Protokoll der Sitzung vom 10.12.2009

Ich nehme auf die Koalitionsvereinbarung Bezug, die auch für die Finanzierung der Privatschulen maßgeblich ist. Ich darf daraus zitieren, dass wir den Kostendeckungsgrad stufenweise auf 80 % erhöhen wollen,

… indem wir bei zurückgehenden Schülerzahlen die Planansätze für die Zuschüsse an Ersatzschulen auf dem derzeitigen Niveau halten.

Ich stelle fest – das steht auch in dem Bericht für den Landtag, Herr Kollege Zeller –, dass in diesem Berichtszeitraum, also in den letzten drei Jahren, die Schülerzahlen nicht gesunken, sondern gestiegen sind. Wir müssen dem Rechnung tragen. Deswegen ist der erste Ansatz, dafür zu sorgen, dass keine Schlechterstellung in der Privatschulfinanzierung erfolgt, sondern seitens der Regierung zunächst einmal den finanziellen Gleichstand zumindest der Schulen zu erreichen, deren Kostendeckungsgrad unter 70 % abgesackt ist.

Das Wort erteile ich Herrn Abg. Schebesta für eine Zusatzfrage.

Herr Staatssekretär, könnten Sie uns die Entwicklung des Haushaltsansatzes für die Schulen in freier Trägerschaft in den letzten Jahren darstellen? Da müssten zum einen Erhöhungen durch die Anpassung an die Besoldungsentwicklung bei den Beamten zugrunde liegen. Zum anderen haben Sie den Schritt, der vor uns liegt, die 70,5 % im Regierungsentwurf 2010/11 zu halten, angesprochen. Das ist ein zweiter Schritt, der als strukturelle Erhöhung der Zuschüsse an die Schulen in freier Trägerschaft erfolgt. Wenn Sie uns sowohl die Erhöhungen aufgrund der Besoldungsanpassungen als auch in Richtung der 80 % darstellen könnten, wäre ich Ihnen dankbar.

Es gab in den letzten Jahren sogenannte nominale Erhöhungen und Erhöhungen, die aufgrund des Bruttokostenmodells vorgenommen wurden. Im Jahr 2000 betrug die Privatschulfinanzierung 233 Millionen €. Bis zum Jahr 2004 ist gerade aufgrund der von Ihnen, Herr Kollege Schebesta, angesprochenen Dynamisierung der Personalkosten die Bezuschussung um 20,4 % auf 280 Millionen € gestiegen. In den darauffolgenden vier Jahren gab es eine weitere Steigerung, die sich in jedem Haushaltsjahr bemerkbar gemacht hat, um insgesamt weitere 22,8 % auf bis dahin 344,9 Millionen €. Im laufenden Haushaltsjahr 2009 sieht der Etat für die Privatschulfinanzierung 368 Millionen € vor.

Sie sehen, dass wir von Jahr zu Jahr zusätzliche Mittel in die Privatschulen investieren. Insofern haben auch die Privatschulen in jedem Jahr eine besondere haushaltspolitische Berücksichtigung erfahren. Seit dem Jahr 2000 – das ist die abschließende Zahl – hat sich die Privatschulfinanzierung um 57,7 % erhöht.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Das Wort erteile ich Frau Abg. Berroth für eine weitere Nachfrage.

Herr Staatssekretär, ist Ihnen bewusst, dass bezüglich des soeben von Ihnen genannten Passus aus der Koalitionsvereinbarung ein Dissens besteht, dass es Teile der Landesregierung gibt, die meinen, das bezie

he sich nur auf die Zahl der Schüler von Schulen in freier Trägerschaft, und dass es andere Teile gibt, die meinen, damit seien sämtliche Schüler gemeint? Die Gesamtschülerzahl ist nun wirklich zurückgegangen. Das ist die erste Frage.

Zweite Frage: Hat es eigentlich einmal eine Berechnung im Kultusministerium gegeben, wie hoch der Prozentsatz bei der Förderung der Schulen in freier Trägerschaft wäre, wenn es im staatlichen Schulwesen keine Verbesserungen gegeben hätte? Diese Verbesserungen müssen doch zugunsten der Schulen in freier Trägerschaft registriert werden, weil sie den Prozentsatz entsprechend beeinflussen. Ich vermute, das ist noch nicht berechnet worden. Aber ich würde mich freuen, wenn ich die Zahl nachgeliefert bekäme.

Herr Staatssekretär, ich möchte gern noch eine Frage von Frau Abg. Rastätter zulassen. Sie können die Fragen dann insgesamt beantworten. Denn die für die Fragestunde vorgesehene halbe Stunde ist um, und wir müssen zum Abschluss kommen.

(Abg. Bärbl Mielich GRÜNE: Wie, die halbe Stunde ist um? Die anderen Fragen werden doch auch noch gestellt!)

Herr Staatssekretär, Sie haben eben erneut die Aussage in der Koalitionsvereinbarung, aber auch in weiteren Stellungnahmen – so im Finanzausschuss im Januar dieses Jahres, aber auch in der Stellungnahme zu einem Antrag der Fraktion GRÜNE – bestätigt, dass die Anhebung, die über die 70,5 % hinausgeht, wie sie am 1. September 2008 beschlossen wurde, an rückläufige Schülerzahlen gekoppelt ist.

Mich interessiert, inwieweit Sie davon ausgehen, dass die Schülerzahlen an Schulen in freier Trägerschaft in den nächs ten Jahren sinken, sodass Sie endlich weitere Schritte in Richtung 80 % einleiten können, oder ob Sie an der bisherigen Auffassung festhalten wollen, die bedeuten könnte, dass Sie die Anhebung auf 80 % in den nächsten Jahren nicht einmal ansatzweise angehen würden.

Herr Staatssekretär Wacker, Sie haben das Wort zur Beantwortung. Ich bitte Sie, sich kurz zu fassen.

Gern. – Ich darf zunächst zur Beantwortung der Fragen von Kollegin Berroth kommen.

Ich bitte Sie, die zweite Frage, die Sie gestellt haben, einmal schriftlich darzulegen. Denn ich glaube, dass Sie einen sehr komplizierten Berechnungssachverhalt aufgeworfen haben.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Nein!)

Aber wir sind natürlich gern bereit, auf diese Fragen einzugehen.

Zur ersten Frage: Sie sprechen von einem Dissens innerhalb der Regierungskoalition. Ich meine, dass dieser Dissens nicht im Plenarsaal ausgeräumt werden kann.

(Abg. Heiderose Berroth FDP/DVP: Ich wollte nur fragen, ob Sie das wissen!)

Aber ich bin sehr zuversichtlich, dass er bei anderer Gelegenheit ausgeräumt werden kann, bei der wir dann auch die Mög

lichkeit haben, auch im Zuge der Haushaltsberatungen eine einvernehmliche Vorgehensweise bei der Privatschulfinanzierung zu beschließen.

Frau Kollegin Rastätter, wir haben mit dem Privatschulbericht immer nur die Möglichkeit, die Privatschulfinanzierung rückwirkend zu beleuchten. Der Privatschulbericht schildert die Situation der Finanzierung in den zurückliegenden drei Jahren. Das ist auch in dem vorliegenden Privatschulbericht der Fall.

Wir stellen fest, dass die Senkung der Kostendeckungsgrade u. a. auf die Entwicklung der Schülerzahlen zurückzuführen ist, dass aber auch andere Faktoren hier eine Rolle spielen. Eine Auswirkung auf den Kostendeckungsgrad haben beispielsweise der höhere Versorgungszuschlag, die gesunkene Schüler-Lehrer-Relation und die gestiegenen Kosten der Kommunen.

Deswegen wäre mein Rat, zunächst einmal eine eingehende Analyse dieser Zahlen im Rahmen des Privatschulberichts vorzunehmen und im Zuge der Haushaltsberatungen auszuloten, was im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten machbar ist, um sich diesem Kostendeckungsgrad von 80 % anzunähern.

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Damit ist die Fragestunde beendet.

Die nicht aufgerufenen Mündlichen Anfragen werden schriftlich beantwortet.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. R e i n h o l d P i x G R Ü N E – F i n a n z i e r u n g d e s g e p l a n t e n P a r k h a u s e s a u f d e m F e l d b e r g ü b e r M i t t e l a u s d e m K o m m u n a l e n I n v e s t i t i o n s f o n d s

a) Trifft es zu, dass seitens der Landesregierung geplant ist,

aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds 5 Millionen € für Tourismusförderung und daraus ca. 3 Millionen € für das geplante Parkhaus zu verwenden?

b) Aus welchen Gründen will die Landesregierung eine Mittelzuweisung in dieser Höhe für ein Privatinvestorenprojekt rechtfertigen, das nach bisheriger Planung nicht im Eigentum der Kommune stehen wird und nicht der Erfüllung der Pflichtaufgaben der Gemeinden dient?

Schriftliche Antwort des Wirtschaftsministeriums

Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Gern beantworte ich die Mündliche Anfrage von Herrn Abg. Pix zum Parkhaus am Feldberg.

Herr Abg. Pix, Sie haben erstens die Frage gestellt, ob es zutreffe, dass seitens der Landesregierung geplant sei, aus Mitteln des Kommunalen Investitionsfonds 5 Millionen € für Tourismusförderung und daraus ca. 3 Millionen € für das geplante Parkhaus zu verwenden.

Hierauf kann ich Ihnen folgende Antwort geben: Es ist keine Förderung aus KIF-Mitteln der Tourismusinfrastruktur für das

Parkhaus am Feldberg vorgesehen. Richtig ist aber, dass für Zuschüsse an Kommunen zur Verbesserung der örtlichen Infrastruktur 5 Millionen € aus dem KIF verwendet werden sollen.

Dieses Vorgehen ist schon zwischen Land und kommuna- len Landesverbänden vereinbart. Im Entwurf des Haushalts 2010/2011 wurde im Einzelplan des Wirtschaftsministeriums bereits ein entsprechender Titel dafür gebildet (Kapitel 0702 Titel 883 01).

Von den KIF-Mitteln in Höhe von 5 Millionen € werden 3 Millionen € für die Förderung des Projekts „Parkhaus auf dem Feldberg“ und 2 Millionen € für die „Hilfe Stadt Staufen“ verwendet.

Weiter haben Sie die Frage gestellt, aus welchen Gründen die Landesregierung eine Mittelzuweisung in dieser Höhe für ein Privatinvestorenprojekt rechtfertigen will, das nach bisheriger Planung nicht im Eigentum der Kommune stehen wird und nicht der Erfüllung der Pflichtaufgaben der Gemeinden dient.

Die Antwort hierzu lautet: Zunächst einmal ist festzuhalten, dass mit der Etatisierung der 3 Millionen € im Planentwurf des Hauhalts 2010/2011 lediglich die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen für eine Unterstützung des Parkhausprojekts geschaffen werden sollen. Sollte der Landtag den Haushalt – diesen Punkt – so, wie im Entwurf der Landesregierung vorgesehen, beschließen, wird das Wirtschaftsministerium im Anschluss ein geordnetes Förderverfahren durchführen.

Die Gründe der Landesregierung für die Unterstützung der Gemeinde Feldberg liegen dabei auf der Hand:

Es ist allgemein bekannt, dass auf dem Feldberg, einem der beliebtesten Wintersportgebiete des Landes, mittlerweile unzumutbare Verkehrsverhältnisse herrschen. Die bekannten verkehrstechnischen und infrastrukturellen Probleme am Feldberg haben eindeutig einen überörtlichen Charakter und können von der Gemeinde allein nicht gelöst werden. In solchen Fällen ist die Landesregierung selbstverständlich bereit, im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten Hilfestellung zu geben.

Sehr geehrter Herr Abg. Pix, Sie können hier ganz sicher sein, dass das Wirtschaftsministerium bei der Verwendung von Haushaltsmitteln für dieses Projektvorhaben genauestens darauf achten wird, dass die vergaberechtlichen Vorschriften des Landes sowie die beihilferechtlichen Vorgaben der EU strengs tens eingehalten werden.

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. H a n s M a r t i n H a l l e r S P D – T h a n h e i m e r S t e i g e i m Z u g e d e r L 3 6 0 i m Z o l l e r n a l b k r e i s : B a u e i n e r K r i e c h s p u r

a) Wann erfolgt durch das Regierungspräsidium Tübingen die

Ausschreibung zum Bau einer Kriechspur an der Thanheimer Steige im Zuge des Ausbaus der L 360, eines der 21 im Landesstraßenbauprogramm vorgesehenen Projekte, deren geplanter Baubeginn Anfang Oktober von der Landesregierung verschoben worden ist?

b) Welches Datum strebt die Landesregierung für Baubeginn