Das sind nicht wir, sondern das sind Sie. Sie haben die Forderungen zu erfüllen, die in der Tat doch von allen anerkannt werden. Alle haben doch davon gesprochen, dass Personalknappheit besteht und wir mehr Personal brauchen. Ich sage Ihnen, die 800 Einstellungen, die in den nächsten Jahren vorgenommen werden sollen, werden nicht ausreichen.
Pro Jahr, keine Frage. – Die werden nicht ausreichen, um wieder den Stand zu erreichen, den die Polizei brauchte,
um ihren Aufgaben vollumfänglich gerecht zu werden, es sei denn, wir würden uns in diesem Haus einig und Sie machten einen entsprechenden Vorschlag zu Aufgabenänderungen bei der Polizei. Das gehört nämlich dazu, wenn man wie Sie in diesem Haus mehr Personal ablehnt.
Meine Damen und Herren, wir kommen nun zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung der Anträge, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen.
Abschnitt I des Antrags der Fraktion der SPD, Drucksache 14/3358, ist als reiner Berichtsteil erledigt.
Über Abschnitt II haben wir abzustimmen. Wer diesem Abschnitt zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenprobe! – Enthaltungen? – Abschnitt II ist mit Mehrheit abgelehnt.
Antrag der Fraktion GRÜNE und Stellungnahme des Ministeriums für Arbeit und Soziales – Stärkung des Jugendarbeitsschutzgesetzes – Drucksache 14/3379
Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Begründung fünf Minuten, für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag ist jetzt schon über ein Jahr alt, aber er hat nichts an Aktualität verloren. Denn bis zum 15. November sollte eigentlich die Untersuchung vorgelegt werden, deren Ergebnis zeigen sollte, ob eine Verschärfung oder eine Lockerung des Jugendarbeitsschutzgesetzes überhaupt vertretbar ist. Bis heute liegt sie offensichtlich nicht vor. Ich habe auch im Koalitionsvertrag der neuen, schwarz-gel ben Koalition interessanterweise nichts zu diesem Thema gelesen.
Ich habe ihn zweimal gelesen und habe dazu nichts gefunden. Vielleicht liegt das mit daran, dass sich die neue Koalition in Berlin in diesem Punkt nicht einig ist. Ich hoffe es zumindest. Denn der Grund, der hier angeführt wurde, warum man das Jugendarbeitsschutzgesetz lockern soll, ist, dass man Hauptschul- und Realschulabgängern bessere Berufschancen im Gastronomiebereich ermöglichen soll.
Aber schon heute sind im Gastronomiebereich 15 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Auszubildende. Allgemein ist ein Schnitt von 10 % erforderlich, um einen Beruf zu reproduzieren.
Dies hat auch zur Folge, dass zwei Drittel der Auszubildenden nach der Ausbildung diesen Bereich verlassen; die gehen irgendwo anders arbeiten.
Wenn man genau hinschaut – das sollte man auch bei diesem Punkt beachten –, ist festzustellen, dass wir in diesem Bereich die höchste Abbrecherquote unter allen Berufen überhaupt haben. Man muss sich vorstellen: 37 % der jungen Menschen, die den Beruf des Kochs erlernen wollen und die am Anfang sicherlich motiviert sind, brechen diese Berufausbildung ab. Sie wechseln zum Teil auch; das gebe ich zu.
(Abg. Winfried Scheuermann CDU: Weil die schaf- fen müssen, wenn Sie feiern! Das ist nicht schön! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Der Koch kriegt das wenigste Trinkgeld!)
Herr Scheuermann, zum Stichwort „schaffen müssen“: Ich möchte die Abgeordneten einfach einmal fragen, ob sie bereit wären, zwölf, 13, 14 Stunden am Tag hier im Plenarsaal zu sitzen.
Ich denke, wir haben in diesem Bereich ein großes Problem. Wenn man der Frage nachgeht, warum die Abbrecherquote im Hotel- und Gaststättenbereich so hoch ist, dann zeigt sich, dass die jungen Menschen sehr unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen sind.
Dort arbeiten 60, 70 % der Jugendlichen unter 18 Jahren trotz Jugendarbeitsschutzgesetz mehr als 45 Stunden in der Woche. Nach dem Manteltarifvertrag sind 39 Stunden vorgesehen. Die Mehrzahl arbeitet über 45 Stunden in der Woche, und das in der Regel auch noch ohne Freizeit- oder finanziellen Ausgleich.
Ich sage jetzt einmal an die Adresse der FDP/DVP gerichtet: Es wäre sinnig gewesen, wenn die Initiative aus dem Wirtschaftsministerium gekommen wäre. Das wäre ehrlich gewesen. Aber dass jetzt das Sozialministerium die Initiative gestartet hat, das Jugendarbeitsschutzgesetz zu schleifen und die Bedingungen zu verschlechtern, ist doch der Versuch, zu verkleistern, dass man die wirtschaftliche Situation im Gastronomiebereich verbessern will. Man möchte in diesem Bereich noch mehr billige Arbeitskräfte sicherstellen.
Ihre Argumentation, dass man vermehrt Jugendliche mit Hauptschul- und mit Realschulabschluss in diese Ausbildung hineinbringen möchte, ist auch nicht triftig. Bereits heute sind 52 % der Auszubildenden in diesem Bereich unter 18 Jahre alt. Das heißt, es gibt eigentlich gar kein Ausbildungshemmnis. Wir haben weniger das Problem des Ausbildungshemmnisses als vielmehr das Problem, dass die Arbeitsbedingungen in diesem Bereich zu schlecht sind.
73 % der Köche haben einen Haupt- oder einen Realschulabschluss. Die sind während ihrer Ausbildung unter 18 Jahre alt. Das heißt, Sie wollen eigentlich ohne Not die Bedingungen verschärfen.
Wenn Sie sich einmal anschauen, wie die Arbeitsbedingungen von solchen Beschäftigten aussehen, stoßen Sie auf Hilferufe. Mich hätte wirklich gefreut, wenn Sie in Ihrer Stellungnahme an einem Punkt auch über die prekären Arbeitsverhältnisse in diesem Bereich ein Wort verloren hätten. Aber nein, die Gründe, warum Ausbildungsabbrüche stattfinden, werden von Ihnen lapidar so dargelegt: Das hat irgendwelche anderen Ursachen, aber die liegen nicht in der Ausbildung begründet. Das ist hanebüchen.
Schauen Sie einmal in ein Onlineforum, an das sich die Jugendlichen wenden. Da schreibt z. B. ein 16-jähriger Koch, nach seinem Chef müsse er sechs Tage in der Woche – auch an Berufsschultagen und am Wochenende – arbeiten,
Sie wollen in den Zeiten, in denen das große Geschäft abläuft, nämlich nach 23:00 Uhr, Jugendliche die Arbeit machen lassen. Da steht, muss ich sagen, nicht die Ausbildung im Vordergrund, sondern das Geschäft, das hier betrieben werden soll.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Lehmann, jetzt sage ich vor der Klammer: Der Schutz von Kindern und Jugendlichen hat bei der CDU absolute Priorität. Wenn Sie sich die Kinderschutzkonzeption der Sozialministerin anschauen, werden Sie sehen, dass wir in Baden-Württemberg im Gegensatz zum Bund ein Kinderschutzgesetz auf den Weg gebracht haben. Wenn Sie die vielfältigen Präventionsmaßnahmen für Jugendliche in Baden-Württemberg betrachten, dann erkennen Sie unschwer: Im „Kinderland“ Baden-Württemberg genießt der Jugendschutz einen hohen Stellenwert. Das gilt gleichermaßen für den Jugendarbeitsschutz.