Patrick Rapp
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Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Sitzmann, auf Ihre Zah lenspiele möchte ich nicht eingehen. Den Titel „Erhalten, was uns erhält“ halte ich für sehr gut. Allerdings ist es ein bisschen seltsam, dass Sie ausgerechnet den Plakat- und Wahlkampf slogan der grünen Partei zum Inhalt einer Aktuellen Debatte im Landtag von Baden-Württemberg machen – das ist aber eine andere Diskussion –:
„Politik für eine gesunde Natur und eine lebenswerte Heimat.“
Die Ziele, die wir in diesem Zusammenhang haben, sind wohl gleich, aber die Wege sind unterschiedlich. Ich nehme den Heimatbegriff als Beispiel. Für den einen ist der Begriff „Hei mat“ ein Schwarzwaldtal, das man auch einmal zuwachsen lassen kann. Für viele andere ist es ein Ort der Geborgenheit, des Wohlfühlens. Das gilt gerade für den ländlichen Raum mit gut funktionierenden Strukturen, die es zu erhalten gilt. Dort können Kinder noch spielen, und zwar – passen Sie auf! – draußen, ohne Tablet, ohne Funkortung, ohne Sozialarbeiter, Physiotherapeut und ohne ganz viele Schilder, auf denen „Be treten verboten“ steht, ein Ort, an dem man im Idealfall im Garten des Nachbarn Beeren und auf der Wiese vielleicht auch Äpfel und Birnen pflücken oder vielleicht auch auf dem be nachbarten Bauernhof Tiere anschauen kann.
Im Prinzip – es wundert mich etwas, Kollegin Sitzmann, dass Sie nicht darauf eingehen – ist es auch das beste Beispiel nicht nur für die Heimat selbst, sondern auch für Produkte aus der Heimat, regionale Produkte. Es wäre schön, wenn jede und jeder im Land auf die gleiche Art und Weise auch auf regio nale Erzeugnisse zugreifen könnte.
Aber nicht jeder und nicht jede in Baden-Württemberg hat Platz oder Zeit für einen Garten, um diese regionalen Produk te selbst zu produzieren, geschweige denn die Möglichkeit, direkt darauf zuzugreifen. Insofern ist es eine tolle Entwick lung, ein toller Trend, dass man immer mehr naturnahe, na turverträgliche, vor allem auch regionale Produkte selbst in den Supermärkten findet.
Man muss jedoch auch festhalten, dass die regionalen Produk te nicht in ausreichendem Maß vorhanden sind, um den Be darf insgesamt zu decken.
Für viele Menschen entscheidet der Preis, entscheiden die Kosten darüber, wo und was sie einkaufen. Daher werden wir auch in Zukunft nicht auf die entsprechenden Strukturen in der Landwirtschaft, auf die Nutzung der Fläche verzichten können. Wir werden uns trotzdem um mehr Naturnähe, Na turverträglichkeit bemühen müssen. Es stellt sich aber schon die Frage, mit welcher Geschwindigkeit – da loben Sie sich ja – wir Flächen aus der Nutzung nehmen, unter Schutz stel len und welche Reglementierungen wir noch vornehmen, um dies – das machen Sie gern – als die gesunde Natur zu sym bolisieren.
Es ist auch klar, dass die Lobbyisten des Naturschutzes eine schnellstmögliche Umsetzung derartiger Vorhaben sehen wol len. Jedoch muss eine nachhaltige und eine intelligente Poli tik ausgewogen gestalten. Auch wenn es aus Naturschutzsicht attraktiv wäre, möglichst viele Flächen sich selbst zu überlas sen –
Artenvielfalt war Ihr Stichwort –, ist es doch fraglich, ob dies einer überwiegend regionalen Versorgung überhaupt zuträg lich ist. Eine Politik, die dieses Ziel von der Förderpolitik bis hin zur Gesetzgebung zu ihrem Leitbild erhebt, ist ideologisch und verkennt die Realität.
Haben Sie sich einmal die Frage gestellt, wo und wie regio nale Produkte erzeugt werden, wenn wir Flächen in unserem Land unter Schutz stellen,
stilllegen, die Viehhaltung entsprechend einengen und die Landnutzung noch mehr reglementieren?
Genau deswegen wollen wir unsere Täler nicht zuwachsen lassen.
Wir stellen daher unsere Naturschutzpolitik auf zwei Funda mente: zum einen die Fortführung der bestehenden Schutz ziele aller Kategorien, deren Erhalt sowie deren Pflege, und zum anderen die Strategie des Schützens durch Nützen, die naturverträgliche Land- und Forstwirtschaft und Weinbau so wie die regionale Verfügbarkeit der Produkte auch ermöglicht.
Der gentechnikfreie Anbau, aber auch die artgerechte Tierhal tung sind für uns dabei genauso Zielsetzung und selbstver ständlich wie z. B. das Ablehnen des brutalen Umgangs mit Tieren zum Zwecke von Umsatzsteigerung und Gewinnma ximierung.
Für uns ist eine enge Einbindung von Wissenschaft und For schung wichtig. Aber wir setzen auch auf Freiwilligkeit im Naturschutz, das Engagement vieler ehrenamtlich im Natur schutz tätiger Menschen und das Engagement derjenigen, die professionell mit Naturschutz zu tun haben, wie Winzer, Land wirte, Forstwirte, Imker, Jäger, Angler – um nur einige zu nen nen.
Wichtig ist aber auch Bildung, Bildung über die Ökosystem prozesse in der Natur. Dass das notwendig ist, zeigen uns zum einen Fragen von Schülerinnen und Schülern, die etwa lau ten: Warum brauchen wir noch eine Landwirtschaft in BadenWürttemberg? Frau Sitzmann, wenn diese Frage im Zusam menhang mit der Aussage „Wir brauchen doch mehr Arten schutz“ gestellt wird, muss man den Schülern die Gegenfra ge stellen: Wie oft brauchen wir einen Landwirt? Dreimal am Tag: zum Frühstück, zum Mittagessen, zum Abendessen.
Um die Notwendigkeit zu zeigen, will ich Ihnen kurz Ihr Na turschutzverständnis darstellen. Wenn im Südschwarzwald ei ne Population von Alpenspitzmäusen zu finden ist – so, wie dies vor wenigen Jahren der Fall war –,
und zwar auf einem bewirtschafteten Gelände mit entspre chenden Hecken und Wiesen, und es kommt dann im Sinne des Naturschutzes die Idee auf, man müsse diese Population zwingend dadurch erhalten, dass man diese Fläche sofort aus
der Nutzung nimmt und alles unter Schutz stellt, so klingt dies zwar äußerst attraktiv. Aber wenn man ein Verständnis von Naturschutz und von Ökosystemen hat, dann weiß man, dass sich dann die Habitate, die Lebensräume zu verändern begin nen, dass nicht mehr die Insekten da sind wie zuvor, dass nicht mehr der vorherige Schutzraum für die Tiere besteht. Genau das ist im Südschwarzwald passiert: zwei Jahre später war die Alpenspitzmauspopulation wieder ausgestorben.
Wir müssen also ein wenig anders mit Naturschutz umgehen, als Sie dies glauben machen wollen. Eine Naturschutzpolitik – um das auch noch zu sagen – mit Zwang, mit Eingriffen in das Eigentum, eine Naturschutzpolitik, die sich über Schutz gebiete und Symbolik definiert, die ist, meine Damen und Her ren, weder nachhaltig, noch hat sie Stil.
Herr Bonde, ist Ihnen vielleicht entgangen, dass die CDU nicht gegen den Nationalpark war, sondern gegen die Art und Weise, wie Sie dies durchgeführt haben?
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die „heile Welt“ wird sicherlich gleich noch ausführlich beschrieben; daher möch te ich mich zunächst einmal der Realität widmen. Wie immer, wenn es um ein politisches Thema geht, das Emotionen aus löst, gibt es natürlich Gruppierungen, denen die Vorlagen nicht weit genug gehen, und es gibt Gruppierungen, denen ein Ge setzentwurf, wie wir ihn heute abschließend beraten, zu weit geht. Auch neigt man gern dazu, bestimmte Fakten nicht mehr zu betrachten oder Sachverhalte zu überhöhen. Daher ist es heute nötig, nicht nur „heile Welt“ zu spielen, sondern eine differenzierte Betrachtung vorzunehmen.
Vor der Klammer bleibt ein grundsätzlicher Kritikpunkt an diesem Gesetzgebungsverfahren bestehen: Bei der Novelle des Gesetzes – zu der das Land aufgrund einer Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes ohnehin verpflichtet war – ha ben Sie, Herr Bonde, uns Parlamentariern kaum Gelegenheit zu Diskussionen und vertieften Gesprächen mit den Verbän den und Anspruchsgruppen gegeben.
Binnen einer Woche wurde dieses Gesetz hier durch den Land tag gepeitscht.
Mögliche Gründe hierfür will ich gar nicht kommentieren. Aber Ihr Vorgehen, Herr Bonde, hat ein erhebliches Optimie rungspotenzial im Hinblick auf parlamentarisches Arbeiten.
Aus Ihrer kurz greifenden Sicht, Herr Bonde, ist jeder, der die ses Gesetz inhaltlich kritisiert, ohnehin ein schlechter Mensch. Ich möchte Sie bitten: Lassen Sie dieses Schwarz-Weiß-Den ken einmal weg. Ich will Ihnen eines mitteilen: Wir, die CDU, halten, wenn wir den Gesetzentwurf betrachten und ihn auf den rein naturschutzfachlichen Teil reduzieren, wenn wir al so die Ausweitung der Mitwirkungsrechte, die Verlängerung von Verfahren, die Eingriffe ins Eigentum von Bürgerinnen und Bürgern sowie die fehlende Balance zwischen Ökologie und Ökonomie
beiseitelassen, das geplante Gesetz für gut.
Es übernimmt die in Baden-Württemberg ohnehin höheren Standards für Naturschutz und markiert damit im Länderver gleich auch zukünftig eine Spitzenposition – wie es übrigens auch schon zu Zeiten der CDU-geführten Regierung der Fall war.
Das gilt auch für Elemente, die Sie weiter ausgebaut haben, die aber auch vor Ihrer Regierungszeit schon existiert haben.
Sie werden es nachher sicher noch anführen: Das sind die Landschaftserhaltungsverbände. In einem Fall haben Sie es sogar geschafft – allerdings unter dem Einfluss der SPD –, ei nen praktikablen Weg einzubauen, und zwar im Hinblick auf die Biotopverbände. Auch dafür gebührt Ihnen einigermaßen Applaus.
Nach wie vor hagelt es bei diesem Gesetz aber berechtigter weise Kritik, und zwar von den kommunalen Landesverbän den. Diese richtet sich gegen die Ausweitungen und die Ver fahrensänderungen im Naturschutzrecht, die für die Landrats ämter jährliche Mehrkosten in Millionenhöhe produzieren. In der Ausschussberatung konnten Sie hierzu keine schlüssige Darlegung geben. Sie haben gesagt, dies werde kompensiert durch Internetangebote. Da muss ich sagen: Außer einer Be hauptung war nicht viel mehr dahinter.
Die Ausweitung der Mitwirkungsrechte führt auch zur Ver längerung von Verfahren, von naturschutzrelevanten Verfah ren, und verhindert an manchen Stellen auch die Entwicklung von entsprechenden Projekten, beispielweise mit Blick auf die Windkraft.
Daher werden wir dieses Gesetz so nicht mittragen. Denn wir sehen keinen naturschutzfachlichen Mehrwert in dieser Vor gehensweise mit der genannten Ausweitung und der entspre chenden Einbindung im Rahmen der dann viel umfangreiche ren Mitwirkungsrechte.
Aber auch hierfür hatten Sie keine schlüssige Erklärung. In teressant ist: Sie begründen dies damit, Herr Bonde, dass mit der Ausweitung von Mitwirkungsrechten eventuelle Folgedis kussionen und möglicherweise anstehende Klagen bei ent sprechenden Verwaltungsverfahren ausbleiben würden. In Ih rer Logik heißt das in der Konsequenz nichts anderes, als dass Sie sich damit auch anmaßen, es allen recht machen zu kön nen. Da muss ich sagen: Das ist eine starke Behauptung, Herr Minister.
Klar ist also, dass dieser Gesetzentwurf Bestandteile enthält, die wir so nicht mittragen. Ein weiteres Beispiel hierfür sind die Eingriffe ins Eigentum. Aber das scheint Ihrer grundsätz lichen Missachtung fremden Eigentums geschuldet zu sein.
Wir haben das erlebt beim neuen Landesjagdgesetz, beim Ge wässerschutz, beim Baurecht, beim Umbruchverbot – inso fern nichts Neues.
Eines hat uns aber erfreut aufmerken lassen: Beim gestrigen Festakt zum 50-jährigen Bestehen des NABU hat der Minis terpräsident gesagt: „Wir wollen beides hinbekommen in Ba den-Württemberg: ein prosperierendes Industrieland“ – eine
Anmerkung von mir hierzu: wir haben auch Mittelstand – „und den Erhalt von Natur erreichen.“
Herr Bonde, Sie sollten sich überlegen, ob Sie mit diesem Ge setz auf dem richtigen Weg sind.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bonde, wir haben das Gesetz nicht wegen des Einbringungsverfahrens kritisiert; da haben wir Sie kritisiert. Vielmehr haben wir, wie auch der Kol lege Bullinger ausgeführt hat, dieses Gesetz deswegen kriti siert, weil es an manchen Stellen über das gute, das gesunde Maß hinausgeht und dem Naturschutz möglicherweise da durch keinen guten Dienst erweist, also keinen Gefallen tut.
Herr Bonde, wir haben auch klargestellt, dass dieses Gesetz mit Blick auf die fachliche Seite des Naturschutzes von uns als gut bewertet wird. Dies trifft auch auf den Moorschutz, die LEVs, den Biotop- und Artenschutz zu.
Wir sind aber der Auffassung, dass Naturschutz aus Überzeu gung erfolgen soll und nicht aus Zwang.
Ein Gesetz – das haben Sie eigentlich auch gesagt – soll hier für den Rahmen schaffen. Wir sagen: Es darf aber nicht ins Eigentum eingreifen, sondern sollte den Ausbau und die För derung von Naturschutzarbeit, aber auch von Naturschutzpro jekten viel stärker in den Mittelpunkt stellen. Das wäre der richtige Weg. Mit den Landschaftserhaltungsverbänden be schreiten Sie diesen Weg. Falsch daran ist jedoch der Zwang.
Wer den Naturschutz ernst nimmt, der darf ihn in einem Ge setz nicht als Verhinderungsgrund für vieles andere verankern, sondern der muss Naturschutz zur Normalität werden lassen.
Herr Bonde, Ihre Ausführungen in diesem Bereich und ihre Kritik an der CDU sind wieder der üblichen Rubrik entnom
men und geschuldet: lieber einmal ein paar deftige Behaup tungen als ein gutes Argument. Im Hinblick auf Ihre Ausfüh rungen und Festlegungen bezüglich dieses Gesetzes, des Jagd gesetzes, des Baurechts, des Gewässerschutzes und des Um bruchverbots sowie weiterer Gesetzesvorhaben, aber auch Re formen muss man sagen: Auch dauerhaft schlechte Leistung ist eine Form von Verlässlichkeit.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Bonde, Sie haben ge rade gesagt, die Novelle des Landesnaturschutzgesetzes sei notwendig gewesen. Ich kann Ihnen zur Erweiterung sagen: Sie war Pflicht. Es ist nämlich Aufgabe der Länder, das anzu passen, was vom Bund gefordert ist.
Ich möchte im Rahmen dieser Gesetzeseinbringung vor der Klammer etwas sagen: Sie bringen heute den Entwurf dieses Gesetzes zur Neuordnung des Naturschutzrechts ein. Dazu – das haben Sie gerade erwähnt – fand im Vorfeld die Anhörung der Träger öffentlicher Belange, der Verbände und Vereini gungen statt, die am 10. März abgeschlossen wurde. Naturge mäß spiegeln die Stellungnahmen eine sehr große Bandbrei te wider: Für die Naturschutzverbände geschieht viel zu we nig, ist das Vorhaben nicht weitgehend genug, und für die Ver bände mit wirtschaftlichem Hintergrund ist es natürlich viel zu weitgehend. Fakt ist natürlich: Baden-Württemberg hat be reits einen hohen Standard im Naturschutzrecht gehabt. Da zu hat es auch keiner grün-roten Regierung bedurft.
Aber lassen Sie mich noch eines sagen: Die Geschwindigkeit, mit der Sie diesen Gesetzentwurf jetzt einbringen, und die Tat sache – das finde ich bemerkenswert –, dass Sie uns die An hörungsergebnisse erst auf Nachfrage im Verlauf der letzten Woche zur Verfügung gestellt haben, lässt schon tief blicken. Was Sie damit erreichen wollen, weiß ich nicht, aber allein dieses Vorgehen lässt tief blicken. Ich glaube, man braucht es auch nicht weiter zu kommentieren.
In einigen Punkten sind Sie in der Tat den Anregungen der Verbände gefolgt, z. B. bei den Biotopverbänden; hier haben Sie die Regelung tatsächlich so gestaltet, dass sie von den in der Praxis Handelnden auch umsetzbar ist. Ich weiß auch aus internen Gesprächen, dass sich die Kollegen von der SPD hier massiv auf die Hinterbeine gestellt haben, um das auch zu er reichen. An dieser Stelle vielleicht auch einmal ein Applaus für eine pragmatische Ausgestaltung eines Teils dieses Ge setzentwurfs.
An anderer Stelle ignorieren Sie, Herr Minister Bonde, jedoch die kritischen Anmerkungen und die berechtigten Einwände von Verbänden auf die für Sie typische Art und Weise. Ich er wähne einmal die Mitwirkungsrechte, die Sie gerade gelobt haben, die in den Verfahren, in den Abläufen wesentlich er weitert wurden. Sie greifen damit aber auch in bereits sehr gut funktionierende Strukturen ein, in ein gegenseitiges Sich-Ver stehen auf der praktischen Umsetzungsebene, in Abläufe, die sich sehr gut eingespielt haben. Sie verkomplizieren das Mit einander vorab vor Ort, Sie erschweren damit auch Abläufe,
Sie ziehen Verfahren damit auch in die Länge. Ob Sie damit der Arbeit der Naturschützer vor Ort und dem Naturschutz insgesamt Gutes tun, darf man, glaube ich, sehr wohl hinter fragen.
Von den kommunalen Landesverbänden kommt der Hinweis, dass mit dieser Aufweitung und entsprechenden Erweiterung der Verfahren die Abläufe nicht einfacher werden, dass es ei nen zusätzlichen personellen, aber auch einen zusätzlichen fi nanziellen Aufwand auf der Ebene der Landkreise gibt. Die ser wird mit ungefähr 2 Millionen € für Baden-Württemberg beziffert. Herr Bonde, auch wenn es haushaltstechnisch auf einer anderen Ebene läuft: Nachhaltige Haushaltspolitik sieht anders aus.
Dann muss man auch sagen: Hinsichtlich der Ausweisung von Schutzgebieten wäre es natürlich sinnvoll, die Praxis der Re gelung über die Sammelverordnungen anzuwenden und eben nicht – das fordert die EU bei entsprechenden Richtlinien in Bezug auf Natura 2000 und FFH auch nicht – zu Handlungs verboten überzugehen und entsprechend direkte Eingriffsre gelungen zu treffen. Die EU hat einen anderen Rahmen ge setzt. Ich glaube, auch hier bedarf es der Nachbesserung.
Zum dritten Punkt möchte ich Ihnen eines sagen: Es fällt nach unserer Auffassung auf – so es in der Kürze der Zeit überhaupt möglich war, den jetzt angepassten Entwurf zu bearbeiten –, dass Sie an manchen Stellen etwas überziehen, etwas über das Ziel hinausschießen.
Deswegen möchte ich Sie noch mit einer kleinen Geschichte über die Folgen eines derartigen Verhaltens konfrontieren. Vor einigen Jahren hat man im südlichen Schwarzwald auf einem bewirtschafteten Gelände mit Hecken und Wiesen, die ent sprechend zurückgeschnitten bzw. gemäht wurden, eine klei nere Population Alpenspitzmäuse entdeckt.
Als sofortige Reaktion wurde dann die Nutzung eingestellt, was aber dazu führte, dass sich die Habitate, die Lebensräu me verändert haben, Sukzession gegriffen hat. Entsprechend
war am Schluss die Nahrungsgrundlage für die Alpenspitz mäuse nicht mehr vorhanden, was dazu geführt hat, dass die se Tierart an dieser Stelle wieder ausgestorben ist.
Jetzt möchte ich Ihnen eines sagen: Nehmen Sie diese Ge schichte zum Anlass, bis zur nächsten Woche darüber nach zudenken – nehmen Sie vielleicht ein Gläsle Wein vom Kol legen Pix zur Hand –,
was dies bedeuten kann, anstatt hier die gesetzgeberische Rennmaus zu spielen.
Vielen Dank.
So einfach ist es nicht. – Herr Minister, Sie haben gerade darüber geredet, welche Möglich keiten der Einbindung – Ehrenamt, Musikschulen etc. – es gibt. Inwieweit ist denn geplant, im bevorstehenden Bildungs plan für die musikalische Ausbildung den Schulen von der Grundschule bis zu den weiterführenden Schulen wieder ein eigenständiges Fach Musik zukommen zu lassen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Einige von Ihnen haben sich heute Morgen schon die Frage gestellt, warum ausgerechnet das Nischenthema „Kartellverfahren gegen das Land BadenWürttemberg im Hinblick auf die Forstwirtschaft“ heute auf der Tagesordnung steht, und das auch noch für eine Aktuelle Debatte.
Dies will ich einleitend gern erklären. Es geht um nichts an deres als um den Erhalt einer nachhaltig funktionierenden Forstwirtschaft, die Bedeutung hat für die Natur, für die Res sourcenbereitstellung, für das Klima, für die Ökonomie und für die Struktur, und zwar aller Waldflächen in Baden-Würt temberg in vergleichbarer Qualität, und für alle Waldbesitzer. Es geht um die Struktur der Forstwirtschaft in diesem Land.
Die jüngere Geschichte, insbesondere das Verhalten des zu ständigen Ressortministers im Hinblick auf das Kartellverfah ren, gibt aus unserer Sicht Anlass zur Diskussion. Ich glaube, hier im Parlament, aber auch bei den Waldbesitzern, bei den Gemeinden, bei den Landkreisen, bei den forstlichen Fach
verbänden sowie bei den betroffenen Forstleuten ist es einhel lige Meinung, dass die Forderungen, die das Kartellamt dem Land Baden-Württemberg auferlegt, viel zu weitgehend sind.
Es geht um das Auszeichnen des Holzes als klassische Wald bautätigkeit. Es geht aber auch um hoheitliche Aufgaben, die jetzt in diesem Kartellamtsbeschlussentwurf eigentlich wirt schaftlichen Tätigkeiten zugeordnet werden. Das wiederum ist – wie ich meine, besteht auch hierin Konsens – nicht zwin gend notwendig für das Erreichen des Ziels, den Nadelstamm holzverkauf zu verändern.
Aus diesem Grund ist es auch spannend, wie die Landesregie rung, konkret Minister Bonde, sich für die Forstwirtschaft im Land einsetzt. In Ihrem Koalitionsvertrag gibt es immerhin eine Aussage, wonach Sie die Forstwirtschaft in Baden-Würt temberg aufgabengerecht stärken wollen.
Diese Landesregierung kann also in zwei Handlungsfeldern, zwei Optionsschienen agieren. Zum einen sind dies die direk ten Verhandlungen mit dem Kartellamt. Zum anderen ist es die Vertretung der Interessen des Landes Baden-Württemberg mit Blick auf die Forstwirtschaft beim Bund, und zwar im Hinblick auf die Änderung des Bundeswaldgesetzes. Die Än derung eines Artikels kann dazu führen, dass das Forstamts modell, wie wir es in Baden-Württemberg haben, das Ein heitsforstamt, erhalten bleiben kann.
Zum ersten Punkt: Minister Bonde hat mehrere Monate lang verhandelt. Am Ende dieser Verhandlungen stand eine Ver pflichtungszusage. Als allerdings erneut eine Stellungnahme des Kartellamts vorlag, war auch klar, dass sich inhaltlich nichts geändert hat. Unseres Erachtens ist die entsprechende Eingriffstiefe nach wie vor viel zu hoch. Minister Bonde hat dann die Verpflichtungszusage des Landes, das Entgegenkom men des Landes, wieder zurückgezogen und will nun den Rechtsweg beschreiten.
Erstaunlicherweise ist dies zur gleichen Zeit passiert, zu der sich der Präsident des Kartellamts, Herr Mundt, in Freiburg am Rande einer forstwirtschaftlichen Tagung dahin gehend geäußert hat, dass er durchaus kompromissbereit sei und dass er durchaus auch die Notwendigkeit sehe, hier noch einmal miteinander ins Gespräch zu kommen. Herr Bonde will aber den Rechtsweg beschreiten. Das ist jetzt zwei Monate her.
Seither haben wir darüber, was nun passiert, weder etwas ge hört noch gelesen. Draußen bei den Forstämtern, den Forst leuten, aber auch in den Landkreisen herrscht mittlerweile große Unsicherheit darüber, wohin es gehen soll.
Der zweite Weg besteht in einem Kompromiss. Die forstli chen Fachverbände, aber auch Teile der Politik haben sich um einen Kompromissvorschlag bemüht. Durch eine Änderung eines Artikels im Bundeswaldgesetz könnte erreicht werden, dass der Erhalt der Struktur der Wälder in Baden-Württem berg und in anderen Bundesländern, die in ähnlicher Weise betroffen sind, durchaus möglich wäre.
Das Bundesforstministerium unterstützt diesen Vorschlag. Al lerdings stellt sich erstaunlicherweise das SPD-geführte Bun desumweltministerium quer und will wesentlich mehr ändern. Dies wird sich aber wiederum sehr negativ für viele Waldbe sitzer in Baden-Württemberg, in ganz Deutschland auswir ken.
Jetzt muss man sich die Frage stellen, warum man die Kolle gen von der SPD, die im Land und bei den forstlichen Fach verbänden die Unterstützung zusagen, in Berlin, wenn es zur Nagelprobe kommt, nur von hinten sieht. Vielleicht haben sie auch zu wenig Gewicht.
Weil mich das Thema nicht nur als Parlamentarier, sondern auch als Forstwissenschaftler persönlich berührt und betrifft und weil ich auch weiß, welche Bedeutung die Wälder in un serem Land haben, habe ich zusammen mit der Freiburger Re gierungspräsidentin Bärbel Schäfer den Ministerpräsidenten letzten Sommer direkt auf den Lösungsweg einer Änderung des Bundeswaldgesetzes angesprochen und um die Unterstüt zung des Ministerpräsidenten gebeten. Wir haben jetzt März 2015; ich habe bis heute noch keine Antwort.
Erstaunlich ist dies vor allem aus dem Blickwinkel, dass an anderer Stelle von genau den gleichen Akteuren die Beispiel haftigkeit Baden-Württembergs in vielen Themenfeldern im mer besonders hervorgehoben wird. Jetzt nimmt auch die grü ne Partei für sich in Anspruch, Wirtschaftspartei zu sein.
Meine Damen und Herren, die Forstwirtschaft hat es ge schafft, Ökonomie, Ökologie und Soziales auf einer Fläche sinnhaft zu vereinen und nach vorn zu tragen, und genau in diesem Themenfeld versagen Sie.
Zum Thema Versagen: Herr Bonde hat verhandelt, und wenn ich Bilanz ziehe, wenn ich zusammenfasse: Das Ergebnis ist null. Hat er ähnlich verhandelt, wie er das bei der Einführung der FSC-Zertifizierung bei den Jägern gemacht hat – um bei den Forstthemen zu bleiben –, oder geht er jetzt auf Tauchsta tion, oder macht er es wie so oft, wenn es kein Wohlfühlthe ma ist? Wegducken. Meine Damen und Herren, das hat das Land nicht verdient, das hat die Forstwirtschaft nicht verdient, und das haben die Forstleute in Baden-Württemberg nicht ver dient.
Ich weiß auch, Herr Minister Bonde, dass Sie nachher in sal bungsvollen Ausführungen wortreich erklären werden, dass natürlich das Kartellamt allein schuld ist. Sollte das nicht ganz ausreichen, dann bleiben als Schuldige noch Ihre Kollegen in Berlin in den Fachministerien. Aber, Herr Bonde, kehren Sie doch zuerst einmal vor Ihrer eigenen Haustür. Erklären Sie uns z. B. auch einmal, warum denn bisher der Klageweg aus Ihrer Sicht aufgrund großer Haftungsrisiken nicht möglich war, Sie diesen Klageweg jetzt aber einschlagen wollen.
Ja, selbstverständlich.
Zur ersten Frage Ja, zu den zwei weiteren Fragen Nein. Ganz einfach: Wie peinlich ist es, wenn der Fachminister es nicht schafft, mit der oberen Fach behörde Kartellamt zu verhandeln und auf einen Konsens zu kommen?
Jetzt vielleicht noch ein netter Aspekt am Rande:
Im November letzten Jahres traten der Ministerpräsident und Minister Bonde vor die Kameras und sagten: „Alles wird gut. Wir haben eine Interimslösung gefunden.“ Diese Interimslö sung ist bis jetzt nur nebulös.
Und zum Zweiten: Es hat noch nichts funktioniert, es hat sich noch gar nichts dargestellt, und seit Januar schweigt Herr Bon de. Das kann er, aber das ist nicht das, was wir in Baden-Würt temberg brauchen.
Nochmals, wie gesagt: Die Bilanz liegt bei null. Wir werden nachher wortreich erklärt bekommen, warum das alles jetzt nicht geklappt hat und dass Baden-Württemberg doch tun lichst auch die Füße stillhalten muss, weil wir ja Betroffene im Verfahren sind. Aber ich glaube, auf dem politischen Weg – das wissen Sie alle, die Sie hier sitzen – gibt es genügend Möglichkeiten und Kanäle auch über die Parteischiene, den einen oder anderen noch anders zu informieren und sich für das Land einzusetzen.
Wenn Sie das jetzt abstreiten, dann haben Sie Ihren Job so wieso falsch gemacht.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich weiß nicht, ob es Arroganz ist oder ob es fachliche Defizite sind.
Sie verwechseln Forstpolitik oder Ressortpolitik hier im Land mit Parteipolitik. Da hätte ich mehr von Ihnen erwartet, Herr Minister.
Kritisiert habe ich auch nicht die Rücknahme der Verpflich tungszusage, sondern Ihre Untätigkeit seit diesem Zeitpunkt. Sie haben nach einem Weg gefragt. Das ist schon erstaunlich; denn den Weg haben Sie gerade aufgezeigt: die Änderung des Bundeswaldgesetzes.
Es ist auch erstaunlich, dass diesbezüglich trotz allem keine Aktivität kam. Noch viel erstaunlicher ist es, dass Sie den An trag der grünen Fraktion – initiiert von Herrn Ebner –, über den morgen im Bundestag abgestimmt wird, ansprechen, oh ne dabei zu erwähnen, dass dieser Antrag genau die kritischen Punkte beinhaltet, die das Bundesumweltministerium hier ein bringt, was schlussendlich zur Blockade des Gesamtverfah rens führt. Offensichtlich haben Sie den Antrag Ihrer Kolle gen im Bundestag nicht richtig gelesen.
Jetzt noch ein Schlusssatz: Wenn Sie tatsächlich so viel Input eingebracht hätten, wie Sie jetzt – ich habe es vorhergesehen – wortreich ausgeführt haben und wie Sie Schuldige gesucht haben – im Bund, in Kartellen –, dann frage ich mich – phy sikalisch gerechnet –: Warum kommt kein Ergebnis heraus? Bei so viel Input muss es irgendwo auch einen Output geben. Bisher sehe ich keinen. Sie haben schlecht verhandelt; es tut mir leid.
Herr Untersteller, um Ihren Blutdruck wieder etwas abzusenken: Vor wenigen Wochen gab es einen Störfall in Fessenheim. Da habe ich Sie ange schrieben mit der Bitte um Unterstützung, bei den Franzosen nachzufragen, auch was die Laufzeit betrifft. Ich habe bis heu te noch keine Antwort bekommen.
Herr Kollege, ist es Ihnen mög lich, zu differenzieren zwischen dem, was Sie unter betrieb licher Fortbildung verstehen, und dem, was auf der anderen Seite in Bezug auf die betriebliche Fortbildung im vorliegen den Gesetzentwurf steht?
Zweitens: Sind Ihnen die Kosten bekannt – das betrifft nicht nur die Unternehmer, sondern auch die Landesverwaltung –, die aufgrund dieser Freistellung entstehen?
Herr Minister – Sie sind ja ein Stück weit auch noch Finanzminister in diesem Land –, ich unterstelle, dass Sie auch noch zu dem Block „Kosten“ kom men werden. Die Kosten sind – davon gehe ich aus – für die Unternehmer nicht unerheblich. Es geht nicht um die Frage der Freistellung, um das Ersetzen von Arbeitskräften, sondern auch um die Kosten, die dahinterstehen. Ich unterstelle jetzt einmal, dass Sie dazu keine große Auskunft geben können. Ich möchte von Ihnen aber gern wissen, was für die Landes verwaltung an Kosten bzw. Kostenersatz durch dieses Gesetz entsteht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Von der Außenwirtschaft jetzt zu einem sektoralen Bereich der Binnenwirtschaft, der Forstwirtschaft.
In Baden-Württemberg sehen derzeit viele Privat- und Kom munalwaldbesitzer, aber auch Naturschützer, Forstbedienste te und Sägewerksbetreiber mit Sorge auf das aktuelle Kartell verfahren zum Thema Holzvermarktung. In den vergangenen Monaten haben Sie, Herr Bonde, mit dem Bundeskartellamt verhandelt und nach eigenem Bekunden keinen Erfolg für das Land erzielt.
Im Folgenden geht es mir allerdings nicht um das Herzstück dieses Kartellamtsverfahrens, den Nadelstammholzverkauf, sondern um die weiteren forstlichen, forstwirtschaftlichen Tä tigkeiten, die aktuell auch Streitpunkt der Debatten sind.
Sie haben nach Ihren erfolglosen Verhandlungen die Verpflich tungszusagen gegenüber dem Kartellamt zurückgezogen und dargestellt, das Kartellamt sei zu keiner Lösung bereit. Auf dem Winterkolloquium der Universität Freiburg in der letzten Woche hat der Präsident des Bundeskartellamts, Herr Mundt, jedoch dargelegt, seine Behörde sei sehr wohl zu Kompromis sen bereit gewesen. Daher frage ich Sie zu diesem Lösungs weg, worüber Sie mit dem Kartellamt konkret verhandelt ha ben und warum dies letztlich gescheitert ist.
Es gibt einen zweiten Lösungsweg im Sinne des Landes, und zwar die Änderung oder Anpassung des Bundeswaldgesetzes. Dazu frage ich Sie: Wie steht die Landesregierung zu der vor geschlagenen Änderung des Bundeswaldgesetzes? Was unter
nimmt sie, um diese Änderung – für den Fall, dass sie sie für positiv hält – zu erreichen? Hält es die Landesregierung für zielführend, dass, wohl vonseiten des BMU, der Versuch un ternommen wird, die Anpassung des Waldgesetzes mit weite ren Forderungen, die in keinem unmittelbaren sachlichen Zu sammenhang dazu stehen, zu verzögern?
Vielen Dank.
Herr Minister, Sie haben eine Frage noch nicht beantwortet, und zwar die Frage, wie Sie das beurteilen, was das BMU an Änderungsvorschlägen für das Bundeswaldgesetz eingebracht hat. Sie wissen, es geht um den Begriff der guten forstlichen Praxis. Dazu hätte ich gern Ihre Stellungnahme.
Herr Minister, bei dieser ers ten Bewertung Mitte des letzten Jahres zeichnete sich seitens des Kartellamts ein zweiter Lösungsweg ab, nämlich der des Körperschaftsforstamts gemäß § 47 des Landeswaldgesetzes. Dieser wurde ebenso wie das Staatswaldmodell, das Sie vor hin angesprochen haben, kartellrechtlich als gangbar darge stellt. Die Frage ist nun, inwieweit dieser Weg von Ihnen wei terverfolgt wird.
Es stehen auch Aussagen im Raum, wonach die Landesregie rung sich nicht unbedingt mit voller Kraft in Berlin einmischt. Übrigens ging die Initiative in Richtung Bundesrat, in Rich tung Agrarministerresolution, wie Sie wissen, von RheinlandPfalz aus.
Die zweite Frage lautet nun, inwieweit die Landesregierung verzögert oder ein Stück weit ausbremst, um später über die Herauslösung des Staatswalds mehr Flächen der Naturschutz verwaltung unterstellen zu können.
Frau Präsidentin, liebe Kolle ginnen und Kollegen! Ich muss an der Stelle einsteigen, an der Kollege Rülke aufgehört hat.
Ein Gesetzentwurf werde noch in dieser Legislaturperiode vorgelegt, sagte ein Sprecher Galls am Donnerstag. Eben hat Herr Gall gesagt, er hätte dies nicht geplant. Kollege Heiler referierte über das Verbleiben der FDP/DVP in diesem Parla ment. Ganz zum Schluss sagt der eine Grüne dies, der ande re Rote das. Ich möchte einmal in dem Vergleich bleiben, den viele von Ihnen heute gewählt haben: Sehr viele Köche – ich glaube, in dieser Küche sind es zu viele – verderben den Brei.
Wenn man den Bericht des runden Tisches und auch die ent sprechenden wissenschaftlichen Arbeiten zu diesem Thema liest, stellt man fest: Im Kern geht es nicht darum, ob die FDP/ DVP im Parlament bleibt oder nicht oder ob es viele oder we nige Köche gibt. Es geht im Kern vielmehr darum, ob Alko holmissbrauch in öffentlichen Bereichen vermindert oder ver hindert werden kann. Im Kern geht es auch darum, wie Lärm reduziert werden kann.
Bei dieser Ergebnislage des Berichts zu sagen, mit der Ver längerung der Sperrzeiten sei das Problem geregelt, ist weder klug noch sinnvoll. Denn die Gastronomie ist weder Auslöser noch Lösung des Problems.
Auch im Hinblick auf den von Ihnen immer breit vorgetrage nen allgemeinen Hinweis auf die Gerechtigkeit ist es nicht ge rade gescheit, dieses Thema ohne Differenzierung zwischen unterschiedlichen Gastronomiebetrieben anzugehen. Es ist auch nicht gescheit, zu sagen, die lokalen Lösungen – das schreibt Herr Kretschmann auf seiner Homepage – seien po litisch nicht durchsetzbar.
Wenn das so ist, frage ich mich: Warum sitzen Sie hier? Wa rum sitzen wir hier, wenn über diese Themen nicht politisch argumentiert werden kann und auf diese Weise vernünftige Lösungen gefunden werden können? Eine gleichsam zentra listische Politik quer über das Land hilft nichts. Wir haben in unterschiedlichen Bereichen des Landes unterschiedliche Pro blemlagen. Laut Ihrem Bericht gibt es 73. Dieses zu überge hen und auf die Veränderung der Sperrzeiten zu verkürzen, Herr Minister Gall, ist in der Tat auch zu kurz gesprungen.
Lassen Sie mich noch eines sagen: Der Herr Ministerpräsi dent hat gesagt, die eingetretene Entspannung scheine es der zeit nicht erforderlich zu machen, Alkoholkonsumverbote um zusetzen. Da frage ich mich schon: Wo laufen wir jetzt eigent lich hin? Ist jetzt die neue Freiheitspartei diejenige, die das Komasaufen zulässt? Da halte ich dagegen.
Ich glaube, als Fazit der heutigen Debatte kann man eines ste hen lassen. Die Grünen sagen, man müsse flexibel bleiben. Die aktuelle Gesetzeslage lässt dies bereits zu. Aber was ist die Linie bei der SPD? Rot sagt, man müsse einschränken. Jetzt stellt sich natürlich die Frage: Wo geht es insgesamt hin? Wenn Sie schon mit dem Zahlenmaterial winken und dieses als Grundlage heranziehen, dann muss Ihnen auch klar sein, dass bei all diesen Problemlagen nur 0,6 % der Problemfälle in der Gastronomie aufgetreten sind. Alle anderen, wie etwa öffentliche Plätze, Personennahverkehr etc., sind mit 20, mit 30, mit 40 % der Nennungen enthalten. Dann zu sagen: „Wir fokussieren das auf die Gastronomie“, ist nicht nur mit Kano nen auf Spatzen geschossen, meine Damen und Herren, son dern am Ziel vorbeigeschossen.
Einen Nachsatz gestatten Sie mir noch. Der Innenminister bzw. Herr Lucha hat gesagt, im Jahr 2008 sei nichts passiert, im Jahr 2007 sei nichts passiert, Oettinger hätte nichts ge macht, die Vorgängerregierungen seien untätig gewesen. Wis sen Sie, dass das gegenwärtige Problem erst nach dem Urteil über das Freiburger „Bermudadreieck“ entstanden ist? Das heißt, es ist erst 2010 auf die politische Bühne gekommen
und 2011 in die Diskussion. Da bitte ich Sie einfach ein Stück weit um Ehrlichkeit. Ich hoffe, dass wir gemeinsam zu einem gescheiten Entwurf kommen.
Tschüs!
Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die B 31 insgesamt ist, weil es im Süden des Landes keine Autobahn in Ost-West-Richtung gibt, die wichtigste Ost-West-Verbindung, die von Lindau über Do naueschingen und Freiburg nach Breisach führen soll. Dort soll die B 31 an das französische Straßennetz anschließen und damit natürlich auch für die Verbindung der Regionen unter einander sorgen.
Zur endgültigen Fertigstellung dieser Verkehrsader fehlt le diglich noch ein kurzes Teilstück mit einer Länge von 14 km, ein Teilstück, der zweite Bauabschnitt der B 31 West, das von Gottenheim nach Breisach führen soll und schließlich nur aus Verwaltungs- und Rechtsgründen als zweiter Bauabschnitt ge führt und geplant wird.
Der erste Bauabschnitt – von Umkirch nach Gottenheim – wurde im September 2012 fertiggestellt und in Funktion ge nommen. Der zweite Bauabschnitt – von Gottenheim nach Breisach – wird von Verkehrsminister Hermann seit Novem ber 2011 aktiv verhindert.
Damit endet eigentlich schon die Einleitung zum Thema; es endet aber halt auch die B 31 West – mit einem teuren Brü ckenbauwerk bei Gottenheim auf der grünen Wiese, einem Brückenbauwerk, das wie ein Denkmal eines Ministers wirkt, der sich die Infrastrukturverhinderung auf die Fahne schreibt: ein „Hermannsdenkmal“.
Dass die grüne Partei ihre Probleme mit der Wirtschaft, mit dem Mittelstand, mit dem Handwerk und damit auch mit dem Straßenbau hat, ist hinlänglich bekannt.
Dass sie dabei aber auch zum Teil urgrüne Ideen opfern, das ist in der Tat bemerkenswert.
Erstens: Der Verkehrsminister und auch der Ministerpräsident erklären den Menschen, dass der Fertigbau der B 31 West nicht möglich sei, der Bund wolle das ja nicht. So hieß es zu letzt auf der Straßenbaukonferenz hier in Stuttgart. Der Bund, das Verkehrsministerium in Berlin, hat aber auf Nachfrage schriftlich das Gegenteil dokumentiert. Verkehrsminister Her mann hat weiter verkündet, dass nach seiner grobgünstigen Schätzung ohnehin zu wenig Mittel bereitstünden und deshalb die Planfeststellung des Verfahrens für den zweiten Bauab schnitt eingestellt werden müsse.
Dazu muss man wissen, dass das Planfeststellungsverfahren eigentlich kurz vor seinem Abschluss stand und dass Herr Mi nister Hermann, der mehrere Jahre den Verkehrsausschuss im Deutschen Bundestag geleitet hat, nicht wusste, dass man die Mittel für den Straßenbau in Berlin abrufen muss und Ver kehrsprojekte in Berlin anmelden muss.
Dass die Staatssekretärin Dr. Splett am 16. Oktober dieses Jah res nachmittags in diesem Raum in der Fragestunde des Land tags erstens kundtat, sie erkenne die Netzfunktion der Gesamt maßnahme an – B 31 West –, und zweitens, es sei noch nicht entschieden, was weiter damit geschehen solle,
aber am nächsten Morgen, am Morgen des 17. Oktober, be reits die Entscheidung in Berlin als Schriftstück vorlag,
meine Damen und Herren, das spricht Bände.
Allein diese Beispiele lassen vermuten, dass im Hinblick auf die Ehrlichkeit gegenüber den Menschen, der Presse sowie Mitgliedern dieses Hauses ein enormes Optimierungspoten zial besteht.
Zweitens: Der Verkehrsminister verschleudert Geld. Das Plan feststellungsverfahren kostet über 1 Million €, die dann ver fallen, wenn die Straße nicht gebaut wird. Das Brückenbau werk, das „Hermannsdenkmal“, kostet auch über 1 Million € und steht nun ohne jegliche Funktion auf der grünen Wiese. Des Weiteren haben wir noch die Herabstufungsrisiken, wenn der Bund nämlich kommt und sagt: „Liebes Land, wenn du keine Straßen mehr baust, dann bekommst du den ersten Bau abschnitt wieder zurück.“ Dann sind nochmals mehr Gelder verpufft, weil die Landesregierung diese Gelder an den Bund zurückzahlen muss.
Drittens, meine Damen und Herren: Politik ist dann gut, wenn sie den Menschen nutzt, wenn sie vor Ort ankommt und hilft.
Ja, das ist von Frau Sitzmann, gestern bei ihrer Rede zum Haushalt. – Was aber sagen Sie den Menschen im Südwesten, die die Straße wollen, die Unterschriften gesammelt haben, die bei der Regierungspräsidentin vorgesprochen haben und die die Weiterführung dieser Planung wollen?
Das Einzige, was passiert: Der Verkehrsminister verhindert es. Wie sehen diesen Satz von Frau Sitzmann die Menschen in Oberschwaben – B 30 –, in Karlsruhe – zweite Rheinbrü cke –, in Nellmersbach – B 14 –, bei Friedrichshafen – östlich davon, B 31 –, bei Mundelsheim – L 1115? Sie nennen es die Politik des Gehörtwerdens, ich nenne es unerhört.
Zum Abschluss jetzt noch der Genussgipfel für die Freunde kurioser Politik aus dem Hause Kretschmann. Die Grünen sei en jetzt die ganz neue Wirtschaftspartei – Industrie 4.0. Das sei das neue Motto, und man werde jetzt auch Datenautobah nen bauen. Das ist gescheit, wenn man das als eine Grundla ge für Innovation in Mittelstand, Handwerk und Industrie an sieht. Die andere Grundlage ist aber die Verkehrsinfrastruk tur. Oder glauben Sie am Ende wirklich, dass Betriebe im Land ihre Rohwaren, ihre Bauteile, ihr Personal auf der Web site downloaden und ihre Produkte ganz zum Schluss per E-Mail verschicken? Fragen Sie doch einmal den Kollegen Pix, ob er seine Kunden letztendlich per Upload mit seinen Weinkisten versorgt.
Meine Damen und Herren, lieber Herr Minister Hermann, nie mand hatte Sie in Verdacht, die Zusammenhänge zu kennen.
Und ich glaube auch, das bleibt so.
Danke.
Kollege Haller, ich danke Ih nen für Ihre Ausführungen. Was die Finanzierungsproblema tik angeht, gebe ich Ihnen recht. Da gehen Sie mit mir kon form. Vor diesem Hintergrund ist schon erstaunlich, dass der Stadttunnel in Freiburg, der ungefähr die zehnfache Summe verschlingen wird, hier ohne jegliche Diskussion durchgeht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst einmal ein klares Wort zum Kollegen Haller von der SPD: Sie sagten, grund sätzlich brauche man eine verlässliche Leitlinie, um in einem Land Verkehrsprojekte planen bzw. kategorisieren zu können. Genau dieses Ansinnen verfolgte der Bund, als er die Länder gebeten hat, für die Meldungen zum Bundesverkehrswege plan entsprechende Listen und Kategorisierungen abzugeben. So ziemlich das einzige Land, das eine eigene Kategorisie rung vorgenommen hat, das einzige Bundesland, das dabei ei
nen Sonderweg beschritten hat, ist das Land Baden-Württem berg.
Insofern sind die Dinge dann auf der Bundesebene auch nicht mehr vergleichbar. Das Berliner Ministerium hat sich – so war zu erfahren – letzte Woche bei einem Besuch ziemlich gewun dert, was hier alles gemacht wird.
Dann zur Aussage zur Finanzierung insgesamt: Ich möchte von Ihnen, Frau Splett, Folgendes wissen: Wenn Sie auf der einen Seite die Finanzierungsperspektive – die in diesem Fall negativ oder jedenfalls, zumindest aus Ihrer Sicht, nicht son derlich gut ausfällt – als Begründung für die nicht erfolgte An meldung und die nicht umgesetzte Fortführung bei der B 31 West sowie auch vieler anderer Projekte anführen, warum zählt dann dieses Argument in Bezug auf den Freiburger Stadttunnel nicht?
Ich will diese beiden Projekte nicht kannibalisieren. Für uns ist das eigentlich eine durchgehende Linie, und zwar von Do naueschingen bis Breisach. Da gibt es nämlich noch das Pro blem mit der B 31 Ost.
Ja, gern.
Auf Ihre Frage, ob ich wisse, dass dies vorbildhaft für Ihre Verkehrspolitik in Baden-Würt temberg sei, muss ich sagen: Nein. Ich sehe es aber auch ganz anders.
Das Nächste ist: Einerseits sagen Sie hier und werfen uns vor, wir wollten nach Gutsherrenart Spatenstiche vornehmen, und bringen dies in Zusammenhang mit dem Bauabschnitt B 31 West. Auf der anderen Seite erkennen Sie die Netzfunktion an, Frau Splett. Was stimmt denn jetzt? Ist das hier Politik
nach Gutsherrenart, oder ist die Netzfunktion gegeben? Da müssen Sie sich jetzt schon einmal auf irgendetwas einigen.
Im Übrigen ging es – ich glaube, das haben Sie im Ministeri um immer noch nicht begriffen – zunächst einmal überhaupt nicht darum, dass man die Straße jetzt schon fertig finanziert und baut. Es ging darum – der Kollege Haußmann hat das sehr gut dargestellt –, das Planfeststellungsverfahren, das kurz vor dem Abschluss stand und das mit geschätzten Kosten von 100 000 € zum Abschluss hätte gebracht werden können,
ruhen zu lassen. Dann sind Sie hingegangen und haben ge sagt, Sie wollten es jetzt endgültig stoppen. Daraufhin sind die Bürgermeister und einige Kollegen aus dem Bundestag und aus anderen Landtagen nach Berlin geflogen und haben zunächst einmal im Verkehrsministerium nachgefragt, wie denn das jetzt laufe. Daraufhin hat der zuständige Staatsse kretär Ferlemann auf einen Sachverhalt hingewiesen, von dem ich angenommen hatte, dass dieser auch bei Ihnen im Haus bekannt sein müsste. Er hat nämlich deutlich gemacht, dass die Abläufe in diesem Zusammenhang im Grundgesetz gere gelt sind, und zwar in den Artikeln 83 bis 85 und abschließend in den Artikeln 89 und 90. Hier werden die Bund-Länder-Be ziehungen auch im Bereich Straßenbau geregelt.
Da steht auch – es wundert mich, dass dies im baden-würt tembergischen Verkehrsministerium unter Ihrer Führung nicht bekannt ist –, dass zunächst einmal der Bund der Vorhaben träger ist, während das Land die Auftragsverwaltung innehat, und dass, wenn es darum geht, die Planfeststellung zu einem Ende zu bringen, Sie sich beim Bund mehr oder weniger rück versichern müssen, ob es überhaupt möglich ist, dies, so wie Sie es jetzt tun, niederzulegen. Erst dann, wenn Sie alles ab geklärt haben, könnten Sie mit solchen Aussagen in die Regi on gehen.
Nach meinem Dafürhalten haben Sie noch nicht einmal die se Zusammenhänge erkannt. Das tut mir jetzt leid – aber viel Erfolg für die Zukunft.
Mon dieu, meine Redezeit ist bereits abgelaufen.
Ich habe doch keine Redezeit mehr.
Dann gern.
Lieber Kollege Schwarz, die sen Fall hatten wir heute schon ein paarmal, und wir hatten dies in der Vergangenheit schon öfter: Die Verantwortung liegt momentan bei Ihnen; Sie liegt bei Ihren Fraktionen, bei Ihrer Regierung. Sie haben diesen Weg eingeschlagen, und dann muss man von Ihnen erwarten – auch bei sich ändernden Rah menbedingungen –, dass zunächst einmal von Ihrer Seite aus ein Lösungsvorschlag kommt, über den wir dann im Aus schuss beraten können.
Ich habe geantwortet.
Herr Kollege Maier, ich habe eine Frage bezogen auf das, was vorher gesagt wurde. Sie ha ben stringent die Barrierefreiheit angesprochen. Jetzt haben wir es von den Fahrradabstellplätzen und von der Reduzie rung der Zahl der Pkw-Stellplätze. Gehen wir jetzt davon aus, dass jemand, der mit Behinderung lebt, grundsätzlich nur Fahrrad fährt, oder kann er vielleicht auch die Möglichkeit ha ben, mit dem Pkw ans Haus zu kommen?
Vielen Dank, Frau Präsiden tin. – Ich frage die Landesregierung:
a) Hat das Land über das Angebot der Kaiserstühler Kommu
nen entschieden, die Klage gegen das Land auf Wiederauf nahme des Planfeststellungsverfahrens für die B 31 West zurückzuziehen, wenn das Land zeitnah eine Entscheidung trifft, ob es das Planfeststellungsverfahren zu Ende führen oder aufheben will?
b) Ist das Land bereit, das Planfeststellungsverfahren für die
B 31 West zeitnah wieder aufzunehmen?
Vielen Dank.
Frau Staatssekretärin, eine ab schließende Frage: Erkennt das Ministerium an, dass die B 31 insgesamt Netzfunktion hat und dass zum endgültigen Aus bau lediglich der letzte Bauabschnitt – B 31 West, zweiter Bauabschnitt – fehlt, um diese Netzfunktion erfüllen zu kön nen?
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Thema, das Sie gewählt haben, ist für uns inhaltlich ein Konsensthema.
Wir sind der Auffassung, dass eine Strategie des Landes Ba den-Württemberg für die Umsetzung von Naturschutzzielen in den unterschiedlichen politischen Gestaltungsbereichen wichtig und vor allem gut und richtig ist.
Die Naturschutzstrategie umfasst die Bereiche des Miteinan ders von Mensch und Natur. Sie gibt Leitlinien für die Ent wicklung der Kulturlandschaft, für den Umgang mit der Na tur, z. B. auch im Siedlungsbau und im Verkehrswegebau, beim Abbau von Rohstoffen, bei der Erfolgskontrolle von Na turschutzmaßnahmen und -zielen, aber auch im Hinblick – Kollege Rösler hat es gesagt – auf die touristische Nutzung und die Verankerung des Naturschutzes in den verschiedenen Ebenen der Bildung. Deshalb ist es richtig, dieses Thema heu te im Plenum zu besprechen und öffentlichkeitswirksam dar zustellen.
Dennoch müssen wir einige Gedanken diskutieren, und ich versuche, sie – im Gegensatz zu Herrn Minister Friedrich ges tern – sachlich darzulegen, ohne jemanden direkt zu verlet zen.
Sie stellen die Naturschutzstrategie als völliges Novum dar, das im Vorfeld, wenn überhaupt, nur rudimentär oder unzu reichend existiert hat. Man hätte hier die Fairness, die Ehr lichkeit besitzen können zu sagen: Ja, das ist eine Strategie, die auf vielen anderen, die davor erstellt worden sind, näm lich 1989, 1999 und zuletzt 2011, aufbaut. Es ist eine sinnvol le und den sich ändernden Ansprüchen der Gesellschaft und den Erkenntnissen der Wissenschaft angepasste Fortschrei bung, eine Weiterentwicklung.
Dinge, die Sie angesprochen haben, Kollege Rösler, und die jetzt Bestandteil der Naturschutzstrategie sind, waren vor fünf, vor zehn Jahren noch nicht in der gesellschaftlichen Diskus sion, teilweise nicht in der Wahrnehmung.
Was wir von der Union unverständlich finden, ist der von Ih nen gewählte Titel der Aktuellen Debatte. Sie sprechen von einer „grün-roten Naturschutzstrategie“. Wir haben eigentlich gehofft und geglaubt, dass es die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg ist und nicht die von zwei Par teien.
Ein derartiges Leitbild soll nämlich die Menschen in BadenWürttemberg einbeziehen und nicht ausgrenzen. Naturschutz hat keine politische Farbe und soll von allen Menschen in sei ner Bedeutung wahrgenommen und vor allem umgesetzt wer den, nicht nur von Grünen und nicht nur von Roten. Er soll auch von denen umgesetzt werden, die die Natur auf unter schiedliche Art und Weise nutzen – Land- und Forstwirte –, die die Streuobstwiesen pflegen, von den Weinbauern, den Winzern, aber auch von denjenigen, die die Natur touristisch nutzen.
Sie haben vorhin die Ökonomie angesprochen. Wenn Sie ir gendwann einmal unter sanftem Tourismus verstehen, den Ur laub zwar zu buchen, aber nicht anzutreten, sind wir auf dem falschen Weg. Man muss wohl irgendwann einmal dahin kom men, das Miteinander und die Multifunktionalität unserer Na tur auch wahrzunehmen. Nur einseitiges Stilllegen sowie Großschutzflächen auszuweisen und sich auf die Kanzlerin zu berufen ist schon ein bisschen zu kurz gesprungen.
Naturschutz sowie die Bedeutung der Abläufe sollen von den Menschen verstanden werden. Der Naturschutz muss aus un serer Sicht nicht übergestülpt werden, sondern soll vor allem von innen heraus kommen und freiwillig umgesetzt werden.
Diese Anmerkung mache ich auch hinsichtlich Ihrer geplan ten Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes. Ich habe jetzt erfahren, dass in die bisherige Diskussion offensichtlich
nur die Naturschutzverbände einbezogen waren. Deswegen möchte ich Ihnen zu bedenken geben: Ein intelligenter und vor allem ein nachhaltiger Naturschutz lebt vom Wollen der Menschen und nicht vom gesetzlich übergestülpten Müssen.
Darüber hinaus gibt es aus unserer Sicht noch ein paar wie auch immer geprägte Fehlentwicklungen, die zu hinterfragen sind, Entwicklungen, die dem Artenschutz nicht wirklich die nen und der Glaubwürdigkeit von so manchem Naturschutz argument nicht unbedingt zuträglich sind.
Ich nenne z. B. die Durchführung von Gentests bei Zauneidechsen auf dem S-21-Gleisbett. Ganz zum Schluss wird versucht, über die Herkunft der Tiere Erkenntnisse zu gewin nen, um dann über deren Schutzwürdigkeit zu richten. Das kann nicht Naturschutz sein.
Ein weiteres Beispiel ist die emotionale Brandmarkung von fremdländischen Tier- und Pflanzenarten. Ich nenne einmal die Douglasie, die Sie gern so gut wie möglich aus den Wäl dern in Baden-Württemberg entfernen wollen. Die Platanen aber – z. B. im Schlossgarten – wollen Sie schützen. Beides sind aber fremdländische Baumarten. Wo machen Sie den Un terschied? Wer richtet? Sitzt hier einer auf dem Thron und sagt: „Gute Pflanze, schlechte Pflanze“? Da müssen wir ein bisschen mehr Ehrlichkeit haben. Denn sonst kommen wir ir gendwann zu einem Punkt, an dem wir die Kartoffel wieder aus Deutschland verbannen müssen. Denn auch sie ist eine eingeführte Pflanzenart.
Eines noch: Wenn wir über Naturschutz und Naturschutzstra tegie reden, sollten wir uns in diesem Haus darüber im Kla ren sein, dass der Naturschutz e i n Bestandteil unserer Ge sellschaft ist, und sollten das auch in die Gesellschaft hinaus spiegeln. Er ist wie das Salz in der Suppe, und man kann, wenn man das richtige Maß verliert, eine Suppe auch versal zen.
Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ein paar Punkte, die man jetzt ansprechen muss.
Wir sind ja angetreten, um über die Naturschutzstrategie des Landes Baden-Württemberg, die Sie als grün-rote Natur schutzstrategie darstellen, zu diskutieren.
Jetzt kam der Minister und hat versucht, krampfhaft nach dem Motto „Ich weiß alles besser“, mit Aufpumpen und dem Ein bringen von Trennlinien hier wieder den Keil hineinzutreiben. Dazu möchte ich sagen: Das ist im Hinblick auf den Natur schutz eigentlich ein Armutszeugnis.
Hier müssten wir alle zusammenstehen und für diese Sache kämpfen und nicht einander Vorwürfe machen.
Wenn man sich in den Plenarprotokollen ansieht, was für ei nen Senf Sie früher hier abgelassen haben, dann könnte man noch ganz andere Dinge diskutieren. Aber es geht um die Zu kunft, meine Damen und Herren.
Nein.
Das ist der Unterschied.
Jetzt möchte ich eines sagen: Im Mittelpunkt der Ausführun gen muss eigentlich stehen und muss auch die Erkenntnis rei fen, dass der Naturschutz in Baden-Württemberg, in diesem Flächenland, nicht zu finanzieren und nicht sinnvoll umzuset zen ist, wenn man nicht die Menschen mitnimmt und nicht auch diejenigen mitnimmt, die das in der Fläche freiwillig um setzen
oder im Rahmen ihrer sonstigen Tätigkeit machen. Das sind zum einen die ganzen Ortsverbände, die Naturschutzverbän de und zum anderen diejenigen, die die Landnutzung betrei ben, die Landwirte, die Forstwirte, die Winzer.
Da können Sie noch so viele Millionen einstellen und noch so viele Großschutzgebiete ausweisen – wenn es im Kleinen nicht funktioniert, wenn das Bachbett nicht gepflegt wird, wenn das Miteinander vor Ort nicht funktioniert, dann gibt es den Naturschutz nicht so, wie wir ihn in Baden-Württemberg brauchen.
Ich glaube, dass dieser Ablasshandel, den Sie machen – jetzt machen wir einmal zwei Großschutzgebiete, und schon ist ökologisch alles gut –, eine ganz gefährliche Schiene ist. Sie müssen sich einmal damit auseinandersetzen, wie das wirkt. Jetzt bin ich für ein Großschutzgebiet, also kann ich nachher meine Altbatterie sonst wo hinwerfen. Das sind diese Dinge. Das ist ein Ablasshandel, den sie hier aufbauen, und das hal te ich für nicht gut.
Die Idee muss sein, beginnend beim grünen Klassenzimmer hin zu einer entsprechenden Umweltbildung in jedem Bereich, den wir kennen, zu einer ausgewogenen Naturschutzpolitik zu kommen. Da hilft keine Verbotskultur.
Es bringt nichts, diese Dinge einfach überzustülpen, sondern es bringt nur etwas, die Leute zu überzeugen, was gescheit ist und warum wir den Naturschutz so und in Fortschreibung, wahrscheinlich in fünf Jahren mit wieder neuer Naturschutz strategie – das ist richtig, es muss gemacht werden – auch brauchen.
Herr Kollege Rösler, von Ihnen bin ich ein Stück weit mensch lich enttäuscht.
Ihnen wird massiv oder sogar sehr massiv zugetragen, ich sei in nicht öffentlichen und in öffentlichen Bereichen gegen ein Biosphärengebiet im Südschwarzwald.