Protokoll der Sitzung vom 28.07.2010

(Abg. Dr. Frank Mentrup SPD: Das Gericht holt sich das Geld doch!)

Nein, Herr Kollege Mentrup. – Diese Antwort sind Sie dem Haus schuldig. Ausgehend von der Datenbasis, die wir mit un serem Bericht an den Landtag zu den Kosten des öffentlichen Schulwesens vorgelegt haben, benötigen wir zusätzlich 42 Millionen € jährlich, um den Kostendeckungsgrad von 80 % zu erreichen.

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Ja, genau!)

Stand heute wissen wir nicht, welche Auflagen uns der Ver waltungsgerichtshof macht. Damit wissen Sie auch nicht, wie sich die Kosten eines Schülers an einer öffentlichen Schule in den nächsten Jahren entwickeln werden. Das heißt, die 42 Mil lionen €, die Sie jetzt finanzieren wollen, ohne zu wissen, wie,

(Abg. Renate Rastätter GRÜNE: Wir haben immer Finanzierungsvorschläge vorgelegt!)

sind zunächst einmal eine Summe, die auf keinen Fall ausrei chen würde, um die Ziele zu erfüllen, die Sie sich gesetzt ha ben. Insofern ist der Antrag, den Sie eingereicht haben, nicht fassbar.

(Zuruf des Abg. Dr. Frank Mentrup SPD)

Das Privatschulwesen und die Schulen in freier Trägerschaft sind für die Landesregierung von besonderer Wichtigkeit. Das haben wir mit diesem Gesetzentwurf und auch mit den Fi nanzmitteln, die wir in den Haushalt 2010/2011 zusätzlich ein gestellt haben, deutlich gemacht.

Seit wenigen Tagen liegt uns auch die Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim vor. Es wird nun unsere Aufgabe sein, eine gründliche und eingehende Bewertung vor zunehmen. Wir werden diese Bewertung in den nächsten Wo

chen vornehmen und danach entscheiden, ob es erforderlich ist, Revision einzulegen, oder ob wir eine weitere finanzielle Aufstockung für die Schulen in freier Trägerschaft in die We ge leiten müssen. Aber dazu gehört – auch in verfassungs rechtlicher Hinsicht – eine umfassende Beratung und Prüfung.

(Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: So ist es!)

Vor dem Abschluss dieser Arbeiten können seriöserweise kei ne Aussagen getroffen werden. Aber mit diesem Gesetzent wurf tragen wir dem Anliegen der Schulen in freier Träger schaft durchaus Rechnung.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Abg. Dr. Klaus Schüle CDU: Sehr gut!)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, mir liegt in der Zweiten Beratung keine weitere Wortmeldung vor. Wir kommen deshalb zur A b s t i m m u n g.

Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Schule, Jugend und Sport, Drucksache 14/6670. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf der Lan desregierung, Drucksache 14/6565, unverändert zuzustimmen. Die hierzu vorliegenden Anträge werde ich an den entspre chenden Stellen zur Abstimmung stellen.

Ich rufe

Artikel 1

Änderung des Privatschulgesetzes

und dazu den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE, Druck sache 14/6732-1, auf.

Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt.

Ich lasse nun über Artikel 1 in der Fassung des Gesetzentwurfs Drucksache 14/6565 abstimmen. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer ent hält sich? – Damit ist dieser Artikel mehrheitlich angenom men.

Ich rufe auf

Artikel 2

Inkrafttreten

Wer Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Ar tikel mehrheitlich zugestimmt.

Die Einleitung

lautet: „Der Landtag hat am 28. Juli 2010 das folgende Ge setz beschlossen:“.

Die Überschrift

lautet: „Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu.

Wir kommen zur

S c h l u s s a b s t i m m u n g

Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist das Gesetz mehrheitlich beschlossen.

Wir haben noch über den hierzu vorliegenden Entschließungs antrag der Fraktion der SPD, Drucksache 14/6732-2, abzu stimmen. Wer diesem Antrag zustimmt, der möge bitte die Hand erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Da mit ist dieser Entschließungsantrag mehrheitlich abgelehnt.

Damit ist Tagesordnungspunkt 11 beendet.

Ich rufe Punkt 12 der Tagesordnung auf:

Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der CDU, der Fraktion der SPD und der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Gesetzes über die Rechtsstellung und Finanzie rung der Fraktionen im Landtag von Baden-Württemberg – Drucksache 14/6654

Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Aus schusses – Drucksache 14/6718

Berichterstatter: Abg. Winfried Mack

Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allge meine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Frakti on festgelegt, wobei gestaffelte Redezeiten gelten.

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Schüle das Wort.

Herr Präsident, liebe Kollegin nen und Kollegen! Heute schließen wir nach ausführlicher Be ratung die Parlamentsreform nach der zweiten Lesung ab. Seit der ersten Lesung hat es nochmals eine lebhafte Debatte und ein differenziertes Presseecho gegeben, wobei manches sehr sachgerecht, manches aber schlicht unsachlich war. Dies vor weg und in aller Klarheit zum Abschluss dieser Reform.

Unser Landtag war im Vergleich mit allen anderen Länder parlamenten in Flächenländern bisher der kostengünstigste Landtag, und dieser Landtag wird – Herr Krahwinkel hin oder her – auch zukünftig – nach dieser Reform – der kostengüns tigste Landtag in Deutschland sein.

Wir haben die Gründe ausführlich erörtert. Wir sind das letz te deutsche Landesparlament eines Flächenlands, das diesen Schritt vollzieht. Alle anderen Parlamente in den Flächenstaa ten haben dies bereits getan. Entscheidend ist: Die Parlaments reform gibt dem Landtag gegenüber der Landesregierung mehr Raum für demokratische Mitgestaltung und für eigen ständige Initiativen. Seit der Föderalismusreform II haben die Länder erheblich mehr Kompetenzen erhalten, wodurch sie noch mehr politischen Gestaltungsraum haben. Diesen nutzen wir konsequent. Deshalb war der Zeitpunkt richtig. Die Re form wird zu einer Intensivierung der Parlamentsarbeit füh ren.

Einzelne Bausteine der Reform wurden in den vergangenen zwei Wochen seit der ersten Lesung nochmals diskutiert,

Stichwort Entschädigung der Parlaments- und Fraktionsspit zen. Dafür, wie insbesondere der Parlamentspräsident und die Fraktionsvorsitzenden zukünftig entschädigt werden, gibt es logischerweise keinen vorgegebenen objektiven Maßstab, den Altersvorsorgebetrag ausdrücklich mit eingeschlossen. Aus unserer Sicht ist es richtig, dass Parlaments- und Fraktions spitzen Regierungsmitgliedern bezüglich der Diäten und des Altersvorsorgebetrags grundsätzlich gleichgestellt werden. Dass Parlament und Fraktionen auf Augenhöhe zu behandeln sind, ist vom Grundsatz her und mit Blick auf unser Selbst verständnis folgerichtig. Das ist ein nachvollziehbarer, trans parenter Ansatz. Wir halten daran fest und lehnen den Antrag der Grünen ab.

Zentral im Zuge der Reform war die Neuregelung der Alters vorsorge, was in der Berichterstattung in einigen Fällen zu Unrecht keine angemessene Rolle gespielt hat. Die Altersver sorgung wurde abgeschafft. Dafür wurde ein Vorsorgebetrag vereinbart, der nicht mehr mit dem bisherigen Versorgungs niveau vergleichbar ist. Dabei wurde 100 % Transparenz ge schaffen; darauf haben die Bürgerinnen und Bürger einen An spruch.

Auch deshalb war es richtig, dass die Diäten angehoben wur den. Auch hierfür gab es keinen objektiven Maßstab. Man kann die Diäten in Niedersachsen mit 5 800 € nehmen oder die in Nordrhein-Westfalen mit 9 900 €, die also wesentlich höher sind als bei uns, auch wenn dort die Pauschalen mit ein gerechnet sind. Wir – alle Fraktionen – haben uns mit guten Gründen für den Bayerischen Landtag als Maßstab entschie den, weil wir mit diesem Land und dessen Parlamentsstruk tur am ehesten vergleichbar sind. Die Basis 2008 beträgt also rund 6 200 €. Bei dieser Gelegenheit merke ich an, dass wir die bayerischen Diäten von 2008 als Basis genommen haben, wobei die Bayern die Altersversorgung jedoch nicht umge stellt haben, während wir sie umgestellt haben. Das muss in diesem Haus auch noch einmal deutlich gesagt werden.

Jetzt war zu entscheiden, welcher Index für die Zeit bis 2011 anzuwenden ist: der bayerische oder der baden-württember gische. Wir haben uns für den baden-württembergischen In dex, für unseren Index entschieden, den wir in diesem Haus transparent und einvernehmlich beschlossen haben. Damit kommen wir für 2011 auf 6 462 €. Dies werden wir heute in Kombination mit der Umstellung der Altersversorgung mit Überzeugung und guten Gewissens beschließen.

Zu Herrn Krahwinkel in diesem Zusammenhang nur ein Satz. Er hat in der „Stuttgarter Zeitung“ davon gesprochen, dass wir heute Diäten von 6 600 € beschließen würden. Dazu kann ich nur sagen: Von einem Präsidenten des Steuerzahlerbunds er warte ich, dass er die konkreten und korrekten Zahlen anführt. Das muss einmal klar und deutlich gesagt werden.

(Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der SPD und der FDP/DVP)