Reinhold Gall

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Herr Präsident, wir möchten gern über Abschnitt II Ziffern 2 bis 4 abstimmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und werte Kollegen! Auch die SPD-Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf zu, wenngleich uns die Regelun gen im Gesetz nicht weit genug gehen. Das ist aber ausnahms weise nicht Schuld der Landesregierung,
sondern ist dem geschuldet, was bundesgesetzgeberisch vor gegeben ist. Die Regelungen sind deshalb unzureichend, weil die großen Adressaten, die eigentlich davon tangiert werden sollten, nicht erreicht werden, nämlich die Mitglieder der frei willigen Feuerwehren. Aber für die Rettungsdienste und für die DLRG ist das zugegebenermaßen eine ausreichende und gute Regelung.
Ich habe vier Bitten an Sie, Frau Ministerin, was das Gesetz gebungsverfahren auf der Bundesebene anbelangt:
Erstens wollen Sie sich bitte dafür einsetzen, dass die Rege lung ausgeweitet wird auf Fahrzeuge mit bis zu 7,5 t – nicht über 7,5 t, sondern bis einschließlich 7,49 t.
Zweitens nochmals meine Bitte, dass die Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung nicht ausschließlich auf die Mitglieder der Organisationen beschränkt bleiben soll, weil wir glauben, dass dies eine zu große Bürde auf den ehrenamtlichen Schul tern wäre und zumindest vor Ort die Option gegeben sein soll te, es anders zu machen.
Drittens möchten wir darum bitten, sich auch dafür einzuset zen, dass dieser vereinfacht erworbene Führerschein nach ein paar Jahren der Praxis in einen regulären Führerschein – C1 – übertragen werden kann. Wir würden dies als Signal in Rich tung Ehrenamt, für bürgerschaftliches Engagement verstehen.
Wenn dann der Bundesgesetzgeber die Regelung so getroffen hat, möchte ich Sie viertens darum bitten, diese Regelung schnellstmöglich in Landesrecht zu übernehmen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, wer te Kolleginnen und werte Kollegen! Der heute vorgelegte Ge setzentwurf soll einem seit über zehn Jahren angewachsenen Problem bei den sogenannten Blaulichtorganisationen entge genwirken. Denn aufgrund der EU-Führerscheinrichtlinie von 1999 gilt die Fahrerlaubnisklasse B nur für Fahrzeuge bis 3,5 t. Die allermeisten Fahrzeuge in den sogenannten Blau lichtorganisationen haben jedoch ein höheres Gewicht.
Das Problem wurde von Ihnen, Frau Ministerin, benannt: Die jungen Angehörigen dieser Organisationen dürfen solche Fahrzeuge nicht mehr bewegen.
Herr Hitzler, Tatsache ist aber: Am wenigsten profitieren von der Regelung, die wir heute verabschieden, die Feuerwehren. Denn dort gibt es so gut wie überhaupt keine Fahrzeuge un ter 4,75 t.
Selbst ein kleines Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wasser hat deutlich über 4,75 t. Aber zugegeben: Andere Blaulichtorga nisationen wie die DLRG und Rettungsdienste profitieren in der Tat von dieser Regelung.
Deshalb unterstützen wir dieses Gesetz auch, sind aber der Auffassung, dass nachgebessert werden muss – wenn man denn diesen Weg beschreiten will.
Ich will durchaus sagen: Da gibt es auch andere Argumente, die man auch ernst nehmen sollte. Denn wir geben mit die sem Gesetz letztendlich auch ein großes Stück Verantwortung an das Ehrenamt ab, insbesondere mit der vorgesehenen Re gelung, dass organisationsintern ausgebildet und geprüft wer den soll. Es bleibt abzuwarten – man muss dann überprüfen, ob das Gesetz seine Wirkung entfaltet –, wer bereit ist, diese Verantwortung im Ehrenamt zu übernehmen. Zu prüfen ist auch, ob wir nicht zumindest die Möglichkeit schaffen soll ten, dass die Organisationen oder die Träger der einzelnen Ein richtungen z. B. die Prüfung extern abnehmen lassen können. Wir sollten ein solches Maß an Verantwortung nicht auf den Schultern der Ehrenamtlichen abladen.
Was die Regelung für Fahrzeuge bis 7,5 t anbelangt, verwei se ich auf eine dpa-Meldung von heute: Der Verkehrsminis ter hat angekündigt, dass ein Bundesgesetz mit der entspre chenden Regelung kommen wird. Warum wir trotzdem nicht auf dieses Gesetz, das wir heute auf den Weg bringen, ver zichten können, wird in der Formulierung, soweit ich sie bis lang kenne, deutlich. Denn einer erweiterten Möglichkeit der Erteilung der Fahrerlaubnis für Fahrzeuge bis 7,5 t – so steht es zumindest im Entwurf – muss die vereinfachte Regelung für Fahrzeuge bis 4,75 t vorangegangen sein. Deshalb müs sen wir diesen Weg also trotzdem beschreiten.
Ich möchte darum bitten – wir sind ja noch im Rahmen der Verhandlungen –, dass wir im Ausschuss darüber diskutieren, inwieweit dies auch eine Chance wäre, letztendlich ein Stück weit „Anerkennungskultur“ in ihrer tatsächlichen Wirkung im Gesetz unterzubringen, nämlich die Möglichkeit, dem Ehren amt zu sagen: Wenn ihr bereit seid, euch dieser besonderen
Prüfung zu unterziehen, wenn ihr bereit seid, auch die Verant wortung zu übernehmen, dann schaffen wir die Möglichkeit, nach ein paar Jahren der Fahrpraxis aus diesem Sonderführer schein oder aus dieser besonderen Fahrerlaubnis eine regulä re Fahrerlaubnis zu machen. Ich denke, das wäre ein tolles Si gnal in Richtung Ehrenamt, und bitte darum, dies noch ein mal zu überdenken.
Ja.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf der Landesregie rung wird letztendlich eine Vorgabe der EU umgesetzt; Sie, sehr verehrter Kollege, haben darauf bereits hingewiesen. Mit dem Wort „Vorgabe“ ist hier durchaus eine Richtschnur mit einer engen Reichweite gemeint, anhand derer man sich zu orientieren hat. Das heißt, der Spielraum zur Ausgestaltung dieses Gesetzes ist relativ bescheiden.
Gleichwohl darf, glaube ich, durchaus auch Kritik an diesem Gesetzentwurf, insbesondere aber an den Vorgaben der EU geäußert werden. Das bezieht sich z. B. auf die zwingende Vorgabe der Europäischen Union zur Rechtsformänderung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Landesbank Baden-Würt temberg hin zu einer privatrechtlich organisierten Aktienge sellschaft. Das halten wir für problematisch.
Meine Damen und Herren, es mag ja durchaus einsichtig sein, dass die EU mit Blick auf das Wettbewerbsrecht denjenigen Banken, die mit staatlichen Geldern gestützt wurden, beim Umfang ihrer Geschäftstätigkeiten und in Bezug auf ihr Ge schäftsmodell Einschränkungen auferlegt, um konkurrieren de Banken ohne Staatshilfe nicht zu benachteiligen. Allerdings muss man hier, meine ich, doch feststellen, dass die Konkur renz der Banken im Hinblick auf die Übernahme von Geschäf ten derzeit nicht gerade groß ist; die Banken stehen dabei nicht gerade Schlange, auch nicht in unserem Bundesland. Wir ha ben im Gegenteil das Problem – jedenfalls zeigt sich das ge genwärtig –, dass sich die auswärtigen Banken mit der Krise aus dem Bankenplatz Deutschland verabschiedet haben. Auch andere deutsche Banken haben – ebenfalls aufgrund von Staatshilfen – ihre Geschäftstätigkeit zurückführen müssen: Die Commerzbank, die Dresdner Bank, die IKB oder die Hy po Real Estate seien da nur stellvertretend genannt. Wir ha ben deshalb, wie gesagt, zumindest derzeit eher das Problem, dass es zu wenig Bankangebote gibt, und nicht so sehr das Problem von Wettbewerbsverzerrungen bei Finanzdienstleis tungen.
Aber unabhängig davon – das wollen wir als SPD-Fraktion zum Ausdruck bringen – und unabhängig vom Wettbewerbs recht ist es angesichts der Verluste, die unsere Landesbank in den letzten Jahren gemacht hat, grundsätzlich natürlich rich tig, dass die Landesbank ihr Geschäftsmodell verändert und insbesondere das internationale Kapitalmarktgeschäft dras tisch – so kann man es wohl tatsächlich sagen – reduziert und sich zukünftig stärker auf das Geschäft mit der mittelständi
schen Wirtschaft, aber auch mit Privatkunden konzentrieren will.
Meine Damen und Herren, das Wettbewerbsargument der EU zum Schutz von anderen konkurrierenden Banken gilt nach meiner und nach unserer Auffassung aber auf gar keinen Fall für die Rechtsform der Landesbank Baden-Württemberg, zu mal gerade auch Privatbanken in der Vergangenheit in hohem Maß staatlich gestützt worden sind. Dass die EU den Eigen tümern darüber hinaus bei der Besetzung des Aufsichtsrats – das haben Sie angedeutet – vorschreibt, dass von den 14 im Aufsichtsrat tätigen Vertretern der Eigentümer die Hälfte zu künftig sogenannte unabhängige Experten sein müssen, muss ebenfalls kritisch hinterfragt werden. Überhaupt halte ich die Position der Europäischen Union für FDP-ideologisch ver engt, weil sie offensichtlich umstandslos davon ausgeht, dass öffentlich-rechtliche Strukturen generell schlechter seien als privatrechtliche.
Meine Damen und Herren, meines Erachtens ist auch die An nahme nicht gerechtfertigt, dass sogenannte Unabhängige in den Aufsichtsgremien – Kollege Rust hat in der ersten Lesung schon darauf hingewiesen – generell positiver wirken als Ver treter z. B. des Landtags in den Aufsichtsräten, positiver als Vertreter der Sparkassen, der Stadt Stuttgart oder des Landes. Schon bisher waren zahlreiche externe unabhängige Personen in den Aufsichtsgremien gegenwärtig – das muss man einfach wissen –, ganz zu schweigen von unabhängigen Personen in anderen Banken, z. B. der IKB, der Hypo Real Estate oder der Commerzbank. Im Übrigen gilt dies auch für die Aufsichts räte von großen Privatbanken, die ebenfalls eine staatliche Un terstützung erhalten haben, z. B. in den USA, in Großbritan nien oder auch in den Niederlanden.
Meine Damen und Herren, da diese Vorgaben – das will ich ausdrücklich noch einmal sagen; zumindest sehen wir es so – eine Bedingung der Europäischen Union für die Genehmi gung der Eigenkapitalaufstockung und der Übernahme von Garantien gewesen sind, stimmen wir den vorgeschlagenen Änderungen, wie sie im Gesetzentwurf zum Ausdruck ge bracht sind, notgedrungen letztlich zu. Es geht hier sozusagen um einen Vorgriff auch auf die Gremienstruktur der Landes bank, die spätestens bis 2013 entsprechend einer Kapitalge sellschaft umgestaltet sein muss. Wir legen übrigens großen Wert darauf – das wollen wir heute noch einmal deutlich ma chen –, dass an der Eigentümerstruktur auch zukünftig nichts verändert wird. Dem vermeintlichen Einfallstor für eine wei tere Privatisierung, das insbesondere die Kolleginnen und Kollegen der Grünen sehen, können die Wählerinnen und Wähler im März des nächsten Jahres einen Riegel vorschie ben, indem diese Fraktion, die dies offensichtlich im Auge hat, dann entsprechend gestutzt wird.
Herr Finanzminister, ich will aber auch deutlich sagen, dass unsere Fraktion es nach wie vor für richtig hält, bei der Be setzung der Mandate für die Vertreter des Landes im Auf sichtsrat darauf zu achten, dass auch zukünftig Vertreter des Parlaments berücksichtigt werden sollten. Ihre Auffassung,
Herr Finanzminister, dass dies nicht ermöglicht werden kön ne, teilen wir nicht. Das wird ein Punkt sein, den wir in ab sehbarer Zeit noch einmal erörtern sollten.
Mit dem Gesetzentwurf werden Elemente des Aktienrechts in der Landesbank Baden-Württemberg gültig, obwohl, wie ge sagt, die Landesbank noch bis spätestens 2013 in der Rechts form einer Anstalt des öffentlichen Rechts verbleibt. In die sem Zusammenhang – das ist Ihnen bekannt – schlägt die Mit arbeitervertretung vor, korrespondierend zur Aufnahme von Elementen des Aktienrechts auf der einen Seite auch Elemen te des Betriebsverfassungsrechts im Landesbankgesetz zu ver ankern. Diesen Vorschlag der Arbeitnehmervertreter halten wir für schlüssig, und er ist auch mit schlüssigen Argumenten untermauert. So, wie Sie, meine Damen und Herren von der Regierungskoalition und der Regierung, jetzt sozusagen vor zeitig Elemente des privatrechtlichen Aktienrechts im Lan desbankgesetz verankern, sollten wir auch schon jetzt Ele mente des entsprechenden Arbeitnehmerrechts, in diesem Fall des Betriebsverfassungsrechts, übernehmen. Ich finde, das sind wir den Beschäftigten dort auch schuldig.
Die vorgesehene Umstrukturierung, die Neuausrichtung der Landesbank wird summa summarum nur in Zusammenarbeit mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und der Arbeitneh mervertretung erfolgreich umgesetzt werden können. Deshalb haben wir Ihnen heute einen entsprechenden Antrag vorge legt. Wir bitten an dieser Stelle nochmals um Unterstützung dieses Antrags.
Frau Präsidentin, werte Kollegin nen, werte Kollegen! Mit der heutigen Debatte leiten wir, wenn man so will, die letzte Teilstrecke unserer gemeinsam begonnenen Parlamentsreform aus dem Jahr 2007 ein – mit der Änderung der Verfassung, des Abgeordnetengesetzes und nun auch des Fraktionsgesetzes. Damit handelt es sich letzt endlich um eines der zentralen Reformthemen des Landtags in dieser Legislaturperiode.
Die Stichworte, die hoffentlich hängen bleiben, sind „Voll zeitparlament“, „Inkompatibilität von Amt und Mandat ab 2016“, die Umstellung der Altersversorgung, die Wahlkreis reform und hoffentlich auch die Veränderung in der Geschäfts ordnung, die wir vorgenommen haben, um eine lebendigere Parlamentsdiskussion zu erhalten, auch wenn wir zugegebe nermaßen gerade in dieser Hinsicht noch Nachsteuerungsbe darf sehen.
Heute geht es nochmals konkret u. a. – wohlgemerkt; damit will ich auch eines der Aufregerthemen gleich vorweg auf greifen – um die Anpassung der Diäten. Der heutigen Tages presse können wir schon entnehmen, dass die Medien dies
entsprechend begleiten werden. Die Überschriften bringen al lerdings leider nicht zum Ausdruck, dass es sich um eine um fassende Reform handelt, die Verschlechterungen, aber auch Transparenz und Klarstellungen beinhaltet. Vielmehr finden sich ausschließlich Überschriften wie „Landtag erhöht die Di äten“ oder „Mehr Netto für Abgeordnete“.
Meine Damen und Herren, mit der Erhöhung der Diäten, die wir vom Grundsatz her gemeinsam befürwortet haben, wird unseres Erachtens dem Wechsel zum Vollzeitparlament Rech nung getragen. Sie hält jeglichen Vergleichen mit anderen Landesparlamenten in Deutschland allemal stand.
Bei dem Maßstab, den wir uns dabei vorgenommen haben – das sind die Regelungen für die Kollegen in Bayern –, brau chen wir uns mit der inhaltlichen Arbeit überhaupt nicht zu verstecken. Das will ich ausdrücklich sagen. Ich sage noch einmal und unterstütze auch, was der Kollege von der CDU gesagt hat: Wir bewegen uns nicht auf dem Niveau von Bay ern. Vielmehr bleiben wir ausdrücklich hinter ihm zurück,
weil wir unser eigenes System entwickelt und dies 2007 so vereinbart haben.
Was uns in diesem Zusammenhang – hin zum Vollzeitparla ment, Erhöhung der Diäten – allerdings auch ganz gut zu Ge sicht stehen würde, wäre die Öffentlichkeit der Ausschusssit zungen. Diese regeln wir nicht im Abgeordneten- oder im Fraktionsgesetz. Vielmehr wird auch dies noch eine künftige Aufgabe im Rahmen der Fortschreibung unserer Geschäfts ordnung sein. Die Kolleginnen und Kollegen könnten näm lich im Rahmen der Sacharbeit insgesamt unter Beweis stel len, dass sie in fachlich geprägten Auseinandersetzungen in den Ausschüssen ihrer Arbeit und ihrer Aufgabe als Mandats träger auch gerecht werden.
Ich will ganz offen sagen: Jede Kollegin und jeder Kollege sollte sich verpflichtet fühlen, der Erhöhung der Diäten – ab der neuen Legislaturperiode wohlgemerkt – mit der Wahrneh mung der Aufgaben eines Abgeordneten auch gerecht zu wer den. Das soll heißen: Eigentlich muss für jede Abgeordnete und jeden Abgeordneten klar sein, dass der Arbeitsschwer punkt tatsächlich in der Ausübung des Mandats liegt.
Die Regelung der Amtszulagen war der SPD – ich glaube, al len Fraktionen – ein wichtiges Anliegen. Denn gerade diese Regelung hat in der Vergangenheit immer wieder auch zu Dis kussionen geführt.
Jetzt wurde eine Lösung gefunden, die – dies ist, glaube ich, unstrittig – der Rechtsprechung des Bundesverfassungsge richts gerecht werden wird und auch für jeden Bürger nach vollziehbar ist. Ich glaube, dies ist uns ganz gut gelungen. Ich will eindeutig sagen: Es ist auch klar, dass z. B. bei der Ver schiebung von finanziellen Regelungen, die bisher im Frakti onsgesetz stehen, in das Abgeordnetengesetz – die Fraktions vorsitzenden oder die parlamentarischen Geschäftsführer be treffend – eine Reduzierung der nach dem Fraktionsgesetz zu gewährenden Mittel und damit der Fraktionszuschüsse erfol
gen sollte, ja erfolgen muss. Das ist für uns überhaupt keine Frage.
Meine Damen und Herren, die Neuregelung der Aufwands entschädigung, insbesondere der Pauschalen, dient einer an gestrebten größeren Transparenz gegenüber der bisherigen Regelung.
Die Spitzabrechnung von Fahrt- und Übernachtungskosten, die wir vornehmen werden, wird zwar einen deutlich höheren Verwaltungsaufwand mit sich bringen, aber im Sinne einer nachvollziehbaren Abrechnung und, wenn man so will, der Gleichstellung auch mit Arbeitnehmern ist die Regelung zu begrüßen. Wir schaffen mit dieser neuen Regelung – zumin dest wurde das in der Öffentlichkeit gelegentlich so diskutiert – ein vermeintliches Privileg ab.
Wir halten auch die Sonderaufwandsentschädigungen für be rechtigt. Denn mit der Wahrnehmung von herausgehobenen Positionen sind auch Aufwendungen verbunden – ich glaube, dies kann niemand ernsthaft bestreiten –, die auch dement sprechend abgegolten werden können.
Folgendes wurde bisher nicht diskutiert oder auch nicht so sehr in Augenschein genommen: Mit den Änderungen, die wir jetzt vornehmen, beziehen wir auch die eingetragenen Le benspartnerschaften in die Regelungen zur Absicherung von Hinterbliebenen ein. Übergangsgeld, Gesundheitsschäden und Tod, Überbrückungsgeld und Hinterbliebene: Der Landtag ist mit den diesbezüglichen Regelungen – nicht in Deutschland, aber im Land Baden-Württemberg – Vorreiter. Ich bitte die Regierungsfraktionen, dass das, was wir jetzt ins Gesetz schreiben, auch im Zusammenhang mit der Dienstrechtsre form seine Anwendung findet.
Die Regelung der Altersversorgung ist ein ganz wesentlicher Teil der Parlamentsreform. Der immer wieder öffentlich the matisierten Kritik an Politikerpensionen kann nun ein wirk lich transparentes System entgegengehalten werden, das un ter dem Strich – auch das will ich an dieser Stelle noch ein mal deutlich sagen – eine Verschlechterung für alle neuen Ab geordneten bedeutet. Ich glaube, das Parlament leistet mit die ser Regelung auch einen zeitgerechten Beitrag zur zukünfti gen Haushaltslage unseres Landes.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Wir sind im Jahr 2007 – ich wiederhole mich da – gemeinsam angetre ten, um eine umfassende Parlamentsreform auf den Weg zu bringen. Wir von der SPD-Fraktion haben den gemeinsam ein geschlagenen Weg bisher nie verlassen. Sie von CDU und FDP/DVP sind ausgeschert, als es um das Thema „Wahlrecht und Wahlkreise“ ging. Ich will eindeutig wiederholen: Wir von der SPD-Fraktion haben an dieser Gemeinsamkeit fest gehalten, und mit der Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf unterstreichen wir, dass wir zum Erreichen der Ziele Verfas sungskonformität, rechtliche Klarstellung und Transparenz ei nen wesentlichen Beitrag geleistet haben. Wir sind auch be reit – das will ich deutlich sagen –, gemeinsam das zu verant worten, was jetzt versucht wird, in der Öffentlichkeit wieder zur Diskussion zu stellen.
Ich will Sie unterstützen, Herr Kollege Dr. Schüle: Auch wir finden es bedauerlich, dass bei den Summen, über die wir
sprechen, die bis vor wenigen Tagen auf der Ebene der Frak tionsvorsitzenden einvernehmlich diskutiert wurden und die letztendlich im Gesetzentwurf ihren Niederschlag gefunden haben, eine Fraktion diesen gemeinsamen Weg jetzt anschei nend wieder verlässt.
Wir jedenfalls werden der Änderung des Abgeordnetengeset zes und des Fraktionsgesetzes zustimmen.
Frau Ministerin, ich will zuerst ein mal etwas richtigstellen. Zu der Eingangsfrage des Kollegen Scheuermann, der hier gefragt hatte, welche weiteren Mög lichkeiten bestehen würden, stelle ich einfach fest: Bislang ist in Baden-Württemberg diesbezüglich noch gar nichts passiert. Es gibt bisher keine Regelung, die dem entspräche, was der Bundesgesetzgeber – ich meine, im Juni 2009 – schon mit der Änderung des Straßenverkehrsgesetzes auf den Weg gebracht hat.
Jetzt gibt es Rechtsauffassungsunterschiede – so will ich ein mal sagen –, ob noch zusätzliche Verordnungen seitens des Bundes geschaffen werden müssten oder ob allein die Ände rung des Straßenverkehrsgesetzes ausreichend wäre. Bayern hat gesagt: „Das brauchen wir nicht“, und hat im Rahmen sei ner Möglichkeiten reagiert. Baden-Württemberg hat bislang nicht reagiert.
Meine erste Frage: Während Bayern für den Bereich der Kfz bis 4,75 t eine Verordnung erlassen hat, machen Sie jetzt ein Gesetz. So habe ich es zumindest vernommen. Der Grund würde mich einfach interessieren. Sehen Sie es als notwendig an, dies statt mit einer Verordnung per Gesetz zu regeln?
Die zweite Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie gerade bei dem Punkt, den ich persönlich als echten Anreiz
für das Ehrenamt verstehen würde, nämlich der Möglichkeit der Umschreibung eines „Feuerwehr-Führerscheins“ in einen regulären Führerschein, Bedenken haben?
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Die finanzielle Situation unserer Kommunen – das heißt, der Städte und Gemeinden auch in Baden-Würt temberg – ist in der Tat außerordentlich problematisch. Es er scheint mir aber auch wichtig, zu erwähnen: Diese Tatsache ist nicht etwa über Nacht auf die Kommunen im Land herein gebrochen, sondern sie zeichnete sich seit Längerem ab. Da rauf hat die SPD-Fraktion in den zurückliegenden Monaten und Jahren immer wieder hingewiesen. Wir haben dies erst jüngst bei den Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 wieder deutlich gemacht.
Ich muss aber auch sagen: Bis vor wenigen Tagen wurde die se Tatsache von den Regierungsfraktionen zum Teil bestrit ten, oder es wurde versucht, sie kleinzureden, indem man auf die noch schlechtere Finanzsituation der Kommunen in ande ren Bundesländern verwiesen hat. Vor wenigen Tagen war der Finanzminister dann erstmals in der Lage, die Situation der Kommunen so zu bezeichnen, wie sie sich tatsächlich dar stellt, nämlich als bedrohlich. Er hat sogar gesagt, die Situa tion würde zu einer Herausforderung für die Demokratie wer den, also nicht nur zu einer finanzpolitischen Herausforde rung, sondern er fürchtet – das schließe ich aus diesen Wor ten –, dass die Grundpfeiler unserer Demokratie gefährdet wä ren, wenn es die Politik – das Land, insbesondere die Regie rung hier im Land – nicht schafft, die kommunalen Hand lungsmöglichkeiten und die Selbstverwaltung der Kommu nen zu stärken.
So weit, so gut. Aber was machen angesichts dieser Situation jetzt CDU und FDP? Was machen die Regierungen in Bund und Land in dieser Situation? Wir nehmen zuerst einmal wahr: Meinungsvielfalt, wohin man schaut. Der Finanzminister des
Landes hat sich vor einiger Zeit dafür ausgesprochen, die Ge werbesteuer zu erhalten. Der Herr Ministerpräsident hat sich dann wenige Tage später letztendlich für deren Abschaffung ausgesprochen.
Was die Vielzahl der Meinungen anbelangt und welche Mei nung dann gewertet und gewichtet wird, das wird aus einer Stellungnahme des Ministerpräsidenten zur Meinung des Fi nanzministers des Landes Baden-Württemberg zum Thema „Steuerliche Überlegungen insgesamt“, die gestern in der „Südwest Presse“ nachzulesen war, deutlich. Darin heißt es:
Diese Einzelmeinung entspricht nicht der Meinung der Landesregierung.
Der Fraktionsvorsitzende der FDP/DVP übertrifft dies dann noch, indem er sagt, er spreche Stächele die volkswirtschaft lichen Grundkenntnisse ab; dieser wiederhole nur ständig fal sche Parolen. So viel, Herr Groh, zur Einmütigkeit zwischen der Regierung und den Fraktionen hier im Parlament.
Ich will ausdrücklich noch einmal darauf hinweisen: Sie spre chen von einem Finanzminister Ihrer Regierung.
Sie verabschieden dann im Bund – das muss man natürlich auch erwähnen, wenn man über die Finanzkrise der Kommu nen spricht – ein Wachstumsbeschleunigungsgesetz und grei fen beim FAG – Herr Groh, so ist das nun einmal; Sie haben das selbst gesagt – den Kommunen im Land in die Schatulle. Bei 400 Millionen € kann sich jeder Bürger ausrechnen, dass in seiner Kommune – in der jeweiligen Gemeinde, in der je weiligen Stadt – 40 € pro Einwohner an Einnahmen fehlen.
Durch dieses Wachstumsbeschleunigungsgesetz werden die Unternehmen bei der Gewerbesteuer entlastet, Erben geschont und Sonderregelungen bei der Grundsteuer ermöglicht. Dies schlägt sich natürlich in den kommunalen Haushalten entspre chend nieder. Hinzu kommt die Finanz- und Wirtschaftskri se, die wir unbestreitbar haben und die die Situation zuneh mend verschlechtert.
Meine beiden Vorredner haben zu Recht angesprochen, dass wir die Schwankungen bei der Gewerbesteuer in irgendeiner Form schon immer gehabt hätten. Deshalb habe ich Ihnen ein mal ein Diagramm über die Schwankungen der Einnahmen meiner Gemeinde aus der Gewerbesteuer mitgebracht.
Das sind die gelben Balken.
Anhand dieses Diagramms sehen wir, dass wir tatsächlich Schwankungen haben. Allerdings haben wir diese Schwan kungen in einer Höhe, die es den Kommunen auch in der Ver gangenheit ermöglicht hat, in der mittelfristigen Finanzpla nung zumindest noch zu überschauen, wie sie ihre Ausgaben finanzieren können.
Das Grundproblem der Gewerbesteuer sind also nicht die Schwankungen an sich, sondern das Grundproblem ist, in wel cher Höhe diese Schwankungen ausfallen. Das Grundprob lem, das wir im Moment haben, sind, wie gesagt, die struktu rellen Veränderungen, die Sie durch Ihre Politik vorgenom men haben, die insgesamt die Einnahmen durch die Gewer besteuer schwächen.
Im Klartext, um es noch ein bisschen deutlicher zu sagen, heißt dies: Nicht die Schwankungen an sich sind das Problem der Kommunen, was die finanzielle Belastung anlangt. Das Grundproblem ist hauptsächlich die FDP.
Herr Finanzminister, es ist Ihre oberste Aufgabe als Finanz minister des Landes, sich gegen jegliche Bestrebungen zur Wehr zu setzen, die die finanziellen Grundpfeiler der Kom munen schwächen; das betrifft die eigenen Steuereinnahmen, die sinken, natürlich auch bei der Gewerbesteuer; das sind die Einkommensteueranteile, und das sind auch die Finanzzuwei sungen, die sie enthalten. Deshalb erwarten wir von Ihnen, dass Sie sich allen Angriffen, die diese Einnahmen schwächen oder gar ganz beseitigen wollen, vehement widersetzen.
Unbestrittenermaßen – Herr Groh, das wurde angesprochen, darin sind wir uns einig, das bestreitet doch niemand ernsthaft – gibt es ein Problem auf der Ausgabenseite der Kommunen. Das ist überhaupt keine Frage. Ich nenne als Stichwort die steigenden Unterkunftskosten.
Es ist das Thema Grundsicherung, das die Kommunen belas tet. Das sind aber auch – das muss man ganz offen ansprechen – die Bereiche der frühkindlichen Erziehung und Betreuung, welche die Kommunen letztendlich zum großen Teil zu schul tern haben. Dies hängt nicht so sehr mit der Maßnahme an sich zusammen, sondern das hängt damit zusammen, dass wir in diesen Bereichen ganz einfach steigende Fallzahlen haben, die kräftig zu Buche schlagen.
Was ist die Antwort der Regierenden im Land und im Bund auf diese Herausforderung? „Steuersenkungen“ ist die Ant wort. Steuersenkungen!
Den Gipfel dieser ganzen Situation setzt dann noch der Vor sitzende der FDP im Bund auf, indem er sagt, all dies – die Finanzsituation der Kommunen – hätte mit der Steuerpolitik der Regierung überhaupt nichts zu tun.
Da muss ich ganz einfach sagen: Herr Westerwelle soll sich den Themen zuwenden, von denen er etwas versteht.
Von diesem Thema versteht er mit Sicherheit nichts.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, deshalb erwarten wir jetzt in der Stellungnahme der Landesregierung eine klare Aussage dazu, wie sich die Landesregierung – ich habe kei ne Ahnung, ob der Finanzminister in der Lage ist, die Mei nung der Landesregierung kundzutun;
sie wird ihm ja vom Ministerpräsidenten und von Herrn Rül ke abgesprochen – die Umgestaltung, die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer vorstellt. Dabei sind wir durchaus ge sprächsbereit. Das ist überhaupt keine Frage. Vor allem erwar ten wir auch eine Aussage dazu, wie Sie die Meinung der Lan desregierung von Baden-Württemberg in die bundespolitische Diskussion einspeisen wollen.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Herr Stächele, ich muss ehrlicherweise sa gen: So ganz habe ich noch immer nicht verstanden, ob Sie, was das Thema Steuersenkungen anlangt, für sich oder für die Landesregierung oder irgendwie gleich mit für die FDP ge sprochen haben, die aber offensichtlich noch immer andere Auffassungen vertritt.
Ich habe heute früh die erste Reaktion der Bundes-FDP auf die Steuerschätzung, die heute Nachmittag veröffentlicht wird, gehört. Von dem Thema Steuersenkung ist die FDP noch im mer nicht abgerückt.
Als Feuerwehrmann sage ich Ihnen, Herr Finanzminister: Wenn irgendwo eine Situation bedrohlich wird, dann sind zu erst einmal Sofortmaßnahmen gefordert, um zu versuchen, Schlimmeres zu verhindern, bevor man unter Umständen auch über weitere Maßnahmen diskutiert.
Deshalb sage ich klar: Wir erwarten von Ihnen, dass Sie jetzt Maßnahmen ergreifen – auch auf Bundesebene –, dass eine Kompensation für die Steuerausfälle erfolgt, die durch Ihr Wachstumsbeschleunigungsgesetz entstanden sind – und zwar jetzt.
Wir erwarten von Ihnen, dass sich der Bund an den deutlich steigenden Unterbringungskosten nach SGB II zusätzlich be teiligt, und zwar jetzt, weil die Kommunen das dringend brau chen; ansonsten laufen sie in dieser schwierigen Situation nämlich auch noch in die Falle der Kassenkredite – das Stich wort lautet in diesem Fall „Variable Zinsen“ –, was zu einer zusätzlichen Verschärfung der Not vor Ort führen würde.
Wir erwarten – da nehmen wir Sie jetzt beim Wort –, dass in den nächsten Jahren auf jeden Fall keine steuerlichen Verän derungen vorgenommen werden, die die Kommunen zusätz lich belasten. Hinsichtlich einer möglichen Neuordnung der Gemeindefinanzen zeigen wir uns durchaus gesprächsbereit und werden auch entsprechende Vorschläge einbringen. Da
gibt es zum Teil auch Gemeinsamkeiten und Vorschläge, über die es zu diskutieren lohnt, wie den, eine wirtschaftsbezoge ne kommunale Unternehmensteuer mit Hebesatzrecht der Kommunen zu erhalten und dies als Finanzierungsquelle der Kommunen noch zusätzlich zu stärken.
Vor allem erwarten wir, dass keine Neuregelung der Kommu nalfinanzen als Ersatz für eine kommunale Wirtschaftssteuer getroffen wird, die dann Bürgerinnen und Bürger zusätzlich belastet, wie Sie es mit den Zuschlägen zu einer Einkommen steuer vorschlagen, was nichts anderes bedeuten würde als wiederum eine Umverteilung der Kosten von oben nach un ten.
Hinzu käme, dass dies natürlich ein Bürokratiemonster wäre, wie man es sich gar nicht vorstellen mag.
Gesprächsbereit, Herr Groh, zeigen wir uns in der Tat auch – ich denke, da gibt es Handlungsbedarf bei den Kommunen –, was eine Weiterentwicklung der Grundsteuer insgesamt an belangt. Auch das, glaube ich, könnte zu einer Verstetigung der Einnahmen und einer Stabilisierung der Einnahmen auf kommunaler Ebene führen.
Deshalb, meine Damen und Herren, machen Sie sich diese Forderungen, insbesondere die Forderungen zu den Sofort maßnahmen, jetzt zu eigen, weil dies den Kommunen tatsäch lich helfen würde. Die Bitte ist ganz einfach: Hören Sie doch bei diesen Themen und bei den Vorschlägen, die es da gibt, auch einmal auf Ihre Bürgermeister und auf Ihre Oberbürger meister quer durch Deutschland, hören Sie von der FDP auch auf Ihren Regierungspräsidenten Schmalzl; denn die haben natürlich bei diesen Themen eine gewichtige Fachmeinung und ein hohes Fachwissen.
All dies könnte unserer Auffassung nach den Kommunen in der gegenwärtigen Situation aus der schwierigen Lage helfen und könnte die Finanzen entsprechend stabilisieren, sodass wir uns dann tatsächlich in einer ruhigeren Phase über die Weiterentwicklung der Gewerbesteuer, das heißt den Erhalt dieses Einkommenspfeilers der Kommunen, den sie dringend brauchen, unterhalten.
Herzlichen Dank.
Werte Kollegin Bauer, Sie haben jetzt in Ihren Ausführungen gesagt, dass kein Signal von den Fraktionen gekommen sei, dass im Laufe dieser Periode noch eine Regelung angestrebt wird, die Sie und die wir alle befürworten. Ist Ihnen bekannt, dass es erst in den zurückliegenden Tagen eine Gesprächsrunde zwischen den Fraktionsvorsitzenden zu diesem Thema gegeben hat?
Wie kommen Sie dann zu dieser Aussage?
Herr Präsident, wir beantragen namentliche Abstimmung.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Wenn man das Gesamtvolumen des Einzelplans 01 – Landtag – betrachtet, dann könnte man auch zu dem Ergebnis kommen, es lohne sich gar nicht groß, darüber hier im Parlament zu diskutieren. Das Gegenteil aber – das will ich ausdrücklich sagen – ist der Fall. Denn gerade auch dieser Haushalt oder zumindest einzelne Titel des Einzelplans 01 geben immer wieder Anlass zu öffentlichen Diskussionen, auch deshalb, weil es immer Kreise gibt, die ein hohes Interesse daran haben, beim Thema Diäten, insbesondere mit Bezug auf Diätenerhöhungen oder auf die finanzielle Ausstattung von Fraktionen, öffentliche Brisanz herzustellen, während andere Themen, etwa die räumliche und sächliche Ausstattung von Fraktionen, die Arbeitsbedingungen für Mit
arbeiterinnen und Mitarbeiter, aber auch für Abgeordnete und für Medienvertreter, oder die situativen Voraussetzungen für Besuchergruppen eher eine untergeordnete Rolle in der öffentlichen Diskussion spielen.
Herr Kollege Kößler, Sie haben es in Promille ausgedrückt. Ich will es einmal in Prozent ausdrücken. Gerade einmal 0,14 % des Gesamthaushalts im Jahr 2010 bzw. 0,17 % im Jahr 2011 wenden wir für die Arbeit des Landtags auf, um dem nachzukommen, was die Landesverfassung uns aufgibt, nämlich die gesetzgebende Gewalt auszuüben und die ausführende Gewalt zu überwachen.
In nachvollziehbaren Zahlen ausgedrückt heißt dies, dass jede Bürgerin und jeder Bürger des Landes Baden-Württemberg nicht einmal 5 € pro Jahr ausgeben, um den Parlamentsbetrieb aufrechtzuerhalten, damit wir unserem Verfassungsauftrag gerecht werden können. Das sind, wie ich immer wieder gern sage, die Demokratiekosten für das Land Baden-Württemberg.
Demokratie ist vielleicht – wie Helmut Schmidt einmal gesagt hat – zwar die langsamste aller Regierungsformen, aber sie ist, wie ich meine, nach wie vor die beste und gleichzeitig natürlich auch eine außerordentlich kostengünstige Regierungsform. Kostengünstig – das haben Sie gesagt, Herr Kollege Kößler – sind wir im Vergleich mit anderen Bundesländern allemal. Es darf aber durchaus einmal die Frage gestellt werden, ob es denn ein Wert an sich ist, immer das billigste Parlament zu sein. Ein Qualitätsmerkmal scheint mir dies ohnehin nicht zu sein.
Gleichwohl bewegen wir uns im Vergleich mit anderen Bundesländern am unteren Ende der Ausgabeskala.
Der Rechnungshof hat dies als Resultat seiner Prüfungen immer wieder bestätigt. Er hat dem Parlament, den Fraktionen und der Landtagsverwaltung immer wieder bestätigt, dass überwiegend sorgfältig mit den öffentlichen Mitteln umgegangen wird. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, ein solches Prüfungsergebnis betrachte ich beinahe als eine Seligsprechung; denn jedes Unternehmen und jede Bank wäre froh über ein solches Ergebnis und würde sich damit brüsten.
Das haben wir auch mit dem neuen Fraktionsgesetz, das wir vor einiger Zeit in diesem Haus verabschiedet haben, unter Beweis gestellt. Durch dieses neue Fraktionsgesetz haben wir uns nicht etwa mit mehr Geld bedient, sondern wir haben dem Wandel der Zeit in der Parlamentsarbeit Rechnung getragen. Dies wurde im Übrigen auch vom Bundesverfassungsgericht attestiert.
Meine Damen und Herren, es würde – das sollte man an dieser Stelle wieder einmal betonen – an der Lebenswirklichkeit vorbeigehen, wenn wir uns als Fraktionen im Parlament nur als einen Teil der parlamentarischen Willensbildung verstünden. Ich bin zutiefst davon überzeugt, dass die Bürgerinnen und Bürger uns als unmittelbaren Adressaten der politischen Willensbildung betrachten und damit natürlich auch Erwartungen verbinden. Diese Erwartungen zu erfüllen und diese Anliegen zu berücksichtigen, das kostet letztlich aber auch Geld.
Gleichwohl haben wir uns mit den zusätzlichen Stellen im Doppelhaushalt in erster Linie für die Landtagsverwaltung starkgemacht. Das heißt im Klartext: Die vier zusätzlichen Stellen, die für den EDV-Bereich, für den Informations- und Kommunikationsbereich und für das Veranstaltungsmanagement vorgesehen sind, entlasten das Personal der Landtagsverwaltung. Die Schaffung von vier zusätzlichen Stellen, die wir für die Fraktionen – wohlgemerkt ab dem Jahr 2011 – vorgesehen haben, ist nichts anderem als der Umstellung auf ein Vollzeitparlament geschuldet, die zwangsläufig auch für die Fraktionen mehr Arbeit bedeutet.
Wir stehen als SPD-Fraktion hierzu und sagen: Die personelle und sächliche Ausstattung des Parlaments und der Fraktionen darf nicht weiter hinter der personellen und sächlichen Ausstattung der Regierung hinterherhinken.
Meine Damen und Herren, auch bei diesen Haushaltsberatungen will ich zum Schluss ein Thema ansprechen, das uns alle, meine ich, beschäftigen sollte. Der Landtag – das sind wir – stellt durch Beschlüsse – nicht nur bei den Haushaltsberatungen, wie in diesen Tagen – erhebliche Mittel im Land zur Verfügung. Logischerweise sind damit häufig auch klare politische Vorgaben und Erwartungen seitens des Parlaments verbunden, die dann von der Exekutive umzusetzen sind. Das heißt, nachgeordnete Behörden, Ämter und Beamte formulieren Kriterien, nach denen diese Mittel ausgegeben werden. Dabei verfahren sie manchmal mehr und manchmal weniger transparent. Nicht selten ernten wir als Parlamentarier die Kritik an diesen Ausführungsverordnungen.
Meine Damen und Herren, diese Problematik wurde wiederholt nicht nur von uns, von der Opposition, angesprochen, sondern auch vonseiten der Regierungsfraktionen oder gar von Ministern – sie sind im Moment allerdings gerade nicht da; ich meine z. B. Herrn Minister Hauk. Deshalb hätte ich – mit Verlaub, Herr Präsident – schon erwartet – weil wir dies, wie gesagt, nicht zum ersten Mal ansprechen –, dass Sie als Präsident dieses Thema einmal aufgreifen und darauf hinwirken, dass nach Möglichkeiten gesucht wird, wie wir als Parlament besser mitwirken können – ich spreche in diesem Fall von Mitwirkung und nicht von Mitbestimmung –, wenn es darum geht, wie Ausführungsverordnungen und Verwaltungsbestimmungen für die politischen Vorgaben, die von diesem Parlament verabschiedet werden, umgesetzt werden.
Das heißt, unsere Forderung bleibt bestehen: Es muss nach Wegen gesucht werden, Mitwirkungsmöglichkeiten bei Ausführungs- und Verwaltungsverordnungen zukünftig besser zu nutzen, damit Parlamentsentscheidungen in der Praxis auch so umgesetzt werden, wie wir es hier wollen.
Im Übrigen schließen wir uns natürlich dem Dank, den Kollege Kößler den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Landtagsverwaltung gegenüber zum Ausdruck gebracht hat, gern an. Wir bedanken uns für die viele Arbeit, die sie natürlich gerade auch im Rahmen der Haushaltsberatungen haben. Wir bedanken uns für die Nachsicht und die Geduld, die sie manchmal mit den Abgeordneten haben müssen.
Ich signalisiere die Zustimmung der SPD-Fraktion zum Einzelplan 01.
Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Kollege Heinz hat es erwähnt: Das Innenressort umfasst eine Fülle von wichtigen Themenfeldern wie Verkehr und Straßenwesen, Datenschutz, Staatsangehörigkeitsrecht, Spätaussiedler und Flüchtlinge, Kommunales, Verfassungsrecht – auch das Dienstrecht – sowie die Bereiche innere Sicherheit, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Das ist eine Fülle von Aufgaben, die aber in den allermeisten Bereichen – das will ich vorneweg schon einmal sagen – zumindest nach unserer Auffassung vom zuständigen Innenminister nur unzureichend bewältigt werden.
Baustellen – das will ich ausdrücklich sagen; ich werde sie benennen – gibt es nicht nur im Bereich Verkehr. Vielmehr gibt es in nahezu allen Bereichen erhebliche Defizite.
Baustelle Kommunen: Für den Bereich Kommunen hatten Sie in Ihrem Erläuterungsbericht zum Haushalt 2010/2011 versucht, die Reform des Gemeindehaushaltsrechts – Stichwort Einführung der Doppik – als Erfolg zu verkaufen,
wobei dies – wohlgemerkt auf kommunaler Ebene – eigentlich so gut wie niemand wollte, weil öffentliche Haushalte eben nicht mit Unternehmen zu vergleichen sind,
deren vorrangiges Ziel es natürlich ist, Gewinne zu erwirtschaften – mit all den Begleiterscheinungen, die wir kennen.
In den Städten und Gemeinden, meine Damen und Herren, wollen nämlich weder die Verwaltung noch die kommunalen Mandatsträger mit Produkten und Kennzahlen arbeiten. Vielmehr möchten sie sich gern mit Themen wie „Ausreichende und gute Kinderbetreuung“, wie „Angebote in den Bereichen Sport und Kultur“ oder wie „Sicherstellung z. B. des abwehrenden Brandschutzes“ beschäftigen. Sie möchten sich mit Hilfe- und Unterstützungsmöglichkeiten in einer älter werdenden Gesellschaft beschäftigen oder mit Präventivmaßnahmen, z. B. im Bereich des Kinder- und Jugendschutzes. Da passen Kennzahlen und Produktbezeichnungen nun einmal nicht in die kommunale Landschaft.
Ich will auch ganz deutlich sagen, meine Damen und Herren: Mit Ihrer Unterstellung, Ihr neues Gemeindehaushaltsrecht wäre erforderlich, um die kommunalen Haushalte langfristig auf eine solide finanzielle Basis zu stellen, stellen Sie gerade denen, die in den zurückliegenden Jahrzehnten am solidesten gewirtschaftet haben, aus meiner Sicht ganz bewusst ein schlechtes Zeugnis aus, um von Ihren eigenen finanziellen Unzulänglichkeiten im Landeshaushalt abzulenken.
Die Kommunen hingegen erwarten vom Land, dass Sie nicht ständig in die kommunale Finanzschatulle greifen, wie Sie dies bislang und auch im Doppelhaushalt 2010/2011 gemacht haben, was bei den Kommunen eine Belastung von etwa 40 € pro Einwohner bedeutet. Da kann sich jeder für seine Gemeinde ausrechnen, wie viel Geld eigentlich mehr im kommunalen Haushalt wäre, wenn Sie es nicht vorweg abgreifen würden.
Die Kommunen erwarten zu Recht, meine Damen und Herren, dass Sie Ihren Verpflichtungen z. B. beim Krankenhausbau nachkommen. Auch da sind Sie dazu übergegangen, immer
mehr Kosten auf die Träger – in überwiegender Zahl sind es kommunale Krankenhäuser – zu verlagern. Sie erwarten die Förderung von Sportstätten, die zwischenzeitlich zum Teil bereits ein halbes Jahrhundert auf dem Buckel haben. Sie erwarten aber nicht, dass Sie mit belehrendem Zeigefinger deren Finanz- und Zukunftspolitik kritisieren.
Meine Damen und Herren, die Kommunen können vom Land auch Entlastung durch Aufgabenabbau und das Beseitigen von bürokratischen Vorgaben der Ministerialbürokratie erwarten.
Das Land hat sich – das will ich jetzt einmal sagen und anerkennen – immerhin bemüht, einen Landesbeauftragten für Bürokratieabbau zu installieren. Dessen Erfolgsbilanz – das muss man sagen – ist jedoch, Herr Köberle, mehr als bescheiden. Besser könnte man auch sagen: Sie ist im Prinzip jämmerlich. Mit gerade einmal 15 Vorschlägen zur Vereinfachung von Regelungsvorhaben des Landes oder zum Standardabbau konnten Sie bisher aufwarten, Herr Köberle. Frage ich dann auf der kommunalen Ebene, wie sich das denn vor Ort ausgewirkt hat, kennt man solche Auswirkungen nicht einmal. Ein toller Erfolg, kann ich da nur sagen.
Getoppt wird dieses magere Ergebnis dann noch durch die Arbeit der Strukturkommission für Aufgabenkritik und Haushalt,
die nämlich bislang keine einzige Maßnahme für Bürokratieabbau vorgeschlagen hat. Auch in diesem Bereich kann man sagen: absolute Fehlanzeige. Das ist ein Beweis dafür, dass das Land viel verspricht und wenig tut.
Herr Minister, Herr Köberle, in diesem Bereich will ich Ihnen einfach sagen: Sie sollten Nichtstun nicht etwa schon als Beitrag zum Bürokratieabbau verstehen.
Baustelle Datenschutz: Meine Damen und Herren, auch hier jahrelanges Nichtstun, was den Ausbau und was vor allem auch die Zusammenlegung des öffentlichen und des nicht öffentlichen Datenschutzes anbelangt. Es gab zwar im letzten Jahr eine Ankündigung, diese Zusammenlegung vornehmen zu wollen. Aber im Haushalt finden wir hierzu überhaupt keine Aussage und beileibe auch keine Mittel. Ich sage Ihnen: Sie sollten sich da einfach einmal an anderen Bundesländern orientieren, die den Datenschutz sinnvollerweise schon zusammengelegt haben, und ihn auch entsprechend mit Personal ausstatten.
Baustelle Dienstrechtsreform: Herr Kollege Heinz, zugegebenermaßen ist ansatzweise im Haushalt zu erkennen, dass in dieses Problem, in dieses Thema jetzt endlich Bewegung zu kommen scheint, so z. B. bei der unterhälftigen Teilzeitbeschäftigung, was auch in unserem Sinn ist.
Fehlanzeige auch bei vielen anderen Themen, was den Haushalt anbelangt. Fehlanzeige beim Thema „Aus-, Fort- und Weiterbildung“. Die Höhe der Haushaltsansätze macht nämlich deutlich, welch geringen Stellenwert Sie diesem Thema in der Lebenswirklichkeit beimessen.
Fehlanzeige beim außerordentlich wichtigen Thema Gesundheitsmanagement: im Haushalt zwar aufgeführt – Seite 35 im Einzelplan, wenn Sie nachschauen wollen –, aber letztendlich mit lauter Nullen versehen, und zwar vor dem Komma und nicht hinter dem Komma.
Das heißt, zur Flankierung der Erhöhung des Pensionseintrittsalters haben Sie weder ein vernünftiges Konzept, noch haben Sie die hierfür erforderlichen Mittel im Haushalt eingestellt.
Nächste Baustelle, meine Damen und Herren: der Bereich der inneren Sicherheit. Für den Bereich der inneren Sicherheit formulieren Sie in Ihrem Bericht zum Staatshaushaltsplan als Ziel, die Basisarbeit der Polizei zu gewährleisten. Dem steht aber die Lebenswirklichkeit gegenüber, meine Damen und Herren, die da heißt: Schwächung der Basisarbeit der Polizei, indem Sie immer weniger Personal für deren Aufgabenerledi gung zur Verfügung stellen, während die Aufgaben eher zu- denn abnehmen.
Der Doppelhaushalt weist im Vergleich zu 2009 Personalstellenzahlen aus, die um 600 Stellen unter denen des Jahres 2009 liegen,
das heißt, in den Jahren 2010 und 2011 gibt es 600 Stellen weniger bei der Polizei. Und wo fehlen die? Natürlich an der Basis, dort, wo die tägliche Konfrontation letztlich stattfindet.
Da frage ich Sie einfach: Wie bringen Sie die Gewährleistung der Basisarbeit mit diesen Zahlen überein? Wie bringen Sie die Gewährleistung der Basisarbeit mit den Zahlen im Haushalt überein, die ausweisen, dass die Ausgaben für die innere Sicherheit pro Einwohner deutlich zurückgehen und dass die Dichte der Polizei in zwei Jahren von einem Polizeibeamten pro 443 Einwohner auf einen Polizeibeamten pro 453 Einwohner abnimmt?
Die Neueinstellungen, mit denen Sie argumentieren, sollen über diesen Sachverhalt hinwegtäuschen und glauben machen – unsere Polizei, aber auch die Bürgerinnen und Bürger glauben machen –, mit mehr Personal rechnen zu können. Letztendlich passiert aber nichts anderes, als dass Sie versuchen, Löcher zu stopfen, und zwar Löcher, die Sie selbst geschaffen haben.
Damit nicht genug: Sie schaffen, wie gesagt, auch in der Personalausstattung neue Löcher, indem Sie noch weniger Personal zur Verfügung stellen,
entweder durch echten Stellenabbau oder durch die Verlagerung von neuen Aufgaben in Richtung Polizei. Deren Personal, das Sie benötigen, um die neuen Aufgaben zu erfüllen, ziehen Sie der Polizei an anderer Stelle ab.
Nichts ist es mit Gewährleistung der Basisarbeit.
Ich sage an dieser Stelle noch einmal: Herr Heinz, Herr Blenke und Herr Minister allemal, Sie sollten die Signale vor Ort wirklich ernst nehmen
und nicht damit abtun, da würden einige wenige aufschreien. Das, was alle Polizeigewerkschaften artikulieren, ist nämlich die Meinung der Polizei im Land, und zwar nicht nur der Polizei, die im Vollzugsdienst vor Ort tätig ist, sondern auch der Polizeiführung.
Hinzu kommt, dass die Polizei des Landes Baden-Württemberg zu den am schlechtesten bezahlten Polizeien in Deutschland gehört. Lassen Sie deshalb, Herr Minister, Ihrem Bedauern, das Sie gelegentlich äußern, und auch Ihren Ankündigungen endlich einmal Taten folgen, und schaffen Sie die Besoldungsgruppe A 7 bei der Polizei ab.
Denn wir sagen Ihnen: Wer tagein, tagaus an einer Stelle, an der es richtig brenzlig werden kann und auch brenzlig wird, wer dort, wo die zunehmende Gewaltbereitschaft täglich zu spüren ist, einen Dienst verrichtet, der häufig mit Beleidigungen, körperlichen Blessuren und Verletzungen verbunden ist, hat eine angemessene Vergütung verdient.
Ich möchte Ihnen auch sagen, meine Damen und Herren: Die Polizei hat auch Ihre Haushaltsspielchen satt. Im ursprünglichen Haushaltsentwurf – ich gehe einmal davon aus, dass er mit dem Segen des Ministers eingebracht wurde – war vorgesehen, die Polizeizulage für die in Ausbildung befindlichen Polizeianwärter zu streichen. Schließlich wird dieses Vorhaben zurückgenommen – das war zu erwarten, denn es war natürlich zwischen den Koalitionsfraktionen und der Regierung abgesprochen –, und es wird die Polizeizulage nach wie vor noch geben.
Das Schlimme, Herr Blenke, ist: Dafür erwarten Sie auch noch Beifall seitens der Polizei. Ich sage Ihnen: Den werden Sie
nicht bekommen, denn diese Spielchen hat die Polizei längst durchschaut;
sie fühlt sich bei diesen Spielchen missbraucht.
Meine Damen und Herren, nicht nur die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht auf Sicherheit – das ist überhaupt keine Frage –, sondern es gilt auch, unseren Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten mehr Sicherheit zu geben.
Dafür wäre es dringend erforderlich, dass Sie nicht nur die neuen Herausforderungen beschreiben – das haben Sie getan, und zwar zu Recht, wie ich ausdrücklich sagen will –, sondern auch Lösungen anbieten, wie diese Herausforderungen bewältigt werden können, und vor allem auch entsprechend handeln.
Wie schwer Ihnen das fällt, zeigen Ihre zögerlichen Aktivitäten z. B. beim Stichwort Geldwäsche in Baden-Württemberg. Nachdem Sie dem Thema Geldwäsche über lange Zeit keine Bedeutung beigemessen haben – dafür mag es Gründe geben –,
sehen Sie sich nun aufgrund einer Rüge des Bundes und einer Beschwerde bei der EU genötigt – so muss ich sagen –, entsprechende Haushaltsmittel für die Jahre 2010 und 2011 einzustellen.
Ob Sie es damit wirklich ernst meinen, meine Damen und Herren, werden wir im Laufe dieser zwei Haushaltsjahre genau in Augenschein nehmen.
Herr Kollege Heinz: Baustelle Katastrophenschutz. Der Handlungsbedarf, der Investitionsstau in diesem Bereich wird in der Summe auf annähernd 40 Millionen € geschätzt. Die Landesregierung – Sie schütteln den Kopf; ich weiß es – spricht von 31 Millionen €. Aber dass Ihre Zahlen häufig nicht richtig sind, brauche ich an dieser Stelle nicht zu erwähnen.
Selbst wenn wir unterstellen würden, dass 31 Millionen € ausreichten, um eine Minimalversorgung – so haben Sie es selbst genannt – im Katastrophenschutz sicherzustellen, würden Sie Ihrem eigenen Anspruch nicht gerecht. Denn Sie stellen in den Haushaltsjahren 2010 und 2011 die für den Zehnjahreszeitraum erforderlichen Mittel gar nicht bereit. Erforderlich wären Mittel in der Größenordnung wie im letzten Haushalt. Da hatten es die Regierungsfraktionen mit ihrem „Spielgeld“ auf die notwendige Höhe von 3,1 Millionen € gebracht. Die stellen Sie aber im Haushalt 2010/2011 nicht ein. Vielmehr veranschlagen Sie nur etwa 30 % der dringend erforderlichen Mittel.
Wie Sie angesichts dieser Tatsache Ihrem Risikoszenario, Herr Minister, das Sie selbst beschrieben haben – Überschwemmungen, Sturmschäden, kritische Infrastruktur, Terroranschläge, auf die auch Sie, Herr Heinz, hingewiesen haben, oder schwere Unfälle –, mit den deutlich zu niedrig veranschlagten Mitteln gerecht werden wollen, das bleibt zumindest mir schleierhaft.
Meine Damen und Herren, zu den Baustellen oder, besser gesagt, zu der Kraterlandschaft im Verkehrsbereich wird mein Kollege Haller in der zweiten Runde Stellung nehmen.
Ich möchte am Ende meiner Ausführungen namens der SPDFraktion all denen danken, die trotz der Haushaltspolitik der Landesregierung und der Regierungsfraktionen ihre Pflicht tun. Sie tun häufig deutlich mehr als ihre Pflicht. Mit ihrem persönlichen Einsatz gewährleisten sie unsere Sicherheit im Land. Dank gilt auch all denen, die in den einzelnen Bereichen des Innenressorts letztlich unserem Staat dienen und für ein funktionierendes Gemeinwesen sorgen.
Herzlichen Dank.
Ja.
Ich sage schlicht und ergreifend: Sie selbst haben die Zahl von 31 Millionen € genannt. Ich spreche nach Rücksprache mit all denen, die im Katastrophenschutz tätig sind – Sie einmal ausgenommen –,
von 40 Millionen €.
Sie haben in den zurückliegenden Haushaltsjahren ein Zehnjahresprogramm aufgestellt. Die Rechnung lautet: Wenn 31 Millionen € in zehn Jahren zugrunde gelegt werden, sind dies 3,1 Millionen € pro Haushaltsjahr. Im Haushalt sind aber nur 1 Million € veranschlagt worden.
Sehr verehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Bei der Diskussion über die Beratende Äußerung des Rechnungshofs zur Mittelverwendung der Fraktionen zu Beginn dieses Jahres sind wir zumindest bei den Wortmeldungen übereinstimmend zu der Auffassung gekommen, das Fraktionsgesetz noch in dieser Periode zu novellieren, und zwar mit dem erklärten Ziel, die Fraktionsarbeit insgesamt auch zeitgemäßer zu beschreiben, wie es Herr Kollege Dr. Scheffold gerade ausgeführt hat.
Meine Fraktion hat in der seinerzeitigen Debatte anerkannt – keine Frage –, dass der Rechnungshof formuliert hat, dass politische Aktivitäten von Fraktionen nicht umfassend aus öffentlichen Mitteln bezahlt werden dürfen. Diese Formulierung allerdings – „nicht umfassend“ – lässt genau den verfassungsrechtlichen Spielraum für die politischen Aktivitäten, die wir jetzt in ein neues Fraktionsgesetz gießen.
Meine Damen und Herren, es gehört zu unserem Selbstverständnis als Fraktion – ich glaube, das sollten wir alle zu unserem Selbstverständnis machen –, dass wir als Teil des Landtags natürlich unmittelbarer Adressat auch der politischen Willensbildung seitens der Bürgerinnen und Bürger unseres Lan des und ebenso natürlich und grundsätzlich Teil der politischparlamentarischen Willensbildung hier im Landtag sind. Alles andere, glaube ich, wäre im 21. Jahrhundert ziemlich weltfremd.
Diese Prozesse – der Kollege Rüeck hat das damals, glaube ich, in der Debatte gesagt – enden nicht an der Innenseite der Pforte des Landtags von Baden-Württemberg. Denn wenn dies so wäre, dann wären wir ein bürgerfernes, ein abgehobenes und ein vom Volk distanziertes Parlament. Das wollen wir ganz gewiss nicht sein.
Ich bin überzeugt: Auch die Bürgerinnen und Bürger im Land wollen dies nicht. Deshalb schaffen wir mit diesem neuen Gesetz jetzt die Möglichkeit, Transparenz zu schaffen und natür
lich auch öffentlich zu machen, was sich hier im Parlament abspielt. Dies formulieren wir jetzt, wie gesagt, in einem neuen Gesetz.
Nebenbei bemerkt geht es hierbei auch darum, dass wir uns als Parlament auf Augenhöhe zur Regierung präsentieren können. Das gilt im Besonderen – keine Frage – natürlich für die Oppositionsfraktionen. Denn auch der Rechnungshof erkennt in seiner seinerzeitigen Beratenden Äußerung an, dass in der Gewaltenteilung längst nicht mehr das Gesamtparlament der Regierung gegenübersteht, sondern ausschließlich die Oppositionsfraktionen, da die Regierung und die Mehrheitsfraktionen im Landtag de facto eine politische Einheit bilden. In Baden-Württemberg ist dies allemal so.
Gerade deshalb, weil sich dies im Lauf der Zeit so gewandelt hat, hat auch das Bundesverfassungsgericht diesen Wandel in der Parlamentsarbeit eindeutig anerkannt und die Zuordnung z. B. von reinen Parlamentsrechten hin zu Fraktionen wie auch die Finanzierung der Fraktionen aus öffentlichen Mitteln ausdrücklich begrüßt und im Prinzip als verfassungskonform bezeichnet.
Dass dies natürlich im Rahmen einer korrekten Mittelverwendung geschehen muss, steht in diesem Haus außer Zweifel. Diesbezügliche Beanstandungen, die der Rechnungshof in der Vergangenheit immer wieder einmal aussprechen musste, stehen hier, wie gesagt, nicht zur Diskussion. Das akzeptieren wir. Ich kann mich auch nicht daran erinnern, dass dies in diesem Haus – für unsere Fraktion will ich das ausdrücklich sagen – je strittig gewesen wäre. Wenn Beanstandungen erfolgt sind, haben wir diese Mittel zurückerstattet.
Damit die Fraktionen dies in dem vorgesehenen Wandel auch zukünftig korrekt handhaben können, präzisieren wir nun unser Fraktionsgesetz, indem wir, wie schon gesagt, klar zum Ausdruck bringen, dass wir Adressat der politischen Willensbildung der Bürgerinnen und Bürger sein möchten. Natürlich möchten auch wir die Erforderlichkeit der Wahrnehmung dieser politischen Aufgabe nicht eingeschränkt sehen. Deshalb möchten wir diese klaren Formulierungen im neuen Gesetz.
Unser Handwerkszeug – es kann gar nicht anders sein –, um diesen politischen Diskurs auch öffentlich zu machen, sind natürlich hauptsächlich die Öffentlichkeit und die Möglichkeiten, die wir zur Öffentlichkeitsarbeit, zur Unterrichtung von Bürgerinnen und Bürgern, zur Unterrichtung von Interessengruppen, zur Unterrichtung von Verbänden und zum Dialog mit diesen von mir genannten Gruppen haben.
Es geht bei der Novellierung des Fraktionsgesetzes um nicht mehr als um die Nutzung dieses Handwerkszeugs Öffentlichkeitsarbeit. Dass sich dies auch zukünftig in einem finanziellen Rahmen abspielt, innerhalb dessen wir das Ganze schon bisher praktiziert haben, mag deutlich machen, dass es uns nicht um mehr Geld geht,
sondern ausschließlich um die Wahrnehmung unserer Rechte, wie wir sie verstehen.
Kollege Scheffold hat klar und deutlich zum Ausdruck gebracht: Auch nach dieser Änderung wird der Landtag von Ba
den-Württemberg das kostengünstigste Parlament in ganz Deutschland sein. Es geht ausschließlich um die Klarstellung, um die Absicherung dessen, was wir – die Fraktionen und das Parlament insgesamt – als unsere Aufgabe betrachten, das heißt dialogorientiert mit den Bürgerinnen und Bürgern im Land zu kommunizieren und unsere parlamentarische Arbeit mit einem Höchstmaß an Transparenz – dies kann nur durch Öffentlichkeit geschehen – zu versehen.
In diesem Sinn bitten wir um die Unterstützung des Gesetzentwurfs durch das gesamte Haus.
Werte Kolleginnen, werte Kollegen! Die am Montag durchgeführte Durchsuchung der Landesbank stellt auch aus unserer Sicht in der Tat eine schwere Belastung für die Bank und deren Geschäftstätigkeit, aber auch für die anstehende Entscheidung der EU-Ebene dar. Ich erlaube mir die Bemerkung: Auch die Öffentlichkeitsarbeit der Bank selbst lässt Raum für Spekulationen. Herr Kollege Schlachter hat diese Spekulationen gerade „landläufige Meinung“ genannt. Ich füge an: Die eine oder andere Äußerung von Herrn Schlachter trägt aber auch zu dieser „landläufigen Meinung“ bei.
Aber in den Medien war auch zu lesen – andere Informationen haben wir nicht –, dass Verträge von Vorständen, insbesondere die des Risikovorstands, nicht verlängert werden sollen.
Meine Frage an die Landesregierung lautet: Ist dies eine direkte Entscheidung im Zusammenhang mit der am Montag durchgeführten Durchsuchung, oder stand diese Entscheidung schon seit Längerem fest?
Herr Minister, Sie haben gerade zu Recht – zumindest soweit ich dies weiß – darauf hingewiesen, dass dies Verträge sind, deren Laufzeiten irgendwann im kommenden Frühjahr sowieso auslaufen. Dabei handelt es sich allerdings um Personen in durchaus wichtigen Funktionen. Aufgrund meiner Tätigkeit in anderen Gremien weiß ich, dass der Zeitraum für Entscheidungen darüber, ob Verträge verlängert werden oder nicht, nicht nur wenige Monate beträgt, sondern länger ist. Welche Zeiträume für die Entscheidungsfindung darüber, ob solch wichtige Verträge verlängert werden oder nicht, halten Sie denn eigentlich für erforderlich?
Frau Präsidentin, die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt abzusetzen.
Dann ziehe ich meine Wortmeldung zurück.
Herr Präsident, ich verzichte auf die Frage, nachdem ich die Antwort diese Woche schon in der Zeitung lesen konnte, obwohl das Innenministerium letzte Woche nicht in der Lage war, uns die Frage zu beantworten.
Herr Präsident, ich frage die Landesregierung:
Wie ist der Stand beim Erlass von Rechtsverordnungen zur Regelung der Erteilung von Fahrberechtigungen für Mitglieder der freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste zum Führen von Einsatzfahrzeugen
a) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 4,75 t bis 7,5 t,
b) mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 t bis 4,75 t?
Herzlichen Dank, Herr Staatssekretär, insbesondere was die Beantwortung der Frage unter Buchstabe b anbelangt. Mit diesem Zeitraum kann man, denke ich, leben.
Zu der Frage unter Buchstabe a – Zuständigkeit des Bundes –: Ist Ihnen bekannt, dass dort wohl jetzt eine Verordnung auf dem Tisch liegt, diese aber deshalb nicht in Kraft treten kann, weil sie nicht vollumfänglich dem entspricht, was gesetzlich vorgegeben wurde, und daher jetzt gesetzgeberisch nachgesteuert werden soll?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen, werte Kollegen! Zugegebenermaßen sind die beiden vorliegenden Anträge, zumindest nach dem Zeitpunkt der Antragstellung, nicht mehr ganz taufrisch – das muss man sagen –, aber sie sind aktueller denn je, wie ich jetzt anfügen will. Denn das Thema, mit dem sich diese Anträge befassen, wird in der Landespolizei von Tag zu Tag prekärer. Die Situation derer, die von diesem Thema betroffen sind, wird von Tag zu Tag problematischer.
Die Stichworte dieser Anträge heißen Stellenabbau und Personalsituation im Bereich der Polizei. Meine Damen und
Herren, unser neuer Landespolizeipräsident Wolf-Dietrich Hammann forderte anlässlich seiner Amtseinführung meines Erachtens zu Recht – das sage ich gleich dazu –, dass die Polizei im Südwesten – damit hat er seinen Tätigkeitsbereich gemeint, also Baden-Württemberg – mit der Kriminalität auf Augenhöhe bestehen können müsse. Recht hat er!
Aus meiner und unserer Sicht gibt es unterschiedliche Themenfelder, unterschiedliche Parameter, die zu betrachten sind und anhand deren man auch überprüfen kann, ob die Landesregierung – von der sprechen wir da, nicht von der Polizei – in der Vergangenheit dafür gesorgt hat, dass die Polizei diesem Anspruch gerecht werden konnte.
Lassen Sie mich mit der Technik, mit der unsere Polizei ausgestattet ist, beginnen. Da fällt einem dann natürlich sofort ein, dass unsere Polizei nach wie vor mit einer Kommunikationstechnik ausgestattet ist und umgehen muss, die völlig überaltert ist und deren Strukturen überhaupt nicht mehr zeitgemäß sind,
während sich die Landesregierung über Jahre hinweg, Herr Kollege Blenke, hauptsächlich mit Scharmützeln mit der Bundesebene beschäftigt hat, anstatt ihre Anstrengungen in diesem Bereich zu forcieren. Ich kann Ihnen schon jetzt sagen: Den von Ihnen vorgegebenen Zeitplan für eine vollständige und flächendeckende Einführung eines funktionierenden Digitalfunks werden Sie mit großer Wahrscheinlichkeit nicht einhalten können.
Mir fällt beim Stichwort Technik auch das Thema Internet ein. Jeder Ganove nutzt natürlich das Internet, aber nicht jeder unserer Polizeibeamten im Land kann das Internet nutzen, weil die Landesregierung nach wie vor der Auffassung ist, dass nicht jeder Polizeibeamte googeln können müsse – gerade so, als ob die damit spielen würden, statt Recherchen zu betreiben.
Meine Damen und Herren, man kann die allgemeine Ausstattung der Polizei ansprechen, bei der ich anerkennen will – keine Frage –, dass zumindest in Teilbereichen den Wünschen der Polizei oder, besser gesagt, der Notwendigkeit der Einsatz- und Ersatzmittelbeschaffung Rechnung getragen wurde. Aber wir wissen natürlich – alle, die Polizeidienststellen, Polizeiorganisationen besuchen, wissen das –, dass die gesamte Polizei quer durchs Land über unzureichende Haushaltsmittel klagt und die Haushaltsansätze nur eingehalten werden können, indem auf dringend erforderliche Ersatzmaßnahmen verzichtet wird. Jüngstes Beispiel war das Polizeipräsidium Stuttgart, das an die Öffentlichkeit gegangen ist.