Protokoll der Sitzung vom 15.04.2010

Schwerpunktmäßig kann man zu den Erfolgen sagen: Zu nächst ist es wichtig, dass der Datenschutz für den öffentli chen und der Datenschutz für den nicht öffentlichen Bereich in Baden-Württemberg zusammengelegt werden. Gerade vor dem Hintergrund der zahlreichen Datenschutzskandale im pri vaten Bereich – Sie haben das vorhin schon erwähnt – wird klar: Wir brauchen dringend eine unabhängige, schlagkräfti ge und personell angemessen ausgestattete Datenschutzauf sicht als Kontroll- und Aufsichtsbehörde für die Wahrung der Bürgerrechte.

Ich darf auch hier noch einmal kurz daran erinnern – Google, Google Street View und Google Earth etc. erinnern alle dar an –: Wir müssen uns sicherlich überlegen, ob es so bleiben sollte, dass beispielsweise Google Earth mein Grundstück oder das Grundstück von anderen Menschen grundsätzlich aufnehmen darf und der Betroffene, wenn er dies nicht will, reagieren muss, oder ob wir wollen, dass Google zunächst fra gen muss, um die Einwilligung des Betroffenen bitten muss.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist der Nor malfall, ja!)

Ich denke, das wird sicherlich eine wichtige Angelegenheit sein.

(Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Ist Ihnen bekannt, dass die Landesregierung das nicht will?)

Insbesondere sollten wir im Datenschutz Folgendes regeln: Wenn jemand von mir Daten sammelt, muss er mir meines Er achtens auf eine Frage von mir immer sagen können, woher er die Daten hat, und die Daten auf mein Geheiß hin wieder löschen. Wenn er das nicht tut, dann muss es auch Sanktions möglichkeiten geben.

Außerdem – ich habe es schon gesagt – freut es mich persön lich, dass das Vorratsdatenspeicherungsgesetz vom Bundes verfassungsgericht gekippt worden ist.

Zu den Impulsen, die man aus dem Datenschutzbericht her auslesen kann, gehören meines Erachtens folgende: Die span nende Information ist – das ist ebenfalls gut so –, dass nach einer Allensbach-Umfrage eine Mehrheit von 82 % der Be fragten Unternehmen grundsätzlich misstraut, wie die mit ge speicherten Daten umgehen, und dass dem Staat immerhin stolze 72 % der Befragten in dieser Hinsicht misstrauen. Das heißt, die Bürger sind sich des Risikos bewusst, das sich aus

den großen Datensammlungen sowohl bei Unternehmen als auch beim Staat ergibt.

Zum Schulbereich wurde vom Datenschutzbeauftragten zu Recht gerügt, dass teilweise von Gymnasien Prüfungspläne mit Namen und Prüfungsdaten der Schüler ins Netz gestellt wurden. Dies hat erfreulicherweise einen Hinweis des Minis teriums an die Schulen bewirkt, dies in Zukunft zu unterlas sen. Es ist gut, dass der Datenschutzbeauftragte auf diesen Missstand hingewiesen hat.

Im Verkehrsbereich macht der Datenschutzbericht z. B. auf die Problematik aufmerksam, dass bei Videoüberwachungen über das Verkehrsgeschehen zum Zweck von Staumeldungen die personenbezogenen Daten nicht verarbeitet werden dür fen, die Kennzeichen also ausgeblendet werden müssen.

Meine Damen und Herren, mit seinem Urteil zur automati sierten Kennzeichenerfassung hat das Bundesverfassungsge richt zu einem besseren Datenschutz beigetragen und festge stellt, dass das Gesetz aus Hessen verfassungswidrig ist. Auch hier war ein Verstoß gegen Datenschutzvorschriften feststell bar. Bei der Speicherung der Daten müssen die entsprechen den datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. Ich darf daran erinnern: Dies gilt auch für die heimliche Online durchsuchung, die teilweise geplant war.

Sehr positiv fällt mir im Bericht auf, dass zum Bereich Justiz lediglich auf sechs Seiten – von insgesamt 145 Seiten – be richtet wird. Ich finde, das ist ein großer Erfolg unseres Jus tizministeriums. Hervorragend.

Es wird lediglich gesagt, bei der Nutzung elektronischer Fuß fesseln könnten sich ganz erhebliche Eingriffe ergeben. Aber ich denke – auch das hat der Datenschutzbeauftragte gesehen –, dass die Alternative zu den elektronischen Fußfesseln, näm lich die Verbüßung der Strafe in der JVA, in der Abwägung mit datenschutzrechtlichen Eingriffen einen größeren, einen stärkeren Eingriff darstellt. Darin wird mir sicherlich auch der Kollege Zimmermann zustimmen.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Nein, der soll ruhig absitzen! – Heiterkeit)

Positiv, meine Damen und Herren, ist mir auch aufgefallen, dass der Datenschutzbeauftragte die Durchführung einer For derungsbeitreibung durch ein privates Inkassounternehmen nicht beanstandet hat, was hier teilweise von der Opposition gesagt worden ist.

Ebenfalls positiv aufgefallen ist, dass die teilprivatisierte JVA nicht als Verstoß gegen Datenschutzbestimmungen gesehen wird.

Zum Punkt „Gestaltung des IT-Staatsvertrags“ haben wir die Anregung des Datenschutzbeauftragten ebenfalls gleich mit aufgenommen und im Plenum den Antrag gestellt, dafür zu sorgen, dass bei der Einrichtung des IT-Planungsrats daten schutzrechtliche Elemente Berücksichtigung finden.

Der Bericht ist also nicht nur eine bloße Auflistung, die man zur Kenntnis nimmt und dann weglegt, sondern er enthält sinnvolle und insbesondere auch wichtige Anregungen, um zu handeln. Das nehmen wir entsprechend wahr.

Man kann also festhalten, dass in Baden-Württemberg beim Datenschutz im nicht öffentlichen Bereich weiterhin Problem bewusstsein gegeben sein muss und dass wir die Anregungen und die Feststellungen des Datenschutzbeauftragten berück sichtigen und umsetzen müssen.

Wir sind auch insofern auf dem richtigen Weg, als ungerecht fertigte Eingriffe vonseiten des Staates in Daten der Bürger auch weiterhin im Zaum gehalten werden. Wir sind dem Da tenschutzbeauftragten sehr dankbar, dass er dies in dieser Klarheit so festgestellt hat.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der SPD und der Grünen)

Das Wort für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Rech.

Frau Präsidentin, meine Da men und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Kollege Dr. Wet zel hat eben zu Recht festgestellt: Wir sind auf einem guten Weg. Das sehe ich auch so, was die Stärkung des Datenschut zes in unserem Land anbelangt. Aber auf diesem Weg müssen wir natürlich vor allem unsere Bürgerinnen und Bürger mit nehmen. Andernfalls würden jegliche personelle Verstärkung und alle Maßnahmen, über die wir sonst noch reden, wenig helfen und wenig nützen.

Das gilt übrigens in vielen Bereichen. Wenn sich unsere mit telständischen Betriebe nicht selbst schützen – ich denke hier im polizeilichen Bereich an die Industriespionage –, weil sie nicht erkannt haben, welche Gefahren da lauern und dass es durchaus sein kann, dass Vermögenswerte erst nach Jahren verlustig gehen, dann nützt alles, was die Polizei zum Schutz dieser Betriebe tut, herzlich wenig. Das Bewusstsein, sich selbst zu schützen und Daten nicht preiszugeben, muss in der Bevölkerung nach wie vor noch wachsen.

Ich gebe Ihnen recht, Herr Kollege Dr. Wetzel: Da hat sich in den letzten Jahren viel getan. Aber vieles andere bleibt noch immer zu tun.

Bevor ich jedoch auf den Bericht eingehe, möchte ich zu nächst einmal im Namen der Landesregierung dem Landes beauftragten für den Datenschutz, Herrn Klingbeil, und sei nen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihre wirklich enga gierte und kompetente Arbeit danken. Diese Arbeit spiegelt sich im 29. Tätigkeitsbericht wider.

Dieser Tätigkeitsbericht ist übrigens der erste seiner Art; er ist zudem der erste, der einen zweijährigen Berichtszeitraum er fasst. Das erklärt auch den im Vergleich zu früheren Berich ten deutlich größeren Umfang.

Auch wenn im Bericht zahlreiche Angelegenheiten angespro chen sind, bei denen der Landesbeauftragte – vielfach zu Recht – datenschutzrechtlichen Verbesserungsbedarf be schreibt, sollten wir bitte nicht aus dem Blick verlieren, dass sich der Landesbeauftragte zugleich auch sehr positiv über das bislang Erreichte geäußert hat. Herr Kollege Dr. Wetzel – ich sage das jetzt ein bisschen spaßhaft, weil Sie den Bereich

Justiz gelobt und es als Erfolg bezeichnet haben, dass sich nur sechs Seiten diesem Bereich widmen; es ist klar: auf gut Schwäbisch heißt es: „Nicht geschimpft ist genug gelobt“ –, der Datenschutzbeauftragte geht sogar noch weiter, wenn er der Landesregierung ausdrücklich Anerkennung beispielswei se für ihre Gesetzentwürfe zollt, die – ich darf zitieren – zu meist „sorgfältig geprüft“ seien und bei denen meist kein „Haar in der Suppe“ zu finden sei.

(Beifall bei der FDP/DVP)

Darüber habe ich mich sehr gefreut. Der Landesbeauftragte bestätigt die Regierung damit in ihrer Haltung und ermutigt sie, Belangen des Datenschutzes gerade am Ursprung, näm lich bei der Erarbeitung von Gesetzentwürfen, großes Gewicht beizumessen.

Wie schon seine Vorgänger äußert sich der Landesbeauftrag te in seinem Bericht zu verschiedenen Gesetzgebungsvorha ben. Dafür bin ich dankbar. Es gibt Gesetzgebungsvorhaben, bei denen die Landesregierung die Einschätzung des Landes beauftragten für den Datenschutz nicht teilt; auch dies räume ich ein. Beispielsweise – um gleich konkret auf diesen Punkt einzugehen – hält die Landesregierung die rechtlichen Grund lagen für die polizeilichen Informationssysteme oder auch die Systeme zur Videoüberwachung im Polizeibereich für erfor derlich und auch in ihrer datenschutzrechtlichen Ausgestal tung für angemessen. Das will ich ausdrücklich sagen.

Konkret bedeutet dies, dass wir uns sehr genau überlegen, wie wir einen Gesetzentwurf so erstellen, dass er zwar den fach lichen Anforderungen gerecht wird, aber nicht über das ange strebte Ziel hinausschießt. Das ist dann immer die Balance, die zu wahren ist. Dies gilt für viele Bereiche; das zieht sich wie ein roter Faden durch viele Bereiche im Innenministeri um hindurch.

Viel Raum nimmt in diesem Bericht auch die Darstellung von Einzelfällen und von Problemen bei der Umsetzung ein. Ich will darauf hinweisen, dass hierbei durchweg nicht von spek takulären Missbrauchsfällen oder Datenskandalen die Rede ist, sondern dass es sich zumeist um Vorgänge handelt, bei de nen der mit der Datenverarbeitung betraute Bedienstete Feh ler gemacht hat. Auch der Landesbeauftragte kommt zu der Einschätzung, dass die von ihm festgestellten Verstöße zu meist auf fehlendes Problembewusstsein oder auch auf Ge dankenlosigkeit zurückzuführen sind.

Bei der Umsetzung der Datenschutzvorschriften vor Ort – das will ich in diesem Zusammenhang sagen – kommt dem jetzi gen Datenschutzbeauftragten eine wichtige Rolle zu. Wir ha ben kürzlich eine Umfrage hinsichtlich der öffentlichen Stel len des Landes vorgenommen. Ich habe den Eindruck – so fern ich das Resümee ziehen darf –, dass wir auf einem guten Weg sind. Seit der Novellierung des Landesdatenschutzgeset zes im Jahr 2000 besteht die Möglichkeit zur Bestellung von behördlichen Datenschutzbeauftragten. Seitdem hat eine stän dig steigende Zahl öffentlicher Stellen von dieser Möglich keit Gebrauch gemacht.

Alle öffentlichen Stellen, die von dieser Regelung bislang noch nicht Gebrauch gemacht haben, kann ich nur dazu er muntern und auffordern, einen behördlichen Datenschutzbe auftragten zu bestellen. Ob wir aber eine gesetzliche Grund

lage schaffen müssen, die alle 1 100 Kommunen im Land zur Bestellung eines Beauftragten verpflichten würde, müssen wir sehr sorgfältig abwägen, auch vor dem Hintergrund der ge genwärtigen desolaten Finanzsituation der Kommunen und vor dem Hintergrund der Forderung nach dem Abbau von Standards auf kommunaler Ebene.

Sie haben außerdem den Schulbereich angesprochen. Auch der Datenschutzbeauftragte hat dies getan und hierbei Verbes serungsbedarf geltend gemacht. Hierzu möchte ich mir den Hinweis erlauben, dass es dem Kultusministerium, der Kul tusverwaltung insgesamt und den Schulen sicherlich nicht am guten Willen fehlt. Das möchte ich ausdrücklich konzedieren. Die angesprochene Situation hat ihre Ursache aber in organi satorischen und personellen Gegebenheiten im Bereich der Schulverwaltung. Die Herausforderung, vor der die Schulver waltung dabei steht, liegt insbesondere darin, geeignete Per sonen für die Wahrnehmung dieser Aufgabe zu finden – dar um geht es –, die auch über die notwendigen datenschutzrecht lichen und vor allem die technischen Kenntnisse verfügen müssen.

Dem Kultusministerium ist es dabei wichtig, die öffentlichen Schulen stärker für die Belange des Datenschutzes zu sensi bilisieren und sie bei der Einhaltung der Vorschriften besser und wirksamer zu unterstützen. Dazu hat es mehrere Maßnah men gegeben, beispielsweise die Intensivierung von Schulun gen zum Datenschutz, an denen die Schulleitungen, die Leh rerinnen und Lehrer sowie behördliche Datenschutzbeauftrag te teilnahmen.

Kritik des Landesdatenschutzbeauftragten an Einzelfällen be zog sich auf die Durchführung von DNA-Reihenuntersuchun gen in den Landkreisen Heilbronn und Ludwigsburg. Dabei sind letztlich Personen einbezogen worden, die nicht dem in der richterlichen Anordnung festgestellten Verdachtsraster ent sprochen haben. Dies bedaure ich ausdrücklich. Das will ich an dieser Stelle sagen.

Zugleich muss ich aber um Verständnis dafür bitten, dass in dividuelle Fehler – um solche handelt es sich hierbei – trotz aller Bemühungen nie vollständig ausgeschlossen werden können. Um die Folgen so gering wie möglich zu halten, wur den die gewonnenen DNA-Proben umgehend vernichtet und die Daten selbstverständlich gelöscht.

Lassen Sie mich ergänzen, dass wir die Bewertung der vom Landesbeauftragten angesprochenen Einzelfälle nicht immer und durchweg teilen. Wir sehen beispielsweise die Datenver arbeitung während des NATO-Gipfels, der, wie Sie wissen, sehr erfolgreich war, als völlig korrekt und als einem solchen Großereignis durchaus angemessen an. Es wurde moniert, dass mehrere unterschiedliche Computerverfahren zum Ein satz gekommen sind. Dies allein ist jedoch per se, jedenfalls aus datenschutzrechtlichen Gründen, meine ich, nicht kritik würdig.

Lassen Sie mich zum Schluss auf Ihre Frage nach der Zusam menlegung der beiden Datenschutzaufsichtsbehörden zu spre chen kommen. Die Landesregierung hat sich bereits im ver gangenen Jahr im Grundsatz darauf verständigt, eine solche Zusammenlegung vorzunehmen. Heute geht es also nicht um das Ob, sondern nur noch um das Wie.

Es wurde zu Recht auf das Urteil des Europäischen Gerichts hofs verwiesen. Der Europäische Gerichtshof stellt fest, dass die Datenschutzaufsichtsbehörden in allen deutschen Bundes ländern – in allen, also auch dort, wo die Aufsichtsbereiche zusammengefasst sind – nicht als – ich zitiere – „völlig unab hängig“ im Sinne der europäischen Richtlinie angesehen wer den. Es muss deswegen im Zuge der anstehenden Zusammen legung auch sichergestellt werden, dass die künftige Rechts stellung und Organisation des Landesbeauftragten für den Da tenschutz den Anforderungen, wie sie der Europäische Ge richtshof normiert hat, tatsächlich entsprechen.

Auch wenn wir die Zusammenlegung, meine Damen und Her ren – das will ich zum Schluss ausdrücklich sagen –, sehr zü gig vornehmen wollen – das ist ausdrücklich unser Wille –, müssen wir trotzdem im Blick haben, gerade wegen der eu roparechtskonformen Ausgestaltung, dass wir die Abstim mung mit dem Bund und den übrigen Ländern zeitnah hinbe kommen. Herr Kollege Walter, der Entschließungsantrag der Grünen bringt uns schon deshalb nicht wesentlich weiter, weil er das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz Schles wig-Holstein als Vorbild nimmt. Dieses hat der Europäische Gerichtshof als Kontrollstelle für den nicht öffentlichen Be reich, wie die Kontrollstellen der anderen Länder auch, als nicht richtlinienkonform beurteilt.

Herr Kollege Walter, bei allem Verständnis für Ihren Wunsch nach einer möglichst baldigen Zusammenlegung dürfen wir dabei nichts übers Knie brechen. Geboten ist zunächst eine detaillierte Auswertung des Urteils des Europäischen Ge richtshofs und dann eine gründliche Abwägung zwischen den danach verbleibenden Lösungen. Sie haben es zu Recht als wünschenswert betrachtet, dass wir dies bis Mitte des Jahres hinbekommen. Ich weiß nicht, ob ich so etwas jemals in Aus sicht gestellt habe.

(Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Nicht die Zusammen legung, sondern die Videoüberwachung!)

Die Videoüberwachung, ja. Wir wollen aber natürlich bei des zeitgleich machen. Wir wollen die Videoüberwachung im Landesdatenschutzgesetz zeitgleich mit der Zusammenlegung hinbekommen. Das ist auch sinnvoll. Ich denke, das eine schließt das andere nicht aus. Mit Verzögerungen ist nieman dem gedient.

Ich will auch darauf verweisen, dass die Vorgehensweise, wie ich sie jetzt angedeutet habe, nach meiner Erinnerung auch bei den Beratungen im Ständigen Ausschuss von allen Frak tionen – von allen Fraktionen! – ausdrücklich gebilligt, um nicht zu sagen unterstützt wurde. Lassen Sie uns deswegen weiter so verfahren.