Protokoll der Sitzung vom 11.10.2006

Auch dazu stehen wir.

Wir stehen auch dazu, die Finanzierung nicht aus Haushaltsmitteln zu bestreiten.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Dazu steht doch je- der!)

Denn wir wollen die Nettonullverschuldung.

Zu dem Kollegen, der von der Landesstiftung gesprochen hat – wer war es? –: Ein Teil der Mittel der Landesstiftung ist per Definition – da sind wir uns im Aufsichtsrat einig – für den Erhalt und den Erwerb von Kulturgütern vorgesehen und reserviert.

(Zuruf von der SPD: Das ist ein Schattenhaushalt!)

Das heißt doch gar nicht, dass wir damit die Förderung anderer Zwecke unmöglich machen. Also: völliger Konsens.

Unsere Intention war – Kollegin Berroth hat sich sehr intensiv damit beschäftigt –: Wie können wir gemeinsam erreichen, dass bei einem Eigentumswechsel die für uns wichtigen Kulturgüter – angefangen von den Handschriften bis hin zu anderen Kulturgütern – im Land und für die Menschen in Baden und in Württemberg erhalten bleiben? Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es den Schweiß der Edlen wert ist, gemeinsam zu versuchen, die aufgezeigten Möglichkeiten – über eine Bürgerstiftung, z. B. über einen Mäzen, der bereit ist, einen größeren Betrag zur Verfügung zu stellen – zu nutzen, um diese Güter hier in Besitz zu halten, selbst wenn das Eigentum wechseln sollte.

(Glocke des Präsidenten)

Herr Abg. Dr. Noll, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Zeller?

Herr Abg. Zeller, bitte.

Herr Kollege Noll, damit Sie wieder ein bisschen auf den Boden kommen und sich nicht so ereifern müssen: Können Sie sich noch daran erinnern, dass die Ausgangssituation die war, dass Sie – gemeinsam mit Ihrer Regierung – die Handschriften verkaufen wollten? Es ging also nicht um den Erhalt der Handschriften, sondern um den Verkauf.

(Beifall bei der SPD und den Grünen)

Vielen Dank für diese Frage. Ich kann mich daran erinnern, dass nicht das Land Baden-Württemberg, die Landesregierung oder die Fraktionen irgendein Kunstgut verkaufen wollten.

(Lachen bei der SPD und den Grünen – Zuruf von den Grünen: Hört, hört!)

Das ist Fakt. An uns ist vielmehr herangetragen worden, zur Entschuldung des Hauses Baden beizutragen, das in Verantwortung für seine geschichtliche Tradition bereit war, das Schloss Salem und alles, was daran hängt, zu erhalten. Dabei hat das Haus Baden ungefähr 30 Millionen € Schulden geltend gemacht, einen Betrag, den es aus historischer Verpflichtung in das Ensemble Salem gesteckt hat. Dem konnten wir uns nicht verschließen. Man kann darüber streiten, in welcher Größenordnung diese Verantwortung hätte wahrgenommen werden sollen. Aber das Handeln dürfte nachvollziehbar sein. Deshalb wollte niemand von uns – weder das Land noch irgendeine Fraktion – verkaufen. Es gab vielmehr die Notwendigkeit der Entschuldung, weil wirt

schaftliche Zwänge ergeben haben: Das Haus Baden wäre im Grunde verpflichtet, zu verkaufen.

(Zuruf der Abg. Ute Vogt SPD)

Nun ging es darum, in gemeinsamer Verantwortung dafür zu sorgen – das spricht auch für das Haus Baden; es hätte auch sagen können, das wird verhökert, versteigert bei Sotheby’s – und zu versuchen zu identifizieren, wie man den Verkauf so gestalten kann, dass die Kunstgegenstände im Land Baden-Württemberg bleiben.

(Abg. Ute Vogt SPD: Das hat gar nichts damit zu tun, was Sie da erzählen!)

Nach dieser Debatte sind wir wohl gar nicht so weit auseinander. Es ist nachvollziehbar, dass die Opposition versucht, die Teilinformationen, die herausgekommen sind, zu nutzen und sich dabei auf einen dieser Kunstgegenstände, nämlich diese Bibliothek, zu fokussieren. Ihr Verkauf war aber an keiner Stelle beschlossen, sondern als Möglichkeit angedacht. Darf man in dieser Republik keine Möglichkeiten mehr diskutieren?

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das ist doch absurd!)

Sie haben doch mitbekommen, dass sowohl in der CDUFraktion als auch in der FDP/DVP-Fraktion der Verkauf der Bibliothek als eine der allerschlechtesten und möglichst zu vermeidenden Möglichkeiten dargestellt wurde.

(Zuruf von der SPD: Es wird nicht besser!)

Lassen Sie mich zum Schluss sagen: Wir halten an dem Ziel fest, einen vernünftigen Vergleich hinzubekommen, der das Risiko des Landes minimiert – das steckt immer in einem Vergleich –, der Besitztümer in Eigentum des Landes oder von Stiftungen von Bürgerinnen und Bürgern bringt und der damit ein Problem, das über Jahrzehnte geschwelt hat und finanzielle Risiken für den Landeshaushalt beinhaltet hätte, wenn Insolvenz angemeldet worden wäre – dauerhafter Erhalt z. B. der Anlage Salem aus Haushaltsmitteln – – Dieses Risiko wollen wir nach Möglichkeit ausräumen und damit auf Dauer einen Strich unter dieses leidige Problem ziehen, bei dem man sagen kann: Einfache Lösungen waren nach 90-jährigem Rechtsstreit mit Sicherheit nicht zu erwarten.

Aber vernünftige Lösungen sind meiner Meinung nach in Sicht. Ich bedanke mich beim Ministerpräsidenten, dass er genau in diese Richtung bei der Versammlung – Sie haben von Krisensitzung gesprochen – allen Anwesenden, allen Beteiligten Vorschläge gemacht hat. Wir werden diesen Weg weiterhin unterstützen. Insbesondere Sie alle hier sind natürlich aufgerufen, die Eigentümer zu suchen, die das Besitztum hier in Baden-Württemberg belassen, aber als Eigentümer sozusagen in die Bresche springen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP/DVP und der CDU)

Das Wort erteile ich dem Herrn Minister für Wissenschaft, Forschung und Kunst, Professor Dr. Frankenberg.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Jetzt wird es wie- der zuhörenswert!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ging und geht uns bei der Frage der Kunstgüter, die im Zusammenhang mit dem Haus Baden steht, um die Sicherung von Kunst. Ich glaube, das ist bei der ganzen Debatte viel zu sehr vergessen worden.

(Lachen bei der SPD und den Grünen)

Ich glaube, dass die Zahlen klar sind: Es geht um Kunstgegenstände in einem Gesamtwert von ca. 300 Millionen €. Wir wollen diese Gegenstände für das Land, seine Bewohner und die Öffentlichkeit sowie die Wissenschaft sichern.

(Abg. Dr. Stefan Scheffold CDU: So ist es!)

Dem stand eine mögliche Abgabe gegenüber, sprich Verkauf von Kunstgegenständen im Wert von 30 bzw. 70 Millionen €. Da sieht doch jeder, der die Grundrechenarten einigermaßen beherrscht, dass hier die Sicherung Vorrang vor der Abgabe von Kunstgütern hatte.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Lachen bei der SPD und den Grünen – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Völlig richtig! – Abg. Dr. Klaus Schü- le CDU zur SPD: Es geht nicht um die Ausbil- dungsabgabe!)

Zweitens, Frau Vogt, zur Rechtslage: Die Rechtslage ist höchst kompliziert und basiert auch auf höchst komplizierten historischen Verhältnissen,

(Abg. Dr. Nils Schmid SPD: Reden Sie die Rechts- lage doch nicht dauernd schlecht!)

bei denen man etwas wissen muss über den Unterschied zwischen Gütern, die vor der Säkularisation erworben worden sind, und Gütern, die nach der Säkularisation in den Besitz des Hauses Baden gelangt sind, und etwas über die Zähringer-Stiftung wissen muss – ob sie zustande gekommen ist oder nicht. Gerade weil alle Gutachter diese Rechtslage als höchst kompliziert angesehen haben, raten sie uns zum Vergleich, wiewohl es Eigentum gibt, das eindeutig im Besitz des Hauses Baden ist, Eigentum, das wir über den Vergleich allerdings für das Land sichern. Das sind wertvolle Stücke, die – das muss man auch sagen – die Badener als Ausstellungsstücke lieb gewonnen haben.

Wäre das nicht so kompliziert, Frau Vogt, wäre klar, dass alles dem Haus Baden gehört, dann müssten wir 300 Millionen € aufwenden, um die Gegenstände für das Land zu sichern.

(Abg. Reinhold Gall SPD: Das Umgekehrte ist das Interessante!)

Wäre klar, dass alles uns gehört, dann würden wir keinen Vergleich geschlossen haben.

Das heißt, dieser Vergleich ist vernünftig. Er sichert uns weit mehr, als wir einbringen. Ein nüchterner Kaufmann würde sagen: Dieser Vergleich ist günstig für das Land und auch günstig für die Kulturwelt dieses Landes.

Nun zu der berühmten Liste: Die Liste zum Schutz der Kulturgüter kann nicht ganze Ensembles von Bibliotheken be

(Minister Dr. Frankenberg)

inhalten. Wir können nicht eine ganze Bibliothek auf die Kulturliste setzen – das geht überhaupt nicht –,

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: So ist es! – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Eine Handschriftensamm- lung kann man schon draufsetzen!)

sondern es können nur einzelne Stücke auf diese Liste gesetzt werden. Aber diese Stücke wollen wir gar nicht abgeben. Warum sollten wir etwas auf eine Liste setzen, was wir überhaupt nicht abgeben?

(Zuruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD)

Dann, Herr Schmid, schützt diese Kulturgüterliste das Gut nicht vor dem Verkauf nach außerhalb von Baden