Was hätten Sie jetzt gesagt, wenn ich nichts dazu gesagt hät te? Ich glaube, die Aktuelle Debatte ist auch dafür da, dass man sich auf das bezieht, was vorher stattfindet.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Ein falsch gesetztes Thema kann man auch anders erörtern! – Zuruf der Abg. Sabine Kurtz CDU)
Jetzt reden wir über die veränderten Rahmenbedingungen vom Bund. Die sind es auch wert, dass man einmal einen Blick da rauf wirft.
Ein wenig wundert mich die Freude über die BAföG-Reform, die im Moment nur als Ankündigung im Raum steht. Im Grundsatz ist es überfällig, dass das BAföG angepasst wird.
(Abg. Gabi Rolland SPD: Ja! – Zuruf von der CDU zu Grünen und SPD: Jetzt klatschen Sie doch! Freu en Sie sich doch!)
Seit 2010 wurde das BAföG nicht mehr erhöht. Die letzte Er höhung machte 2 % aus. Ich freue mich in der Tat über die jetzt beschlossene Erhöhung und halte sie für einen wichti gen, absolut unverzichtbaren Beitrag für Bildungsgerechtig keit. Die Erhöhung der Unterstützung für die Studierenden selbst, die Anpassung der Elternfreibeträge, die Anpassung der Grundpauschale, die Elemente zur Verbesserung der Ver einbarkeit von Studium und Familie – alle diese Elemente sind richtig. Das gilt auch für die Elemente, die angedacht sind, um das BAföG bolognafähiger zu machen. Die unfreiwilligen Lücken zwischen dem Bachelor- und dem Masterstudium können jetzt besser geschlossen werden. All das ist gut, abso lut notwendig, aber man muss festhalten: Diese Elemente sind wirklich überfällig.
und eine Steigerung um 7 %, nachdem sechs Jahre lang nichts passiert ist, ist dann in der Summe gar nicht mehr so großar tig.
Diese Anhebung gleicht womöglich noch nicht einmal mehr die Inflation aus, weil eben so lange nichts passiert ist. Daher ist es richtig – ich begrüße dies in der Tat –, dass die Anpas sung kommt.
Ich verstehe allerdings nicht, warum man die BAföG-Reform, die offensichtlich in den Grundzügen steht – wir haben in der Bund-Länder-Kommission immer wieder neu darüber disku tiert –, warum man eine fertige Reform nicht wenigstens zum nächsten Wintersemester einsetzt, sondern noch ein Jahr zu wartet.
(Beifall der Abg. Dr. Kai Schmidt-Eisenlohr GRÜ NE und Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP – Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sehr richtig!)
Eine ganze Generation von Studierenden bekommt nichts da von ab. Ich sehe überhaupt nicht ein, warum es erst im Win tersemester 2016 mit dieser Reform losgehen soll.
Wenn man einmal die Eile, die Sie hatten, um das Rentenpa ket in der Bundesregierung auf den Weg zu bringen, mit der Gemächlichkeit vergleicht, mit der Sie die BAföG-Reform anpacken, dann muss man sagen: Das hat nur begrenzt etwas mit Generationengerechtigkeit zu tun.
Ja, jetzt gestatte ich eine Zwischenfrage – gern auch die des Kollegen Deuschle; ich habe ihn nicht verges sen.
Frau Ministerin, vielen Dank für Ihre klare Antwort, was den Zeitpunkt der Er höhung des BAföG angeht. Ich habe dazu vorhin bereits et was ausgeführt. Außerdem habe ich in diesem Zusammen hang gefragt, ob man nicht eine gewisse Klausel für den In flationsausgleich oder etwas in dieser Richtung hätte aufneh men müssen, damit die Preissteigerungen – ob Lebenshal tungskosten, Mieten oder Sonstiges – zukünftig nicht wieder in Vergessenheit geraten bzw. nicht erst nach fünf oder acht Jahren auffallen.
Wäre es nicht möglich, in Berlin – etwa über den Bundesrat – zu versuchen, eine solche vernünftige Klausel aufzuneh men?
Vielen Dank, Herr Abg. Dr. Bullinger. – In der Tat ist dies meines Erachtens eine richtige und eine sinnvolle Forderung; denn die Diskussionen über die Anpassung des BAföG sind wirklich ein politischer Evergreen. Es kommt re gelmäßig zu jahrelangen Debatten über Anpassungen, bis es wieder vorangeht.
Ich frage mich, warum man einen Mechanismus ähnlich dem in Baden-Württemberg und künftig auch in Berlin für die au tomatische Anpassung der Abgeordnetendiäten
nicht auf das BAföG überträgt und dafür sorgt, dass es eine kontinuierliche Weiterentwicklung beim BAföG gibt. Das wä re weniger bürokratisch und den Studierenden gegenüber fai rer.
(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Sie antwor tet ja noch auf meine Frage! – Abg. Sabine Kurtz CDU: Anschließend!)
Damit man solche Reformideen in Zukunft schneller umsetzen kann, ist es sinnvoll, richtig und meines Erachtens ein wirklicher Fortschritt, dass künftig nur der Bund für das BAföG zuständig ist.
Das ist eine alte Forderung der Grünen und auch der SPD. Ich freue mich sehr, dass diese Forderung aufgenommen und um gesetzt wurde; denn dies hilft bei Veränderungen und Anpas sungen des BAföG, weil man dann nicht immer in aufwendi gen Konsentierungsgesprächen zwischen Bund und Ländern zusammenkommen muss. Es hilft auch der Öffentlichkeit, Verantwortung zuzuordnen. Immer dann, wenn entweder vom Bund oder von den Ländern eine Aufgabe wahrgenommen werden kann, halte ich es für sinnvoll, eine solch klare Ver antwortung zu etablieren. Deswegen ist die Übernahme der Verantwortung durch den Bund nicht nur wegen der finanzi ellen Spielräume, sondern auch aus systematischen und de mokratischen Gründen ein echter Fortschritt.
Frau Ministerin, Sie haben das Thema der von der SPD beantragten Aktuellen Debatte um gewidmet. Deswegen erlaube ich mir noch eine Frage zu Ih rem aktuellen Thema.
Sie haben gestern den Solidarpakt offensichtlich innerhalb von drei Stunden fertig verhandelt. Mittags um 14:00 Uhr haben Sie uns dazu noch nichts sagen können, abends um 18:00 Uhr war alles in trockenen Tüchern.
Kann es sein, dass Sie einen Verhandlungspartner vergessen haben? Was sagen Sie den Studierendenvertretern aller Rich tungen, die sich beklagen, wie Sie mit den Qualitätssiche rungsmitteln und der ursprünglich zugesagten Mitsprache der Studierenden bei der Verwendung dieser Mittel umgehen?
Dazu liegt auch eine Pressemitteilung vor. Offensichtlich ha ben Sie etwas überhört. Oder wie lautet Ihre Antwort an die Studierenden?
Liebe Frau Abg. Kurtz, ich würde gern zuerst meine Ausführungen zum Thema BAföG beenden, und dann komme ich auf das Thema „Eckpunkte des neuen Hochschul finanzierungsvertrags“ zurück.
Zum BAföG lassen Sie mich noch Folgendes sagen: Vorhin wurde gefragt: „Wie gehen Sie im Land Baden-Württemberg mit den Spielräumen um, die durch die Reformen geschaffen wurden?“ In der Tat: Der Bund entlastet die Länder in der Summe um 1,1 Milliarden € jährlich, wenn er die Zuständig keit für das BAföG übernimmt. Für Baden-Württemberg be trägt die Entlastung, so der Bund, knapp 120 Millionen € jähr lich.
Wir haben uns mit den Regierungsfraktionen verständigt. Es ist eine gute Verständigung, dass wir mit den Spielräumen so umgehen, dass wir die gewonnenen Mittel hälftig auf den Schulbereich und den Hochschulbereich verteilen; denn in beiden Bereichen gibt es enorme Bedarfe, sind zusätzliche Ressourcen aufzubringen und Aufgaben zu bewältigen.
Zweitens haben wir uns darauf verständigt: Wir schließen uns der Rechnung des Bundes an und legen 120 Millionen € für die Spielräume zugrunde, obwohl man das mit Fug und Recht anders sehen könnte.