Wahl der externen Mitglieder der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“
Meine Damen und Herren, auf Ihren Tischen finden Sie einen gemeinsamen Wahlvorschlag der im Landtag vertretenen Fraktionen für die Wahl der ordentlichen und stellvertretenden externen Mitglieder der Enquetekommission „Fit fürs Leben in der Wissensgesellschaft – berufliche Schulen, Aus- und Weiterbildung“ (Anlage 2). Liegt Ihnen der Wahlvorschlag vor? –
Dann darf ich feststellen, dass das Haus die in dem Vorschlag aufgeführte Dame und die Herren zu ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern dieser Enquetekommission wählt. – Kein Widerspruch. Dann ist auch dies so beschlossen und Punkt 3 der Tagesordnung erledigt.
Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Jus tizvollzug – Drucksache 14/5012
Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Wir haben hier einen Gesetzentwurf vorliegen, den wir in der letzten Sitzung in erster Lesung beraten haben. Ich kann das Lob, auch wenn ich ihn gerade nicht sehe, an Herrn Minister Professor Dr. Goll weitergeben: Nahezu sämtliche Kritikpunkte und Verbesserungsvorschläge, die wir in der ersten Lesung gemacht haben, wurden hier umgesetzt. Es ist ein Gesetz aus einem Guss. Leider habe ich mein Exemplar auf meinem Sitz liegen lassen. Ich hätte es Ihnen gern gezeigt.
Nicht dieses, Herr Fraktionsvorsitzender Schmiedel. Wir haben es in schöner Ringbuchform. Es ist ein tolles Gesetzbuch, es sieht gut aus, und, was noch schöner ist, es wurde in der JVA Heimsheim gemacht – man bedenke: in der hauseigenen Druckerei der Justizvollzugsanstalt –, und zwar in kürzester Zeit.
Die vier Bücher, in die sich das Gesetz gliedert – Untersuchungshaftvollzug, Erwachsenenstrafvollzug, Jugendstrafvollzug und Gemeinsame Regelungen – sind jetzt sauber untergebracht. Der Anregung, die vonseiten der CDU, von meiner Person kam, ist entsprochen worden. Ihre Anregung, Herr Sa
kellariou, einmal alle Paragrafen durchzunummerieren, hätte natürlich zu einem sehr umfangreichen Text geführt. Ich den ke, Sie können damit einverstanden sein, dass man es in einzelne Bücher eingeteilt hat und man auf jeder Seite sieht, um welches Buch es sich gerade handelt.
Ich möchte Ihnen sagen, dass insbesondere der Jugendstrafvollzug einen besonderen Schwerpunkt bekommen hat. Wir haben ihn vor Kurzem verabschiedet, und er wurde hier eingearbeitet. Der Schwerpunkt liegt darauf, zu fördern, aber auch zu fordern.
Dass das seine Berechtigung hat, haben wir fraktionsübergreifend vor wenigen Wochen am Seehaus in Leonberg deutlich sehen können. Die Vertreter aller Parteien waren dort. Dieses Projekt kostet den baden-württembergischen Steuerzahler – die Bürger, die Menschen in unserem Land müssen auch wissen, dass wir hier Geld ausgeben und die Leute nicht nur wegsperren – pro Tag und Häftling 230 €.
Das ist viel Geld. Normalerweise liegt ein Hafttag derzeit – wir mussten die Zahl leider nach oben korrigieren – im Schnitt bei 86 €. Aber darin sind natürlich die Baukosten enthalten.
Lassen Sie mich noch einmal auf zwei, drei Punkte eingehen, die in der Ersten Beratung kritisiert wurden. Das ist z. B. das Nichtvorhandensein einer Mussvorschrift für die Einzelunterbringung, also die Unterbringung in Einzelhaftzellen. Da haben wir eine Sollvorschrift, aber derzeit, kann ich Ihnen sagen, ist kein Gefangener gegen seinen Willen in einer mehrfach belegten Zelle, sondern jeder kann seinem Wunsch entsprechend in eine Einzelzelle gehen. Es ist fast keine Zelle mehr, es ist ein Zimmer. Aber Sie wissen, aus welchen verschiedenen Gründen eine Mehrfachunterbringung notwendig ist – Suizid etc.
Es gibt eine Beteiligung an den Stromkosten, etwa wenn jemand Radio hört, fernsieht oder seinen Tauchsieder benutzt, weil er in der Zelle vielleicht gegen Mitternacht einen grünen Tee trinken will.
Wir hatten schon immer eine pauschale Kostenbeteiligung, die in den Gebühren für die Miete des Geräts enthalten ist. Diese Regelung haben wir nun aber explizit in das Gesetz aufnehmen müssen, weil andere Länder sie aufgeführt haben. Hätten wir die angesprochene Regelung nicht aufgeführt, obwohl wir sie schon seit Jahrzehnten praktizieren, hätte der Einzelne gesagt: „Ich zahle für den Strom nichts.“ Das ist unser Beitrag. Das ist okay.
Nach den neuesten Zahlen sind es im Übrigen – das ist auch eine Korrektur einer Aussage aus der Ersten Beratung – nicht 80 000 €, sondern 120 000 €, Herr Kollege Oelmayer, die man spart. Wir lassen allerdings nicht in jeder Zelle einen neuen
Ein weiterer Punkt: Privatisierung im Strafvollzug. Dieser Punkt wird von allen Fraktionen mit Ausnahme der FDP/DVP kritisch begleitet. Auch ich begleite ihn kritisch.
Die Teilprivatisierung in Offenburg ist erfolgt. Nach fünf Jahren evaluieren wir diese Maßnahme und treffen Feststellun gen. Ich bitte das Ministerium, bis zum Abschluss der Evaluierung keine weitere Teilprivatisierung vorzunehmen.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, der mir Kopfzerbrechen und Sorge bereitet hat. Das war ein Punkt, der bei der Beratung im Ständigen Ausschuss angesprochen wurde. Herr Präsident, ich darf ihn mit Ihrem Einverständnis noch anführen. Die Fraktion GRÜNE hat einen Änderungsantrag eingebracht, dem sich die SPD angeschlossen hat. Nach diesem Antrag sollte Absatz 2 von § 2 in Buch 4 – Jugendstrafvollzug – ersatzlos gestrichen werden. In diesem Absatz heißt es, dass die jungen Gefangenen „in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen...“ zu erziehen sind. In der Begründung für das Streichungsbegehren heißt es – hören Sie genau zu –:
Die Vorschrift soll gestrichen werden, da die Gefahr einer einseitigen Ausrichtung der Erziehung auf christliche Werte droht; …
Mir wurde heute mitgeteilt, wie das Kruzifix-Urteil auf europäischer Ebene ausfiel. Ich meine: So viel Standfestigkeit können wir haben, dass wir die Verfassung des Landes BadenWürttemberg nicht ändern.
Das Gesetz ist gut. Stimmen Sie ihm zu. Das bringt uns nach vorn, und unser Land nimmt auch hier wieder eine Pilotfunktion wahr.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Zimmermann, Sie haben gesagt, es handle sich um ein „schönes“ Gesetz, weil es „schön“ in Ringbuchform eingebunden wurde.
Meine Damen und Herren, ich will noch einmal kurz zusammenfassen – wir befinden uns schon in Zweiter Beratung –: Es geht letztlich um die Umsetzung der Föderalismusreform. Sämtliche Gesetze im Bereich des Strafvollzugs werden zu einem einheitlichen Landesgesetz zusammengefasst. Es umfasst inzwischen – in Zweiter Beratung – auch die Regelungen zur elektronischen Fußfessel. Sie war in der Ersten Beratung noch nicht Gegenstand des Verfahrens.
Es ist sinnvoll, dass wir jetzt zu einem einheitlichen Landesgesetz in Form eines durchgängigen Gesetzbuchs aus vier Gesetzbüchern kommen.