(Abg. Dr. Hans-Peter Wetzel FDP/DVP: Welcher Art denn? – Abg. Winfried Mack CDU: Welcher Art? Die müssen ja rechtmäßig sein!)
Herr Kollege Stehmer, wir waren doch gestern bei einer feierlichen Veranstaltung anlässlich der Verabschiedung des Landesinnungsmeisters, Herrn
Gula. Dort haben die Vertreter vom Bund und von Europa, der Präsident des Landesinnungsverbands des Schornsteinfegerhandwerks, Herr Klumpp, und Herr Beyerstedt, der Präsident des Bundesverbands des Schornsteinfegerhandwerks, usw. gesprochen und haben gesagt: Dieses Gesetz bietet den Schornsteinfegern unendliche Chancen. Sie haben zudem gesagt, sie begrüßten dieses Gesetz. Können Sie das so bestätigen, oder haben Sie die Grußworte anders vernommen?
Herr Zimmermann, gestern waren Sie und der Herr Ministerpräsident noch Freunde der Schornsteinfeger. Ich hoffe nicht, dass sich das über Nacht geändert hat. Natürlich bietet das Gesetz auch Chancen. Aber es hat auch viele bürokratische Hemmnisse; das muss man sagen. Es geht immerhin um die Umsetzung im Land
Über den Entwurf des Zuständigkeitsgesetzes möchte ich nicht viele Worte machen. Er entspricht der bisherigen Regelung, Herr Staatssekretär; da haben Sie recht. Wir werden dem heute auch zustimmen. Interessant war nur, wer künftig das Auswahlverfahren vornimmt: das Regierungspräsidium Stuttgart oder die Landratsämter. Sie haben recht: Es spricht vieles für die Regierungspräsidien, vor allem jetzt am Anfang, bis sich die Sache eingespielt hat.
Was die Auswahl der Bewerber betrifft, so haben Sie hierzu schon eine Verwaltungsvorschrift gemacht. Ich weiß aber nicht, ob das der Weisheit letzter Schluss ist; da sind Zweifel angebracht. Ist z. B. eine Meisterprüfung, die mit der Note 4,0 abgelegt wird, wirklich schlechter als eine mit der Note 3,0, die aber erst im dritten Anlauf bei einer Wiederholungsprüfung erzielt werden konnte? Das muss ich infrage stellen.
(Abg. Thomas Blenke CDU: Ist das Ihre erste Rede hier im Landtag? Nach dem Motto „Was ich schon immer einmal sagen wollte“!)
Ob sich das Auswahlverfahren, das Sie jetzt vorgeschrieben haben und das nach einem starren Punktesystem verfährt, mit der EU-Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit verträgt, wäre auch noch zu klären. Vielleicht können Sie im Wirtschaftsausschuss einmal eine Antwort darauf geben. Ich kann dem Regierungspräsidium Stuttgart nur raten, bei der Bewertung der Auswahlkriterien den handwerklichen Sachverstand zurate zu ziehen.
Meine Damen und Herren, nehmen Sie die Brand- und Betriebssicherheit der häuslichen Feuerstätten im Interesse der Menschen in diesem Land ernst. Dazu gehört auch ein gut funktionierendes Schornsteinfegerhandwerk.
(Beifall bei der SPD – Abg. Thomas Blenke CDU: Sie haben gar keine Redezeit mehr für die zweite Runde übrig gelassen!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beschäftigen uns heute mit der Umsetzung eines Bundesgesetzes, das auf Druck der EU-Kommission zustande gekommen ist. Die EU-Kommission hat gesagt: Die geltenden Regelungen verstoßen gegen das Wettbewerbsrecht. Jetzt findet ein Mindestmaß an Liberalisierung statt, und es kam zu einem Kompromiss zwischen den Forderungen der EU einerseits und den Interessen des Schornsteinfegerhandwerks andererseits.
Nicht vergessen sollten wir aber auch die Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher. Wir sollten auch deren Belas tungen bedenken, ohne dass jedoch die Sicherheit eingeschränkt werden darf.
In Zukunft wird es mehr Wettbewerb geben. Die Kehrbezirke werden künftig ausgeschrieben und für sieben Jahre vergeben. Damit verbessern sich die Chancen für diejenigen, die bisher keinen Kehrbezirk hatten. Außerdem entfällt das Nebentätigkeitsverbot für Schornsteinfeger; sie haben die Möglichkeit, auch andere Aufgaben wahrzunehmen und z. B. als Energieberater tätig zu sein
So weit zu den gesetzlichen Bestimmungen, die vor einem Jahr im Bundestag beschlossen worden sind. Das Land regelt, wie schon deutlich geworden ist, materiell nichts. Es legt lediglich die Zuständigkeiten neu fest.
Da haben wir jetzt festgestellt, dass es ein ziemliches Hin und Her gab. Im Februar, als die erste Fassung des Gesetzentwurfs vorlag, hieß es, man wolle bei den bisherigen Zuständigkeiten bleiben, also dabei, dass das Regierungspräsidium Stuttgart die landesweite Bewerberliste und das besondere Verzeichnis für bereits bestellte Bezirksschornsteinfeger führt. So wurde es eingebracht.
Im Juli hieß es dann, Ergebnis der Anhörung sei, dass die Zuständigkeit für die Ausschreibung der Bezirke und die Auswahl der Bewerber jetzt bei den unteren Verwaltungsbehörden liegen solle und damit das gesamte Schornsteinfegerwesen in einer Hand sei.
ist wieder genau das Gegenteil der Fall. Das Regierungspräsidium Stuttgart soll jetzt wieder für die Besetzung der Bezirke und die Aufgaben der Fachaufsicht zuständig sein.
Wenn wir dieses Hin und Her betrachten, wissen wir auch, warum es ein Jahr gedauert hat, bis man ein Gesetz, das ganze drei Paragrafen hat – in Worten: drei –, hier im Landtag auf den Tisch bringen und zur Abstimmung stellen kann.
Da fragen wir uns schon, warum es im Wirtschaftsministerium nicht zügiger gehen kann. Wir bekommen schon Briefe von der Landesinnung mit der Bitte, uns dafür einzusetzen, dass das Gesetzgebungsverfahren schneller geht. Das ist ein Armutszeugnis, meine Damen und Herren.
Das predigen Sie. In der Praxis tun Sie aber häufig das Gegenteil. Dazu möchte ich Ihnen das Stichwort „Vorschornstein“ mit auf den Weg geben. Was ist ein Vorschornstein? Niemand weiß es so genau. Das konnten wir auch den „Stuttgarter Nachrichten“ entnehmen. Das Wirtschaftsministerium weiß es nicht. Der Haus- und Grundbesitzerverein wurde gefragt. Die wissen es auch nicht.
Dass Sie das wissen, glaube ich. Aber diejenigen, die hier Gesetze vorlegen oder Verordnungen zur Ausführung dieser Gesetze machen, wissen es anscheinend nicht.
Meine Damen und Herren, das kann nicht sein. Wenn der Vorschornstein kehrpflichtig sein soll, müssen Sie triftige Gründe dafür haben. Diese Gründe liegen nicht auf der Hand, weil Sie ja nicht wissen, was er ist.