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Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Zunächst bedanke ich mich vielmals für die Frage. Im Bereich des Hochwasserschutzes gilt in der Tat, dass eine ausreichende Vorsorge für statistisch durchaus sel tene größere Hochwasserereignisse zu schaffen ist, um die Schäden, die daraus resultieren können – die Schäden können in die Milliarden gehen –, zu vermeiden.
Wir haben selbst vor einigen Jahren – besser gesagt: sogar meine Vorgängerin – eine Studie beim KIT zu der Frage fer tigen lassen: Wie groß könnten die Schäden beispielsweise im Oberrheingebiet sein, wenn ein hundertjährliches Hochwas ser eintritt? Ergebnis: Es könnte im Extremfall zu Schäden in einer Größenordnung von 6 bis 7 Milliarden € kommen. Dass das nicht aus der Luft gegriffen ist, haben wir alle gemeinsam – Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt – im Jahr 2013 erlebt, als wir an Donau und Elbe innerhalb weniger Tage Schäden zwi schen 6 und 7 Milliarden € hatten.
Das heißt, wir müssen den Hochwasserschutz gerade in Zei ten des Klimawandels, in denen wir verstärkt mit größeren Niederschlagsmengen in kürzerer Zeit rechnen müssen, um
so ernster nehmen. Es geht um technische Bauwerke, um Dämme, aber natürlich auch um ausreichende Überschwem mungsflächen. All das benötigt eine ausreichende Finanzie rung.
Ich habe vorhin dem Fraktionsvorsitzenden der CDU sehr ge nau zugehört, der konstatiert hat, ich hätte aus der Vorgänger zeit keine Altlasten kritisiert und mich auch hier in meinen Reden in der Vergangenheit nicht dazu geäußert.
Ich will Ihnen am Beispiel dieser Grafik zeigen, wie solche Altlasten aussehen.
Das ist Ihre Regierungszeit, und hier beginnt die Regierungs zeit von Grün-Rot. Ich mache jetzt den Schmiedel, wie man so schön sagt, Claus.
Hier beginnt die Regierungszeit von Grün-Rot. Das heißt, wir haben das Thema IRP-Finanzierung – also die Finanzierung des Integrierten Rheinprogramms – hochgefahren. Wir haben das Thema Dammsanierung, das Sie – das müssen Sie sich schon sagen lassen – über Jahre hinweg sträflich vernachläs sigt haben, und das Thema Gewässerökologie hochgefahren. Um das in Zahlen auszudrücken: Als wir das Amt im Jahr 2011 übernommen haben, standen in Baden-Württemberg nach 23 Millionen € im Jahr 2005 25 Millionen € im Jahr 2011 für das IRP, für Dammsanierung, für gewässerökologi sche Maßnahmen und die Unterstützung der Kommunen beim Hochwasserschutz zur Verfügung. Mittlerweile haben wir die se Mittel auf 53 Millionen € hochgeschraubt. Wir haben sie also mehr als verdoppelt. Damit sind wir in der Lage, den An forderungen gerecht zu werden.
Ich finde schon, dass Sie dieses Thema über Jahre hinweg sträflichst vernachlässigt haben; das will ich ausdrücklich sa gen. Es bestand wirklich die Gefahr eines solchen Hochwas sers, wie wir es an Elbe und Donau erlebt haben. Wir hatten 2013 vor allem eines, nämlich fürchterliches Glück, weil da mals die Gewitterfront an der Wasserscheide der Schwäbi schen Alb hängengeblieben ist und nur noch Richtung Donau herunter abgeregnet hat, aber nicht hinüber Richtung Rhein. Wir hatten hier ein 40- oder 50-jährliches Hochwasser, das wir damals gut bewältigen konnten.
Wir haben aber nicht nur die Mittel im Haushalt hochge schraubt. Ich habe mich auch einmal mit dem einen oder an deren Vorgänger im Amt unterhalten, der konstatiert hat, dass er auf das, was wir beschlossen haben, neidisch ist.
Nein, nicht Geld gehabt, Frau Kollegin Gurr-Hirsch.
Ich will Ihnen einmal sagen, um was es geht: Wir brauchen heute kein Geld mehr aus dem Haushalt für den Hochwasser schutz. Warum? Wir haben in dieser Legislaturperiode etwas beschlossen, was so mancher meiner Vorgänger auch versucht hat, was aber an Ihrer Fraktion, soweit ist weiß, gescheitert ist. Wir haben mit Unterstützung der beiden Koalitionsfrakti onen das Wasserentnahmeentgelt – umgangssprachlich: Was
serpfennig – zweckgebunden. Wir haben das Wasserentnah meentgelt zu Beginn des letzten Jahres – das will ich auch sa gen – von 5 Cent auf 8 Cent erhöht. Das hat die Bürgerinnen und Bürger nicht so arg getroffen, aber für mich bedeutet es, dass wir Mehreinnahmen in erheblichem Umfang haben, und das in einer Zeit der Energiewende, in der Einnahmen weg brechen, weil weniger Kraftwerke laufen. Damit haben wir selbst in Zeiten, in denen Einsparmaßnahmen in den einzel nen Ministerien anfallen, eine ausreichende Finanzierung.
Wer den Haushalt des Umweltministeriums kennt, weiß: Der größte Brocken darin ist der Hochwasserschutz. All meine Vorgängerinnen und Vorgänger, gleich welcher Couleur, muss ten immer an die Gelder für den Hochwasserschutz gehen, wenn sie Einsparbeiträge erbringen mussten. Jetzt sind wir auf die nächsten Jahre hinaus in der Lage, eine kontinuierliche Finanzierung all dieser Maßnahmen – IRP, Dammsanierung, Gewässerökologiemaßnahmen – zu haben.
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abg. Lu sche. – Das krasse Gegenteil ist der Fall. Ich habe gerade zu erläutern versucht, dass in all den Jahren vor unserer Regie rungszeit alle meine Amtsvorgängerinnen und -vorgänger im mer mit der Tatsache konfrontiert waren, dass die von ihnen zu erbringenden Einsparbeiträge in aller Regel aus den unter dem Haushaltstitel für den Hochwasserschutz etatisierten Mit teln entnommen wurden. Das kann man ganz klar auch an der zeitlichen Entwicklung aller Maßnahmen im Rahmen des In tegrierten Rheinprogramms ablesen; man kann daran erken nen, wie sich dies immer weiter hinausgezögert hat.
Wir haben nun die Zweckbindung eingeführt. Ich habe es be reits gesagt: Natürlich haben wir in den kommenden Jahren geringere Einnahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt, das im Rahmen der Kühlung von Kraftwerken zu entrichten ist. Dies ist zwar noch nicht dramatisch – wir haben RDK 8 neu gebaut; wir haben GKM 9 neu gebaut; dafür sind die beiden Kernkraftwerke Philippsburg 1 und Neckarwestheim I weg gefallen –, aber tendenziell ist das tatsächlich so.
Eben weil das so ist – das haben wir bei unseren Überlegun gen durchaus mit eingeplant –, haben wir mit Unterstützung der beiden Koalitionsfraktionen ein Konzept entwickelt, das vorsah, dass wir zum Anfang letzten Jahres und dann noch
mals zum 1. Januar 2019 das Wasserentnahmeentgelt jeweils um 2 Cent anheben. Dies wird dazu führen, dass wir in den kommenden Jahren kontinuierlich gut über 50 Millionen € pro Jahr zur Verfügung haben, um die Maßnahmen des Integrier ten Rheinprogramms, die Dammsanierung sowie auch die Ökologisierung des Hochwasserschutzes zu realisieren.
Herr Kollege Lusche, wir hatten noch nie die Situation, dass drei Projekte des IRP gleichzeitig im Bau sind – noch nie! – und dass sich zugleich eine Reihe von Projekten in der Pla nung befinden, die wir dann in den nächsten Jahren angehen können. Ein Projekt konnte ich im letzten Jahr einweihen, des sen Fertigstellung acht Jahre über der Zeit lag. Diese Verzö gerung von acht Jahren ergab sich aus den Gründen, die ich vorhin genannt habe, nämlich weil vor meinem Amtsantritt die Finanzierung nie gesichert war und die Maßnahmen da her immer wieder gestreckt werden mussten.
Daher sage ich: Eigentlich müssten alle froh sein, dass wir diese Entwicklung aufgrund einer aus Ihrer Regierungsver antwortung resultierenden unzureichenden Finanzierung jetzt unterbrochen haben und dass wir heute in der Lage sind, die anstehenden Aufgaben in Baden-Württemberg Jahr für Jahr mit den Mitteln, die wir jetzt zur Verfügung haben – das ist mehr als das Doppelte dessen, was Sie in den Haushalt einge stellt hatten –, angehen zu können, und zwar unabhängig von der konjunkturellen Situation.
Herzlichen Dank für die Frage, Kollege Schmie del. – Ich komme wieder zu meiner Grafik.
Der gelbe Balken, den Sie hier sehen, symbolisiert den Um fang der Unterstützung von Hochwasserschutzmaßnahmen der Kommunen. Vor dem Knick – sprich vor unserer Regie rungsübernahme – war dieser Balken relativ schmal. Wenn Sie sich die weitere Entwicklung anschauen, sehen Sie, dass sich dieser Balken in den letzten Jahren stetig verbreitert hat. Das heißt, wir haben auch hier verbesserte Möglichkeiten der gestalt, dass die Kommunen, die ja für die Gewässer zweiter Ordnung zuständig sind – wir, das Land, sind zuständig für die Gewässer erster Ordnung –, in den letzten Jahren mehr Mittel zur Verfügung hatten, als dies früher der Fall war. Auch im Bereich der Dammsanierung – ebenfalls ein Thema, von dem die Kommunen betroffen sind – stehen wesentlich mehr Mittel zur Verfügung, als es früher der Fall war.
Ganz herzlichen Dank für die Frage, Herr Kol lege Marwein. – Dieses Thema haben wir sowohl in der Um weltministerkonferenz unter meiner Leitung in Heidelberg be sprochen als auch auf einer Sonderumweltministerkonferenz, die in Berlin stattgefunden hat. Mittlerweile sind hier – dafür bin ich sehr dankbar – auch vonseiten der Bundesregierung Beschlüsse gefasst worden.
Wie sehen diese Beschlüsse aus? Man hat im Rahmen der so genannten Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrar struktur und des Küstenschutzes“, abgekürzt GAK, einen Son derrahmenplan – die Agrarpolitiker hier im Plenum werden es wissen – mit dem Titel „Präventiver Hochwasserschutz“ eingeführt. Aus diesem Sonderrahmenplan können in den kommenden Jahren Maßnahmen finanziert werden, die eine überregionale Bedeutung haben, sprich die länderübergrei fend sind. Dazu zählen Maßnahmen des technischen Hoch wasserschutzes; dazu zählt die Gewinnung von Retentionsflä chen, dazu zählen die Schaffung von Hochwasserrückhalte becken, aber auch die Rückverlegung von Deichen – um nur ein paar wesentliche Punkte zu nennen.
Der sogenannte Planungsausschuss für Agrarstruktur und Küs tenschutz hat im letzten Jahr, genauer gesagt am 13. August 2015, einen Beschluss darüber gefasst, wie diese Mittel zu künftig verteilt werden. Insgesamt stehen über die kommen den zehn Jahre – jedenfalls bislang – 1,2 Milliarden € aus die sem neuen Bundesprogramm zur Verfügung. Für das Jahr 2015 standen Bundesmittel im Umfang von 20 Millionen € zur Verfügung, die der Planungsausschuss dann im August letzten Jahres erstmals verteilt hat. Von diesen 20 Millionen € sind im Jahr 2015 8,32 Millionen € nach Baden-Württemberg geflossen. Daneben wurden Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt 190 Millionen € ausgegeben; hiervon sind wiederum 16 Millionen € für Baden-Württemberg zur Verfügung gestellt worden.
8 Millionen € im letzten Jahr für Baden-Württemberg – das ist der mit Abstand größte Brocken aus den Bundesmitteln für ein Bundesland. Das freut mich natürlich ganz besonders. Es ist – das will ich an dieser Stelle deutlich sagen – der Lohn dafür, dass wir seitens der Landesregierung dem Hochwasser schutz in den letzten Jahren eine hohe Priorität eingeräumt ha ben. Die Pläne für die notwendigen Maßnahmen im Land wa ren deshalb weit gediehen, und wir waren in der Lage – an ders als andere Länder hatten wir nämlich die Pläne für die notwendigen Maßnahmen fertig in der Schublade –, Mittel aus diesem Sonderprogramm des Bundes in Anspruch zu neh men. Im letzten Jahr waren dies, wie gesagt, 8,3 Millionen €.
Wir gehen weiter davon aus, dass wir in den nächsten Jahren bis zu 20 Millionen € jährlich an weiteren Bundesmitteln zur Verfügung haben werden, um beispielsweise Projekte des IRP, aber auch andere Projekte, etwa an Nebenflüssen des Rheins, kofinanzieren zu können. Das heißt – nehmen wir einmal das IRP –, dass wir zusätzlich zu den Mitteln, die der Bund ohne hin zur Verfügung stellt, weitere Kofinanzierungsmittel erhal ten. Dies wiederum ermöglicht uns, zusätzlich zu dem, was ich Ihnen eben in der Grafik gezeigt habe, weitere Mittel bei spielsweise im Bereich der Gewässerökologie zur Verfügung zu stellen – wozu wir übrigens mehr oder weniger auch ver pflichtet sind; es ist bekannt, was die EU bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie von uns verlangt, wenn es um Fließgewässer geht. Baden-Württemberg ist nun einmal ein Land mit relativ vielen Fließgewässern. Daher haben wir vie le entsprechende Aufgaben.
Noch einmal: Ich bin wirklich sehr dankbar dafür, dass wir in diesem Umfang zusätzliche Bundesmittel bekommen – in ei nem Umfang, wie es, jedenfalls im letzten Jahr, in keinem an deren Bundesland der Fall war – und auch in den kommen den Jahren pro Jahr 20 Millionen € zusätzlich bekommen. Da rüber haben wir uns sehr gefreut.
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Kollege Lusche. Sie wundert mich allerdings ein wenig. Warum wun dert sie mich? Wir haben den Wasserpfennig nur bei den pri vaten Haushalten von 5 auf 8 Cent erhöht, was die öffentliche Wasserversorgung betrifft. Wir haben ausdrücklich nicht den Beitrag erhöht, den die Industrie- und die Gewerbebetriebe aufbringen müssen, und wir haben für 2019 eine Erhöhung beim Thema Kühlwasser angekündigt. Das heißt, wir haben ausdrücklich, und zwar aus gutem Grund, die Industrie- und Gewerbeunternehmen sowie das Handwerk usw. außen vor gelassen. Deshalb verstehe ich Ihre Frage überhaupt nicht.
Was die Haushalte betrifft: Wenn Sie bei einem Vierpersonen haushalt einen Jahresverbrauch von plus/minus 100 m3 anneh men, wenn Sie das einmal als Größenordnung annehmen, und pro Kubikmeter statt bislang 5 Cent in Zukunft 8 Cent Was serpfennig zu zahlen sind, dann ist das – da sind wir uns hof fentlich einig –, denke ich, nichts, wo ein Haushalt – –
Bitte?
Das sind 3 € im Jahr, also nichts, wovon ich sagen würde, dass das einen Haushalt sozusagen ins Grübeln bringen sollte. Für
mich bedeutet es aber, dass ich in erheblichem Umfang zu sätzliche Einnahmen habe.
Noch eines – irgendwie scheinen Sie es nicht verstanden zu haben –: Ich bekomme keine Mittel mehr aus dem Haushalt für den Hochwasserschutz. Ich bin nicht mehr abhängig von den Zuweisungen aus dem Haushalt, sondern ich kann über Jahre hinweg planen, weil wir genau wissen, wie hoch die Ein nahmen aus dem Wasserentnahmeentgelt sind. Das wissen wir über Jahre hinaus, und damit sind alle, die beim Thema Hoch wasserschutz beteiligt sind – auch die in den Regierungsprä sidien und an anderer Stelle –, in der Lage, über Jahre hinaus eine klare Planung vollziehen zu können. Das ist ein riesiger Vorteil gegenüber Ihrer Amtszeit.
Herzlichen Dank für die Frage. – Als ich ins Amt kam, sah ich mich damit konfrontiert, dass die Vorgän gerlandesregierung bei ihren Personaleinsparmaßnahmen, die sie gemacht hat – ich erwähne nur einmal das 1 480-StellenEinsparprogramm, aber auch andere –, nicht differenziert hat, wo man das macht. Es gab zwar Schonbereiche in einzelnen Ministerien, aber ansonsten wurde bei Ministerien, die nicht den Schonbereichen zugerechnet werden, mit dem Rasenmä her drübergegangen.
Was hieß das in meinem Fall? Das hat bedeutet, dass bei den Landesbetrieben Gewässer, die bei den vier Regierungspräsi dien angesiedelt sind, oder bei den sogenannten Wasserbau arbeitern, die wichtig sind für den Unterhalt unserer Fließge wässer, über Jahre hinweg stetig Stellen gestrichen wurden – über Jahre hinweg. Wenn man stetig Stellen streicht, sind die zuständigen Stellen natürlich auch nicht mehr in der Lage, in immer komplizierteren Planungsverfahren, in immer kompli zierteren Genehmigungsverfahren zufriedenstellend zu arbei ten. Wer einmal erlebt hat, wie umfangreich die Genehmi gungsverfahren beispielsweise bei den 13 Projekten des Inte
grierten Rheinprogramms sind, weiß, wovon ich spreche. Das sind Verfahren, die über Jahre hinweg laufen. Da haben Sie nun einmal stetig Stellen gestrichen.
Es kam dann das von mir vorhin schon angesprochene Hoch wasserereignis im Jahr 2013 an Elbe und Donau, von dem wir aber – wenn wir uns noch einmal zurückerinnern – insoweit auch betroffen waren, als wir am Rhein und seinen Nebenflüs sen ein 40-, 50- oder 60-jährliches Hochwasser hatten. In Tei len hatten wir in wenigen Flussbereichen auch ein 80- bis 100-jährliches Hochwasser.
An diesen Tagen war die Hochwasservorhersagezentrale, die bei der LUBW in Karlsruhe angesiedelt ist, rund um die Uhr – Gott sei Dank, muss man sagen – besetzt. Da habe ich ge lernt, wie wichtig diese Einrichtung ist und welche Bedeutung sie heutzutage für die Kommunen im Land, für die Industrie betriebe im Land sowie für die Bürgerinnen und Bürger hat, weil sie, die potenziell Betroffenen, über das Internet in der Lage sind, stetig auf die Datenlage der Hochwasservorhersa gezentrale zuzugreifen und zu sehen: Wie ist die Entwicklung in den kommenden Tagen, geht es weiter hoch mit dem Hoch wasser, müssen wir uns auf noch größeres Hochwasser ein richten?
Wir haben damals gemerkt, dass es mit dem vorhandenen Per sonalbestand – so weit, wie er durch Ihr Regierungshandeln heruntergefahren war – so nicht mehr geht. Ich war dankbar, dass mir die Koalitionsfraktionen dann im Zweiten Nachtrag zum Haushaltsplan 2014 sechs zusätzliche Stellen für die Hochwasservorhersagezentrale in Karlsruhe bewilligt haben, die wir zwischenzeitlich längst besetzt haben. Damit haben wir heute eine Personalsituation, von der ich sagen kann: Wenn ein solcher Fall bei uns eintritt, sind wir in der Lage, über Tage hinweg, über einen längeren Zeitraum hinweg Tag und Nacht wirklich auch das erforderliche Personal zur Ver fügung zu stellen, um die entsprechenden Daten aufzuberei ten und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.
Hinzu kam dann, dass die Koalitionsfraktionen bei den Haus haltsberatungen 2015/2016 auch bereit waren, auf das eben von mir beschriebene Manko, nämlich den Personalabbau, der in Ihrer Regierungsverantwortung erfolgt ist, zu reagieren und Abhilfe zu schaffen.
Ich will Ihnen einmal konkrete Zahlen nennen: Wir haben 39 Stellen bei den Landesbetrieben Gewässer der Regierungs präsidien bewilligt bekommen, um die Hochwasserschutz maßnahmen, die noch nicht umgesetzt sind, zügiger umset zen zu können. Wir haben in meinem Haus zwei Stellen für die Steuerung all dieser Dinge bewilligt bekommen. Wir ha ben 16 Stellen bei den Bauhöfen der Landesbetriebe Gewäs ser bewilligt bekommen, um endlich die Sollstärke – wohlge merkt die Sollstärke – gemäß Baufhofkonzeption auch ge währleisten zu können. Sie hatten die nämlich unterschritten. Wir hatten an vielen Stellen viel zu wenige Gewässerbauleu te, um den Unterhalt sicherzustellen.
Nach den Personalverstärkungen haben wir heute – das kann ich sagen – wieder einen Personalstand, mit dem wir in der Lage sind, die Planungen, die Genehmigungsverfahren und auch die Umsetzung der Projekte – wenn man mehr Projekte macht, braucht man auch mehr Personal; so viel vielleicht schon einmal zu dem zweiten Thema, das Sie angemeldet ha
ben, nämlich zur Ausweitung von Personal in der Landesver waltung – zu vollziehen. Jetzt habe ich gerade einmal ein Bei spiel dafür genannt, wofür wir Personal nutzen, nämlich um die Löcher, die Sie uns hinterlassen haben, zu stopfen –
und das bei Dingen, von denen ich sagen muss: Sie sind ele mentar wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, sie sind ele mentar wichtig für die Industriebetriebe, die an Fließgewäs sern liegen, und sie sind elementar wichtig für den Schutz un serer Kommunen hier im Land.
Ganz herzlichen Dank, Herr Abg. Tschenk. – Ich habe in den letzten zwei Jahren mehrfach im Kabinett be richtet, dass wir in Baden-Württemberg die Hochwasserrisi komanagementpläne Stück um Stück umgesetzt haben. Wir sind dazu übrigens nach der EU-Hochwasserrisikomanage mentrichtlinie verpflichtet, nach der die Mitgliedsstaaten der EU bis zum 22. Dezember letzten Jahres diese Hochwasser risikomanagementpläne zu erstellen, vorzulegen und auch zu veröffentlichen hatten.
In Baden-Württemberg stand bei den im Rahmen der Umset zung der Richtlinie zu erstellenden Planungsprodukten – die einzelnen Dinge, die da zu erstellen sind, u. a. auch die Hoch wassergefahren- und -risikokarten; das ist ja vorhin von Herrn Wolf schon einmal kurz angesprochen worden; ich werde nachher noch einmal darauf zurückkommen –, den Hochwas serrisikomanagementplänen, neben der Erfüllung der Berichts pflichten gegenüber der EU-Kommission von Beginn an im Mittelpunkt, aus diesem ganzen Prozess auch einen möglichst großen Nutzen für die lokalen Akteure zu ziehen, insbeson dere auch für die Kommunen.
Unter der intensiven Beteiligung der verschiedenen Akteurs gruppen, die es bei den Hochwasserrisikomanagementplänen zu berücksichtigen gilt – insbesondere beispielsweise Kom munen, aber auch Gewerbebetriebe sowie Bürgerinnen und Bürger –, haben wir auf einer landesweit einheitlichen Vorge hensweise für die baden-württembergischen Bearbeitungsge biete – davon gab es insgesamt sechs, nämlich Alpenrhein/ Bodensee, Hochrhein, Oberrhein, Neckar, Main und Donau – die notwendigen Grundlagen erarbeitet.
Die Hochwasserrisikomanagementpläne enthalten eine zu sammenfassende Darstellung der Maßnahmen, deren Umset zung im jeweiligen Bearbeitungsgebiet neue Hochwasserrisi ken vermeidet, bestehende Hochwasserrisiken verringert, nach teilige Folgen während eines Hochwassers verringert oder
auch nachteilige Folgen verringert, die nach einem Hochwas ser für die einzelnen Schutzgüter – menschliche Gesundheit, Umwelt, Kulturerbe oder das Thema „Wirtschaftliche Tätig keit“, sprich Industriebetriebe, Gewerbegebiete – zu erwarten sind bzw. zu befürchten stehen.
Die Maßnahmen fallen in den Zuständigkeitsbereich – ich ha be es bereits erwähnt – unterschiedlichster Akteure, vom Land über die Regionalverbände, die Kommunen bis hin zu den ein zelnen Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern. Jeder Akteur – ich habe sie jetzt genannt – muss hier seinen eige nen Beitrag bringen.
Wichtige Handlungsfelder in diesem Zusammenhang sind Bauleitplanung, Raumordnung, Krisenmanagement, Eigen vorsorge von Unternehmen, Eigentümern, Kulturgütern und Bürgerinnen und Bürgern sowie die Bewusstseinsbildung als Grundlage für die Durchführung weiterer Maßnahmen.
Für den Schutz bestehender Siedlungsstrukturen mit hohem Schadenspotenzial, die bei häufigen oder mittleren Hochwas serereignissen überflutungsgefährdet sind, bilden technische Hochwasserschutzmaßnahmen ein wichtiges Handlungsfeld. Betroffene Bereiche können dabei mithilfe der sogenannten Hochwassergefahrenkarten identifiziert werden.
Neben der Darstellung der Maßnahmen enthalten die Hoch wasserrisikomanagementpläne Informationen zu den Schluss folgerungen aus den Hochwassergefahren- und -risikokarten, der Koordination der Ziele und Maßnahmen, der Überwa chung der Fortschritte bei der Umsetzung von Maßnahmen, der Einbeziehung der interessierten Stellen bis hin zur Berück sichtigung des Klimawandels im Hochwasserrisikomanage ment.
Lassen Sie mich das auch noch einmal erwähnen: Es wurde vorhin gesagt, wir hätten beim Thema Hochwassergefahren karten überzogen. Was haben wir gemacht? Wir haben die An forderungen, die uns das Wasserhaushaltsgesetz hier stellt, nämlich dass wir die Flächen für ein hundertjährliches Hoch wasser freihalten müssen, in Baden-Württemberg umgesetzt, und wir haben dies mit den Gemeinden in Baden-Württem berg umgesetzt. Wir haben die Bürgerinnen und Bürger ein bezogen – auch in den Anhörungsprozessen. Heute sind wir in der Lage, allen Kommunen in Baden-Württemberg über die Hochwassergefahrenkarten offen zu zeigen, wo die Risiken sind, welche Flächen von Bebauung freizuhalten sind.
Sollten Kommunen solche Flächen nicht von Bebauung frei halten, weil sie sie für die Realisierung wichtiger Planungen brauchen, müssen sie an anderer Stelle entsprechende Hoch wasserrückhalteräume ausweisen. Aber die Zeiten, in denen man immer näher an die Flussgebiete heranging – unabhän gig von der Frage Hochwasser – und man immer dann, wenn sozusagen ein Hochwasser eingetreten ist, das Land um Un terstützung bat, sind vorbei.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Her ren! Heute wird in zweiter Lesung über den von der Landes regierung eingebrachten Entwurf des Gesetzes zu dem Ab kommen zur dritten Änderung des Abkommens über das Deut sche Institut für Bautechnik und zur Änderung von Vorschrif ten mit Bezug auf das Deutsche Institut für Bautechnik bera ten.
Das Deutsche Institut für Bautechnik ist eine von allen Län dern sowie dem Bund gemeinsam getragene und finanzierte Stelle, die Aufgaben im Bereich der Bautechnik wahrnimmt.
Die Änderung des Abkommens steht im Zusammenhang mit der europäischen Bauproduktenverordnung, die am 1. Juli 2013 in Kraft getreten ist, sowie den Änderungen des deut schen Rechts, die zur Implementierung der Verordnung vor genommen worden sind. Diese Änderungen müssen auch im Staatsvertrag nachgeführt werden, führen aber zu keiner Mehr belastung im Landeshaushalt.
Ich bitte Sie daher, dem von der Landesregierung eingebrach ten Gesetzentwurf zuzustimmen.
Vielen Dank.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Vor gut einem Jahrzehnt haben wir uns dafür entschie den, dass wir eine eigene, operativ tätige Landesregulierungs behörde in Baden-Württemberg aufbauen. Das war kein Muss; man hätte diese Aufgaben auch dem Bund überlassen können. Wir haben das damals aus guten Gründen anders entschieden. Heute ist im Umweltministerium eine eigene Landesregulie rungsbehörde für Baden-Württemberg angesiedelt. Diese kon trolliert die Netzentgelte von aktuell 113 Strom- und 100 Gas netzbetreibern hier im Land und überprüft ihr Verhalten an hand der rechtlichen Vorgaben. Ich glaube, das hat sich auch bewährt.
Warum hat es sich bewährt? Erstens ist es ein klarer Vorteil, dass vor allem kommunale Unternehmen eine solche Behör de als Ansprechpartner in ihrer Nähe haben und dass sie nicht jedes Mal nach Berlin müssen, wenn es um sie betreffende Verfahren geht. Herr Kollege Glück, man muss sehen: Klar haben wir manchmal längere Verfahren, aber das hängt in al ler Regel auch damit zusammen, dass die Unterlagen nicht vollständig vorgelegt werden. Man muss dann nicht immer auf die Behörde zeigen, sondern auch einen Blick auf dieje nigen werfen, die verpflichtet sind, die entsprechenden Unter lagen vorzulegen.
Kollege Lusche hat es bereits gesagt: Es geht um europarecht liche Vorgaben, die wir umzusetzen haben. Wir haben lange gezögert, einen Gesetzentwurf vorzulegen, weil wir der Auf fassung waren, dies auch unterhalb eines Gesetzgebungsver fahrens regeln zu können. Ich habe es im Ausschuss einge hend vorgetragen. Wir sind dann aber zu der Entscheidung ge kommen: Um auch hier Rechtssicherheit zu haben, machen wir einen Gesetzentwurf. Er liegt Ihnen heute vor. Ich glau be, dass wir mit dem geplanten Gesetz eine gute Grundlage schaffen.
Eine Bemerkung, Herr Kollege Lusche, zu Ihrem Änderungs antrag: Sie haben gesagt, Sie hätten sich an dem bayerischen Gesetz orientiert. Das war vornehm ausgedrückt; tatsächlich haben Sie den bayerischen Gesetzentwurf an einzelnen Stel len 1 : 1 kopiert. Das fällt natürlich auf, wenn man da hinein schaut.
Von wegen, von Bayern lernen. – Worum ging es uns? Es ging uns darum, mit diesem Gesetzentwurf zusätzliche Büro kratie und auch zusätzliche Kosten zu vermeiden. Deswegen haben wir uns gegen diese Kammerlösung entschieden, die in Bayern gewählt wurde. Man kann das durchaus so machen,
aber – noch einmal – es war für uns das Entscheidende, kei ne zusätzliche Bürokratie und keine zusätzlichen Kosten mit diesem Gesetzentwurf für Baden-Württemberg zu produzie ren.
Wenn Sie aber schon das bayerische Verfahren übernehmen wollen, Herr Kollege Lusche, dann müssen Sie sich wenigs tens auch die Mühe machen, das, was Sie vorlegen, an BadenWürttemberg anzupassen. Ich will Ihnen einmal ein Beispiel nennen: Sie bringen einen § 5, und in diesem § 5 ist die Rede von einem Begriff, der zwar im bayerischen Laufbahnrecht enthalten ist – ich zitiere: „die vierte Qualifikationsebene“ –, den es aber in Baden-Württemberg gar nicht gibt.
Wir haben hier in Baden-Württemberg den höheren Dienst. Das bisschen Mühe müssen Sie sich dann schon machen: Wenn Sie ein Gesetz aus Bayern kopieren, müssen Sie auch handwerklich sauber arbeiten und die Punkte den Gegeben heiten in Baden-Württemberg anpassen.
Das Parlament darf erwarten, dass Sie nicht nur „copy and paste“ machen.
Wenn Sie dann noch eine Geschäftsstelle einrichten wollen, so wie Bayern sie hat, wenn Sie, Herr Kollege Lusche, mit § 8 eine Geschäftsstelle einrichten wollen, dann kann man das al les machen; man muss nur wissen, dass in Bayern die Sach bearbeiter in den sogenannten Regierungen in den Regionen sitzen, z. B. in der Regierung Schwaben oder in den anderen Regierungen. Die machen die Sacharbeit, und die Geschäfts stelle in Bayern ist lediglich das Organ – –
Es ist so. – Wenn Sie schon Bayern kopieren, dann müssen Sie vollständig kopieren und natürlich auch sagen, wo die Sacharbeit in Baden-Württemberg stattfinden soll. Sie legen uns hier einen Änderungsantrag vor, der zur Folge hätte, dass wir nur noch sozusagen ein Organ oben haben, aber nichts mehr darunter, wo die Arbeit stattfindet.
Daher rate ich Ihnen, Herr Kollege Lusche:
Ziehen Sie den Änderungsantrag zurück, stimmen Sie unse rem schlanken Gesetzentwurf zu.
Es ist ein Gesetz, das gewährleistet, dass die Landesregulie rungsbehörde weiterhin transparent arbeitet, dass sie kosten günstig arbeitet. Das hat sich bisher bewährt, und ich wüsste nicht, warum das künftig anders sein sollte.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeord nete! Mich freut die Zustimmung.
Das ist ein gutes Gesetz. Das ist in Ihren Beiträgen klar ge worden.
Mit diesem Abkommen werden im Wesentlichen die Zustän digkeiten aus der Rohrfernleitungsverordnung übertragen. Das ist kostenmäßig unproblematisch. Warum? Weil Gebühren er hoben werden. Daher kostet uns das Ganze wirklich nichts, was für Baden-Württemberg nicht ganz unwichtig ist.
Deswegen: Ich freue mich über die Zustimmung und wünsche Ihnen, da ich morgen keinen Redepunkt habe, allen zusam men schon schöne Weihnachten und ein gutes neues Jahr.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Herr Kollege Glück, ich gebe Ihnen ein fach einmal einen Tipp: Reden Sie einmal mit dem früheren Wirtschaftsminister dieses Landes, Walter Döring, Mitglied Ihrer Partei – soviel ich weiß, auch heute noch –, heute Vor sitzender des Windclusters Baden-Württemberg, über das, was Sie hier zum Thema Wind erzählen. Mehr sage ich dazu nicht.
Herr Kollege Lusche, zu der Frage: „Welchen Stellenwert hat Baden-Württemberg bei der Debatte rund um das Thema Kli maschutz?“ Wenn man nüchtern die Zahlen betrachtet, muss man sagen: Eigentlich spielen wir im globalen Maßstab kei ne große Rolle. Wir haben etwa 65 bis 70 Millionen t pro Jahr an CO2-Emissionen. Das sind 0,3 % der globalen CO2-Emis sionen. Man könnte also sagen: Auf uns kommt es nicht an.
Ich finde aber, es muss andersherum gehen. Warum? Wenn Sie einmal in die Geschichte zurückschauen, war es immer so, dass Entwicklungsländer und Schwellenländer sich an den Entwicklungsmodellen der Industrieländer orientiert haben – immer. Ich wüsste nicht, warum es in Zukunft anders sein soll te. Wenn man also in einem Industrieland wie dem unseren zeigt, dass Klimaschutz geht und damit trotzdem Wohlstand und wirtschaftliche Prosperität einhergehen können, gibt man ein positives Beispiel, dem andere folgen können. Wegen die ses Ziels betreiben wir in Baden-Württemberg Klimaschutz in dieser Intensität.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir haben am 17. Juli 2013 im baden-württembergischen Landtag mit breiter Mehr heit – es ist schon angesprochen worden – ein Klimaschutz gesetz beschlossen. Darin haben wir festgelegt, dass wir die Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2020 um 25 % gegen über dem Kioto-Basisjahr 1990 senken. Als Langfristziel ha ben wir in diesem Gesetz die Reduktion der Treibhausgas emissionen bis 2050, also bis zur Mitte dieses Jahrhunderts, um 90 % festgeschrieben. Ich finde, der Landtag hat mit die ser Festlegung einen ambitionierten Beitrag des Landes zum weltweiten Klimaschutz geleistet und den Rahmen für eine nachhaltige Energieversorgung in Baden-Württemberg vor gegeben.
Ich bin heute noch froh darüber, dass wir bei diesen wichti gen Rahmenbedingungen, die weit über die Legislaturperio de hinaus von Bedeutung sind, eine breite Mehrheit hatten. Die CDU-Fraktion im Landtag war seinerzeit weitgehend mit uns einig, wenn es auch, was die Schritte zur Umsetzung be trifft, unterschiedliche Auffassungen gibt. Das ist auch eben noch einmal deutlich geworden.
Mit dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept, dem IEKK, haben wir wichtige Grundlagenarbeit geleistet, einen Maßnahmenkatalog vorgelegt, der Strategien und Maßnah men enthält. Herr Kollege Lusche, ob alle 108 Maßnahmen, die darin festgelegt sind, in dieser Legislaturperiode umge setzt werden, ist doch nicht das Entscheidende. Das Entschei dende ist vielmehr, dass wir uns im Wesentlichen in dieser Le gislaturperiode auf den Weg gemacht haben. Aber auch in den kommenden Jahren wird es notwendig sein, diesen Weg kon sequent weiterzugehen. Es wird auch notwendig sein, dass wir in der nächsten Legislaturperiode ein Ziel für 2030 formulie ren und diesen Maßnahmenkatalog dann weiterentwickeln. Auch das haben wir bereits im Blick.
Die minus 25 %, verehrte Kolleginnen und Kollegen, bis zum Jahr 2020 – auch das will ich noch einmal betonen – sind ein ambitioniertes Ziel. Manchmal fragt man ja: Wie kommt ihr dazu, euch 25 % weniger Treibhausgasemissionen vorzuneh men, während der Bund das Ziel von minus 40 % hat? Dazu muss man aber berücksichtigen: Wir haben bekanntermaßen bis zum Jahr 2011 knapp die Hälfte der Stromversorgung in Baden-Württemberg über die Atomenergie abgedeckt, die auf grund des Atomausstiegs nun bis zum Jahr 2022 auf null re duziert wird. Das heißt: Es ist für uns im Land Baden-Würt temberg eine große Herausforderung, diese minus 25 % bis zum Jahr 2020 zu erreichen.
Übrigens gilt auch hier – das ist vorhin schon angesprochen worden –: Wenn wir diese Herausforderung annehmen, dann meistern wir diese Herausforderung auch. Davon bin ich fest überzeugt. Ein wichtiger Hebel ist die Förderung der Klima schutzmaßnahmen hier im Land über die diversen Förderpro gramme.
Lassen Sie mich nur einige nennen: Wir haben in der laufen den Legislaturperiode das Programm „Klimaschutz-Plus“ von 6,6 Millionen € – das war der letzte Stand in Ihrer Verantwor tung – auf über 10 Millionen € angehoben. Wir haben das Pro gramm „Klimaschutz mit System“ neu eingeführt, Herr Kol lege Glück. 30 Millionen € stehen in diesem Rahmen für die Kommunen zur Verfügung, um Projekte im Programm „Kli maschutz mit System“ voranzubringen. Wir haben darüber hi naus für die kleinen Kommunen im Land das Programm „Kli maschutz mit System EXTRA“. Wir haben zusammen mit der L-Bank die Energieeffizienzförderprogramme, die ich hervor heben möchte. Wir haben also eine ganze Reihe von Initiati ven, bei denen die Akteure, insbesondere die Kommunen, hier im Land beim Thema Klimaschutz unterstützt werden, und zwar in dieser Form und in dieser Qualität bundesweit oftmals einmalig.
Ich möchte Beispiele nennen: Nehmen Sie einmal die L-BankProgramme, die wir in den vergangenen Jahren aufgelegt ha ben, die aus meiner Sicht eine beispiellose Erfolgskarriere hin gelegt haben. Mit dem Programm „Energieeffizienzfinanzie rung – Sanieren“ und mit dem Programm „Energieeffizienz finanzierung – Mittelstand“ haben wir im Zeitraum zwischen April 2012 und Mitte 2015 rund 4 Milliarden € Investitions volumen in Baden-Württemberg angestoßen. Die CO2-Emis sionsreduktion aus diesen Programmen beläuft sich auf nahe
zu 270 000 t in diesem Jahr. Ich finde, das kann sich wirklich sehen lassen, auch im Verhältnis zu den anderen Bundeslän dern.
Herr Kollege Lusche, wir haben mit diesen beiden Program men KfW-Mittel in einer Höhe nach Baden-Württemberg ge zogen, die der gleichen Größenordnung entspricht wie die KfW-Mittel, die nach Bayern und Nordrhein-Westfalen zu sammen gelaufen sind.
Das ist in den vergangenen Jahren hier angestoßen worden. Ich sage Ihnen: Ich bin stolz darauf, dass es gelungen ist, die se Entwicklung hier auf den Weg zu bringen.
Aber, Herr Kollege Lusche – da bin ich wiederum völlig mit Ihnen einig –, Landesmaßnahmen allein reichen da bei Wei tem nicht. Letztendlich werden auch durch die Klimapolitik auf Bundesebene wichtige Rahmenbedingungen gesetzt – die Themen kennen Sie alle, die brauche ich hier nicht weiter zu erläutern –, ebenso wie auch auf europäischer Ebene, Stich wort Emissionshandel. Insbesondere auf Bundesebene – das will ich auch einmal sagen – fehlt es jedoch bis zum heutigen Tag an einem gesetzlich verbindlichen Rahmen, an einem Kli maschutzgesetz, das die Ziele gesetzlich festschreibt, so, wie wir das in Baden-Württemberg gemacht haben.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die weltweite Begren zung des Temperaturanstiegs auf zwei Grad bedarf es der Mit wirkung aller Staaten. Die Industrieländer, zu denen wir ge hören, tragen eine besondere Verantwortung für das Gelingen eines internationalen Klimaschutzabkommens in Paris. Auf grund ihrer überproportionalen Beiträge zum weltweiten CO2Ausstoß in der Vergangenheit sind sie in besonderer Weise bei der Lösung dieses Problems gefordert. Ein wirksamer inter nationaler Klimaschutz ist von essenzieller Bedeutung für die Sicherung lebenswerter Bedingungen auf der ganzen Welt, für die Zukunft unserer Kinder und Kindeskinder. Die Bekämp fung des Klimawandels ist auch wichtig, um eine in Zukunft absehbare Migrationswanderung infolge des Klimawandels auf ein, sage ich einmal, Minimum zu begrenzen. Ich glaube, auch das ist notwendig, um ein friedliches Zusammenleben der Völker auch in Zukunft zu sichern.
Wir in Baden-Württemberg haben uns nicht nur eigene ver bindliche Klimaschutzziele gesetzt – ich habe sie bereits er wähnt –, sondern wir bringen uns auch auf Bundesebene stark in die Energie- und Klimapolitik ein. Wir sind gemeinsam mit anderen klimaengagierten Regionen auch international aktiv. Wir wollen zeigen, dass unterhalb der Ebene der Nationalstaa ten auf der ganzen Welt – in Nord-, in Mittel- und in Südame rika, in China, in Australien, in Afrika und in Europa – wir kungsvolle Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden. Damit wollen wir den anstehenden Verhandlungen der UN-Klima konferenz in Paris den Rücken stärken.
Im Mai dieses Jahres haben Ministerpräsident Kretschmann und Kaliforniens Gouverneur Jerry Brown ein gemeinsames Memorandum of Understanding auf den Weg gebracht. Dar
in bekunden die Unterzeichner das gemeinsame Ziel, die mitt lere globale Erwärmung auf weniger als zwei Grad zu begren zen. Für die Unterzeichner bedeutet dies, dass sie ihre CO2Emissionen bis 2050 um mindestens 80 % senken bzw. ein Emissionsziel von weniger als 2 t pro Kopf und Jahr erreichen wollen. Es geht um diese zwei Ziele, die mit der Zahl 2 ver knüpft sind: zwei Grad bzw. 2 t pro Kopf. Daher stammt auch der Name dieses MOU, nämlich „Under 2 MOU“. Dem MOU haben sich inzwischen – wir haben es in dieser Woche veröf fentlicht – 50 weitere Länder, Provinzen, Regionen, auch Großstädte in der Welt angeschlossen. Weitere werden in den nächsten Wochen noch hinzukommen.
Zu den bisherigen Unterzeichnern zählen unsere Freunde un ter den Vier Motoren, die Lombardei, Katalonien, RhôneAlpes, dazu zählen unsere Partner in Ontario, dazu zählen Schottland, Wales, aber auch unsere japanischen Partner in Gifu. In den kommenden Wochen werden, wie gesagt, weite re hinzukommen.
Lassen Sie mich unter dem Eindruck der Chinareise des Mi nisterpräsidenten, von der wir am Sonntag zurückgekehrt sind, noch Folgendes feststellen: Der entscheidende Kampf zwi schen Schwarz und Grün wird nicht hier im Land ausgetra gen. Der entscheidende Kampf zwischen Kohle und neuen grünen Technologien findet letztendlich in China statt. China ist mit Abstand der größte Verbraucher von Kohle – bis zum heutigen Tag –, China ist heute aber auch die Nation mit dem größten Einsatz erneuerbarer Energien, sowohl in Bezug auf die Fotovoltaik als auch in Bezug auf den Einsatz der Wind energie. Letztendlich wird da mitentschieden werden, ob es gelingt, dieses Zwei-Grad-Ziel zu erreichen. Deswegen ist es natürlich wichtig, auch China bei der Weltklimakonferenz mit ins Boot zu bekommen.
Ich bin deswegen wirklich sehr froh, dass es gelungen ist, auch eine chinesische Provinz, nämlich unsere Partnerprovinz Jiangsu, zu gewinnen, hier als Unterstützer des MOU sicht bar zu werden. Ich glaube, das ist ein ganz wichtiges Signal, vor allem wenn man weiß, dass das in China eigentlich ein Thema der Zentralregierung ist. Umso höher bewerte ich es, dass Jiangsu bereit war, dieses MOU öffentlich mit zu unter stützen.
Mit dieser Initiative, deren Unterzeichner zum heutigen Tag rund eine halbe Milliarde Bürgerinnen und Bürger repräsen tieren, senden wir ein starkes Signal für ein internationales Klimaschutzabkommen nach Paris.
Meine Damen und Herren, ein ambitioniertes und verbindli ches internationales Abkommen ist notwendig und liegt im weltweiten Interesse. Ich denke, da sind wir uns einig. Die Folgen des globalen Klimawandels bekommen wir schon heu te zu spüren. Kollege Renkonen hat vorhin ein paar Zahlen genannt. Lassen Sie auch mich noch eine nennen: Ganz aktu ell liegen die Monate Januar bis September in diesem Jahr im Mittel 0,85 Grad über dem Durchschnitt der ersten neun Mo nate eines Jahres seit Beginn der Klimaaufzeichnungen. Oh ne raschen und ambitionierten Klimaschutz droht ein Tempe raturanstieg um durchschnittlich vier Grad, gegebenenfalls noch mehr, in diesem Jahrhundert. Damit steigt die Gefahr von abrupten, unumkehrbaren Klimaänderungen mit allen Folgen, die das in den einzelnen Bereichen hätte.
Mit dem Memorandum of Understanding wollen wir den an stehenden Verhandlungen in Paris zusammen mit unseren kli maengagierten Partnern Rückenwind verleihen, damit es am 11. Dezember 2015 dann heißen kann: Die Weltgemeinschaft hat sich auf ein wirksames Klimaschutzabkommen verstän digt.
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Nur drei, vier Sätze. Herr Kollege Glück, wer heute in eine Windkraftanlage investiert, muss 4 bis 5 Millionen € aus geben. Die Refinanzierung erfolgt dann, wenn sich das Ding vorn an der Windkraftanlage dreht,
und das dreht sich dann, wenn Wind weht.
Ende September waren in Baden-Württemberg 121 Anlagen in Bau. Das Investitionsvolumen für diese 121 Anlagen liegt bei einer halben Milliarde Euro. Sie erklären alle Investoren, die das tun, für verrückt. Das sind aber Leute, die daran glau ben, dass sie in Baden-Württemberg durch den Ausbau der Windenergie
einen Beitrag zur Energiewende leisten.
Hinzu kommt: Eine Partei, die sich als Wirtschaftspartei be zeichnet, sollte einmal berücksichtigen, welche Unternehmen diese Technologie betrifft.
Was meine ich damit? Die Ausrüstung der Türme wird von Lapp Kabel in Stuttgart gemacht, die Drehkränze werden von Liebherr in Biberach gemacht, die Kräne kommen von Lieb herr in Biberach. Daran hängen Arbeitsplätze, daran hängt Wertschöpfung in diesem Land,
und Sie reden dieses Thema hier schlecht.
Ich empfehle Ihnen nochmals: Reden Sie einmal mit dem frü heren Wirtschaftsminister Döring, der heute Vorsitzender des Windclusters ist. Er hat es verstanden – im Gegensatz zu Ih nen.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Namens der Landesregierung beantwor te ich die Mündliche Anfrage des Herrn Abg. Dr. Bullinger wie folgt:
Zu a: Mit der Beibehaltung der bestehenden Netzverknüp fungspunkte wurde die ursprüngliche Forderung des Freistaats Bayern, auf den Netzverknüpfungspunkt Grafenrheinfeld zu verzichten und stattdessen eine SuedLink-Leitung nach Gund remmingen zu führen, nicht erfüllt. Somit gibt es im Sued Link nach wie vor die zwei bereits im Rahmen des Bundes bedarfsplangesetzes 2013 bestätigten HGÜ-Leitungen, also Gleichstromleitungen, von Wilster nach Grafenrheinfeld bzw. von Brunsbüttel nach Großgartach.
Zu begrüßen ist, dass die Idee einer Stammstrecke für beide Leitungsvorhaben des SuedLinks nun offiziell zur Planungs grundlage erhoben wurde. Diese Überlegung hatten die Über tragungsnetzbetreiber bereits in der Vergangenheit favorisiert. Die Bundesnetzagentur allerdings bestand bislang auf einer unabhängigen Planung für die beiden Vorhaben im SuedLink.
Mit der Absicht, im Rahmen der Stammstreckenlösung die Leitung nach Großgartach bereits vor Grafenrheinfeld nach Baden-Württemberg abzuzweigen, verschiebt sich möglicher weise die gesamte Stammstrecke nach Westen. Dies führt ver mutlich aber nicht zu mehr Kilometern bei uns hier im Süd westen.
Zu b: Durch die von den Koalitionsspitzen am Abend des 1. Juli beschlossene Einführung des Vorrangs der Erdverka belung müssen die Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und TenneT ihre Planungen, die auf dem Vorrang der Freilei tung beruhten, überarbeiten. Ob die zugrunde liegende Unter suchungsmethodik, sprich die sogenannte Ellipsenbetrach tung, in Absprache mit der Bundesnetzagentur überarbeitet werden muss, ist noch nicht bekannt. Die Übertragungsnetz betreiber gehen von zeitlichen Verzögerungen von mindestens einem Jahr aus. Demzufolge liegen bislang auch noch keine Trassenkorridorvorschläge für das Vorhaben Brunsbüttel– Großgartach durch die TransnetBW vor. Zum jetzigen Zeit punkt können deshalb, Herr Abg. Bullinger, keine Aussagen
darüber gemacht werden, welche Räume wann, wo und gege benenfalls in welchem Umfang berührt sein könnten.
Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter, für die Fragen.
Zunächst einmal zu der Frage der Kosten. Ich kann Ihnen hier keine Zahlen nennen. Fakt ist aber, dass Erdverkabelung teu rer ist als Freilandverkabelung. Auch da kann man wiederum keine generelle Zahl sagen, wie viel teurer das ist. Wenn Sie mit den Fachleuten sprechen, auch mit den Fachleuten der TransnetBW, dann werden Sie gesagt bekommen: Das hängt von den jeweiligen Verhältnissen ab. Das kann vom Zwei- bis Dreifachen bis zum Sieben- bis Achtfachen gehen. Das hängt von den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort ab.
Zweitens: Die baden-württembergische Landesregierung, ins besondere das baden-württembergische Umweltministerium, hat sich bereits in der Vergangenheit für eine stärkere Erdver kabelung eingesetzt, zuletzt auf der Umweltministerkonferenz in diesem Frühjahr im Kloster Banz in Bayern. Wir haben dort für den von uns vorgelegten Antrag Einstimmigkeit über alle Bundesländer hinweg erzielt. Allerdings – das möchte ich hier auch betonen – habe ich von Anfang an damit vor allem die Hoffnung verbunden, dass im besiedelten Bereich, wo Tras sen gegebenenfalls in die Nähe von Wohnbebauung, in die Nähe der Kommunen rücken, Erdverkabelung zu höherer Ak zeptanz führen kann.
Ich bin sehr zurückhaltend, was generell das Thema Erdver kabelung betrifft, und kann nicht so recht erkennen, worin die Vorteile liegen sollten, auch bei landwirtschaftlichen Flächen, Wäldern oder naturschutzrelevanten Flächen Erdverkabelung vorzunehmen. Das kann vielleicht da oder dort einmal der Fall sein aus Gründen, auf die ich jetzt nicht näher eingehen kann.
Aber noch einmal: Generell geht es für mich vor allem dar um, Erdverkabelung zu nutzen, um zu einer höheren Akzep tanz in dicht besiedelten Gebieten zu kommen.
Herzlichen Dank für die Fragen, Herr Kollege Stober. – Wir gehen eigentlich davon aus, dass die jetzt von den Koalitionsspitzen in Berlin getroffene Entscheidung, das Prinzip umzukehren – weg von dem Vorrang von Freileitun gen, hin zu dem Vorrang von Erdverkabelungen –, dazu führt, dass das gesamte Projekt SuedLink, um einmal dieses Bei spiel zu nehmen, neu untersucht werden muss und auch neu geplant werden muss. Zum nördlichen Teil des Projekts gab es ja bislang schon Trassenvorschläge. Zu dem Teil bei uns im Süden wurden diese noch nicht vorgelegt. Geplant war, diese gegen Ende des Jahres vonseiten TransnetBW vorzule gen. Wir gehen mittlerweile davon aus, dass die jetzigen Fest legungen dazu führen, dass das Projekt insgesamt neu bewer tet werden muss und auch neu geplant werden muss und dies natürlich dann – ich habe das eben bereits ausgeführt – zu Zeitverzögerungen führen wird, die mindestens in der Grö ßenordnung von einem Jahr liegen werden. Ich persönlich glaube, dass das eher die Untergrenze als die Obergrenze sein wird.
Was das Thema Ultranet betrifft, habe ich jetzt keine gesicher ten Informationen; das will ich an dieser Stelle auch sagen.
Aber ich gehe nicht davon aus, dass dort auch noch einmal das Thema Trassierung aufgerufen wird, weil wir bei Ultra net im Wesentlichen – man kann sagen: praktisch was die ge samte Trassenführung betrifft – über die Nutzung einer Be standstrasse diskutieren, was übrigens auch – das kann man an diesem Projekt sehen – zur Folge hat, dass das Projekt nicht
so in der Diskussion – auch der öffentlichen Diskussion – ist, wie das bei anderen Netzausbauprojekten der Fall ist, sondern dort vor allem die Frage der Konverter am Beginn des Pro jekts und am Ende des Projekts in der öffentlichen Debatte steht.
Aber noch einmal: Insgesamt rechnen wir mit einer zeitlichen Verzögerung. Das bedeutet natürlich, dass in der Zwischen zeit zusätzliche Maßnahmen von den Netzbetreibern getrof fen werden müssen, um Versorgungssicherheit zu gewährleis ten. Ich würde bei diesem Thema nicht schwarzmalen wollen. Vielmehr müssen zusätzliche Maßnahmen getroffen werden. Das heißt, insbesondere die Zahl der Netzeingriffe wird zu nehmen, die Zahl der Redispatch-Maßnahmen wird zuneh men, und gegebenenfalls wird auch die notwendige Kontra hierung von Reservekapazitäten vorübergehend zunehmen.
Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kol legen Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Stober, herzlichen Dank für Ihre Fragen. Sie haben es erwähnt: Das eine bei der Energiewende ist das Thema „Ausbau der erneuerbaren Ener gien“, und das andere ist das Thema „Effizienter mit der ein gesetzten Energie umgehen“. Ein Schlüsselthema bei Letzte rem ist natürlich die Kraft-Wärme-Kopplung, nämlich die gleichzeitige Erzeugung von Strom und Wärme.
Weil das eine so hohe Bedeutung hat, wie Sie es auch ange sprochen haben, haben wir bereits im letzten Jahr ein Gutach ten in Auftrag gegeben mit dem Ziel, über das hinaus, was wir bisher schon gemacht haben, weitere Ideen zu liefern. Es geht um die Frage: Wie können wir die KWK noch besser voran treiben? Dieses Fachgutachten wurde uns dann im Februar zur Verfügung gestellt.
Aufbauend auf den Ideen dieses Fachgutachtens haben wir dann mit einem Begleitkreis, bestehend aus Fachleuten der Energiewirtschaft, aber auch aus dem Bereich Wissenschaft und Forschung, in den letzten Monaten ein Landeskonzept Kraft-Wärme-Kopplung entwickelt, das wir am vergangenen Dienstag im Kabinett verabschiedet haben.
Wenn Sie in dieses Landeskonzept schauen, sehen Sie, dass wir insgesamt 17 Maßnahmen entwickelt haben, die sich auf vier übergeordnete Handlungsfelder verteilen.
Das erste und mit das zentralste Handlungsfeld – Sie haben es gerade auch schon erwähnt – besteht auf Bundesebene. Da geht es um die Frage: Wie sieht zukünftig der Förderrahmen des Bundes aus? Bisher standen plus/minus 500 Millionen € – im letzten Jahr waren es, glaube ich, 600 Millionen € – zur Verfügung. Es ist natürlich klar, dass wir vor dem Hintergrund der Entwicklung der Strompreise – an der Börse wohlgemerkt –, wenn wir die Kraft-Wärme-Kopplung ausbauen wollen, nicht nur mehr Geld für den Erhalt des Bestands brauchen, sondern auch mehr Mittel für den weiteren Ausbau der KWK brauchen.
Nach allem, was man bislang weiß – insbesondere nach der Zusammenkunft der Koalitionsspitzen in Berlin am Mittwoch der vorletzten Woche –, wird die Bundesregierung bereit sein, diesen Förderrahmen auszuweiten, nämlich auf plus/minus 1,5 Milliarden €. In den nächsten Wochen wird es nun darum gehen, zu sehen, wie sich das dann im Einzelnen verteilt, et wa auf den Bereich Bestandsanlagen, auf den Ausbau neuer Anlagen, auf die öffentliche Versorgung und die industrielle KWK, um nur einige Felder zu nennen.
Die weiteren Vorschläge, die wir in unser Landeskonzept übernommen haben, verteilen sich auf drei Felder, nämlich zum Ersten auf das Thema „Information, Beratung und Qua lifizierung“, zum Zweiten auf das Feld der Förderung und zum Dritten auf das Feld „Vorbildfunktion des Landes“. Alle drei Punkte haben Sie angesprochen. Ich will einmal ein paar Bei spiele nennen, um die es uns dabei geht.
Zunächst zum Bereich „Information, Beratung und Qualifi zierung“: Dabei geht es uns vor allem darum, die Datenbasis
für Wärmenetze und KWK-Anlagen zu verbessern, aber z. B. auch darum, die Abwärmepotenziale, die wir in Baden-Würt temberg in vielen Kommunen haben – insbesondere in vielen Industriegebieten –, zu erheben, dann aber auch in unserem Energieatlas sichtbar zu machen, sodass potenzielle Investo ren und Interessenten sehen, wo es welche Potenziale gibt. Das Gleiche gilt für die Frage, wo es im Land Wärmesenken gibt. Auch das wollen wir systematisch erheben und zukünf tig im Energieatlas darstellen.
Im Bereich der Förderung sind wir derzeit bereits dabei, ein neues Landesförderprogramm zu entwickeln, das wir im Herbst dieses Jahres vorstellen werden, in dem es darum geht, die Nahwärmenetze voranzubringen, und zwar unabhängig von der Frage, die bisher eine Rolle gespielt hat. Wir haben ja bisher die Bioenergiedorfförderung gehabt, die speziell mit dem Thema Bioenergie verbunden war. Zukünftig wollen wir das von der Erzeugung her unabhängiger gestalten. Es soll al so vor allem auch darum gehen, Nahwärmenetze zu fördern, die auch industrielle Abwärme sowie auch andere Abwärme potenziale, aber natürlich auch erneuerbare Energiequellen nutzen.
Wir wollen darüber hinaus einen Wettbewerb „KWK-Modell kommune“ durchführen. Wir wollen auch Energienutzungs pläne in den Kommunen anreizen. Ich betone das Wort „an reizen“; wir wollen sie nicht vorschreiben, wie es in Däne mark der Fall ist. Wir können uns beispielsweise vorstellen, dass wir den Kommunen, die sich dafür entscheiden, solche Energienutzungspläne zu machen, also darin auch das Thema Wärmenetze darzustellen und aufzunehmen, in unseren För derprogrammen – ich nenne einmal das Beispiel „Klima schutz-Plus“ – eine gegenüber anderen Kommunen erhöhte Förderung zur Verfügung stellen. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, auf diesem Weg Energienutzungspläne auch in BadenWürttemberg zum Tragen zu bringen. Wohlgemerkt, es gibt Länder wie Dänemark, wo die Kommunen hierzu verpflich tet sind.
Im Bereich der von Ihnen angesprochenen Landesliegenschaf ten spielt bereits seit den letzten Jahren das Thema KWK ei ne verstärkte Rolle. Ich glaube, dass heute so ziemlich jedes Projekt bei der Hochbauverwaltung des Landes, das sich in der Sanierung befindet, auch im Hinblick auf das Thema KWK untersucht wird und dass da, wo es wirtschaftlich sinn voll ist, KWK auch in der Umsetzung zum Tragen kommt.
Herr Kollege Nemeth, zunächst einmal gilt es festzustellen: Die Ziele, die Kollege Stober genannt hat, un terscheiden sich nicht von den Zielen, die bereits die frühere Landesregierung gehabt hat, nämlich dass wir bis zum Jahr 2020 13 TWh erreichen, sprich dass wir einen Anteil der KWK von plus/minus 20 % anstreben.
Aber – um es noch einmal deutlich zu machen – wir sind hier ganz entscheidend – ich betone: ganz entscheidend – davon abhängig, wie der Förderrahmen des Bundes gesetzt ist. Das ist übrigens nicht anders als im Bereich der erneuerbaren Energien, zu dem das Erneuerbare-Energien-Gesetz gilt, zu dem der ökonomische Rahmen für die Frage gesetzt ist: Was geht zukünftig im Bereich der erneuerbaren Energien? Wel che Folgen es hat, wenn man das nicht richtig macht, können Sie beispielsweise im Bereich der Fotovoltaik sehen, in dem wir heute 1 000 MW unter dem angestrebten Jahresvolumen liegen, das ursprünglich im EEG angesetzt war.
Wir haben nicht die Möglichkeit, sage ich einmal, zusätzlich auf die Maßnahmen, die ich jetzt schon genannt habe, näm lich auf das KWK-Gesetz des Bundes, eigene Förderungen von Projekten draufzusatteln. Das wird nicht gehen. Ich fin de, das kann auch nicht Sinn und Zweck sein.
Wir können vielmehr dort aktiv werden, Herr Kollege Ne meth, wo der Bund nicht tätig wird, nämlich vor allem bei dem Thema Qualifizierung und dem Vorhaben „Verbesserung der Datenbasis, um Nahwärmenetze voranzubringen“, aber auch bei dem Thema „Förderung der Nahwärmenetze“ oder auch dem Thema „Versorgung der Akteure mit besseren In formationen“. Das sind die Themen, die man auf Landesebe ne hier voranbringen kann. Alle Möglichkeiten, die wir ha ben, um KWK in Baden-Württemberg voranzubringen, wer den wir auch nutzen.
Die Möglichkeiten, Herr Abg. Bullinger, die wir hier in den einzelnen Förderprogrammen haben, um KWK zu nutzen, schöpfen wir wirklich aus. Auch die Verschränkun gen, die Sie angesprochen haben, schöpfen wir aus.
Ich will einmal ein Beispiel nennen, anhand dessen Sie sehen können, dass wir da in der Vergangenheit schon sehr gut vo rangekommen sind. In Deutschland gibt es im Moment plus/ minus 200 Bioenergiedörfer.
Das sind Projekte, bei denen das anfallende Biogas entweder in Biogasanlagen oder in anderen Anlagen bis hin zu indust riellen Anlagen genutzt wird, um Kraft-Wärme-Kopplungs anlagen zu betreiben, damit Strom zu erzeugen, Wärme zu er zeugen und dann über ein nachträglich eingebautes Nahwär menetz zu den Kundinnen und Kunden zu bringen. 80 dieser knapp 200 Anlagen wurden in den letzten Jahren in BadenWürttemberg realisiert, sprich: Wir sind hier sowieso schon in einer absoluten Spitzenposition, was den Vergleich unter den Ländern betrifft.
Trotzdem sehen wir natürlich, dass wir auch noch wesentlich mehr Potenziale haben, sei es, was Nahwärmenetze im öffent lichen Bereich oder bei Bürgerenergiegenossenschaften be trifft, sei es, was die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung im industriellen Bereich betrifft, sei es, was die Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung auch bei größeren Gebäudekomple xen betrifft.
Das heißt, es ist sehr vielfältig.
Aber warum ist es in den letzten Jahren nicht so recht voran gegangen? Der Grund ist, dass die Entwicklung der Strom preise an der Börse in den letzten Jahren ständig nach unten gegangen ist. Die Preise sind heute noch auf einem Drittel des Niveaus von 2008/2009. Das heißt, auch die Bestandsanlagen rechnen sich immer weniger; von neuen Anlagen will ich gar nicht reden.
Daher ist natürlich eine elementare Voraussetzung, um dieses Thema wieder stärker zum Tragen zu bringen, neue Anlagen anzureizen und zu realisieren, dass der Bund bereit ist, das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entsprechend zu novellieren und auch den Deckel, den es bislang gegeben hat, zu heben. Die 1,5 Milliarden € sind das Mindeste, was wir brauchen.
Das Programm ist in den letzten Monaten sehr gut gelaufen. Uns geht es darum, dass wir mit diesem Förder programm für Brennstoffzellen in den Heizungskellern eine sehr zukunftsträchtige Technologie anreizen wollen, für die es übrigens hier im Land wichtige Hersteller gibt. Die Nach fragen in den letzten Monaten haben sich sehr gut angelassen. Ursprünglich war und ist das Programm bis zum 30. Septem ber dieses Jahres befristet. Aber wir können noch zusätzliche Mittel bereitstellen, sodass ich davon ausgehe, dass wir das Programm in den nächsten Monaten noch weiterführen und mindestens bis zum Jahresende verlängern können.
Herzlichen Dank für die Frage. – Ich glaube, dass es notwendig ist, dass wir hier eine Reihe von Maßnah men ergreifen. Diese finden Sie in dem von mir bereits er wähnten Landeskonzept mit den 17 Maßnahmen in den vier Handlungsfeldern. Ich will einzelne Punkte nennen:
Erstens: Es fängt mit einer besseren Information darüber an, was KWK kann, was sie nicht kann und welche Vorteile die KWK hat.
Zweitens: Es geht darum, dass man positive Beispiele in der Öffentlichkeit stärker kommuniziert. Deswegen auch die Überlegung von uns, in dem Landeskonzept zukünftig einen Wettbewerb „KWK-Modellkommunen“ durchzuführen. Denk bar ist auch, dass wir hier stärker Projekte darstellen, die wir bereits in den letzten Jahren im Bereich der landeseigenen Lie genschaften realisiert haben, in dem eine ganze Reihe von Projekten mit KWK realisiert wurde, um die Möglichkeiten hier noch zu verbessern.
Drittens: Sie haben den Bereich von großen Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Altenheimen angesprochen. Wir ha
ben in den letzten Jahren regelmäßig große Symposien mit den Betreibern der Krankenhäuser und der Pflegeeinrichtun gen im Land veranstaltet. Denn das sind mit die größten Ener gieverbraucher im öffentlichen oder halb öffentlichen Bereich. Statistisch beträgt der Energieverbrauch umgerechnet auf ein Krankenbett ein Vielfaches dessen, was ein Vierpersonenhaus halt verbraucht. Gerade im Krankenhauswesen geht es dar um, zu überlegen, wo Kostensenkungspotenziale liegen. Da spielt natürlich das Thema Energie eine ganz entscheidende Rolle.
Gerade im Gespräch mit den Krankenhausträgern und Kran kenhausgesellschaften spielt das Thema KWK eine ganz ent scheidende Rolle. Auch da ist es uns ein Anliegen, positive Beispiele zu kommunizieren. Wir haben hierzu schon vor ei nigen Monaten eine Broschüre erstellt, in der solche Beispie le aufgeführt sind, auch Rechenbeispiele, was die Refinanzie rung von solchen Projekten betrifft.
Das sind ein paar Beispiele, die zeigen, was wir tun können. Es ist mit Sicherheit nicht die komplette Palette dessen, was wir machen werden, aber es zeigt in etwa die Richtung, die wir hier andenken.
Das hätte ich Ihnen auch sagen können.
Herr Abg. Nemeth, dieses Konzept finden Sie ab heute auf der Website des Umweltministeriums. Es ist vom Landeskabinett am Dienstag verabschiedet worden. Wenn es gewünscht wird, bin ich gern bereit, es hier im Parlament zur Debatte zu stellen, denn ich finde, da haben wir wirklich et was Gutes auf den Weg gebracht.
Was das Thema Landesliegenschaften betrifft, Herr Kollege Nemeth, haben wir beide durchaus eine etwas unterschiedli che Sichtweise. Was meine ich damit? Ich halte wenig davon, dass man sagt: Wir haben 8 000 Liegenschaften, und davon wollen wir bis zum Jahr XY anschließend soundso viele Lie genschaften mit KWK ausstatten.
Ich habe vorhin versucht, deutlich zu machen – ich glaube, es ist nicht richtig bei Ihnen angekommen –, dass, wenn wir heu te Projekte sanieren, insbesondere wenn die Technik in den Gebäuden saniert wird, generell die Möglichkeit der Nutzung von KWK untersucht wird. Da, wo es wirtschaftlich Sinn macht, wird dies von der Landeshochbauverwaltung auch ge macht.
Daher macht es überhaupt keinen Sinn, hier zu sagen: „Bis zum Jahr 2020 wollen wir soundso viele KWK-Anlagen in unseren Landesliegenschaften haben“, sondern es geht dar um, überall da, wo es wirtschaftlich Sinn macht, dies auch zu realisieren. Da spielt – um es noch einmal zu sagen – der Rah men, der uns jetzt von Berlin gesetzt wird, eine Rolle. Da geht es nicht nur um die Anhebung des Deckels auf 1,5 Milliar den €, sondern es geht auch um die Verteilung innerhalb des KWK-Gesetzes: Was geht in den Bestand, was geht in den Anreiz neuer Projekte, was geht in den Bereich großer Objek te, was geht in die öffentliche Versorgung, was geht in die in dustrielle KWK? Dies muss man sich genau anschauen, und das werden die Investoren auch so machen.
Herzlichen Dank für die Frage, Herr Abg. Bullinger. – Vielleicht einmal grundsätzlich: Biomasse ist ein begrenzter Faktor. Auch aus dem Wald kann man nicht unend lich viel herausholen. Einen Gutteil dessen, was für die Ener gienutzung aus unseren Wäldern mobilisierbar ist – sicherlich noch nicht alles bis zur letzten Tonne, aber einen Gutteil –, nutzen wir bereits heute.
In Zukunft wird es darum gehen, das, was wir einsetzen, bes ser und effizienter zu nutzen. Ich möchte es einmal umgekehrt formulieren: Die Nutzung der Biomasse hat in Baden-Würt temberg eine lange Tradition. Insbesondere im Wärmesektor gibt es Regionen – ich nenne einmal den Schwarzwald –, in denen Biomasse aus dem Wald seit Langem genutzt wird. Ob die Biomasse aber immer effizient genutzt wird, steht auf ei nem anderen Blatt. Unser Ziel ist es, in den kommenden Jah ren diese begrenzte Ressource Biomasse effizienter zu nutzen.
Das ist der Grund, warum wir dem Thema „Ausbau der Nahwärmenetze“ einen größeren Stellenwert geben wollen. Ich könnte es auch so formulieren: Neben der gebäudeindivi duellen Betrachtung, die wir beispielsweise im EWärmeG, über das wir hier vor wenigen Monaten diskutiert haben und das vor 14 Tagen in Kraft getreten ist, haben, wird in Zukunft die quartiersbezogene und gebietsbezogene Sichtweise an Be deutung gewinnen. Das heißt, wir wollen beide Wege gehen. Wir wollen also sowohl die gebäudebezogene Sichtweise – hier geht es um den Ausbau der erneuerbaren Energien und das Thema Effizienz – als auch die quartiersbezogene Sicht weise voranbringen.
Das ist der Grund, warum wir derzeit dabei sind, das Förder programm für Nahwärmenetze in Baden-Württemberg zu ent wickeln, das wir, wie ich meine, im Herbst vorstellen werden. Das ist aber auch der Grund, warum wir solche Vorhaben vo rantreiben wollen, die ich vorhin auf die Frage des Abg. Sto ber angeführt habe. Es geht darum, zu erheben, wo wir Ab wärmenutzungspotenziale, beispielsweise in der Industrie, oder Wärmesenken haben, und dies dann im öffentlich zu gänglichen Energieatlas für potenzielle Investoren sichtbar zu machen, sodass diese sehen, wo solche Projekte tatsächlich Sinn machen.
Das ist mittlerweile Stand der Technik.
Herzlichen Dank, Herr Abg. Stober. – Ich bin völlig mit Ihnen einig. Es kann nicht sein, dass KWK hier in Konkurrenz zu Fernwärmesystemen tritt, die in manchen Ge bieten in Baden-Württemberg eine gute Tradition haben, wie das beispielsweise im Mannheimer oder Karlsruher Raum der
Fall ist. Hier dürfen keine neue Konkurrenzen aufgebaut wer den.
In den letzten Jahren ist mir aber deutlich geworden, dass wir gerade im ländlichen Raum noch erhebliche Potenziale ha ben, über Nahwärmenetze effizienter mit der eingesetzten Energie umzugehen, indem gleichzeitig Strom und Wärme er zeugt werden.
Das ist vor allem deutlich geworden durch die Bioenergie dorfprojekte, bei denen wir mittlerweile viele Erfahrungen ge sammelt haben. Etliche Projekte werden nicht mehr nur mit Bioenergie betrieben. Vielmehr gibt es erste Projekte, hinter denen auch solarthermische Anlagen stehen. Kürzlich habe ich ein Projekt in Bonndorf im Südschwarzwald einweihen dürfen, bei dem industrielle Wärme von einem Schinkenher steller aus dem Räuchern von Schinken genutzt wird. Kurz um gesagt: Wer Schinken isst, tut dort auch noch etwas für die Wärme- und Energiebilanz der dortigen Kommunen.
Das heißt, das Thema ist sehr vielschichtig. Weil es so viel schichtig ist, glaube ich, gibt es auch nicht d i e e i n e Lösung. Wir sollten hier vielmehr die breite Palette der Mög lichkeiten nutzen, um den KWK-Einsatz bzw. Nahwärmesys teme in den kommenden Jahren so effizient wie möglich vo ranzubringen.
Sie finden es im Laufe des Tages.
Das kann ich Ihnen sehr gern erläutern, Herr Abg. Lusche. Das Bioenergiedorfförderprogramm war in der Vergangenheit im Wesentlichen aus europäischen Mitteln fi nanziert, und zwar aus dem Europäischen Regionalfonds. Sie wissen, dass die Förderperiode und somit auch dieses Förder programm auf der EU-Ebene ausgelaufen ist.
Hinzu kam – ich weiß nicht, ob Sie die Stellungnahme des Landesrechnungshofs kennen – durchaus die eine oder ande re kritische Nachfrage des Landesrechnungshofs in Bezug auf das Bioenergiedorfförderprogramm.
Strich darunter: Ich kam zu dem Ergebnis, dass es vor dem Hintergrund der Möglichkeiten, die wir haben, wenig Sinn macht, nur ein Förderprogramm für Bioenergie zu machen, sondern dass es wesentlich sinnvoller ist, das Programm of fener zu gestalten. Das heißt, wir nehmen künftig neben dem Thema Bioenergie auch das Thema „Industrielle Abwärme“ und das Thema „Beschickung mit solarthermisch erzeugter Wärme“ mit in die Förderung auf. Sie werden sehen, dass das mit dem von uns angedachten Förderprogramm, das wir im Herbst vorstellen werden, zukünftig möglich sein wird.
Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kol legen! Die Diskussion um den Stromnetzausbau in Deutsch land schlägt seit einigen Wochen – man kann das durchaus sa gen – erneut Wellen. Grund dafür sind – das ist hier schon an geklungen – die neuen Vorschläge der Bayerischen Staatsre gierung, die die bisher, Herr Kollege Glück, im beschlosse nen Bundesbedarfsplan – dafür muss man sich nicht mehr ein setzen, sondern dieses Bundesbedarfsplangesetz ist beschlos sen, übrigens mit Zustimmung der Bayerischen Staatsregie rung – enthaltenen Vorgaben ändern wollen. Wir sitzen ja im Bundesrat bekanntermaßen nach dem Alphabet sortiert. Ne ben Baden-Württemberg sitzt Bayern. Da sieht man: Wer stimmt wie ab? So, wie wir mit unseren sechs Stimmen dem Bundesbedarfsplangesetz im Jahr 2013 zugestimmt haben, hat auch Bayern zugestimmt.
Es gibt aber einen Unterschied: Wenn wir, aus Berlin kom mend, die Landesgrenze wieder überschreiten, stehen wir noch zu dem, was wir in Berlin beschlossen haben. Das ist in Bayern anders.
Wie das geht, ist mir rätselhaft. Wenn man sich einmal vor stellt, wir hätten das so gemacht – ich wäre, wie ich immer sa ge, hier an die Wand genagelt worden von der Industrie, von der Opposition, von den Medien, und ich füge hinzu: zu Recht.
Ich halte das schlicht und ergreifend für ein wirklich verant wortungsloses Verhalten, was die Bayerische Staatsregierung hier gezeigt hat.
Blicken wir einmal zurück: Im Herbst letzten Jahres erklärte der bayerische Ministerpräsident, dass die großen Übertra gungsnetzvorhaben in Richtung Süden eigentlich gar nicht notwendig wären, und forderte damals stattdessen einen von allen deutschen Netzkunden zu finanzierenden Neubau von Gaskraftwerken in Bayern. Das war im Herbst letzten Jahres.
Mittlerweile sieht die Bayerische Staatsregierung – das ist hier schon angeklungen – eine Lösung in der Verschiebung mög licher Trassenkorridore des sogenannten SuedLink-Projekts Richtung Westen, also um Bayern herum, mit der Folge, dass Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg mit diesem Projekt wesentlich stärker belastet wären.
Ganz ehrlich: Unter solider und verlässlicher Politik, Herr Kollege Nemeth, verstehe ich etwas anderes, und Sie, so glau be ich, wenn Sie ehrlich sind, auch; ganz abgesehen davon, dass insbesondere, was jetzt das SuedLink-Projekt betrifft, die Vorschläge, die gemacht werden, für die baden-württember gische Landesregierung völlig indiskutabel sind. Schließlich will sich Bayern hier zulasten der benachbarten Bundeslän der aus der Verantwortung stehlen.
Ich befinde mich übrigens in dieser Frage in voller Überein stimmung mit den Kollegen in Hessen und auch in NordrheinWestfalen. Der Ministerpräsident von Hessen hat sich hier sehr klar geäußert, denke ich.
Bevor ich aber auf die bayerischen Vorschläge näher eingehe, möchte ich noch kurz darstellen, wie die Fakten um das The ma „Notwendigkeit des Netzausbaus“ aussehen.
Der bedarfsgerechte Stromnetzausbau in Deutschland und in Baden-Württemberg ist ein fester und wichtiger Bestandteil der Energiewende.
Ich will so weit gehen, zu sagen: Wer den Netzausbau und den Ausbau der Infrastruktur infrage stellt in Zeiten, in denen die – in Fachbegriffen – volatile Einspeisung, sprich Wind und Sonne, zunimmt, der stellt die Energiewende infrage. Dieser Netzausbau gilt ja nicht nur für den Übertragungsnetzausbau, sondern er gilt auch für das Thema Verteilnetze. Wir erzeugen heute vor allem im ländlichen Raum Strom, das heißt in Re gionen, wo die Netze dafür, das, was erzeugt wird, aufzuneh men, gar nicht vorhanden sind. Deswegen werden wir unab hängig von der Frage des Ausbaus der Übertragungsnetze in den kommenden Jahren auch den Verteilnetzausbau voran bringen müssen.
Es kommt noch etwas anderes hinzu. Netzausbau ist auch, wenn es um Flexibilitätsoptionen geht – vorhin ist der Begriff gefallen: wir brauchen Speicher, und wir brauchen anderes, Herr Kollege Nemeth –, mit Abstand die kostengünstigste Fle xibilitätsoption weit vor dem Thema Speicher. Wenn wir heu te erneuerbare Energien in größerem Maß erzeugen, wie das in Norddeutschland der Fall ist, dann braucht man eine ent sprechende Netzinfrastruktur, um diesen wachsenden Anteil erneuerbarer Energien hier aufzunehmen.
Gerade in Baden-Württemberg, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, stehen wir vor ganz besonderen Her ausforderungen. Ich will die wichtigsten nennen.
Erstens: Wir benötigen nun einmal in diesem großen Indust rieland mit 10,4 Millionen Einwohnern relativ viel Strom. Um eine Zahl zu nennen: Wir haben einen jährlichen Verbrauch von rund 80 Milliarden kWh. Wir erzeugen aber in BadenWürttemberg gegenwärtig etwa 60 Milliarden kWh. Dies be deutet, dass wir schon heute rund ein Viertel unseres Stroms importieren. Übrigens: Baden-Württemberg war schon immer eine Stromimportregion, auch zu den Zeiten, als noch fünf Kernkraftwerke hier am Netz gewesen sind, wenn auch nicht in dem Maß, wie das heute der Fall ist.
Zweitens: In den kommenden Jahren, genauer gesagt in den Jahren 2019 und 2022, gehen zwei weitere große Kernkraft werke vom Netz als Folge des beschlossenen Atomausstiegs. Das sind noch einmal 2,6 GW an Leistung. Das heißt, es wird dann noch einmal etwa ein Drittel der heutigen Stromproduk tion nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Delta wird also eher größer als kleiner, trotz des Zubaus von erneuerbaren Energien, von KWK, trotz mehr Energieeffizienz in BadenWürttemberg in den kommenden Jahren. Dass wir hier wei ter zubauen werden, ist klar.
Drittens: Wir werden erleben, dass in den kommenden Jahren neben dem Abgang der Kernkraftwerke in Bayern und in Ba den-Württemberg – insgesamt fallen sechs Anlagen weg – auch im konventionellen Bereich Kraftwerke wegfallen, sei es aus genehmigungsrechtlichen Gründen, wie es in Mann heim der Fall ist, sei es aus Altersgründen oder sei es auch aus wirtschaftlichen Gründen, insbesondere in der heutigen Situ ation des Strommarkts. Das Delta wird auch dadurch noch größer werden.
Es kommt noch etwas anderes hinzu: Wir werden unter den Bedingungen des Strommarkts, wie wir ihn heute haben, nicht erleben, dass ein Unternehmen wie EnBW oder MVV oder andere – ganz egal, wer – auf die Idee kommt, neue Gaskraft werke zu bauen. Nur wenn sich das wieder rechnet, werden wir hier den Neubau von Kraftwerkskapazitäten erleben.
Meine Vorschläge dazu – Sie kennen sie – liegen auf dem Tisch. Ich habe schon gesagt: Wir haben heute einen Anteil der erneuerbaren Energien von etwa 23, 24 %. Diesen werden wir in den kommenden Jahren weiter steigern müssen. Wir haben hier ambitionierte Ziele. Ich hoffe, dass sie erreichbar sind – trotz aller Schwierigkeiten, Herr Abg. Wolf, bei der Windkraft in der Anfangsphase. Aber ein solcher Zubau von Erzeugungskapazitäten auf der Basis der erneuerbaren Ener gien oder auch auf der Basis von KWK wird den Ausbau der großen Stromleitungen von Nord nach Süd nicht entbehrlich machen.
Ich möchte noch einmal daran erinnern, dass wir bis 2022 al lein in Süddeutschland, Bayern und Baden-Württemberg zu sammengenommen, über 8 000 MW an atomaren Kapazitä ten abschalten werden. Das heißt, nicht nur in Baden-Würt temberg, sondern auch in Bayern kann nicht auf den geplan ten Ausbau der Nord-Süd-Verbindungen verzichtet werden, ohne dass wir Risiken in Bezug auf die Gewährleistung der Versorgungssicherheit auf uns laden. Ich finde, daran kann man kein Interesse haben.
Das Delta, das wir haben – ich habe vorhin die Zahlen ge nannt: plus/minus 80 Milliarden kWh Verbrauch, 60 Milliar den kWh Erzeugung –, hat übrigens auch Bayern. Bayern hat
nach Zahlen der Bundesnetzagentur eine Differenz zwischen Verbrauch und Erzeugung von etwa 30 Milliarden kWh. Da her verstehe ich die Haltung der Bayerischen Staatsregierung hier umso weniger.