Deshalb ist es mehr als legitim, dass dann, wenn sich das Haus Baden an den Ministerpräsidenten dieses Landes mit einem Vorschlag wendet, dieser sauber geprüft wird,
dass er sauber abgearbeitet wird, dass die Argumente sauber abgewogen werden und dass man dann aufgrund des Wissens, das man hat, Frau Vogt, sauber entscheidet. So machen wir das.
(Abg. Johannes Stober SPD: Sie sagen uns ja gar nichts! Wie sollen wir da etwas wissen? – Abg. He- len Heberer SPD: Wir fordern es!)
Wenn das Ihr Sachbeitrag ist, dann kann ich nur sagen: Wir haben eine andere Vorstellung von Sachargumentation.
Dass die Rechtspositionen strittig sind, können Sie schon daran sehen, Frau Vogt, dass es für uns im Zweifel wesentlich leichter wäre, wenn die Rechtsposition so wäre, wie Sie sie gern hätten. So ist sie aber gerade nicht. Die verschiedenen Rechtsgutachten der letzten Jahre geben gerade das, was Sie behaupten, nicht her,
sondern zeigen eindeutig – die Gutachten sind zugänglich, wie Sie gerade gesehen haben –, dass die Lage sehr viel schwieriger ist.
Wenn es darum geht – und darin sind wir uns einig –, dass die wesentlichen Kulturgüter nicht außer Landes dürfen,
Wir sind uns einig: Die Kulturgüter sollen nicht ins Ausland oder sonst wohin. Dann gibt es aber nicht mehr so wahnsinnig viele Möglichkeiten. Aus der Landesstiftung wollen Sie die Mittel nicht. Das hat Herr Zeller freundlicherweise gerade mit dem zarten Hinweis, dass sie dann woanders fehlen würden, bestätigt. Das ist völlig logisch und richtig. Wenn Sie aber keine Stiftungsmittel wollen und einen Verkauf nicht wollen, dann gibt es noch exakt eine einzige Möglichkeit: den Landeshaushalt dieses Bundeslandes. Wenn Sie die Mittel aus dem Landeshaushalt wollen, dann stellen Sie, wenn Sie konsequent sind, in dem Moment, in dem der Doppelhaushalt auf dem Tisch dieses Hauses liegt, Änderungsanträge. Dann sagen Sie uns, ob Sie im Haushalt 70 Millionen € im Bereich der Bildung, im Bereich der Hochschulen, im Bereich des ländlichen Raums, im Bereich der wirtschaftlichen Förderung oder wo auch immer wegnehmen wollen.
Wenn Sie so viel Rückgrat haben, habe ich allergrößten Respekt vor Ihnen. Solange Sie dies nicht haben, Frau Vogt – entgegen Ihrer Ankündigung haben Sie gerade nicht gesagt, woher das Geld kommen soll –, ist die Art und Weise, wie Sie argumentieren, nicht sachgerecht und dieses Hauses nicht würdig.
Jetzt zur Festlegung der Kulturgüter, die Sie gerade angemahnt haben: Der zuständige Staatsminister im Bundeskanzleramt – ich sage ganz offen: ich kann nicht gerade behaupten, dass ich das gut fand – will diese Kulturgüter tatsächlich auf die Liste bringen, die Sie gerade genannt haben.
Die rot-grüne Bundesregierung und das Bundeskanzleramt unter Schröder haben dies in den sieben Jahren der rot-grünen Koalition nicht gemacht.
Unger-Soyka hat das auch nicht gemacht. Deshalb ist es ziemlich fadenscheinig, wenn man es dort, wo man Verantwortung getragen hat, nicht getan hat und dann im Landesparlament sagt: Setzen Sie die Güter doch endlich einmal auf die Liste, damit sie nicht veräußert werden können.
Meine Damen und Herren, ich kann nur sagen: Mit Ihrer Argumentation zeigen Sie, dass Sie nicht in Sachlichkeit dazu beitragen wollen, dass wir einen möglichst konfliktfreien Einigungsweg mit dem Haus Baden, mit diesem Haus und mit anderen erreichen. Vielmehr wollen Sie die Situation nutzen, um wieder einmal richtig Krawall zu machen.
Ich kann nur sagen: Dieses Thema, meine Damen und Herren, ist für diese Art von Auseinandersetzung denkbar ungeeignet. Ich glaube, dass die Landesregierung auf diesem schwierigen, aber guten und richtigen Wege korrekt vorgeht.
Ich kann nur sagen, dass die Fraktionen von CDU und FDP/ DVP – dies darf ich auch stellvertretend für den Kollegen Noll deutlich sagen – diesen Weg uneingeschränkt mittragen, weil ich glaube, dass die Auseinandersetzung sachgerecht, in sich konsequent und richtig und in der Außenwirkung auch darstellbar ist, und darauf muss es ankommen.
Nach § 82 Abs. 4 der Geschäftsordnung erteile ich dem Vorsitzendem der FDP/DVP-Fraktion, Herrn Abg. Dr. Noll, das Wort.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es war nicht ganz klar, dass alle Fraktionsvorsitzenden noch die Gelegenheit ergreifen werden, das Wort zu nehmen.
Ich widerspreche an keiner Stelle der Schlussfolgerung des Kollegen Mappus, sondern will nur noch einmal versuchen, ein paar Dinge hier sachlich darzustellen und zu erklären, warum wir, selbstverständlich über die Koalitionsrunde in Vorgespräche eingebunden, der Spur nach jeweils informiert waren und die Ziele – –
Wer da jetzt lacht und meint, die Mitglieder der Koalitionsrunde sollten bitte schön alle Kunstgegenstände auflisten, mit Gutachten bewerten usw.,
(Zuruf des Abg. Dr. Nils Schmid SPD – Abg. Jür- gen Walter GRÜNE: Also Sie waren der Spur nach für den Verkauf der Handschriften!)
der sieht einfach die Realitäten völlig falsch. Nein, es geht mir jetzt darum: Heute ist ja deutlich geworden, dass man inzwischen weiß – der Ministerpräsident hat es ja selber gesagt –, dass auch manches in der Kommunikation unglücklich gelaufen ist. Das ist einfach Fakt.
Ich sage Ihnen: Dazu stehe ich. Wenn eine mittelständische Firma dieses Landes die Landesregierung um Hilfe ersucht – da geht es z. B. auch um Arbeitsplätze; das ist Ihnen immer sehr wichtig –,
dann interessiert mich zunächst einmal nicht, wer der Eigentümer ist. Wenn diese Firma in wirtschaftlichen Schwierigkeiten ist und an uns herantritt, können wir in der Öffentlichkeit nicht von A bis Z finanzielle Situationen, rechtliche Einschätzungen breit darlegen.
Deswegen bekenne ich mich dazu: Es war richtig, dieses Problem, das mehr als 90 Jahre diskutiert worden ist und jetzt zur Entscheidung kommen musste, zunächst einmal nicht auf dem offenen Markt auszutragen. Das ist Fakt 1.
Fakt 2 ist – da brauche ich gar nicht Jurist zu sein; vielleicht ist es besser, dass man da kein Jurist ist –,
dass man in einem solchen, über mehrere Jahrzehnte schwelenden Rechtsverfahren mit gesundem Menschenverstand ziemlich sicher wissen kann,
dass beide Seiten jeweils Gutachten, die ihre Sicht der Dinge bekräftigen, werden vorlegen können und nach aller Erfahrung, wenn es Rechtsstreitigkeiten in diesen Dimensionen gibt, am Ende ein Vergleich stehen wird. Deswegen ist es – auch für einen Privatmann – in solchen Fällen immer sinnvoll, zu schauen, ob man den Vergleich nicht von vornherein anstreben sollte, wenn man das Gefühl hat, damit genau das Ziel erreichen zu können, das der Herr Ministerpräsident genannt hat, nämlich Besitz in Eigentum zu bringen.