Ich denke, wir sollten bei dieser Umgestaltung immer auch die Interessen bzw. die Perspektive der Empfänger, der Ad ressaten der Medien, im Auge behalten. Da halte ich es für ganz wichtig, dass wir den Empfängern erklären können, dass diese Umstellung für sie nicht mit Mehrbelastungen einher geht. Deswegen ist es für mich ein wichtiges Zeichen, auch was die Verfügbarkeit von Informationen, von öffentlichrechtlichem Rundfunk angeht, im Hinblick auf das Volumen der Gebühren, die erhoben werden, nicht über das aktuelle Ni veau hinauszugehen und den Einzelnen nicht stärker zu be lasten.
Ich halte es für sehr wichtig – das hat auch Kollege Pauli an gesprochen –, dass wir nach dem Systemwechsel zeitnah ei ne Evaluierung durchführen, um zu prüfen, in welchen Berei
chen es Mehrbelastungen gibt, bei denen wir möglicherwei se durch gesetzliche Eingriffe Veränderungen herbeiführen müssen. Wir hatten bereits im vergangenen Herbst auf ver schiedene Problemfelder hingewiesen. Ich nenne hier zum ei nen die kleinen und mittleren Unternehmen, die durch diese Umstellung in verschiedenen Bereichen – etwa bei den Fili albetrieben oder bei einem nur geringen Anteil an Vollzeitar beitskräften – eine zusätzliche Belastung befürchten. Wir müs sen einfach nach einer Weile schauen, ob wir an der einen oder anderen Stelle nachjustieren müssen.
Uns, der SPD-Fraktion, ist auch – da verweise ich auf eine Protokollnotiz – die Frage der Rundfunkgebührenpflicht von Menschen mit Behinderungen ganz wichtig. Dies betrifft na türlich nur die Menschen, die leistungsfähig sind. Zu dieser Frage, die wir durchaus sensibel zu behandeln haben, ist in der ersten Protokollnotiz zum Rundfunkänderungsstaatsver trag eine Regelung enthalten, die unserer Überprüfung bedarf, wenn diese Neuregelung in Kraft gesetzt ist. Denn mit diesem Beitrag, der von Menschen mit Behinderungen zukünftig ge leistet wird, soll auch gewährleistet werden, dass die Finan zierung barrierefreier Angebote erleichtert wird.
Das heißt, wir – die Parlamente, die diesem Rundfunkände rungsstaatsvertrag zuzustimmen haben – müssen darauf ach ten, dass wir hier nicht nur leere Worthülsen produzieren, son dern den Menschen, die davon betroffen sind, auch tatsäch lich Hilfe angedeihen lassen. Wir müssen die Rundfunkan stalten daran erinnern, was in den Protokollnotizen steht, und den Menschen mit Behinderungen auch konkrete Angebote machen, was die Barrierefreiheit angeht.
Ich denke, dass diese Umstellung der Gebührensystematik für die nächsten Jahre tragfähig ist. Ich hoffe, dass wir auch zu künftig, wenn es um die Frage der Ausgestaltung unserer Rundfunklandschaft geht, gerade was die Rolle des öffentlichrechtlichen Rundfunks betrifft, ähnlich konstruktiv und ge meinschaftlich argumentieren. Denn ich glaube, eines ist ganz sicher: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist für uns alle in diesem Haus eine anerkannte Institution, um den Nachrich tengehalt in die Bevölkerung zu tragen. Ich finde es wichtig, dass wir starke Signale senden, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk für unser Haus von unverzichtbarer Bedeutung ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf ist es wie bei allen Gesetzentwürfen zu Staatsverträgen: Wir haben nur noch sehr eingeschränkte Möglichkeiten der Beeinflus sung. Eigentlich ist es so: Vogel, friss oder stirb! Entweder wir lehnen den Gesetzentwurf ab, oder wir nehmen ihn an.
Um es vorwegzunehmen: Es ist ein Staatsvertrag, den man annehmen kann. Wir sind uns – das ist in diesem Haus ange sprochen worden – bei etlichen Punkten völlig einig. Das ist
unstrittig. Wir sind uns über den Grundansatz des neuen Kon zepts einig. Wir sind uns einig, dass die Reform aufkommens neutral sein soll. Wir sind uns einig, dass sie mit Blick auf die Belastung des privaten Bereichs, der mittelständischen Unter nehmen und des öffentlichen Bereichs neutral sein soll. Da bei hat sich einiges getan.
Uns war es auch ein Anliegen, dass dem Mittelstand durch dieses Beitragssystem keine unzumutbaren Schwierigkeiten bereitet werden. Beim Ausgangskonzept bestand diesbezüg lich aber noch eine große Gefahr. Der Entwurf weist gerade in diesem Bereich deutliche Änderungen auf.
Durch die Staffelung bei den Betriebsstätten ist der Entwurf deutlich mittelstandsfreundlicher ausgestaltet worden. Diese Staffelung führt beispielsweise dazu, dass bei 75 % aller Be triebsstätten nur ein Drittel des Beitrags und bei 90 % aller Betriebsstätten höchstens ein Beitrag fällig wird. Das ist ganz in Ordnung.
Außerdem ist nun pro Unternehmen ein Kraftfahrzeug bei tragsfrei. Uns wäre es lieber gewesen, wenn man die gewerb lich genutzten Fahrzeuge ganz außen vor gelassen hätte. Ein Fortschritt ist aber erkennbar.
Unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Aspekte muss man allerdings etwas Wasser in den Wein gießen. Das ist zu Recht angesprochen worden. Es gibt z. B. noch immer die Möglichkeit, Informationen von nicht öffentlichen Stellen zu erheben. Wir sind der Meinung, das wäre nicht nötig gewe sen. Eine Anzeigepflicht und die Möglichkeit, bei öffentlichen Stellen Erkundigungen einzuholen, hätten eigentlich ausge reicht. An dieser Stelle räumt der Vertrag den Anstalten er staunlich viele Befugnisse ein, um Daten ohne Wissen der Be troffenen erheben zu können. Deshalb darf man meines Er achtens datenschutzrechtliche Bedenken durchaus anbringen. Diese sind aber nicht in einer Intensität vorhanden, dass des wegen der Vertrag infrage zu stellen wäre. Ich möchte aber sagen, dass uns das, was ich unter datenschutzrechtlichen As pekten angesprochen habe, nicht gefällt.
Entscheidend ist, dass wir mit dem Staatsvertrag einen gro ßen, einen wirklich epochalen Schritt zur Sicherung der Fi nanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehen. Wir machen ihn zukunftsfähig. Wir stellen den öffentlich-rechtli chen Rundfunk auf eine ganz neue Grundlage für die Zukunft.
Ich darf auf der anderen Seite aber genauso offen eine kleine Warnung vor allzu großen Begehrlichkeiten der Anstalten beim alten wie beim neuen System aussprechen. Man muss eines immer im Blick haben: Seit die erste Rundfunkgebühr beschlossen wurde, haben sich die Verhältnisse im Medien bereich radikal gewandelt.
Nehmen wir beispielsweise den Begriff Grundversorgung. In der Vorzeit war die Grundversorgung eine Alternative zur Nichtversorgung. Heute haben wir eher eine Überversorgung. Viele Inhalte kommen von überall her, und man hat das Pro blem, sich zu orientieren. So viele Angebote gibt es heute.
Das besondere Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks bleibt also die eigentliche Begründung für die Gebühr. Herr
Stoch hat vorhin zu Recht gesagt, dass der öffentlich-rechtli che Rundfunk für uns wichtig ist. Er ist für uns aber als öf fentlich-rechtlicher Rundfunk wichtig. Ich registriere mit Be denken – mir persönlich geht es genauso –, dass es zum Teil schwierig ist, das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rund funks von anderen Angeboten zu unterscheiden. Das gilt nicht nur im Unterhaltungsbereich, sondern teilweise auch im In formationsbereich. Das müssen wir besonders beachten, wenn wir den Leuten in die Tasche greifen.
Wir setzen die Diskussion über das besondere Profil des öf fentlich-rechtlichen Rundfunks, das er behalten muss, fort. Wir sollten diese Diskussion wach halten, weil wir eine taug liche Begründung dafür brauchen, den Haushalten Geld ab zunehmen. Denn im Zweifel geben nicht alle dieses Geld frei willig her.
Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 15/197 zur weiteren Beratung an den Ständigen Ausschuss überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Damit ist es so beschlossen.
Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP/ DVP – Gesetz zur Änderung des Gesetzes über einen Ver sorgungsfonds des Landes Baden-Württemberg – Druck sache 15/206
Meine Damen und Herren, das Präsidium hat folgende Rede zeiten festgelegt: für die Begründung des Gesetzentwurfs fünf Minuten und für die Aussprache fünf Minuten je Fraktion.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die neue Landesregierung, insbesondere der Finanzminister, hat in diesem Haus, aber auch sonst in der Öffentlichkeit wiederholt bemängelt, die vor herige Landesregierung habe für die auf das Land BadenWürttemberg zukommenden Pensionslasten zu wenig vorge sorgt. Diese entstehen durch die außerordentlich hohe Zahl von Landesbeamten – das ist in der Tat richtig –, die in den nächsten Jahren die Altersgrenze zur Pensionierung erreichen. Der Finanzminister hat der vorherigen Landesregierung vor geworfen, es sei versäumt worden, hinreichende Rücklagen in einem Versorgungsfonds zu bilden. Damit befindet er sich in Übereinstimmung mit dem Rechnungshof des Landes Ba den-Württemberg.
In der Tat ist absehbar, dass wir infolge der Einstellungen in den Siebzigerjahren massiv zu leiden haben werden. Damals, zu Zeiten der Alleinregierung der CDU, ist die Entscheidung getroffen worden, in erheblichem Umfang zusätzliche Lehrer
und zusätzliche Polizisten einzustellen. Dies war zur damali gen Zeit aufgrund der demografischen Entwicklungen und der notwendigen politischen Prioritäten mit Sicherheit eine rich tige Entscheidung. Falsch war, dass man nicht berücksichtigt hat, dass irgendwann die entsprechenden Pensionslasten auf das Land Baden-Württemberg zukommen. Falsch war, dass man keine Vorsorge getroffen hat.
Die Koalition aus CDU und FDP/DVP hat in der zurücklie genden Legislaturperiode einen ersten Schritt in diese Rich tung getan und einen Pensionsfonds eingerichtet, in den mo natlich 500 € pro neu eingestelltem Beamten eingezahlt wer den. Es ist durchaus richtig, so zu verfahren. Denn wir haben die Möglichkeit, diesen Pensionsfonds so auszustatten, dass die Anlagen langfristig oder zumindest längerfristig sind. In sofern ist die Höhe des Zinssatzes dafür in etwa dieselbe wie für Kredite, die wir aufnehmen müssen, um anschließend Geld in diesem Pensionsfonds anzulegen.
Das ist etwas anderes, als wenn wir im aktuellen Haushalt tat sächlich 560 Millionen € mehr Schulden machten, um dieses Geld im Haushalt als Einnahme zu veranschlagen und irgend wann im Laufe dieser Haushaltsperiode auszugeben. Das sind zwei Paar Schuhe. Deshalb macht die neue Landesregierung dies auch nicht. Das wäre ökonomisch unsinnig. Dies haben die Koalitionsfraktionen offensichtlich auch so verstanden.
Beim Pensionsfonds aber ist es sinnvoll, in der beschriebenen Weise zu verfahren. Allerdings – dieses Versäumnis muss man einräumen – hat die vorherige Landesregierung, die wir mit getragen haben, zu wenig Mittel in diesen Pensionsfonds ein gestellt. Die Kritik der neuen Landesregierung ist insofern ein Stück weit berechtigt. Deshalb wollen wir die neue Landes regierung dabei unterstützen, es besser zu machen.
Wir wollen der neuen Landesregierung helfen, den Pensions fonds so auszustatten, dass dieser tatsächlich auskömmlich ist. Wir wollen diesen Fonds umbauen und höhere, ausreichen de Beträge einstellen. Damit folgen wir den Vorschlägen des Rechnungshofs.
Bisher wurden, wie gesagt, monatlich 500 € pro neuem Be amten in den Pensionsfonds eingestellt. Unser Vorschlag ist, diesen Betrag auf 1 200 € zu erhöhen und außerdem die Bei träge zum Pensionsfonds einer regelmäßigen Dynamisierung im Ausmaß der linearen Erhöhung der Beamtengehälter zu unterwerfen. Auch hier befinden wir uns durchaus im Ein klang mit den Betrachtungsweisen des Rechnungshofs.
In der Vergangenheit, zu Oppositionszeiten, haben die Vertre ter der heutigen Landesregierung immer gern das zitiert, was der Rechnungshof an Vorschlägen unterbreitet hat. Nun ha ben Sie erstmals die Gelegenheit, dem Rechnungshof vollum fänglich zu folgen. Der Rechnungshof schlägt nämlich in sei ner Denkschrift 2010 vor, jährlich 13 600 € pro neu eingestell tem Beamten in den Pensionsfonds einzuzahlen. Wenn man nun die aktuelle Besoldungserhöhung berücksichtigt, ergibt sich ein Betrag von etwa 14 400 €. Daraus errechnen sich die 1 200 € im Monat, die wir vorschlagen.
Im Übrigen befinden wir uns da durchaus auch im Einklang mit dem von Ihnen verabschiedeten Koalitionsvertrag. Auf
Baden-Württemberg wird dennoch die Pensionen der Be amtinnen und Beamten nachhaltig sichern. Deswegen streben wir eine Anhebung der Pensionsrückstellungen für neu Eingestellte an.
Im Übrigen, liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion, darf ich Sie auch auf Ihr eigenes Wahlprogramm hinweisen. Ich zitiere aus dem Wahlprogramm der SPD Ba den-Württemberg zur Landtagswahl 2011:
Wie in Rheinland-Pfalz soll in Zukunft für jede neu ein gestellte Beamtin und jeden neu eingestellten Beamten ei ne volle Versorgungsrücklage eingestellt werden.
Eine volle Versorgungsrücklage wären 1 200 € im Monat. In sofern, liebe Kolleginnen und Kollegen in diesem Haus, ins besondere aus den Regierungsfraktionen, freue ich mich dar über, dass Sie unserem Vorschlag zustimmen. Denn Sie kön nen gar nicht anders.