Ich lasse nun über den Änderungsantrag Drucksache 14/5366-2 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dieser Änderungsantrag ist mehrheitlich abgelehnt.
Frau Präsidentin, ich möchte darum bitten, dass wir über die Nummern 1 bis 18 zusammen und über die Nummern 19 und 20, auf die sich die Änderungsanträge bezogen haben, getrennt abstimmen.
Dann lasse ich über die Nummern 1 bis 18 von Artikel 1 abstimmen. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diesen Nummern ist einstimmig zugestimmt.
Ich lasse über die §§ 19 und 20 in der Fassung der Nummern 19 und 20 abstimmen. Wer diesen beiden Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese Nummern sind mehrheitlich angenommen.
Nun lasse ich über Artikel 1 Nr. 21 bis 38 abstimmen. Wer diesen Nummern zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Diese Nummern sind einstimmig angenommen.
Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 2 ist einstimmig zugestimmt.
Wer diesem Artikel zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Artikel 3 ist einstimmig zugestimmt.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Dem Gesetz ist einstimmig zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Innenausschusses, Drucksache 14/5254, abzustimmen. – Sie stimmen Abschnitt II zu. Es ist so beschlossen.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes – Drucksache 14/4840
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben uns bereits in der ersten Lesung mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Notwendig wird die Novellierung, weil in vielen Rettungsdienstbezirken die Hilfsfristen nicht eingehalten werden und wir im Bereich der notärztlichen Versorgung Handlungsbedarf haben. Wir betrachten den Rettungsdienst als einen zentralen Punkt in der gesundheitlichen Versorgung der Bevölkerung Baden-Württembergs, weil wir eine veränderte Landschaft im Bereich der niedergelassenen Ärzte haben und eine veränderte Landschaft im Bereich der Krankenhausstruktur haben, da nicht mehr überall die Angebote gemacht werden können wie bisher, weil durch die Fallpauschale auch die Finanzierung an den Krankenhäusern anders geworden ist, weil dadurch enger gerechnet werden muss und weniger Ärztinnen und Ärzte zur Verfügung stehen, um notärztliche Tätigkeiten auszuüben. In diesem Moment muss die Politik reagieren.
Ich glaube, dass das mit dem jetzigen Entwurf für ein Gesetz zur Änderung des Rettungsdienstgesetzes sehr verantwortungsbewusst gemacht wurde. Über diese Thematik wurde im Ausschuss sowie im Parlament sehr verantwortungsbewusst
diskutiert. Wir ändern ein paar zentrale Punkte, die wichtig sind, um den Bürgern die Sicherheit zu geben, dass in BadenWürttemberg auch zukünftig eine gute notärztliche Versorgung vorhanden ist.
Diese Versorgung ist schon heute gut, besser als in anderen Bundesländern. Auch die Rettungsketten funktionieren besser. Wenn Sie in Baden-Württemberg einen Herzinfarkt oder einen Schlaganfall bekommen, ist die Wahrscheinlichkeit, dies zu überstehen und wieder gesund zu werden, größer als in anderen Bundesländern. Dennoch ist Handlungsbedarf gegeben, um auch für die Zukunft die notärztliche Versorgung absichern zu können.
Dafür werden ein paar zentrale Punkte geändert. Auf der einen Seite werden die Bereichsausschüsse, die dafür verantwortlich sind, die Notarztstandorte festzulegen, die Krankenhäuser mit der notärztlichen Versorgung zu beauftragen und die Strukturen bereichsübergreifend zu bestimmen, gestärkt, und zwar auch in ihrer Verantwortung und in den rechtlichen Möglichkeiten. Sie können zukünftig per Verwaltungsakt über die Landratsämter entsprechende Anweisungen geben.
Die zweite große Veränderung ist, dass es Finanzierungssicherheit für die mit der notärztlichen Versorgung beauftragten Krankenhäuser gibt. Ihnen werden Aus-, Fort- und Weiterbildung der Notärzte sowie die Qualifizierung des Rettungsdienstpersonals über die Krankenkassen finanziert. Das ist eine ganz wichtige Forderung auch der Träger, die wir damit umsetzen konnten.
Ich glaube, dass damit zentrale Instrumente geschaffen werden. Auch zukünftig kann das, was der Landtag von BadenWürttemberg beschlossen hat, nämlich die doppelte Hilfsfrist – auf der einen Seite der Rettungsdienst, auf der anderen Seite die Notärzte –, wonach in 95 % der Fälle der Notarzt binnen 15 Minuten am Einsatzort sein soll, aufrechterhalten werden. Damit ist ein wichtiges Kernelement der gesundheitlichen Versorgung unserer Bevölkerung sichergestellt. Es wird auch auf die Zukunft ausgerichtet, und damit wird eine bessere Qualität der notärztlichen Versorgung erreicht.
Der Landtag hat durch verschiedene parlamentarische Initiativen dazu beigetragen, dieses Rettungsdienstgesetz so zu verändern, wie es uns heute als Entwurf vorliegt. Ich möchte unserer Sozialministerin Dr. Stolz und insbesondere auch unserem Staatssekretär Hillebrand herzlich danken, dass diese Anregungen aufgenommen wurden. Sie wurden ernsthaft und schnell in die Tat umgesetzt. Damit geben wir wiederum ein klares Bekenntnis für die Hilfsfristen in Baden-Württemberg ab. Wir haben auch gegenläufigen Bestrebungen standgehalten: Viele kommunale Vertreter oder Landräte haben gesagt: „Um die Problematik zu lösen, verlängern wir einfach die Hilfsfristen auf 20 Minuten, anstatt bei 15 Minuten zu bleiben.“ Ich glaube, das wäre Augenwischerei gewesen.
Zu Recht geben wir unserem Rettungsdienst und unserem notärztlichen System eine hohe Qualität vor. Wir schaffen es mit der Änderung des Rettungsdienstgesetzes, dies jetzt auch mit klaren rechtlichen Kompetenzen für die Bereichsausschüsse und mit klaren finanziellen Regelungen zu unterfüttern. Damit geben wir, glaube ich, aus diesem Parlament heraus einen
ganz wichtigen Impuls, dass die notärztliche und die rettungsdienstliche Versorgung in unserem gesamten Land BadenWürttemberg auch in Zukunft gesichert sind. Ich bedanke mich herzlich dafür, dass dies in großer Einigkeit aufgenommen wurde.
Einigen Änderungsanträgen konnten wir nicht zustimmen. Sie kamen insbesondere von den Grünen, Frau Mielich. Das Begehren in Bezug auf das Rettungsfax konnten wir allerdings aufnehmen. Das war sicherlich eine gute Anregung.
In Ihrem Änderungsantrag, der uns heute vorliegt, fordern Sie die Installation eines Ärztlichen Leiters Rettungsdienst. Ich glaube, dass wir mit den Leitenden Notärzten schon bisher Strukturen haben, die eigentlich genau diese Qualitätskriterien abdecken. Da möchten wir keine neue Bürokratieebene einziehen. Deswegen werden wir diesen Änderungsantrag ablehnen.
Meine Damen und Herren, bevor ich das Wort weitergebe, darf ich unter unseren Gästen auf der Zuhörertribüne ganz herzlich den Generalkonsul der Republik Kroatien, Herrn Ante Cicvaric, begrüßen, der heute dem Landtag seinen ersten offiziellen Besuch abstattet.
Herr Generalkonsul, ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Amtszeit und freue mich auf die Fortsetzung der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen dem Landtag von Baden-Württemberg und Ihrem Generalkonsulat.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger in Baden-Württemberg schätzen die Sicherheit in unserem Land. Sie schätzen auch die Sicherheit, dass sie nach einem Notruf in medizinischen Notfällen rasche Hilfe erhalten. Diese Sicherheit ist in den letzten Jahren leider nicht weiterentwickelt worden und sogar ins Bröckeln gekommen. Selbst in dringendsten Fällen warten Bürgerinnen und Bürger in Not 20 Minuten oder länger auf das Eintreffen des Rettungsdienstes. Das gilt sogar für unsere Landeshauptstadt, wie wir vor Kurzem leider auch in den Stuttgarter Zeitungen lesen mussten. Das darf nicht mehr hingenommen werden. Deshalb war es notwendig, dass dieses Landesrettungsdienstgesetz reformiert wird. Da sind wir mit Ihnen d’accord.