Ich nehme das zur Kenntnis, Herr Kollege Lu sche. Aber noch einmal: Ich habe deutlich gemacht, dass es uns gerade ein Anliegen war, für diesen Bereich mit einem Aufwand von bis zu drei Stunden keine Gebühren zu verlan gen, weil wir finden, dass das wirklich eine Hürde ist, die nicht angebracht ist.
Ich sehe auch nicht so richtig, wie man es zusammenbringt, auf der einen Seite zu sagen, man wolle dafür sorgen, das die Bürgerinnen und Bürger mehr Informationen erhalten, aber ab einem gewissen Zeitaufwand diese Verdopplung anzuset zen, die Sie im Ausschuss mit Ihrem Antrag begehrt haben.
Halten Sie also die Aussage nicht aufrecht, wir hätten für Anfragen mit einem Aufwand von we niger als drei Stunden eine Verdopplung verlangt?
Herr Minister Untersteller, wird es in dieser Legislaturperiode noch ein Informationsfrei heitsgesetz geben?
Aber Sie können davon ausgehen, dass beide Regierungsfrak tionen ein Interesse daran haben, unseren Koalitionsvertrag zu erfüllen. Dazu gehört auch das Informationsfreiheitsgesetz.
Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 15/5487. Ab stimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 15/5822. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen unter Abschnitt I der Beschlussempfehlung, dem Gesetzentwurf mit einer Än derung in Artikel 6 – Inkrafttreten – Satz 1 zuzustimmen.
Dieser Artikel besteht aus drei Teilen, insgesamt 35 Paragra fen und fünf Anlagen. Sind sie damit einverstanden, dass ich Artikel 1 insgesamt zur Abstimmung stelle? – Das ist der Fall. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt.
In Artikel 2 Nummer 1 muss nach den Wörtern „Umweltver waltungsgesetz vom“ das Datum eingefügt und in der nach folgenden Klammer die Seitenzahl im Gesetzblatt ergänzt werden. Da dem Landtag diese Angaben nicht bekannt sind, bitte ich Sie, damit einverstanden zu sein, dass das Ausferti gungs- und Verkündungsorgan ermächtigt wird, die Angaben vor der Verkündung im Gesetzblatt zu ergänzen. – Ich sehe, damit sind Sie einverstanden.
Wer mit dieser Maßgabe Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Mehrheitlich ist Artikel 2 zugestimmt.
Sind Sie damit einverstanden, dass ich die Artikel 3 bis 5 bei der Abstimmung zusammenfasse? – Das ist der Fall.
Wer den Artikeln 3 bis 5 zustimmt, den bitte ich um das Hand zeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Den Arti keln 3 bis 5 ist mehrheitlich zugestimmt.
und hierzu Abschnitt I der Beschlussempfehlung des Aus schusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksa che 15/5822.
Wer Artikel 6 in der Fassung von Abschnitt I der Beschluss empfehlung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist diesem Ar tikel mehrheitlich zugestimmt.
lautet: „Gesetz zur Vereinheitlichung des Umweltverwaltungs rechts und zur Stärkung der Bürger- und Öffentlichkeitsbetei ligung im Umweltbereich“. – Sie stimmen der Überschrift zu.
Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt.
Wir haben noch über Abschnitt II der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Drucksache 15/5822, abzustimmen. Darin wird vorgeschla gen, den Antrag der Abg. Ulrich Lusche u. a. CDU, Drucksa che 15/5587, für erledigt zu erklären. – Sie stimmen dem zu.
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz – Ausgestaltung der künftigen Gemeinsamen Ag rarpolitik (GAP) in Baden-Württemberg – Drucksache 15/4399
Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucher schutz – Unterstützung der landwirtschaftlichen Betrie be in Baden-Württemberg durch den neuen Maßnah men- und Entwicklungsplan Ländlicher Raum (MEPL) – Drucksache 15/5195
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Begründung der Anträge jeweils eine Redezeit von fünf Mi nuten und für die Aussprache eine Redezeit von fünf Minu ten je Fraktion vorgesehen.