diensteten für das Firmenticket des Verkehrsverbunds Stutt gart (VVS), um so das Absenken des Rabatts von bisher 7 % auf 5 % zu verhindern?
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Splett ans Rednerpult bitten.
Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Rapp, ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
Das Land bietet seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die Nutzung des VVS-Firmentickets als Abo an. Die Einführung eines Jobtickets für Landesbedienstete ist bereits im Koaliti onsvertrag verankert und wird aktuell noch geprüft.
Im Zuge dieses Verfahrens sind u. a. finanzielle, steuerrecht liche, besoldungsrechtliche und tarifrechtliche Fragen zu klä ren. Deshalb sind Aussagen zur Umsetzbarkeit sowie gegebe nenfalls zur Ausgestaltung eines Jobtickets bzw. einer mögli chen Bezuschussung, nach der Sie gefragt hatten, zum jetzi gen Zeitpunkt leider noch nicht möglich.
Zur Frage nach den Dienstfahrrädern: Die Landesregierung hat beim Klimaschutz eine besondere Vorbildfunktion. Um dieser Vorbildfunktion gerecht zu werden, hat sie sich im Kli maschutzgesetz dazu verpflichtet, bis 2040 eine weitgehend klimaneutrale Landesverwaltung zu schaffen. Dafür wurde das Konzept „Klimaneutrale Landesverwaltung“ entwickelt. In diesem Konzept sind auch Möglichkeiten der Unterstüt zung nachhaltiger Mobilität der Mitarbeiterinnen und Mitar beiter auf dem Weg zu ihrer Dienststelle bzw. zurück enthal ten.
Das MVI und auch andere Häuser, beispielsweise das Staats ministerium, stellen für Dienstgänge bzw. -fahrten innerhalb des Stadtgebiets Stuttgart den Bediensteten Dienstfahrräder bzw. Dienstpedelecs zur Verfügung. Weitere Ressorts sind ak tiv. Ich weiß, dass derzeit im Innenministerium die Beschaf fung von zwei Dienstpedelecs läuft. Eine vollständige Über
Derzeit prüft die Landesregierung auch die Umsetzbarkeit ei nes Fahrradleasingsystems für Landesbedienstete.
Herzlichen Dank. – Es gibt keine Zusatzfragen. Dann ist die Behandlung der Münd lichen Anfrage unter Ziffer 2 beendet.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. A n d r e a s D e u s c h l e C D U – R e f o r m d e r W - B e s o l d u n g ; G e s e t z g e b u n g s v e r f a h r e n
Frau Präsidentin, meine sehr ge ehrten Damen und Herren! Die Frage bezieht sich auf das Ge setzgebungsverfahren zur Reform der W-Besoldung.
ren Steuerlast infolge der höheren Nachzahlungen für die rückwirkenden Besoldungserhöhungen rechnen, die durch die verspätete Umsetzung der Reform zusätzlich anfällt?
Herzlichen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Herrn Staatssekretär Rust ans Rednerpult bitten.
Frau Präsidentin, liebe Kollegin nen und Kollegen! Namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Kollegen Deuschle, vorgetra gen durch Frau Kollegin Kurtz, wie folgt:
Zu Buchstabe a: Zur Sicherung eines angemessenen Alimen tationsniveaus in der W-Besoldung und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit bei der Gewinnung von Professoren und Nachwuchswissenschaftlern soll eine Novellierung der W-Besoldung erfolgen.
Bei der Feststellung der neuen Grundgehaltssätze in W 2 und W 3 ist zum einen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu berücksichtigen. Dieses Urteil musste daher zunächst sorg fältig ausgewertet werden. Zum anderen strebt die Landesre gierung an, auch nach der Reform der W-Besoldung einen at traktiven Spitzenplatz unter den Ländern einzunehmen.
Es wäre daher verfehlt gewesen, vorschnell zu handeln. Viel mehr empfahl es sich im Hinblick auf die bestehende Kon kurrenz zwischen den Bundesländern, zunächst die Festlegun
Im Übrigen waren aufgrund des bestehenden Zielkonflikts zwischen einer angemessenen Erhöhung der Grundgehälter und dem Erfordernis der Haushaltskonsolidierung viele Ab wägungen zu treffen und zeitaufwendige Kostenberechnun gen durchzuführen. Dies erforderte einen längeren Entschei dungsprozess, an dessen Ende das Wissenschaftsministerium mit einer Pressemitteilung vom 25. Oktober 2013 die vorge sehenen Eckpunkte für eine Reform der W-Besoldung bekannt gegeben hat.
Zwischenzeitlich wurde vom Ministerium für Finanzen und Wirtschaft in Abstimmung mit dem Wissenschaftsministeri um ein Gesetzentwurf erarbeitet, in dem die Einzelheiten der Gesetzesänderung konkret festgelegt sind. Der Ministerrat hat am 22. Juli, also in dieser Woche, diesen Gesetzentwurf zur Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden freigegeben. In den nächsten Tagen wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ein entsprechendes Anhörungsschreiben versen den.
Zu Buchstabe b: Aufgrund der Vielzahl der ganz unterschied lichen Sachverhaltskonstellationen kann eine einfache Aussa ge dazu, ob und, wenn ja, in welcher konkreten Höhe die Be troffenen mit einer höheren Steuerlast infolge der höheren Nachzahlung für die rückwirkende Besoldungserhöhung rech nen müssen, nicht erfolgen. Die steuerliche Belastung hängt jeweils von den Umständen des Einzelfalls ab. Insofern be steht grundsätzlich kein direkter, abstrakt-genereller Zusam menhang zwischen der individuellen Steuerlast und dem Zeit punkt der Umsetzung der Besoldungsreform. Sofern die Be troffenen oder, im Fall der Zusammenveranlagung, ihre Ehe gatten oder Lebenspartner beispielsweise neben ihrem Ar beitslohn weitere Einkünfte beziehen, ändert sich die steuer liche Belastung.
Auch die Frage einer Berücksichtigung der möglicherweise infrage kommenden Tarifermäßigungen nach § 34 des Ein kommensteuergesetzes kann nur anhand der Umstände des konkreten Einzelfalls beantwortet werden.
Wird rückwirkend für vergangene Zeiträume nachbezahlt, ist zunächst über die Frage zu entscheiden, ob diese Nachzahlun gen laufende Arbeitslohn- oder sonstige Bezüge darstellen. Danach richtet sich dann auch der Zeitpunkt des Zuflusses so wie die Höhe der daraus entstehenden Steuerlast.
Herr Staatssekretär, meine weite ren Fragen würden sich erübrigen, wenn Sie mir zusagen könnten, dass Sie uns den Gesetzentwurf bereits jetzt, vor En de der Anhörungsfrist, zur Verfügung stellen. Ist das möglich?
Herzlichen Dank. – Es liegen keine weiteren Zusatzfragen vor. Damit ist die Behand lung der Mündlichen Anfrage unter Ziffer 3 abgeschlossen.
M ü n d l i c h e A n f r a g e d e r A b g. S a b i n e K u r t z C D U – L e h r e r a u s b i l d u n g