der Entwurf vor, dass entbehrliche baurechtliche Anforderungen abgebaut werden.
Minister Pfister hat bereits anlässlich der Ersten Beratung die wesentlichen Maßnahmen erläutert, mit denen wir die Ziele der Novellierung erreichen wollen.