Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

und kann Ihnen deshalb zum Entscheidungsverlauf zwischen Justizministerium und Gutachtenerteilung keine Auskunft ge ben.

Ich kann Ihnen zu Ihrer dritten Frage sagen, dass die Frage, wie mit den Postfächern ehemaliger Mitarbeiter zu verfahren ist, auf der Grundlage des Urteils derzeit geprüft wird. Zu den Postfächern von Frau Gönner und Herrn Bauer kann ich Ih nen nichts sagen. Das fällt nicht in die Zuständigkeit des Staatsministeriums.

Frau Ministerin, kön nen wir so verfahren, dass die Antworten auf die Fragen zum Umfang und zu den Kosten schriftlich nachgereicht werden?

(Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Das hat Herr Drautz immer so gemacht!)

Gern.

Nun hat für die CDUFraktion Herr Abg. Dr. Löffler das Wort.

Frau Ministerin, Sie haben, nachdem Sie das Gutachten von Herrn Professor Birk gelesen hatten, gesagt, am 29. dieses Monats solle die Löschung der Daten erfolgen. Dann haben Sie gesagt, am 17. dieses Monats solle die Löschung erfolgen.

Jetzt fällt mir auf, dass ein ehemaliger Richter, der bei Ihnen im Staatsministerium aus- und eingeht, der rechtswidrig In formationen zum Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ bekommt – rechtswidrig deshalb, weil ihm die Informationen nach dem UIG nicht zustehen; so steht es im Beschluss des VG Stuttgart –, vor dem VGH Mannheim Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt hat. Über diese Beschwerde wird wahrscheinlich am Donnerstag entschieden. Jetzt warten Sie bis zum 17. dieses Monats ab.

Steht Ihre Entscheidung, dass die Löschung am 17. zu erfol gen hat, in irgendeinem Zusammenhang mit der Beschwerde des ehemaligen Richters gegen den Beschluss des VG Stutt gart?

Bitte, Frau Ministerin.

Sehr geehr ter Herr Abgeordneter, ich habe gerade vor wenigen Minuten gesagt, dass ich das Gutachten nicht gelesen habe, sondern le diglich eine inhaltliche Zusammenfassung der Ergebnisse ken ne. Dann fragen Sie mich: Haben Sie das Gutachten gelesen? Ich weise darauf hin: Ich habe das Gutachten nicht gelesen, und ich habe keine Löschungstermine oder Ähnliches ange kündigt – nur um das noch einmal richtigzustellen.

Ich kann Ihnen trotzdem etwas zu der Terminlage sagen. Die Löschung war ursprünglich für den 29. September angekün digt. Dazwischen kam die Anfrage aus dem Untersuchungs ausschuss nach Herausgabe der Informationen, dann die Prü fung mit der Einschaltung des Rechtsanwalts Professor Dr. Birk. Das Ergebnis wurde uns am 6. Oktober von Professor Dr. Birk übermittelt. Danach gab es die Entscheidung, jetzt die Löschung umzusetzen. Der Termin wurde zuerst auf den 29. Oktober 2014 gelegt. Das war der frühestmögliche Ter min wegen einer Delegationsreise des zuständigen Abteilungs leiters.

Nachdem von den Rechtsanwälten des ehemaligen Minister präsidenten Mappus angekündigt wurde, gegen diesen Termin wiederum rechtlich vorzugehen, hat der Abteilungsleiter die Delegationsreise abgesagt. Es geht um die Delegationsreise nach Wien. Die Löschung ist nun auf den 17. – ich glaube, das ist der Freitag dieser Woche – terminiert.

Für die SPD-Fraktion darf ich Herrn Abg. Binder das Wort erteilen.

Frau Ministerin, ist es richtig, dass die Landesregierung angeboten hat, dieses Gutachten dem Un tersuchungsausschuss zu übergeben, und es dann die Mög lichkeit gibt, die Anzahl der Seiten zu zählen?

Ich weiß jetzt nicht, ob es eine Ankündigung gab, das Gutachten wei terzugeben. Ich weiß nur, dass der zuständige Regierungsbe auftragte, der den Auftrag hat, dem Ausschuss zur Verfügung zu stehen, umfangreiche und vollständige Informationen an gekündigt hat und dem selbstverständlich nachkommen wird. Ich werde ihn gern noch einmal darauf hinweisen, dass es ein Interesse an der Seitenzahl des Gutachtens gibt.

(Zuruf: Und an den Kosten!)

Vielen Dank. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Dr. Löffler das Wort.

Frau Ministerin, auch auf die Gefahr hin, dass Sie meine Frage wieder nicht beantwor ten: Sie haben diesem ehemaligen Richter Unterlagen zum Untersuchungsausschuss „Schlossgarten II“ übermittelt, an geblich weil das Umweltinformationsgesetz Sie dazu ermäch tigt.

Jetzt sagt das VG Stuttgart, Sie sind gar nicht aktenführende Stelle und dürfen gar keine Unterlagen zum Untersuchungs ausschuss „Schlossgarten II“ herausgeben. Sie dürfen auch keine Privatkorrespondenz des ehemaligen Ministerpräsiden ten Mappus herausgeben. Sie haben das dennoch gemacht, und Sie haben damit auch gegen § 9 Absatz 3 UIG verstoßen, wonach Sie erst erfragen müssen, ob die Informationen über personenbezogene Daten in diesen Akten zulässig sind.

Werden Sie auch künftig Informationen zum Untersuchungs ausschuss „Schlossgarten II“ an Privatpersonen herausgeben und das UIG nicht beachten, oder werden Sie künftig dem Be schluss des VG Stuttgart folgen, wonach Sie überhaupt keine Informationen mehr herausgeben dürfen, weil Sie nicht ak tenführende Stelle sind?

Bitte, Frau Ministerin.

Herr Abg. Löffler, auch auf die Gefahr hin, dass Sie mir wieder nicht zu hören: Ich habe keine Informationen herausgegeben. Das war die zuständige Abteilung I. Mein Wissensstand zu der Thema tik ist,

(Abg. Dieter Hillebrand CDU: Wer ist da politisch verantwortlich? Der Abteilungsleiter?)

dass gerade geprüft wird, wie das Umweltinformationsgesetz gehandhabt worden ist. Ich kenne noch keine Ergebnisse. Sie scheinen Sie zu kennen. Wie gesagt: Mir liegen keine Ergeb nisse vor. Deswegen kann ich Ihre Bewertungen wiederum nicht bewerten.

(Abg. Karl Zimmermann CDU: Politische Verantwor tung hört sich anders an!)

Gibt es weitere Fragen zu diesem Thema? – Nein.

Vielen Dank, Frau Ministerin.

Dann kommen wir zum dritten Thema:

A u s b a u s t a n d d e r H o s p i z - u n d P a l l i a t i v v e r s o r g u n g i n B a d e n - W ü r t t e m b e r g

Dieses Thema wurde von der SPD-Fraktion benannt.

Ich gebe Herrn Abg. Reusch-Frey das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Her ren! Die Frage zum Themenkomplex „Ausbaustand der Hos piz- und Palliativversorgung in Baden-Württemberg“ greift die in unserer Gesellschaft ganz aktuell geführte Debatte um die Sterbehilfe auf. Konkret geht es auf der einen Seite um die aktive Sterbehilfe und auf der anderen Seite um den assistier ten Suizid. Die Grundfrage lautet: Sollen die bestehenden rechtlichen Grundlagen, die für das Ende des Lebens gelten, verändert werden? Besteht Handlungsbedarf? Und wenn Handlungsbedarf besteht: Wie sollen diese rechtlichen Grund lagen neu geregelt werden?

Auf Bundesebene ist ein intensiver Meinungsbildungsprozess im Gang. Über die Fraktionen hinweg bilden sich unterschied liche Positionen heraus, die vor allem religiöse, werteorien tierte, weltanschaulich orientierte Positionen widerspiegeln. Primär ist der Bund zuständig, aber in einem Punkt sind wir auf der Länderebene gefragt, wenn es nämlich darum geht, wie der aktuelle Stand hinsichtlich der Palliativmedizin und der Versorgung mit Hospizangeboten aussieht. Diese beiden Punkte – die Palliativmedizin in Verbindung mit den Hospiz angeboten – nehmen das Thema auf, weil das Ende des Le bens oft mit Schmerzen, mit Leiden, mit Leid verbunden ist. Deshalb ist das auch mit eine Antwort auf die angesprochene aktuelle Diskussion.

Der Frau Sozialministerin gilt ein großes Lob dafür, dass sie die Hospiz- und Palliativ-Versorgungskonzeption für BadenWürttemberg vorgelegt hat. Frau Ministerin, meine Frage geht nun in die Richtung: Kann die Hospiz- und Palliativversor gung in Baden-Württemberg als angemessen betrachtet wer den? An welchen Stellen gibt es Nachbesserungs- und Hand lungsbedarf? Welche weiteren Schritte gedenkt die Landesre gierung an dieser Stelle zu gehen?

Vielen Dank.

Für die Landesregie rung erteile ich Frau Ministerin Altpeter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsi dent, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich, bevor ich zu der Beant wortung der Frage komme, voranstellen, dass die Debatte um Sterbehilfe, wie sie im Moment im Bund geführt wird, zu nächst einmal gar nichts mit unserer Hospiz- und Palliativver sorgung zu tun hat. Hier handelt es sich um zwei komplett un terschiedliche Dinge mit einer ganz unterschiedlichen Inten tion.

In der Debatte um die Sterbehilfe – ob nun aktiv oder passiv oder als Hilfe zum Suizid –, wie sie zurzeit aus den Reihen des Bundestags heraus geführt wird, werden verschiedene An

sichten, die in der Regel mit den grundlegenden ethischen, möglicherweise auch religiösen Auffassungen der jeweiligen Abgeordneten zu tun haben, unabhängig von der Zugehörig keit zu einer Fraktion vertreten. Es gibt hierzu im Bund kei nen Fraktionszwang, und das halte ich auch für richtig. Das ist eine Auffassung, die ich nach wie vor vertrete, die für mich gilt, und nur für mich kann ich in dieser Situation sprechen.

Auf alle Fragen, die mit dem Beginn oder dem Ende des Le bens zu tun haben, muss jeder und jede Einzelne für sich selbst eine Antwort finden. Jeder muss in seiner Einbindung ent scheiden, welche Modelle, welche Art und Weise er bevor zugt, ob er für oder gegen Sterbehilfe ist, ob er für Sterbehil fe unter bestimmten Bedingungen ist oder nicht.

Für mich – das bestimmt auch die Politik meines Ministeri ums in Baden-Württemberg – gilt, dass wir uns nicht damit auseinanderzusetzen haben, ob es eine generelle Erlaubnis zur Sterbehilfe gibt, ob es die Erlaubnis gibt, zum Sterben viel leicht in die Schweiz zu fahren, oder ob es die Erlaubnis gibt, Vereine zu gründen, die Menschen anscheinend beim Sterben helfen. Vielmehr geht es für mich und uns darum, dass wir un heilbar kranken oder sterbenskranken Menschen so weit wie möglich ein schmerz- und beschwerdefreies Leben im Kreis von ihnen vertrauten und nahestehenden Menschen gewähr leisten wollen.

Da geht es mitnichten um Fragen der Sterbehilfe. Vielmehr geht es darum, welche Möglichkeiten es gibt, Menschen, die von starken Schmerzen geplagt sind, die aber unheilbar krank oder auch sterbenskrank sind, zu helfen, mit diesen Schmer zen zu leben und dann zu gehen, wenn ihre Zeit gekommen ist, wenn es für sie so weit ist – und nicht etwa durch einen Eingriff von außen.

Zwei Drittel der Menschen äußern den Wunsch, zu Hause zu sterben. Im Gegensatz dazu versterben aber in der Bundesre publik rund 70 % aller Menschen in Krankenhäusern und Pfle geheimen und nur etwa 25 % zu Hause.

Angesichts der demografischen Entwicklung, aber auch vor dem Hintergrund sich ändernder Familienstrukturen – die Zahl der kinderlosen Familien, der Singlehaushalte usw. nimmt zu – kommen auf die palliativmedizinischen und hospizlichen Versorgungs- und Ausbildungssysteme erhebliche Herausfor derungen unter medizinischen, pflegerischen, aber auch psy chosozialen und spirituellen Aspekten zu.

Vor diesem Hintergrund hat der Landesbeirat Palliativversor gung eine Hospiz- und Palliativ-Versorgungskonzeption für Baden-Württemberg erarbeitet, in der neben einer Istanalyse und einer Bedarfsbeschreibung die Ziele für eine Weiterent wicklung der Hospiz- und der Palliativversorgung in BadenWürttemberg beschrieben werden.

Der Ministerrat hat von der Hospiz- und Palliativ-Versor gungskonzeption in seiner Sitzung am 16. Dezember 2013 Kenntnis genommen und das Sozialministerium beauftragt, gemeinsam mit dem Landesbeirat Palliativversorgung ein Ar beitsprogramm zur Umsetzung der Hospiz- und Palliativ-Ver sorgungskonzeption zu erstellen, die Öffentlichkeit verstärkt über die gegebenen Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der Hospiz- und Palliativversorgung zu informieren und dem Mi nisterrat im ersten Quartal 2015 hierüber zu berichten.

In der Konzeption werden die derzeitigen Versorgungsange bote in Baden-Württemberg dargestellt. Das sind zunächst die ambulanten Versorgungsangebote – die allgemeine ambulan te Palliativversorgung durch die Hausärzte, die spezialisierte ambulante Palliativversorgung durch Palliative Care Teams, die Brückenpflegeteams für Patienten mit Krebserkrankun gen, die ambulanten Hospizdienste und die Hospizwohnun gen –, aber auch die stationären Hospize, die wir in BadenWürttemberg haben. Daneben gibt sie einen Überblick über die stationären Versorgungsangebote – das habe ich schon ge sagt –, die stationären Hospize, aber auch die Palliativstatio nen, die Palliativbetten und die palliativmedizinischen Kon siliardienste in Krankenhäusern sowie in den Einrichtungen der stationären Altenpflege mit palliativmedizinischer und pflegerischer Versorgung.

Nun haben Sie gefragt, Herr Abgeordneter, wie es weiterge hen soll.

Frau Ministerin, ich muss Sie leider unterbrechen. Bei der Regierungsbefragung darf eine Antwort höchstens fünf Minuten dauern,...

Ach so. Entschuldigung, Herr Präsident.