Protokoll der Sitzung vom 24.07.2014

Es gibt darüber hinaus im FAKT-Programm noch anspruchs vollere Fruchtfolgen. Das Greening setzt eine dreigliedrige Fruchtfolge voraus. Ab einer fünfgliedrigen Fruchtfolge gibt es auch wieder die Möglichkeit, im Rahmen der Agrarumwelt programme zusätzliche Förderungen zu gewähren.

Der ganze Bereich der Bienenweide wie auch der Blühmi schungen, beispielsweise als Alternative in der Erzeugung zu Biomasse, spielt bei uns auch – dann aber insbesondere im

Forschungsbereich – eine wichtige Rolle, sodass Sie da eine Reihe von Maßnahmen finden, die das beschriebene Problem adressieren.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Vielen Dank!)

Vielen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Behandlung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 6 abgeschlossen.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 7 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – E r l e d i g u n g s s t a u a n A m t s g e r i c h t e n i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Treffen Presseberichte zu, wonach an den Amtsgerichten

in Baden-Württemberg ein für die an Gerichtsverfahren Be teiligten fortlaufend steigender Erledigungsstau bis hin zur Nichteinhaltung von Verfahrensterminen an der Tagesord nung ist?

b) Wie stellt sich dieser Erledigungsstau konkret an den Amts

gerichten der Landgerichtsbezirke Ellwangen und Heil bronn dar?

Herzlichen Dank. – Ich darf für die Landesregierung Herrn Minister Stickelberger ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Prä sidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Kollege Dr. Bullinger, ich darf Ihre Frage namens der Lan desregierung wie folgt beantworten:

Zu Frage a, also der Frage, ob entsprechende Presseberichte bezüglich des angenommenen Erledigungsstaus zutreffen: Entsprechende Presseberichte treffen nicht zu. Vielmehr ist das Gegenteil der Fall. Ein Blick in die Statistik zeigt die ho he Leistungsfähigkeit der baden-württembergischen Amtsge richte. Wegen der Breite Ihrer Fragestellung gestatten Sie mir, dass ich dazu auch einige Zahlen als Beleg anführe.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Das liebe ich immer! Zahlen und Fakten!)

Das ist gut. – Obwohl es für die Justiz natürlich nach wie vor heißt: „Judex non calculat“, werde ich trotzdem auf eini ge Zahlen eingehen müssen.

(Zuruf des Abg. Winfried Mack CDU)

Im Jahr 2013, Herr Kollege Dr. Bullinger, gingen bei den ba den-württembergischen Amtsgerichten landesweit in Zivilsa chen insgesamt 117 755 Verfahren ein, eine große Zahl. Im gleichen Zeitraum wurden 117 535 Verfahren in Zivilsachen erledigt. In Familiensachen – also Scheidungen, Kindschafts sachen – gingen in diesem Zeitraum 65 916 Verfahren ein, und es wurden 67 902 Verfahren erledigt. Bei Strafverfahren lag

der Eingang bei 67 543 Fällen, und es wurden 67 419 Fälle erledigt. In Bußgeldsachen waren es 33 101 Erledigungen bei 33 938 Neuzugängen.

(Abg. Karl-Wilhelm Röhm CDU: Das ist auch das Einfachste!)

Diese Gegenüberstellung zeigt, dass es in allen Fachbereichen gelingt, den laufenden Arbeitsanfall zu bewältigen, ohne dass es zu einem Erledigungsstau kommen würde. Geringe Diffe renzen bei den Eingangs- und Erledigungszahlen liegen na türlich in der Natur der Sache und gleichen sich über die Jah re aus. Es gibt Jahre, in denen etwas mehr Verfahren erledigt werden als eingehen; manchmal ist es auch umgekehrt. Wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die genauen Zahlen noch aushän digen; dann muss ich sie nicht alle referieren.

Die hohe Leistungsfähigkeit der Amtsgerichte, die wir, glau be ich, durchweg feststellen müssen, wird nicht nur durch die vollständige Erledigung, sondern auch durch eine zügige Er ledigung der Verfahren belegt. Die durchschnittliche Verfah rensdauer eines Zivilverfahrens bei einem Amtsgericht in Ba den-Württemberg beträgt 4,0 Monate. Die Verfahrensdauer im Bundesdurchschnitt liegt bei 4,7 Monaten. Die baden-würt tembergischen Amtsgerichte nehmen hier gemeinsam mit den bayerischen Amtsgerichten einen Spitzenplatz ein.

Auch die Dauer von anderen Verfahrensarten an baden-würt tembergischen Amtsgerichten – ich verweise immer ausdrück lich auf die Amtsgerichte, denn es gibt noch viele andere Ge richte – liegt deutlich unter dem Bundesdurchschnitt. In Fa miliensachen etwa liegt die Verfahrensdauer in Baden-Würt temberg bei 8,8 Monaten; im Bundesdurchschnitt beträgt die Verfahrensdauer einen Monat mehr. In Strafsachen beträgt die Verfahrensdauer in Baden-Württemberg 2,9 Monate und im Bundesdurchschnitt 3,8 Monate. In Bußgeldsachen sind es in Baden-Württemberg 2,2 Monate bei einem Bundesdurch schnitt von 2,9 Monaten.

Das war die Antwort auf die Frage unter Buchstabe a.

Zu Ihrer Frage unter Buchstabe b:

Wie stellt sich dieser Erledigungsstau konkret an den Amtsgerichten der Landgerichtsbezirke Ellwangen und Heilbronn dar?

An den Amtsgerichten dieser beiden Landgerichtsbezirke gibt es keinen Erledigungsstau. Tatsächlich sind die Amtsgerichte in diesen beiden Landgerichtsbezirken personell etwas besser ausgestattet als im Landesdurchschnitt. Dies lässt sich durch unser Personalbedarfsberechnungssystem – abgekürzt PEBB§Y; darunter ist hier also nicht ein Getränk zu verste hen, sondern ein mathematisch-analytisches Verfahren zur Personalermittlung – nachweisen.

(Heiterkeit des Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/ DVP)

Die durchschnittliche Personalausstattung nach PEBB§Y wird mit einem sogenannten Deckungsgrad angegeben, wobei ein höherer PEBB§Y-Deckungsgrad auf eine entsprechend höhe re Personalausstattung hinweist. Der durchschnittliche De ckungsgrad aller Amtsgerichte in Baden-Württemberg beträgt im höheren Dienst bei den Richterinnen und Richtern 92 %.

Der Deckungsgrad der Amtsgerichte beträgt im Landgerichts bezirk Ellwangen 94 % und im Landgerichtsbezirk Heilbronn 93 %. Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt sind diese Werte also etwas höher.

Die Erledigungsleistung in Zivilsachen im Landgerichtsbe zirk Heilbronn ist unauffällig. Wie in den übrigen Landge richtsbezirken gelingt es auch im Landgerichtsbezirk Heil bronn, den laufenden Arbeitsanfall in aller Regel sehr zeitnah zu bewältigen.

Im Landgerichtsbezirk Ellwangen hingegen lag die Zahl der Erledigungen in Zivilsachen in den Jahren 2012 und 2013 un ter den Eingangszahlen. Entgegen dem landesweiten Trend hat in diesem Bezirk die Zahl der Neuzugänge zu- statt abge nommen.

Das Justizministerium nimmt das natürlich zum Anlass, die weitere Entwicklung im Auge zu behalten und gegebenenfalls durch entsprechende Abhilfemaßnahmen bei den Gerichten nachzusteuern.

So viel zu Ihren Fragen unter den Buchstaben a und b.

Es liegt eine Zusatzfra ge des Herrn Abg. von Eyb vor.

Herr Minister, kann ich davon ausgehen, dass auch die kleineren Amtsgerichte in der Örtlichkeit Bestand haben?

Herr Kollege von Eyb, vielen Dank für Ihre Frage. Sie wissen, dass die Amtsgerich te eine bedeutende Rolle für die Versorgung mit Justizdienst leistungen in der Fläche spielen. Das ist insbesondere in ei nem Flächenland wie Baden-Württemberg wichtig.

Ich habe mich immer zum Erhalt dieser kleinen Amtsgerich te bekannt, vor allem auch vor dem Hintergrund, dass sie vie le Verfahren erledigen, die sehr bürgernah erledigt werden müssen.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Richtig!)

Denken Sie an den ganzen Bereich der Betreuung. Ohne die Amtsgerichte vor Ort müssten viele ältere Menschen oder Menschen mit Behinderungen entsprechend weite Wege in Kauf nehmen. Deswegen sind die Amtsgerichte in der Fläche besonders wichtig.

(Beifall des Abg. Klaus Burger CDU)

Herzlichen Dank. – Es liegt eine Zusatzfrage des Kollegen Dr. Bullinger vor.

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich bin jetzt sehr beruhigt, nachdem in der Presse anderes geschrieben wurde. Ich habe an der Leistungsfähig keit der Justiz in Baden-Württemberg überhaupt keine Zwei fel gehabt. Sie müssen schon Verständnis haben, dass man als Abgeordneter hellhörig wird, wenn es in Presseberichten heißt: „Die zehnte Absage scheint bereits programmiert“ oder – sinngemäß; das ist kein vollständiger Satz –: „Im Krank heitsfall Erledigungsstau im Haller Amtsgericht“. Es ist un sere Aufgabe, dem nachzugehen. Herzlichen Dank für die Auskunft.

Trotzdem habe ich noch eine Frage: Wie schaut es mit Krank heitsvertretungen und Wiederbesetzungen aus? Es ist beim Ausfall von Richterinnen und Richtern nicht so einfach wie in anderen Bereichen, kurzfristig eine Vertretung einzusetzen. Beim Richteramt ist das, glaube ich, schwieriger. Wie wird das gemanagt? Das würde mich interessieren.

Herr Kollege Dr. Bullinger, das ist in der Tat sehr schwierig, weil wir keinen Reservepool an Richterinnen und Richtern haben, die wir im Wege der Krankheitsvertretung schnell zuweisen könnten. Das wäre auch problematisch im Hinblick auf den gesetzlich be stimmten Richter.

Wir behelfen uns natürlich, sind da aber auch auf die Koope ration der Richterinnen und Richter angewiesen.

Wie Sie wissen, können Richterinnen und Richter, die auf Le benszeit ernannt sind, nicht gegen ihren Willen abgeordnet oder versetzt werden. Es macht wenig Sinn, einen Proberich ter in ein Dezernat, das überfüllt ist und in dem enorme Be lastungen bestehen, die nicht kurzfristig abgebaut werden, zu schicken. Damit würde man wahrscheinlich nicht über die Runden kommen. Das wäre sicher keine sinnvolle Lösung.

Speziell bei dem Gericht, das Sie angesprochen haben, haben wir uns dadurch beholfen, dass eine Richterin erfreulicher weise bereit war, bei Krankheitsfällen jeweils für einen vorü bergehenden Zeitraum ihr Deputat aufzustocken.

Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor.