Teilen Sie meine Auffassung, dass dies auch die einzige Strecke ist, die in den vergangenen Jahren vom Stundentakt abgekommen ist, und dass die Abfahrtszeitenregelung, die wir nach dem Fahrplanwechsel inzwischen haben, nämlich 40er-, 58er- oder 03er-Abfahrtszeiten, nicht mehr übersichtlich ist?
(Abg. Thomas Blenke CDU: Zahlreiche Nachfragen! – Abg. Peter Hofelich SPD: Eine facettenreiche Fra- ge!)
Dritte Teilfrage: Trifft es zu, dass das eine der ganz wenigen, wahrscheinlich die einzige Strecke ist, bei der die Schnellverbindung sowohl am Morgen als auch am Abend eingestellt worden ist?
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Stimmt nicht! Neuffen auch! Da fährt auch kein Schnellver- kehr mehr!)
Jeder kämpft natürlich für seine Strecke. Dafür habe ich größtes Verständnis. Es gibt in Ihren Reihen Kollegen, die sagen: Wir haben so viel Fahrgastnachfrage. Wir brauchen längere Züge, mehr Wagen, wir brauchen eine kürzere Vertaktung, wir brauchen mehr Abfahrts- und Ankunftszeiten am Tag und vieles mehr.
(Abg. Franz Untersteller GRÜNE: Selbst auf gut fre- quentierten Strecken wie Stuttgart–Tübingen fahren die alten Silberlinge!)
All diese Wünsche sind nachvollziehbar, auch alle drei Fragen, die Sie zur Murrtalbahn angesprochen haben. Wenn ich Ihre Auffassung hierzu nicht teilen würde, wäre die Murrtalbahn bei uns nicht auf der Tagesordnung, wenn es um Gespräche mit der Bahn geht. Weil wir da nicht zufrieden sein können – Sie nicht und wir nicht –, ist das ein offenes Thema. Aber ich habe aufgezeigt, dass wir momentan nicht die Mittel haben, um landesweit auf jeder Strecke alle Wünsche erfüllen zu können. Das können wir nur Stück für Stück machen.
Ich habe gerade die einzelnen Schritte dargestellt: Wir versuchen, vor 2016 etwas hinzubekommen, spätestens ab 2016 mit einem neuen Vertrag.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. W a l t e r K r ö g n e r S P D – P o s t k a r t e n a k t i o n d e r A r b e i t s g e m e i n s c h a f t F r e i e r S c h u l e n B a d e n - W ü r t t e m b e r g
Der Nachfolger von GustavAdolf kann Ihnen noch nicht versprechen, dass es so weitergeht. Aber ich mache heute einmal einen Aufschlag.
(Heiterkeit – Beifall – Abg. Dr. Dietrich Birk CDU: Grüßen Sie ihn herzlich! – Abg. Karl Zimmermann CDU: Sie sind sein Sprachrohr!)
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben ges tern über das Thema Integration gesprochen, und wir haben in den Medien von einer Privatschule gelesen, die zeigt, wie Migrantenkinder in der Schule Erfolg haben können. Ich stelle u. a. vor diesem Hintergrund folgende Fragen an die Landesregierung:
Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen Baden-Württemberg zur Erhöhung der Landesförderung für die Schulen in freier Trägerschaft pro Schüler auf 80 % der Kosten eines staatlichen Schülers?
öffentlichen Schulwesens durch die Landesregierung nach § 18 a des Privatschulgesetzes dem Landtag so rechtzeitig vorgelegt, dass er dort noch vor den Beratungen zum Doppelhaushalt 2010/2011 diskutiert werden kann?
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Wenn ich frage, wird es nicht beantwortet, aber wenn die Opposition fragt, wird es beantwortet! – Gegenrufe – Vereinzelt Hei- terkeit)
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich beantworte die Mündliche Anfrage wie folgt:
Die Durchführung von Postkartenaktionen ist natürlich ein legitimes Recht, um auf die Interessenlagen besonderer Gruppen hinzuweisen. Das gehört zur Meinungsfreiheit.
Ich weise aber gleichzeitig darauf hin, dass es durchaus auch andere, kostengünstigere Möglichkeiten gäbe, um Protest kundzutun,
Des Weiteren wird der Haushaltsgesetzgeber im Rahmen der Haushaltsberatungen über die Bezuschussung der Schulen in freier Trägerschaft im Rahmen seines Budgetrechts entscheiden.
Zur Frage b: Die Erstellung eines Berichts zur Privatschulfinanzierung ist eine Aufgabe, die das Privatschulgesetz vorgibt. Dieser Bericht ist einmal in drei Jahren zu verfassen. Nach der früheren Gesetzgebung musste dieser Bericht mindestens einmal in der Legislaturperiode erscheinen. Jetzt geschieht dies in einem dreijährigen Rhythmus.
Dieser Bericht erfordert umfassende Arbeiten. Erforderlich ist zunächst einmal die umfassende Vorbereitung des Datenmaterials, eine Datenerhebung auch im Dialog mit den jeweiligen Verbänden, vor allem mit den Einrichtungen selbst. Das Anhörungsverfahren ist ebenfalls ein verpflichtendes Element. Nicht zuletzt muss natürlich auch die gemeinsame Sprachregelung, auch der Regierungskoalition, Niederschlag in diesem Bericht finden.
Der Ministerrat hat am 7. Dezember den Bericht gebilligt. Ich kann eine Punktlandung vermelden: In diesen Minuten ist dieser Bericht auch beim Landtag eingetroffen.
Somit steht dieser Bericht dem Haushaltsgesetzgeber zur Verfügung. Er hat auch ausreichend Zeit, um die Bewertungen im Zuge der Haushaltsberatungen umsetzen zu können.
Die Landesregierung hat im Regierungsentwurf zum Haushalt 2010/11 zusätzliche Mittel in Höhe von 3,5 Millionen € bzw. 8,3 Millionen € für eine Erhöhung der Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft auf mindestens 70,5 % der Kosten eines Schülers an einer staatlichen Schule vorgesehen.
Herr Staatssekretär, ist Ihnen bekannt, dass die Privatschulen eine andere Rechnung erstellt haben, nämlich in einer Größenordnung von 47 Millionen €, um die von Ihnen gerade zitierten 80 % zu erreichen?
Können Sie also sagen, wie Sie diese 47 Millionen € bewerten? Und in welchen Schritten – das wäre meine zweite Frage – gedenken Sie die von Ihnen auch mit unterstützten 80 % zu erreichen?
Ich nehme auf die Koalitionsvereinbarung Bezug, die auch für die Finanzierung der Privatschulen maßgeblich ist. Ich darf daraus zitieren, dass wir den Kostendeckungsgrad stufenweise auf 80 % erhöhen wollen,