Das Präsidium hat folgende Redezeiten festgelegt: für die Be gründung fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn Sie Diskussionsbedarf haben, verlegen Sie die Diskussionen bitte nach außerhalb des Plenarsaals.
Sicherlich sind sehr viele von Ihnen der Meinung, dass es sich hierbei nur um ein kleines Detail handelt. Bei genauerer Be trachtung werden Sie, meine Damen und Herren, jedoch fest stellen, dass es sich hierbei um ein sehr aktuelles und gleich zeitig auch akutes Problem handelt.
Das Landesjagdgesetz spiegelt die tatsächliche Entwicklung in unserer Landschaft leider nicht mehr wider.
Das Problem liegt in der Ungleichbehandlung, und zwar der Ungleichbehandlung zwischen Weinbauern und Obstbauern in diesem Land.
(Abg. Karl Zimmermann CDU: Dann gehen wir halt! – Abg. Dr. Bernhard Lasotta CDU: Alle? – Heiter keit)
Ich habe diejenigen gemeint, die hier reden. Wenn man drei mal auffordert, ruhig zu sein, müssten sie es eigentlich all mählich kapieren.
Ich möchte an dieser Stelle ein Motto des Landesjagdverbands Baden-Württemberg aufgrei fen. Das Leitbild des Landesjagdverbands lautet: Jagd ist Auf trag und Leidenschaft. Für uns ist es Auftrag, die Probleme, die in diesem Land herrschen, zu erkennen, und es ist uns ei ne Art Leidenschaft, dafür zu sorgen, dass auch hier wieder Ungleichbehandlung in Gleichbehandlung zurückgeführt wird.
Ich möchte mich zu Ihrem besseren Verständnis erst einmal mit der Problemlage beschäftigen: Es geht darum, dass sich die Situation der Wildpopulationen in den letzten Jahrzehn ten entscheidend verändert hat, und zwar verschärft hat. Das heißt, wir haben es mit einem gewaltigen Anstieg der Popu lationen bei Rehwild, aber vor allem auch bei Schwarzwild zu tun.
zahlreichen milden Wintern. Weitere Ursachen liegen natür lich auch in den Veränderungen in der Landbewirtschaftung – Maisäcker, die bis an die Waldränder heranreichen – und na türlich auch in den Jagdmethoden; teilweise wird Wild ange füttert. Dies reicht dazu aus, dass sich diese Bestände in ei nem so erheblichen Maß verändert haben, dass die bisherigen Bestimmungen des Landesjagdgesetzes nicht mehr ausrei chen, um Obstbauern ausreichend bei ihrer Tätigkeit und ih rer Absicht, Obst zu produzieren, um ihre Existenz zu sichern, zu schützen.
Wir haben es gewissermaßen mit einem Paradoxon zu tun. Wenn das Landesjagdgesetz bisher vorgeschrieben hat, dass nur dann ein Wildschadensersatz geleistet wird, wenn die ent sprechende Obstanlage eingezäunt ist, dann haben wir es heu te mit dem umgekehrten Sachverhalt zu tun, dass durch den starken Druck von Schwarzwild die Zäune niedergedrückt werden und dadurch Rehwild einfällt und für extreme Schä den sorgt.
Rehwild ist eigentlich kein Waldtier, sondern es hat als Nie derwild seinen Lebensraum eher in der freien Landschaft. Deswegen ist es genetisch gesehen kein Wunder, dass sich das Rehwild in diese Obstanlagen eindrückt und hier für gewalti ge Schäden sorgt. Das heißt also, das Wild kommt hinein, aber nicht mehr heraus. Deswegen ist die Schadenssituation mit unter größer als bei Anlagen ohne Zaun. Das wird uns auch von der Jägerschaft bestätigt.
Deswegen halten wir es für unglaublich wichtig, dass man das Landesjagdgesetz an dieser Stelle ändert und damit zu einer Gleichbehandlung kommt. Denn was den Winzern in BadenWürttemberg bisher möglich ist, nämlich auch ohne Einzäu nung ihre Trauben zu erzeugen und im Schadensfall Wildscha densregulierungen anzuwenden, ist den Obstbauern bisher nicht möglich. Deshalb heißt die Lösung, den § 31 des Lan desjagdgesetzes zu ändern und hier neben Weinbergen auch Obstanlagen und insbesondere Streuobstwiesen aufzunehmen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der von den Grünen eingebrachte Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjagdgesetzes ist weder zweckmäßig noch sinnvoll. Er ist deshalb unnötig.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Jürgen Walter GRÜNE: Das kannst du jetzt nicht sagen! – Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: So ist es! Völlig un nötig!)
Ich begründe es Ihnen gleich sauber und glatt. Wir alle reden sehr gern von der Deregulierung, auch Sie, lieber Herr Kolle ge Pix. Sie wollen wieder einmal das Gegenteil tun. Wir sind absolut dagegen.
Wir brauchen keine Änderung des Landesjagdgesetzes. Wo kämen wir hin, wenn wir bei jedem Amtsgerichtsurteil, z. B. jetzt bezogen auf Schorndorf, übereilt ein Gesetzesänderungs verfahren einleiten wollten? Liebe Kolleginnen und Kollegen, hier geht wieder einmal Gründlichkeit vor Schnellschüssen.
Was wollen die Grünen? Die Grünen wollen Obstanlagen und Streuobstwiesen in die allgemeine Wildschadensentschädi gungsregelung aufnehmen. Das lehnen wir ab. Zunächst ein mal ist das Problem regional begrenzt. Aber – das möchte ich auch sagen, Herr Pix; davon haben Sie als Jäger nicht gespro chen – die Jagdpächter müssten mit zusätzlichen Kosten rech nen, was sich wiederum negativ auf die Grundbesitzer aus
wirkte. Übrigens: Jäger sind wirklich Jägermeister und nicht Zahlmeister der Nation. Das darf ich auch einmal sagen.
Ich denke dabei vor allem an die vielen kleinen, bäuerlichen Jäger, die es sich nicht leisten können, hier immer zur Kasse gebeten zu werden.
Darüber hinaus haben Sie selbstverständlich zwischen Obst anlagen und Streuobstwiesen ein Abgrenzungsproblem. Das sieht man Ihrem Antrag auch an.
Ich möchte noch einmal festhalten – da sind wir uns sicher al le einig –: Die Streuobstwiesen sind ein wertvoller Teil unse rer Kulturlandschaft, und wir dürfen uns bei allen Streuobst wiesenbesitzern bedanken, die diese Kulturlandschaft pflegen. In unserem Land machen Streuobstwiesen übrigens eine Flä che von 100 000 ha aus. Wie Sie wissen, besteht per se, un abhängig von diesem Urteil von Schorndorf, auch ohne Schutzvorrichtungen eine uneingeschränkte Schadensersatz pflicht. Wir brauchen in ein Gesetz nichts hineinzuschreiben, was es schon gibt.
Übrigens ist Baden-Württemberg – das haben Sie, Herr Kol lege Pix, gerade mit Blick auf die Weinberge erwähnt – das einzige Land in Deutschland, das überhaupt eine Ausnahme in der Zäunungspflicht macht. Eine Grundsatzdiskussion über weitere Ausnahmen könnte dazu führen, dass seitens der Jä gerschaft auch die Ausnahme für die Weinberge infrage ge stellt wird.
Lassen Sie mich zum Schluss noch einmal den Dank an alle Besitzer und Pfleger von Streuobstbeständen in unserem Land als wichtiges Gut in unserer baden-württembergischen Kul turlandschaft wiederholen. Mein Dank gilt aber auch den Jä gern, die ihren Beitrag zum Erhalt der Kulturlandschaft leis ten.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, das auskömmliche Miteinander von Streuobstwiesenbesitzern und der Jägerschaft auf der Grundlage auch des gesunden Menschenverstands ist uns allemal lieber als eine weitere Bevormundung, wie sie im Antrag der Grünen wieder einmal beabsichtigt ist.