(Beifall bei Abgeordneten der CDU und der FDP/ DVP – Abg. Jörg Döpper CDU: So ist es! – Abg. Ha- gen Kluck FDP/DVP: Jawohl! So ist es! – Abg. Pe- ter Hofelich SPD: Sicher nicht!)
Ich schlage vor, den Gesetzentwurf zur weiteren Beratung an den Innenausschuss zu überweisen. – Sie stimmen zu. Es ist so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt in BadenWürttemberg (DLR-Gesetz BW) – Drucksache 14/5516
Das Präsidium hat folgende Redezeit festgelegt: Die Begründung erfolgt durch die Regierung. Für die Aussprache sind fünf Minuten je Fraktion vorgesehen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Heute findet der dritte Akt eines Schauspiels mit dem Titel „Dienstleistungsrichtlinie“ statt. Es geht bei diesem dritten Akt um die Frage nach dem Was, nachdem sich der erste Akt mit der Frage nach dem Wie befasst hat. Das heißt, es geht um die Frage, wie bei dieser Dienstleistungsrichtlinie das Zusammenspiel von Einheitlichem Ansprechpartner und den zuständigen Behörden zu funktionieren hat.
Das alles ist, wie Sie wissen, im Landesverwaltungsverfahrensgesetz im Sommer bereits abschließend geregelt worden. Das war der erste Akt.
Der zweite Akt betrifft die Frage nach dem Wer: Wer soll Einheitlicher Ansprechpartner in Baden-Württemberg sein? Sie wissen, wir haben uns hier vor zwei Wochen mit der Verabschiedung des Gesetzes über die Einheitlichen Ansprechpartner entschieden.
Wie gesagt, heute folgt der dritte Akt, die Frage nach dem Was. Da geht es um die Frage, was nun im Einzelnen über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden soll und kann.
Das alles ist im Fachrecht zu regeln. Das ist ein bisschen kompliziert, auch deshalb, weil das zuständige Wirtschaftsverwaltungsrecht zum großen Teil Bundesrecht ist. Dieses Bundesrecht gilt sowohl für das Recht der verkammerten Berufe als auch für die Gewerbeordnung. Was wir auf Landesebene jetzt noch in einem Artikelgesetz bündeln müssen, also die entsprechenden gesetzlichen Verfahrensanordnungen, steht heute in erster Lesung zur Debatte.
Nur ganz kurz: Diese Verfahrensanordnungen betreffen z. B. Übersetzer in Gerichtsverfahren, Sachverständige, Privathochschulen, Ergänzungsschulen und vieles andere mehr. Das ist die eine Seite. Die andere ist, dass dieses Gesetz die Ergebnisse der Normenprüfung auf Landesebene umsetzen muss.
Deshalb wurden die landesrechtlichen Zulassungsverfahren für Dienstleister vereinfacht, etwa dadurch, dass wir auf Ge
nehmigungsverfahren in bestimmten Punkten verzichten, oder dadurch, dass wir die Abschaffung von Doppelprüfungen bei vergleichbaren Qualifikationsanforderungen vorschlagen – um nur zwei Beispiele zu nennen.
Einen Punkt darf ich noch besonders hervorheben. Wir haben eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf gemacht. In dieser ist deutlich geworden, dass es einigen Verbänden schwerfällt, zu akzeptieren, dass es hier um die Umsetzung einer EURichtlinie geht. Es scheint ja – jedenfalls bisweilen – eine deutsche Krankheit zu sein, dass bei solchen Umsetzungen von EU-Richtlinien immer noch ein bisschen draufgesattelt wird. Ich will Ihnen deutlich sagen, dass wir in diesem Fall ganz bewusst nichts draufgesattelt haben, sondern dass wir diese Richtlinie nun wirklich 1 : 1 umgesetzt haben und da, wo Vereinfachungen notwendig und auch möglich sind, diese Vereinfachungen noch zusätzlich durchgeführt haben.
Sie sollten diese Bescheidenheit honorieren und dem Gesetzentwurf zustimmen. Ich höre mit meinen großen Ohren, dass es doch noch eine Chance gibt, dass dieses Gesetz zum 1. Januar 2010 umgesetzt werden kann. Die Vertreter des Parlaments – das ist Ihre Aufgabe – werden da entsprechende Vorschläge machen. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn wir es über ein entsprechendes Timing noch schaffen könnten, dass dieses Gesetz zum 1. Januar umgesetzt werden kann. Wenn das nicht mehr gelingen würde, wäre es auch kein großer Beinbruch. Aber es wäre natürlich schöner, wenn wir, nachdem sich der Wirtschaftsausschuss damit befasst hat, in der nächsten Plenarsitzung die zweite Lesung durchführen könnten.
Insgesamt steht das Gesetz, wie gesagt, im Zusammenhang mit der Diskussion über die Dienstleistungsrichtlinie. Es ist ein notwendiges Gesetz. Ich bitte um Ihre Zustimmung.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie für den Bereich der Einheitlichen Ansprechpartner war wahrlich eine Herkulesaufgabe in diesem Haus und auch im Europäischen Parlament. Wir sind jetzt auf der Zielgeraden. In der vorletzten Plenarsitzung haben wir die Schaffung der Einheitlichen Ansprechpartner beschlossen und die Voraussetzung dafür geschaffen, dass es künftig für Unternehmen im In- und Ausland wesentlich leichter sein wird, hier ein Unternehmen zu beginnen, hier Arbeitsplätze zu schaffen. Das ist aus mittelstandspolitischer Sicht ein wichtiges Signal.
Aber beim Signal darf es nicht bleiben. Jetzt muss auch die Arbeit dafür getan werden, dass die entsprechenden Regelungen in den Fachgesetzen aufgenommen werden, damit wir die Einheitlichen Ansprechpartner auch tatsächlich umsetzen können, damit innerhalb der Frist von drei Monaten die Genehmigung und die Informationen an die Unternehmer weitergegeben werden können.
All diese Änderungen sind vornehmlich im Landesverwaltungsverfahrensgesetz und in zahlreichen fachgesetzlichen Regelungen geregelt: im Architektengesetz, im Ingenieurgesetz; es gibt aber auch solche Exoten wie das Markscheidergesetz. Den unter das letzte Gesetz fallenden Beruf habe ich in meinem ganzen Leben noch nicht wahrgenommen. Ich weiß auch gar nicht so richtig, was das ist. Aber die Verwaltung hat sich die Mühe gemacht, alle betroffenen Gesetze detailliert ausfindig zu machen und die entsprechenden Regelungen dafür zu treffen.
Wir sind auf der Zielgeraden. Das heißt, wenn wir das Ziel der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie bis zum 31. Dezember dieses Jahres schaffen wollen, müssen wir auch das Artikelgesetz umsetzen. Um die Umsetzung auch tatsächlich hinzubekommen, brauchen wir noch die zweite Lesung. Ich weiß: Die Zeit ist knapp. Aber wir haben noch eine Woche. In dieser Woche könnten wir noch eine Sondersitzung des Wirtschaftsausschusses durchführen. Wir könnten dann dieses Gesetz noch im Ausschuss beraten und es kurz vor Weihnachten noch in zweiter Lesung im Plenum verabschieden. Das würde ich für richtig halten.
Zwar befürchte ich jetzt nicht unbedingt ein EU-Vertragsverletzungsverfahren. Aber nach meinem Dafürhalten gebietet es der Respekt vor der Europäischen Union, dass wir die Zeit vorgaben einhalten. Wir können die Zeitvorgabe einhalten. Es gibt keine Notwendigkeit, die Ausschussberatung und die zweite Lesung auf das nächste Jahr zu verschieben. Ich will auch die Kollegen von der Opposition bitten, zuzustimmen, dass wir eine Sondersitzung des Ausschusses durchführen, damit wir bei der nächsten Plenarsitzung in einer Woche dieses Artikelgesetz verabschieden können.
Inhaltlich ist alles vernünftig und richtig. Ich kann das Ersuchen des Wirtschaftsministers auf Zustimmung zu diesem Gesetz nur unterstützen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! So langweilig sich die Beratung dieses Gesetzentwurfs jetzt anhört, so innovativ ist die Sache, um die es geht. Zum ersten Mal denken wir in der Verwaltung vom Kunden und vom Bürger her –
als Erste allerdings nicht wir in Baden-Württemberg, sondern in diesem Fall – das muss man ganz deutlich sagen – die Europäische Union. Die Europäische Union verlangt von uns und den anderen Ländern, dass wir von denjenigen, die ein Gewerbe ausüben wollen, nicht verlangen, dass sie über zehn, zwölf, 13 Stationen tingeln müssen und dort Anträge stellen müssen, sondern dass wir ihnen eine einzige Stelle hierfür anbieten. Diese Stelle vernetzt im Hintergrund und leistet die
Das ist genau so, wie wenn Sie Ihr Auto in die Werkstatt bringen: Dort geben Sie das Auto ab; Ihnen wird ein Meister zugeteilt; Sie sagen, was getan werden soll, und der Meister sorgt dafür, dass das Auto all die notwendigen Stationen in der Werkstatt durchläuft. So sollte auch die Verwaltung arbeiten.
Das ist eine riesige Innovation. Nicht die Regierung in BadenWürttemberg ist auf diese Idee gekommen, sondern Brüssel ist auf die Idee gekommen und hat das verlangt.
(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU: Ihr habt nicht zu- gestimmt! – Gegenruf von der CDU: Das ist nichts Neues!)
Wir haben es bereits beschlossen. Wir, die SPD-Fraktion, wollten ein noch moderneres Gesetz. Wir wollten noch mehr Dezentralisierung, noch kürzere Wege und eine noch größere Kunden- und Bürgerfreundlichkeit.
Immerhin haben wir durchsetzen können – zusammen mit Teilen der CDU und mit den kommunalen Landesverbänden –, dass wenigstens eine Reihe von kommunalen Stellen einbezogen worden sind. Das ist so weit ganz gut.
Jetzt geht es sozusagen um die Aufräumarbeit. Da stimme ich meinem Vorredner zu. Wenn man schon etwas so Innovatives macht, dann muss man bei uns 16 verschiedene Gesetze ändern, damit all die verschiedenen Behörden und Fachstellen sozusagen vergattert werden, dieses Gesetz auch anzuwenden und untereinander im Hintergrund zusammenzuarbeiten. Das muss eben sein. Das ist der letzte Schliff, das ist die Aufräumarbeit. Ich sehe keinen Grund, dass es damit Probleme gibt.
Ein Schönheitsfehler ist natürlich, dass man es jetzt auf den letzten Drücker macht und es keine reguläre Ausschusssitzung zur Einzelberatung mehr gibt. Wenn es eine vernünftige Regelung gibt, wie man das noch im alten Jahr schaffen kann, damit wir die Zusagen, die wir nach Europa gegeben haben, einhalten können, wollen wir uns dem nicht verschließen.