Protokoll der Sitzung vom 28.07.2010

lung, In- und Außerkrafttreten

mit den §§ 13 bis 16. Wer dem 5. Abschnitt zustimmt, den bit te ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem 5. Abschnitt mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Juli 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 (AGZensG 2011) “. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 9 beendet.

Ich rufe Punkt 10 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucksache 14/6564

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 14/6717

Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Rede zeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt, wobei gestaffel te Redezeiten gelten.

In der Allgemeinen Aussprache erteile ich für die CDU-Frak tion Herrn Abg. Hitzler das Wort.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Guter Mann!)

Sehr geehrter Herr Präsident, mei ne Damen und Herren! Nun wird es von der Materie leichter als bei der Notariats- und Grundbuchamtsreform.

Der jetzt vorliegende Gesetzentwurf enthält durchaus vernünf tige Regelungen.

(Abg. Hagen Kluck FDP/DVP: Wieso? Der andere nicht? – Heiterkeit bei der CDU und der FDP/DVP)

Es ist bekannt, dass die Anzahl der Briefwähler stetig steigt, sodass im Hinblick auf die Briefwahl ein Bürokratieabbau er forderlich ist. Deshalb sind auch alle Änderungen bei der Briefwahl gut, insbesondere diejenige, nach der künftig dar auf verzichtet werden soll, bei der Erteilung von Wahlschei nen die Glaubhaftmachung von Hinderungsgründen zu ver langen.

Wir begrüßen auch die Möglichkeit zur Bildung von sechs an stelle von bisher fünf Geburtsjahresgruppen bei der repräsen tativen Wahlstatistik.

Auch die Anregung des Städtetags, die Berufung von Gemein debediensteten in die Wahlausschüsse zu erleichtern, ist ver nünftig. Das gilt ebenso für den Vorschlag des Gemeindetags, für die Feststellung des Briefwahlergebnisses nur eine Beset zung von drei Mitgliedern des Wahlvorstands vorzusehen.

Ferner möchten wir auf die Vorgabe einer Höchstzahl der Bei sitzer des Wahlvorstands verzichten. Der Vorschlag des Ge meindetags, die Größe des Wahlvorstands den Kommunen zu überlassen, findet unsere Zustimmung. Wenn mehr Wahlhel fer eingesetzt werden, ist auch schneller ausgezählt, was nicht nur die Kandidaten, sondern auch die Medien und die Öffent lichkeit erfreut.

Die CDU-Fraktion würde es auch sehr begrüßen, wenn die Briefkästen vor dem Wahltag zeitnah geleert werden könnten. Denn jede Stimme ist bei einer Wahl ein kostbares Gut in der Demokratie.

Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu und danken dem Innen ministerium für die hervorragende Vorbereitung.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Heiler das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann es sehr kurz machen. Es ist ein un strittiger Gesetzentwurf, dem wir zustimmen werden.

Es ist in der Tat richtig, dass damit eine Entbürokratisierung verbunden ist. Das hat mein Vorredner bereits angesprochen. Ich weise darauf hin, dass jetzt keine Hinderungsgründe mehr glaubhaft gemacht werden müssen. Früher hieß es u. a., man erhalte einen Wahlschein, wenn man aus beruflichen Grün den, wegen Krankheit, hohen Alters, einer körperlichen Be einträchtigung oder sonstigen Beeinträchtigung seines körper lichen Zustands den Wahlraum nicht oder nur unter unzumut baren Schwierigkeiten aufsuchen könne.

Angesichts der Tatsache, dass wir bei der letzten Landtags wahl 570 000 Briefwähler hatten, war es den zuständigen Be hörden schlichtweg unmöglich, alle 570 000 Glaubhaftma chungen zu überprüfen. Deshalb ist es außerordentlich sinn voll, dass dies abgeschafft wird.

Herr Innenminister, ein kleiner Kritikpunkt: Im ersten Gesetz entwurf war entgegen der Empfehlung der kommunalen Lan desverbände nicht beinhaltet, dass jemand in den Wahlvor stand berufen werden kann, wenn er außerhalb des Wahlbe zirks wohnt. Das wird mit dem vorliegenden Gesetzentwurf geändert. Künftig können auch bei Landtagswahlen städtisch Bedienstete ungeachtet der Lage ihres Hauptwohnsitzes in die Wahlvorstände berufen werden. Diese Änderung geschah auf Druck der kommunalen Landesverbände, denen wir sehr dan ken.

Insgesamt stimmen wir dem Gesetzentwurf zu.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Für die Fraktion GRÜ NE erteile ich Frau Abg. Bauer das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Wir beraten heute einen völlig unstrit tigen Gesetzentwurf zur Änderung des Landtagswahlgeset zes. Es geht im Wesentlichen um verschiedene verfahrens technische Bestimmungen, die an bundesrechtliche Verfah rensregelungen angeglichen und mit dem Europa- und dem Kommunalwahlrecht harmonisiert werden.

Wie bereits von den Kollegen erwähnt wurde, geht es auch darum, künftig Briefwahlstimmen in die repräsentative Wahl statistik einzubeziehen sowie die Alterskohorten weiter zu un tergliedern. Den Unterlagen war auch zu entnehmen, dass die kommunalen Landesverbände, Städte- und Gemeindetag, die sen Gesetzentwurf begrüßen. Deren Änderungsvorschläge sind in diesen Entwurf eingearbeitet und wurden berücksich tigt.

Daher herrscht hier im ganzen Haus Einigkeit darüber, dass dieses Vorhaben sinnvoll ist. Die grüne Landtagsfraktion wird dem Gesetzentwurf zustimmen. Denn hier geht es um eine Veränderung, die die Beteiligung an Wahlen vereinfacht, Bü rokratie abbaut und Wahlkosten einspart. Deswegen ist dies nicht nur in unserem Interesse hier im Haus, sondern auch im Interesse der Bürgerinnen und Bürger und der Wähler in die sem Land.

Wir begrüßen auch, dass die repräsentative Wahlstatistik in Zukunft die Stimmen der Briefwähler berücksichtigt. Herr Heiler, Sie haben es eben ausgeführt: Bei der letzten Land tagswahl lag der Anteil der Briefwähler bei 14,2 %. Eine Wahlstatistik, die aussagekräftig sein will, muss dieses Stim menpotenzial natürlich berücksichtigen.

Genauso wichtig ist es, dass die Zahl der Alterskohorten von fünf auf sechs erhöht wird, damit man die über 60-Jährigen nicht mehr gemeinsam in eine Gruppe steckt, sondern ausdif ferenziert. Es ist überfällig, dies anzupassen. Dies wird sicher lich die Wahlstatistik verbessern und aussagekräftiger machen.

In diesem Sinn werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. Es wäre schön, wenn es öfter solche Themen gäbe, die man im Interesse von Bürgerinnen und Bürgern und zur Erleichte rung von Wahlen hier miteinander auf den Weg bringen könn te.

Danke.

(Beifall bei den Grünen)

Für die FDP/DVP-Frak tion erteile ich Herrn Abg. Kluck das Wort.

(Abg. Walter Heiler SPD: Hagen, ich habe eine Mi nute gebraucht! Das kannst du locker unterbieten!)

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die FDP/DVP-Fraktion stimmt diesem Gesetz entwurf zur Änderung des Landtagswahlgesetzes zu, denn die se Änderungen sind sinnvoll und wenig spektakulär. Ich brau che dies nicht mehr im Einzelnen aufzuzählen.

(Abg. Manfred Groh CDU: Sehr gut!)

Es wurde noch nicht erwähnt, dass der Wahlumschlag künf tig „Stimmzettelumschlag“ heißt, weil da der Stimmzettel hi neingehört. Es ist natürlich ganz, ganz wichtig, dies zu wis sen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen doch, dass es für uns ganz wichtig ist, dass Wahlen den Willen der Bevölke rung widerspiegeln. Alle Staatsgewalt geht durch Wahlen und Abstimmungen vom Volke aus.