Das Universitätsklinikum wollte diese Übernahme und diese Integration auch gegen Bestrebungen zur Privatisierung. Hier ist niemand gezwungen worden. Wir leben in einem Staat freier Bürger und auch autonomer und freier Institutionen. Sie wollten es, weil es Synergieeffekte gibt und weil die Konditionen der Übernahme für das Universitätsklinikum letztlich positiv sind.
Es ist alles zu den Schulden und dem Gegenwert gesagt worden. Dazu kommen allerdings erhebliche Synergieeffekte in der Krankenversorgung, die aus der Integration der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik in das Universitätsklinikum resultieren.
Auch der Übergang der Beschäftigten ist vernünftig geregelt. Es ist letztlich eine Angelegenheit der Tarifparteien. Schlechterstellungen werden vermieden. Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen. Insofern kann auch niemand ernsthaft
behaupten, diese Integration und die Übernahme der Schulden gingen letztlich zulasten der Beschäftigten des Universitätsklinikums oder der Stiftung Orthopädische Universitätsklinik.
Denn das Universitätsklinikum hat stets hervorragend gewirtschaftet, hat erhebliche liquide Mittel und Rücklagen und kann im Betrieb durchaus mit seinen Rücklagen, ohne die eigenen Beschäftigten irgendwie zu tangieren, diese Integration leisten.
In diesem Sinn bitte ich Sie um Zustimmung zu diesem Gesetz, das nach allem, was geleistet werden konnte, für den Standort Heidelberg eine optimale Lösung ist. Optimale Lösungen für die Menschen sind selten sittenwidrig.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 14/5446.
Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Drucksache 14/5496. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf unverändert zuzustimmen.
Dazu liegt ein Änderungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5559, vor, den ich an den entsprechenden Stellen zur Abstimmung stellen werde.
und dazu Ziffer 1 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5559.
Ich lasse über Ziffer 1 des Änderungsantrags abstimmen. Wer dafür ist, möge bitte die Hand heben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Ziffer 1 des Änderungsantrags abgelehnt.
Ich lasse nunmehr über § 1 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? –
(Heiterkeit bei Abgeordneten der CDU, der Grünen und der FDP/DVP – Abg. Reinhold Gall SPD zu Abg. Rita Haller-Haid SPD: Wir sind doch im Ausschuss dafür gewesen! – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP zur SPD: Sauladen! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Schef- fold CDU)
Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 2 einstimmig zugestimmt.
und dazu Ziffer 2 des Änderungsantrags der Fraktion der SPD und der Fraktion GRÜNE, Drucksache 14/5559.
Ich lasse zunächst über Ziffer 2 des Änderungsantrags abstimmen. Wer dieser Ziffer 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. –
Ich lasse nunmehr über § 3 des Gesetzentwurfs abstimmen. Wer § 3 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist § 3 mehrheitlich zugestimmt.
(Heiterkeit – Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Frau Hal- ler-Haid, abstimmen! Alle Hände hoch! – Abg. Wer ner Pfisterer CDU: Wir sind in der Abstimmung, Frau Haller-Haid!)
(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Jetzt sind sie wieder auf Linie! – Gegenruf des Abg. Reinhold Gall SPD: Jetzt machen sie wieder, was ich will!)