Protokoll der Sitzung vom 16.10.2014

Sehr geehrte Kollegin nen und Kollegen! Die unterbrochene Sitzung wird fortge setzt.

Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf:

Fragestunde – Drucksache 15/5825

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 1 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. R e i n h a r d L ö f f l e r C D U – N e u e s D e s i g n d e r L a n d e s o r d e n

Herr Abg. Dr. Löffler, bitte.

(Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU betritt den Plenar saal. – Abg. Friedlinde Gurr-Hirsch CDU: Der kommt auf Zuruf! – Abg. Tobias Wald CDU: Heute Morgen hatten wir die Situation schon zwei Mal!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren!

a) Trifft die Berichterstattung in der „Badischen Zeitung“ vom

12. August 2014 zu, wonach Ministerpräsident Kretsch mann wünscht, dass das Design der Orden künftig „mehr hermacht“?

b) Wer trifft die Schlussentscheidung über das künftige Aus

sehen der Orden?

Vielen Dank.

Für die Landesregierung darf ich Herrn Minister Friedrich ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrter Herr Abg. Löff ler, meine sehr geehrten Damen und Herren!

Zu a: Es ist zutreffend, dass der Ministerpräsident entschie den hat, den Verdienstorden des Landes Baden-Württemberg neu zu gestalten. Der künftige Orden soll auf den ersten Blick als solcher erkennbar sein und dem Land Baden-Württemberg zugeordnet werden können.

Der Ministerpräsident hat entschieden, die Neugestaltung in einem Wettbewerb von jungen Nachwuchsdesignern und -künstlern zu ermitteln. Auf Empfehlung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst wurden die folgenden drei Institutionen ausgewählt und um die Erarbeitung von Ent würfen gebeten: die Staatliche Akademie der Bildenden Küns te Stuttgart, die Hochschule Pforzheim sowie die Hochschu le für Gestaltung Schwäbisch Gmünd.

Ein externer Experte begleitet den Prozess der Neugestaltung, der voraussichtlich im Frühjahr 2015 abgeschlossen sein wird.

Zu b: Die Schlussentscheidung trifft eine Jury, bestehend aus der Amtsleitung des Staatsministeriums, dem externen Sach verständigen sowie Vertreterinnen und Vertretern der im Staats ministerium zuständigen Abteilung. Der Ministerrat wird über die Details der Neugestaltung unterrichtet.

Herzlichen Dank, Herr Minister.

Ich rufe die Mündliche Anfrage unter Ziffer 2 auf:

M ü n d l i c h e A n f r a g e d e s A b g. D r. F r i e d r i c h B u l l i n g e r F D P / D V P – F i n a n z i e r u n g d e s A u s b a u s d e r A 6 v o m W e i n s b e r g e r K r e u z b i s z u r L a n d e s g r e n z e d u r c h e i n P P P - M o d e l l a u f G e n o s s e n s c h a f t s b a s i s

Bitte, Herr Abgeordneter.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich frage die Landesregierung:

a) Wie beurteilt die Landesregierung den Vorschlag, den Aus

bau der A 6 vom Weinsberger Kreuz bis zur bayerischen Grenze mittels eines PPP-Projekts, dessen Hauptfinanzie rung durch eine Bürgergenossenschaft aus der Region er folgt, zu finanzieren?

b) Welche Erfahrungen gibt es nach ihrer Kenntnis in Deutsch

land bzw. im europäischen Ausland bei der Finanzierung von PPP-Projekten durch Bürgerbeteiligungsgenossen schaften?

Es geht also nicht um Windkraftbürgergemeinschaften, son dern um eine Autobahnbürgergemeinschaft.

Vielen Dank. – Für die Landesregierung darf ich Frau Staatssekretärin Dr. Gisela Splett ans Rednerpult bitten.

Sehr geehrte Frau Präsi dentin, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Kollege Bullinger, ich beantworte die gestellten Fragen wie folgt und will dabei vorab festhalten: Eine Entscheidung, ob der Aus bau der A 6 vom Weinsberger Kreuz bis zur bayerischen Gren ze mittels eines ÖPP-Projekts oder in Form einer konventio nellen, haushaltsfinanzierten Lösung realisiert werden soll, ist bislang noch nicht gefallen.

Grundsätzlich begrüßt die Landesregierung das Engagement von Bürgerinnen und Bürgern auch für den Fall, dass sich Bür gerinnen und Bürger für die Realisierung von für das Allge meinwohl nützlichen Projekten in einer Bürgergenossenschaft organisieren. Im vorliegenden Fall des Ausbaus der A 6 vom Weinsberger Kreuz bis zur bayerischen Grenze sieht das Mi nisterium für Verkehr und Infrastruktur die Möglichkeit einer erfolgreichen Umsetzung dieses sehr teuren und in Planung, Bau, Finanzierung und späterem Betrieb sehr umfangreichen und komplexen Projekts durch eine Bürgergenossenschaft, so fern das Projekt überhaupt als ÖPP-Projekt realisiert werden sollte, jedoch eher skeptisch, und zwar aus folgenden Grün den:

ÖPP-Projekte bei Bundesfernstraßen beinhalten regelmäßig Bau, Betrieb und Finanzierung. Eine Bürgergenossenschaft

müsste demnach die Partnerschaft mit einem großen Baukon zern suchen. ÖPP-Projekte im Bundesfernstraßenbau sind grundsätzlich europaweit öffentlich auszuschreiben. Auch ei ne Bürgergenossenschaft müsste sich somit den Vorgaben ei nes bereits in der Ausschreibungsphase sehr kostenaufwendi gen Verfahrens unterziehen. Bereits in dieser Phase fallen Kosten in erheblicher Höhe an, die, sofern dem betreffenden Bieter im Vergabeverfahren letztendlich nicht der Zuschlag erteilt wird, für die Bürgergenossenschaft weitgehend verlo ren wären.

Der Nachweis der Absicherung der Projektfinanzierung, der im Zuge dieses Ausschreibungsverfahrens vor einer Zuschlags erteilung verbindlich zu erbringen ist, könnte für eine Bürger genossenschaft schwierig sein. Um eine Vorstellung von der Größenordnung zu geben, über die wir reden: Beim derzeit in der Ausschreibungsphase befindlichen benachbarten ÖPP-Pro jekt „Ausbau der A 6 zwischen Wiesloch/Rauenberg bis zum Autobahnkreuz Weinsberg“, für das am 5. September dieses Jahres das Infomemorandum veröffentlicht wurde, sind z. B. über die 30-jährige Konzessionslaufzeit im Straßenbauplan des Bundeshaushalts 2014 Gesamtkosten in Höhe von 1,1 Mil liarden € ausgewiesen.

Da die reinen Baukosten des Ausbaus der A 6 vom Weinsber ger Kreuz bis zur bayerischen Grenze deutlich höher liegen als die Baukosten für den genannten Abschnitt, dürften die Gesamtkosten hierbei deutlich über diesem Betrag liegen.

Zu Frage b: Dem Ministerium für Verkehr und Infrastruktur sind keine vergleichbaren ÖPP-Projekte im Bundesfernstra ßenbau oder im Landesstraßenbau bekannt, die durch eine Bürgergenossenschaft finanziert und umgesetzt wurden.

Es liegt eine Zusatzfra ge von Herrn Abg. Raufelder vor.

Frau Staatssekretärin, die Ausschreibung zum Ausbau der A 6 – Anschlussstelle Wiesloch bis Weinsberger Kreuz – hat der Bund gestoppt. Wir haben in der Bundestagsfraktion nachgefragt, aber es gab kei ne Rückmeldung. Ist dem Ministerium bekannt, aus welchen Gründen die Ausschreibung gestoppt worden ist?

Vielen Dank für diese Zusatzfrage. – Ich habe dieses Verfahren ja schon in meiner Antwort auf die Frage von Herrn Abg. Bullinger angespro chen. Anfang September hat die Ausschreibungsphase für die ses ÖPP-Projekt begonnen. An dem Tag, als dieses Verfahren im „Staatsanzeiger“ veröffentlicht wurde, haben wir das Sig nal aus dem BMVI erhalten, dass dieses Verfahren zu stoppen sei. In der Woche darauf gab es dann das Signal, dass dieses Projekt fortgesetzt werden solle.

Wir haben keine Begründung erhalten, warum genau dieser Stopp erfolgt ist. Ich habe der Antwort, die der Bundesver kehrsminister einem Abgeordneten gegeben hat, entnommen, Hintergrund seien noch laufende Planungen zur Ausgestal tung weiterer ÖPP-Projekte.

Es liegt eine Zusatzfra ge von Herrn Abg. Dr. Bullinger vor.

Frau Staatssekre tärin, ich habe noch eine Frage. Ich freue mich immer, wenn ich mit dem Auto – nicht, weil es mit dem Zug nicht klappen würde – nach Freiburg auf einem Abschnitt der A 5 zwischen Karlsruhe und Freiburg, der auch privat gebaut und finanziert wurde, fahre. Meine Frage lautet nun: Wie beurteilt die Lan desregierung die bisherigen Erfahrungen mit diesem Projekt? Außerdem interessiert mich, wie der Stand – das Land muss planen – beim Ausbau der A 6 in dem zuvor genannten Ab schnitt ist.

Herr Abgeordneter, was die Planung betrifft, sind wir noch in der Phase vor dem Plan feststellungsverfahren. Der von Ihnen angesprochene Ab schnitt hin zur bayerischen Grenze ist in sechs Teilabschnitte unterteilt, die sich in unterschiedlichen Planungsständen be finden. Es geht darum, die RE-Entwürfe zu erarbeiten. Erst wenn diese fertig und genehmigt sind, kann ein Planfeststel lungsverfahren beginnen. Das heißt, es wird noch mehrere Jahre dauern, bis die Planfeststellungsverfahren abgeschlos sen sind.

(Abg. Dr. Friedrich Bullinger FDP/DVP: Einschließ lich des Brückenbaus?)

Wie gesagt, die Abschnitte werden nicht alle gleichzeitig fer tig. Für alles wird das Baurecht jedoch eher erst ab 2017 be stehen.

Zu Ihrer ersten Frage: Es gibt unterschiedliche ÖPP-Model le. Diese sind auch jeweils unterschiedlich zu bewerten. Es ist daher schwierig, eine Pauschalaussage darüber zu machen, wie ÖPP zu bewerten ist. Man muss den Einzelfall anschau en. Man muss sich die Wirtschaftlichkeit im Einzelfall anse hen. Es ist festzustellen, dass ÖPP nichts ist, was sich selbst finanziert. Vielmehr gibt die öffentliche Hand auch bei dem angesprochenen Verfahren westlich von Heilbronn eine or dentliche Anschubfinanzierung. Das geht in die Größenord nung von 50 %. Auch das muss man wissen, wenn man die Vor- und Nachteile von ÖPP gegeneinander abwägt. Man muss das ÖPP-Projekt über die gesamte Dauer betrachten.

Es liegt eine Zusatzfra ge des Herrn Abg. von Eyb vor.

Frau Staatssekretärin, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie grundsätzlich keine Bedenken hätten, wenn die Bevölkerung eine Lösung zustan de brächte? Das ist natürlich nichts anderes als eine Verzweif lungstat. Wenn es der Staat nicht macht, müssen wir uns ir gendetwas überlegen.

Zur Erläuterung muss man vielleicht darauf hinweisen – sonst kommt es dem einen oder anderen eventuell etwas merkwür dig vor –, dass dies ein Gedanke aus der politischen Ebene ist. Ein Professor der Dualen Hochschule Mosbach beschäftigt sich auch mit den Fragen, ob so etwas grundsätzlich möglich ist und wie so etwas aussehen könnte. Da wir große Weltfir men und mehr als 100 000 Genossen haben, wäre diese Lö sung grundsätzlich denkbar.